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Reise-Mitbringsel: So gibt es keine Zollprobleme bei der Einreise


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Reisemitbringsel gehören heute zum guten Ton, aber Zigaretten, Alkohol und tierische Produkte wie Käse oder Leder-Kleidung kann zu Problemen mit dem Zoll führen. Sie müssen auf einige Dinge achten, aber es gibt Unterschiede innerhalb und außerhalb der EU.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei der Wareneinfuhr unterscheidet der Zoll zwischen Reisen innerhalb und außerhalb der EU (Europäischen Union).
  • Sie wollen für Alkohol und Tabak keine Steuern zahlen, dann müssen Sie sich an die Höchstgrenze halten. Milch- und Fleischprodukte können nur mit einem großen Aufwand von außerhalb der EU mit nach Hause genommen werden.
  • Melden Sie wertvolle Dinge schon vor dem Urlaub beim Zoll an, wenn Sie diese mitnehmen wollen.
  • Mit einem Spickzettel im Handgepäck können Sie nachlesen, welche Dinge Sie mit nach Hause bringen dürfen und welche besser nicht.

Der Wein aus dem Urlaubsland soll mit nach Hause genommen werden, aber ist das eigentlich möglich? Welche Bestimmungen gelten für Bargeld, tierische Produkte oder Medikamente? Bei einigen Gegenständen sollten Sie sich vor dem Urlaub schon um eine Zollanmeldung kümmern, aber gehört eine teure Fotoausrüstung oder Sportgeräte dazu?

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Reisen in EU-Mitgliedsstaaten

Wenn Sie durch die Länder der EU reisen, dann gibt es eigentlich nur sehr wenige Einschränkungen, so dass Sie Waren für den persönlichen Bedarf eigentlich ohne Bedenken mitnehmen können.

Das Recht auf Freizügigkeit ist ein Grundrecht der EU-Bürger. Der deutsche Zoll hat die 28 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union zusammengefasst.

Laut Zoll gibt es aber Ausnahmen und über diese werden Sie  nachfolgend informiert.

Alkohol und Tabak

Beim Zoll fallen Alkohol und Tabak unter die Genussmittel und dürfen nur für den eigenen Bedarf aus dem Urlaub mitgebracht werden. Nur dann bleiben Sie von Steuern verschont.

  • Es gibt sehr hohe Grenzen und die genauen Richtmengen können Sie im Internet nachlesen. Bei der Anreise müssen Sie beispielsweise 800 Zigaretten oder 10 Liter Alkohol anmelden und auch Steuern zahlen.
  • Innerhalb der EU gelten für Wein keine Mengengrenzen.
  • Im Urlaubsland müssen die Waren richtig versteuert werden. Gerade bei Tabak kommt es immer wieder zu Problemen, denn es kann zur Steuerhehlerei kommen, wenn im Urlaubsland keine Versteuerung vorhanden ist, aber in einem EU-Land hergestellt wurde. Jede Verpackung muss mit einem Steuerzeichen und Angaben über Nikotin- und Teergehalt ausgezeichnet sind.

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Medikamente und Betäubungsmittel

Der Zoll definiert nicht nur die einzelnen Arzneimittel, sondern auch die Betäubungsmittel.

  • Sie müssen die Regelungen des Reiselandes einhalten, wenn es sich um Arzneimittel handelt. Bei der Einreise nach Deutschland dürfen Sie nur Arzneimittel für drei Monate mitführen.
  • Unter diese Höchstgrenze können auch Nahrungsergänzungsmittel, rein pflanzliche Naturheilmittel oder hoch dosierte Vitaminpräparate fallen.
  • Gefälschte Arzneimittel sind verboten, vor allen Dingen, wenn es um gefährliche oder für Doping verwendete Inhaltsstoffe geht. Zudem gibt es einige Präparate, die dem Artenschutz unterliegen.
  • Deutlich strengere Regelungen gelten für Betäubungsmittel und dazu kann auch Morphin gezählt werden. Sie dürfen solche Arzneimittel nur mit ärztlicher Verschreibung und in angemessener Menge für den Eigenbedarf mitnehmen. Sie brauchen für die verschiedenen Ländern unterschiedliche Bescheinigungen, die Sie im Internet finden.
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Bargeld

Sie müssen dem Zollbeamten mitteilen, dass Sie mehr als 10.000 Euro in Bar bei sich haben, wenn Sie angesprochen werden. Dazu gehört aber nicht nur Bargeld, sondern auch gleichgestellte Zahlungsmittel wie

  • Sparbücher
  • elektronisches Geld
  • Edelmetalle
  • Edelsteine

Aber für Schmuck zählt diese Regelung nicht.

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Nicht jedes Gebiet, welches in der EU liegt, fällt unter die Zollregelungen der Europäischen Union und das klingt erst einmal sehr merkwürdig. Es gibt einige Inseln wie Helgoland, Aruba und die Kanarischen Inseln, die einen Sonderstatus haben.

Für diese Inseln gelten nicht die kompletten Zollregelungen der Europäischen Union und es gibt teilweise sogar andere Steuerobergrenzen.

