Viele Versicherungen schrecken Hausbesitzer mit Erhöhungen der Prämien, aber davon müssen Sie sich nicht beeindrucken lassen. Achten Sie aber immer darauf, dass Sie nicht von der Versicherung gekündigt werden, sondern kündigen Sie lieber selber.
Kündigung droht bei Unterschriftsvermeidung
Ihnen droht die Kündigung der Wohngebäudeversicherung, wenn Sie Ihrer Unterschrift nicht unter die Beitrags- oder Bedingungsanpassungen setzen.
Aber Sie sollten keine Kündigung seitens des Versicherers vermeiden, denn bei einem Neuvertrag müssen Sie angeben, dass es sich um eine Kündigung von Seiten des Versicherers handelt. Die neue Versicherung kann nicht nur die neue Versicherung ablehnen, sondern auch eine deutlich höhere Prämie verlangen oder Sie mit einem hohen Selbstbehalt versehen.
Sie schaffen es nicht mehr, sich ausreichend Angebote vor der Kündigung einzuholen, dann schließen Sie die erst beste Versicherung an. Danach haben Sie die Möglichkeit sich in aller Ruhe nach einer neuen Versicherung mit optimalen Konditionen für Sie umzuschauen.
Veröffentlicht: 13. April 2021
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Ein Muss ist die Wohngebäudeversicherung
Eine Wohngebäudeversicherung ist für Eigentümer ein Muss, denn mit ihr ist der Hausbesitzer vor Risiken wie Feuer, Sturm, Hagel und Leitungswasser geschützt.
Allerdings handelt es sich nicht um eine Versicherung für den Hausrat, sondern nur für das Gebäude selber. Die Versicherung übernimmt die Kosten für alle Schäden, die sich an der Immobilie befinden. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie wieder in Stand gebracht wird oder neu aufgebaut.
Allein aus Sicherheitsgründen ist die Wohngebäudeversicherung ein Mus, denn in der Regel verlangen die Geldinstitute bei Vergabe eines Kredits eine solche Versicherung. Nur dann vergeben sie ein Darlehen zur Hausfinanzierung.
Sie müssen sich die Zustimmung der Sparkasse oder der Bank einholen, wenn Sie die Versicherung wechseln wollen. Das ist wichtig, wenn die Bank oder die Sparkasse im Grundbuch eingetragen ist.
Die Ausstiegsklauseln
Der Vertrag der Wohngebäudeversicherung darf nicht nur vom Kunden, sondern auch vom Versicherer ordentlich gekündigt werden.
Wichtig ist, dass die Frist von drei Monaten vor Ablauf des Versicherungsjahres eingehalten wird. Eine außerordentliche Kündigung ist nach einem Schaden und innerhalb eines Monats möglich.
Kündigung nur mit neuem Vertrag
Die Wohngebäudeversicherung ist ein optimaler Schutz, um sich vor einem Totalverlust der eigenen vier Wände abzusichern.
Das finanzielle Risiko ist hoch und aus dem Grund sollten Sie die bestehende Versicherung nur kündigen, wenn Sie schon eine andere Option zur Verfügung haben. Das Geldinstitut muss zudem der Kündigung zustimmen, wenn es im Grundbuch steht. Das Geldinstitut wird der Kündigung nur zustimmen, wenn Sie einen anderen Versicherer an der Hand haben und dieser den Schutz übernimmt.
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Nachhaltige Folgen bei Kündigung durch die Versicherung
Wenn die Versicherung Ihre Wohngebäudeversicherung kündigt, dann kommt es zu weitreichenden Folgen.
Es spielt keine Rolle, warum die Versicherung Sie gekündigt hat, aber mit einer Kündigung seitens der Versicherung haben Sie es schwer eine neue Versicherung zu finden. Gerade attraktive Konditionen fallen eher weg und Sie müssen das nächstmögliche Angebot annehmen. Das bedeutet aber auch, dass die Prämien sehr hoch sein können oder die Versicherung nur mit Hilfe einer Selbstbeteiligung abgeschlossen wird.
Aus dem Grund empfehlen wir, dass Sie selber kündigen, wenn Sie den Verdacht haben, dass die Versicherung Sie kündigen will. Schauen Sie sich rechtzeitig nach einer neuen Versicherung um und vergleichen Sie die Angebote.
Fragen & Antworten
FAQs zum Thema Wohngebäudeversicherung
1. Wann kann ich die Wohngebäudeversicherung kündigen?
Sie können die Wohngebäudeversicherung immer drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres ordentlich kündigen. Im Schadensfall können Sie auch außerordentlich innerhalb eines Monats kündigen.
2. Sparkasse verweigert die Kündigung der Wohngebäudeversicherung – darf sie das?
Wenn die Sparkasse im Grundbuch steht und das geldgebende Institut ist, dann hat die Sparkasse das Recht sich gegen die Kündigung auszusprechen.
3. Die Wohngebäudeversicherung will mich kündigen – was soll ich tun?
Schauen Sie sich sofort nach einer neuen Versicherung um und kündigen Sie auf jeden Fall zuerst, denn mit einer Kündigung seitens des Versicherers finden Sie kaum eine neue Versicherung.
4. Wann muss die Wohngebäudeprämie bezahlt werden?
In der Regel wird die Prämie für die Wohngebäudeversicherung einmal im Jahr abgebucht. Sie können aber auch alle drei Monate eine Rate zahlen. Sprechen Sie mit Ihrer Versicherung.
5. Die Prämien werden erhöht, kann ich einfach kündigen?
Sie haben die Möglichkeit außerordentlich zu kündigen, wenn die Wohngebäudeversicherung die Prämie erhöht, aber das sollten Sie nur, wenn Sie schon eine andere Versicherung haben.
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Fazit
Die Wohngebäudeversicherung ist ein Muss für Hausbesitzer, denn sie sichert vor vielen Schäden und am Ende vor einem finanziellen Ruin ab. Durch die Erhöhungen der Beiträge sind immer mehr Kunden auf der Suche nach einer Versicherung mit besseren Konditionen. Wichtig ist, dass Sie immer selber kündigen. Wenn die Versicherung Sie kündigt, dann finden Sie kaum eine gute Versicherung.