Seit 2016 muss der ausgediente Elektroschritt an die Händler zurückgegeben werden und die Händler müssen ihn annehmen. Auch für Online-Shops gilt diese Regelung mittlerweile. Wir erläutern Ihnen, was Sie wohin geben können.
Der kaputte Fön, ein defekter Toaster oder der aussortierte Computer landen in der Regel im Keller und stehen vor sich hin. Es gibt sogar einige Sachen, die in der Mülltonne landen. Nur etwa 45% des jährlichen Elektroschrott werden ordnungsgemäß entsorgt und dabei fallen mehr als zwei Millionen Tonnen an. Mindestens 65% sollen es laut Gesetzgeber aber eigentlich sein.
Neben den kommunalen Sammelstellen gibt es weitere Anlaufstellen, um
eine sachgerechte Entsorgung der Haushalts- und Hightech-Utensilien zu gewährleisten. Zudem soll damit die Verwertung der enthaltenen Rohstoffe angekurbelt werden. Seit dem 24. Juli 2016 sind Einzel- und Online-Händler verpflichtet den Elektroschrott anzunehmen.
Es handelt sich um die sogenannte Rücknahmepflicht und dadurch können Sie Ihre Altgeräte leichter entsorgen. Zudem lassen sich so verwertbare Teile recyceln und dann kann der restliche Schrott ordentlich entsorgt werden.
Die Rücknahmepflicht der Händler
Der Gesetzgeber hat eine Regelung geschaffen, so dass Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mehr als 400 Quadratmetern die Altgeräte kostenfrei zurücknehmen müssen.
Es zählt immer die Fläche der elektronischen Produkte, wenn das Geschäft mehr als nur Elektrogeräte führt. Auch bei den Online-Händlern kommt es auf die Fläche an und hier zählt die Lagergrundfläche für Elektrowaren. Von dieser Regelung sind Online-Riesen wie Otto und Amazon betroffen.
Die Fläche des Geschäfts zu schätzen ist für einen Verbraucher nicht möglich und bei einem Online-Händler haben Sie gar keine Chance in Bezug auf die Lagerfläche. Allerdings sind die meisten Branchengrößen von der Rücknahmepflicht betroffen. Eine gewisse Vorsicht sollten Sie bei Dritthändlern haben, denn in der Regel sind die Lagerflächen kleiner und somit fällt die Rücknahmepflicht weg.
Aber es ist immer eine freiwillige Rücknahme möglich, denn mittlerweile sind auch einige der kleinen Händler bereit, die Altgeräte anzunehmen. Wichtig ist, dass der Service für den Verbraucher kostenfrei ist, denn es dürfen nur die Transportkosten berechnet werden.
Veröffentlicht: 9. Oktober 2019
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Auch Kommunen sammeln Elektroschrott
In den Kommunen befinden sich Sammelstellen, die auch unter dem Begriff Recyclinghof geführt werden.
Sie sammeln auch weiterhin die Elektro-Altgeräte und dort können Sie die Geräte in der Regel kostenfrei abgeben. Einige Sammelstellen ermöglichen sogar die Abholung von zu Hause, aber dann müssen Sie mit Gebühren rechnen.
Die Gerätegrößen
Alle Geräte, die eine Kantenlänge unter 25 cm haben, müssen zurückgenommen werden und dabei spielt es keine Rolle, ob das Gerät in einem bestimmten Laden gekauft wurde oder ob dort ein neues Gerät erstanden wird.
In vielen Geschäften finden sich Sammeltonnen.
Bei den größeren Geräten läuft es nach dem Prinzip alt gegen neu und das bedeutet, wenn Sie einen neuen Fernseher kaufen, dann können Sie den alten Fernseher kostenfrei zurückgegeben. Das gilt auch für Kühlschränke, Gefrierschränke, Waschmaschinen und Wäschetrockner.
So lassen sich beispielsweise auch Online-Händler auf die Pflicht ein, denn wenn Sie ein neues Gerät ausliefern, dann nehmen Sie in der Regel das alte Gerät wieder mit. Allerdings entscheidet der Händler, ob er das Altgerät kostenfrei mitnimmt oder gegen eine Gebühr einpackt. Eine kostenlose Rückgabe ist bei einer Sammelstelle möglich. Wenn der Handel die Geräte nicht annimmt, dann müssen Sie den Elektroschrott auf eigene Kosten zur Sammelstelle befördern.