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Ausnahme: Reise über ein Nicht-EU-Land (Schweiz)

In der Schweiz gelten andere Regelungen und somit müssen Sie sich an diese halten. In machen Fällen führt die Reise von Italien nach Deutschland durch die Schweiz und dann müssen Sie sich auch an die Regelungen der Schweiz halten.

Genussmittel bleiben bei der Einreise nach Deutschland über ein Nicht-EU-Land steuerfrei, aber nur wenn Sie nachweisen können, dass die Waren aus dem Verkehr der EU stammen. Dazu sollten Sie immer die Kassenbelege oder Rechnungen zur Hand haben.

Reisen außerhalb der EU

Grundsätzlich gelten für Waren, die Sie aus Deutschland mitnehmen dürfen oder aus dem Urlaub mitbringen, die gleichen Regelungen wie für Reisen innerhalb der Europäischen Union. Es gibt aber auch Ausnahmen.

Mitbringsel von der Reise dürfen nur für den persönlichen Gebrauch oder als Geschenk für einen Angehörigen dienen, der im gleichen Haushalt lebt. Der Zoll hat die Obergrenze zusammengefasst, damit Sie sehen bis zu welcher Grenze Sie keine Steuern zahlen müssen.

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Alkohol und Tabak

Alkohol und Tabak dürfen Sie nur mit in die EU bringen, wenn Sie mindestens 17 Jahre alt sind.

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Lebensmittel

Im Bereich der Lebensmittel hat die EU sehr strenge Vorgaben, so dass nur tierische Erzeugnisse für den eigenen Gebrauch erlaubt sind. Die Gefahr von Seuchen ist immer allgegenwärtig.

Die Maßnahmen sind sehr aufwendig und aus dem Grund verzichten viele Reisende auf Mitbringsel dieser Art.

Im Ausland gekaufte Waren

Sie haben im Urlaub eine neue Kamera gekauft, sich für einen MP3-Player entschieden oder eine schöne Uhr gefunden, dann sollten Sie die Waren bei der Heimreise beim Zoll anmelden. Es gibt aber auch Einkäufe, die frei sind:

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Bargeld

Sie müssen Summen von mehr als 10.000 Euro beim Zoll anmelden und dabei spielt es keine Rolle, ob Sie ein einführen oder rausführen.

Unter diese Regelung fallen auch:

Anders sieht es bei Edelmetallen oder Edelsteinen aus, denn sie werden wie eine Ware behandelt.

Geschützte Tiere und Pflanzen

Artgeschützte Tiere und auch Pflanzen dürfen nicht nach Europa mitgenommen werden, so dass es keine Rolle spielt, ob sie leben, ausgestopft sind oder zu Waren verarbeitet.

Hautcremes, Arzneimittel der asiatischen Medizin, tierische Souvenirs und exotische Kleidung können davon betroffen sein, aber auch Kakteen, Korallen, Muscheln- und Schneckenschalen, sowie Orchideen können verboten sein.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Reise-Mitbringsel

1. Wie viele Pullover aus der Türkei darf in mit nach Deutschland nehmen?

Im Grunde dürfen Sie aus der Türkei so viele Pullover mitbringen, wie Sie für den Eigenbedarf brauchen. Aber der Zoll wird bei mehreren Pullovern schon misstrauisch.

2. Wie viel Goldschmuck darf ich nach Deutschland mitbringen?

Beim Goldschmuck müssen Sie auf den Wert des Schmucks achten. Der Schmuck sollte eine Warenwert von 300 Euro nicht überschreiten.

3. Wie viele Parfüm-Flakons darf ich aus dem Urlaub mitbringen?

Sie dürfen so viele Flaschen Parfüm mitbringen wie Sie sollen, solange Sie die Obergrenze für Waren nicht überschreiten. 300 Euro sind es außerhalb der EU und innerhalb der EU sind keine Grenzen vorhanden.

4. Wie viel Zigaretten darf ich nach Deutschland einführen?

Wenn Sie aus einem EU-Land einreisen, dann können Sie Zigaretten mit Steuerzeichen problemlos einführen. Kommen Sie von außerhalb der EU, dann liegt die Obergrenze bei 200 Zigaretten pro Person.

5. Wir reisen mit 3 Personen über 18 Jahren – wie viele Zigaretten darf ich von außerhalb der EU mitbringen?

Jede Person über 17 Jahre darf 200 Zigaretten nach Deutschland einführen, so dass drei Personen 600 Zigaretten im Gesamten mitbringen können.

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Fazit

Was ist ein Urlaub ohne ein Reisemitbringsel? Dabei kommt es in erster Linie darauf an, wo Sie Urlaub machen – innerhalb der EU oder außerhalb der EU. Innerhalb der EU sind die Zollbehörden ein wenig lockerer, aber wenn Sie außerhalb der EU kommen, dann müssen Sie genau aufpassen. Gerade Zigaretten und Alkohol dürfen nur in Höchstmengen eingeführt werden. Der Zoll ist in der Hinsicht sehr genau. Aber auch bei anderen Waren schauen die Zollbehörden genau hin. Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bestimmungen, damit Sie keine bösen Überraschungen beim Zoll erleben.

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