Grundsätzlich hat der Online-Handel eine verbraucherfreundliche Regelung, denn der Lieferant nimmt das alte Gerät kostenfrei mit, wenn ein neues Gerät geliefert wird. Aber das ändert sich, wenn eine Sammelstelle benannt ist. Der stationäre Handel ist zur Annahme verpflichtet, wenn es im Vertrag steht. Der Online-Handel hat aber die Möglichkeit sich davon zu befreien, wenn eine Sammelstelle in zumutbarer Entfernung zu finden ist. Dann kann der Händler sich die Mitnahme bezahlen lassen. Leider ist das zurzeit auch noch rechtsgültig. Erkundigen Sie sich beim Kauf unbedingt über die Rückgabekonditionen.
Veröffentlicht: 12. Februar 2019
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Was ist eigentlich Elektroschrott?
In der Regel gelten alle Geräte mit Stromzufuhr als Elektroschrott, aber auch Geräte mit Telefonkabel oder Batterien fallen unter die Kategorie.
Im Elektro- und Elektronikgerätegesetz finden Sie alle wichtigen Informationen zum Thema Elektroschrott und seit einiger Zeit finden Sie auch die Pedelecs mit 25 km/h, Nachtspeicheröfen, Leuchten und Photovoltaikmodule.
Bei den Nachtspeicheröfen müssen Sie vorsichtig sein, denn in der Regel enthalten die alten Heizkörper Asbest und somit sollten sie nur fachmännisch abgebaut werden. Die Heizungen mit giftigen Fasern werden von den öffentlichen Sammelstellen kostenfrei entgegengenommen. Es ist sogar möglich, dass die alten Öfen durch einen Mitarbeiter abgeholt werden.
Seit dem 18. August 2018 zählen auch alle Produkte zum Elektroschrott, die fest verbaute elektrische oder elektronische Bauteile haben. Schuhe mit Beleuchtung, Rucksäcke mit vernähter Beleuchtung, Tresore mit elektrischem Schloss und ein verstellbarer elektrischer Fernsehsessel.
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Elektr(on)ische Teile sind Elektroschrott
Es gibt zahlreiche Produkte, in denen die Elektronik nicht fest eingebaut ist und aus dem Grund kann die Elektronik leicht abmontiert werden. Dazu gehören zum Beispiel Bade- und Wohnzimmerschränke mit Beleuchtung oder der Naben-Dynamo am Fahrrad. Nur die elektrischen Bestandteile fallen in die Kategorie Elektroschritt und müssen von den Sammelstellen angenommen werden.
Antennen, Kabel und Stecker – Das ist neu seit 1.05.2019
Am dem 1. Mai 2019 gibt es eine neue Regelung zu den passiven Geräten. Die passiven Geräte sind Produkte, die den Strom einfach nur weiterleiten und eigentlich keine Funktion haben. Dazu gehören:
- Stecker und Steckerleisten
- Adapter
- Audiokabel
- Displayportkabel
- HDMI- und USB-Kabel
- Verlängerungskabel
- Außenantennen
- Dachantennen
- Steckdosen
- Telefondosen
- Zimmerantennen
- Telefonbuchsen
Diese Produkte sind nun auch als Elektroschrott zu entsorgen. Einen Hinweis finden Sie mit dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne.
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Das ist kein Elektroschrott
Es gibt aber auch viele Produkte, die nicht unter die Kategorie des Elektroschrotts fallen.
- nicht-schadstoffhaltige Lampen wie Glühlampen oder Halogenlampen, so dass sie auch weiterhin im Restmüll zu entsorgen sind.
- mechanisches Spielzeug wie Figuren zum Aufziehen gehören in die Restmülltonne.
- Batterien und Akkus, ohne Gerät müssen zum Handel gebracht werden oder können kostenlos an kommunalen Sammelstellen abgegeben werden.
- Autoradios zählen zu den fest eingebauten Geräten im Auto und fallen somit nicht unter die Regelung. Die Gemeinde kann Ihnen bei der fachgerechten Entsorgung helfen.
- Warmwassergeräte und Klimaanlagen sind feste Installation und fallen nicht unter das Gesetz.
- Auch Bauteile, die nicht eingebaut werden müssen, zählen nicht zum Elektroschrott. Darunter Meterware-Kabel, Kabel-Zubehör, Lampenfassungen, Taster, Steckdosen, Stecker und Schalter.
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Tonerkartuschen und Druckerpatronen zählen als Sonderfall
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Geld verdienen mit kaputten Geräten
Es besteht die Möglichkeit mit defekten Elektrogeräten ein wenig Geld zu verdienen, wenn Sie diese verkaufen.
Aber eine sachgerechte Entsorgung ist durch den Verkauf nicht sichergestellt. In der Regel nehmen Schrotthändler die Geräte mit, aber sie verdienen nur Geld mit den Metallteilen. Manchmal werden die kaputten Geräte illegal ins Ausland gebracht und kommt nicht zum Recyceln. Aus dem Grund raten wir Ihnen von einem Verkauf ab.
Veröffentlicht: 29. Mai 2021
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