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Probleme beim Smartphone-Kauf: Das sind Ihre Rechte – Die Vertragsbedingungen sind entscheidend


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Smartphones gehören heute zum Alltag, aber es gibt verschiedene Situationen, in denen die Technik Probleme macht. Manchmal geht das geliebte Smartphone schon nach kurzer Zeit kaputt, einige Geräte kommen überhaupt nicht zur Auslieferung und in Sachen Handyversicherung ist auch nicht ausreichend Schutz vorhanden. Die Rechte beim Technik-Kauf erklären wir Ihnen im folgenden Text.

Das Wichtigste in Kürze

  • In vielen Fällen müssen die Händler geradestehen, wenn das Smartphone eine Macke hat oder Sie falsch beraten wurden.
  • Musterbriefe und Checklisten helfen Ihnen dabei den Ärger mit den Händlern und Mobilfunkanbietern zu klären.
  • Bei den vermeintlich attraktiven Finanzierungsangeboten und Versicherungen heißt es Vorsicht.

Die Werbung für Smartphones und Mobilfunktarife verspricht sehr viel und dabei geht es um jeden einzelnen Kunden. Mit der Zeit kommt es immer wieder zu Problemen, beispielswese verspricht der Mobilfunkbetreiber eine Erstattung der Anschlusskosten und der monatlichen Grundgebühren und am Ende kommt es nicht dazu. Das Gerät könnte auch schnell kaputt gehen und Schuld daran ist eine kleine Macke, die schon im Vorfeld vorhanden war. Wie muss man sich in einer solchen Situation verhalten. Der nachfolgende Text kann Ihnen helfen in vielen Situationen zu Ihrem Recht zu verhelfen.

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Kauf, Finanzierung und Lieferung

In der Regel funktioniert der Smartphone-Kauf ohne Probleme, aber immer wieder kommt es zu Lieferproblemen, ausbleibender Kostenerstattung oder das Smartphone gefällt einfach nicht.

Smartphones, Tablets und Co. werden nicht nur allein, sondern auch mit passenden Mobilfunkvertrag angeboten, so dass Sie direkt ein Komplettpaket erhalten. Mittlerweile mischen auch freie Händler auf dem Markt der Telekommunikation mit und sie verkaufen nicht nur die Hardware, sondern vermitteln dazu den passenden Mobilfunkvertrag.

Der Unterschied zwischen dem freien Händler und den Mobilfunkanbieter ist einfach, denn der freie Händler verkauft nur die technischen Geräte und die Mobilfunkverträge stammen von den Anbietern. Sie verkaufen ihre Waren entweder direkt im Laden, im Internet oder über den Versandhandel. Die Verträge nehmen Sie nur entgegen und leiten sie an die entsprechenden Anbieter weiter. In der Regel gibt es zwei Verträge, welche sie abschließen:

  • einen Kaufvertrag für das Gerät mit dem Händler
  • einen Vertrag mit Vertragstarif mit dem Mobilfunkanbieter

Kampf um Kunden durch interessante Angebote

Die Händler werden im Kampf um jeden einzelnen Kunden mit zahlreichen Extras und fantastischen Kostenvorteilen. Zubehör die Smartphone-Taschen sind nur eine Möglichkeit, aber auch, dass die berechneten Anschlusskosten und monatlichen Grundgebühren beim Abschluss eines Vertrages nach der Zeit erstattet werden. Auch andere Boni sind möglich.

Die Angebote täuschen in der Regel nur über die ungünstigen Vertragskonditionen hinweg und es kommt meist zu Ärger, wenn die versprochenen Rückerstattungen nicht stattfinden. Zudem müssen Sie manchmal wochenlang auf das Gerät warten und das ist sehr ärgerlich. Kommt es zu Problemen mit der Abwicklung, dann wenden Sie sich an Ihren Ansprechpartner.

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Keine Lieferung des Mobilfunkgeräts

Sie warten schon sehr lange auf Ihr bestelltes Smartphone und es kommt einfach nicht, dann müssen Sie dem Händler eine angemessene Frist setzen.

In der Regel reicht eine Frist von 14 Tagen vollkommen aus, aber Sie müssen einen konkretes Datum nennen. Sie können vom Vertrag zurücktreten, wenn das Smartphone bis zur genannten Frist nicht geliefert wird.

Kommt es zu einem Rücktritt vom Vertrag, dann sollten Sie aus Beweisgründen entweder ein Fax mit Sendebericht oder ein Einwurfschreiben verwenden. Haben Sie schon den Kaufpreis bezahlt, dann kommt es zu einer Rückerstattung.

Allerdings gibt es auch eine Ausnahme und die kommt zustanden, wenn der Händler nachweisen kann, dass er auf die Lieferprobleme keinen Einfluss hat.

Der Mobilfunkvertrag des Anbieters läuft auch bei Nichterhalt des Gerätes weiter.

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Smartphone ohne SIM-Karte

Die SIM-Karte ist schon freigeschaltet, aber Sie haben die Karte noch nicht in der Hand, dann wenden Sie sich an den Mobilfunkanbieter.

Setzen Sie eine angemessene Frist von 14 Tagen und benennen Sie ein konkretes Datum und wenn Sie die Karte trotzdem nicht bekommen, dann kündigen Sie den Vertrag und fordern gezahlte Geldbeträge zurück.

Aus Gründen der Beweispflicht sollten Sie die Kündigung entweder als Fax mit Sendebericht oder als Einwurfeinschreiben versenden.

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Keine Erstattung der Anschlusskosten

Sie können die Kosten als Schadenersatz zurückverlangen, wenn der Händler die versprochenen Anschluss- und monatlichen Grundgebühren oder den Boni nicht zurückzahlt.

Allerdings muss die Übernahme der Anschluss- oder monatlichen Kosten im Vertrag eindeutig geregelt sein, denn ansonsten haben Sie kein Recht.

In einigen Fällen ist die Auszahlung der Boni an Bedingungen geknüpft und diese sind teilweise nicht nachvollziehbar. Einige Händler verlangen die Sendung einer sogenannten Aktivierungs-SMS, damit Sie den Boni bekommen.

Andere Händler verlangen, dass Sie die Vertragsunterlagen, Rechnungen oder Identifikationspapiere zusenden, wobei meist kaum ersichtlich ist, warum diese Unterlagen hilfreich sein sollen. Sie können die Kosten aber nur zurückfordern, wenn Sie im Vorfeld eine angemessene Frist gesetzt haben und diese nicht eingehalten wurde.

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Pech bei Insolvenz

Sie haben leider Pech, wenn der Händler Insolvenz anmeldet und aus dem Grund das Zahlungsversprechen nicht einhalten kann. Die Ansprüche lassen sich in so einem Fall kaum noch durchsetzen, denn in der Regel kümmert sich ein Insolvenzverwalter um die Abwicklung. Aber Sie können die Forderungen in die Insolvenztabelle eintragen, aber Sie können die Forderungen nur anmelden, wenn es zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens kommt.

Wichtig ist, dass der Mobilfunkvertrag bestehen bleibt, auch wenn die Kostenerstattung durch den Händler nicht stattfindet. Die Kostenerstattung wurde schließlich mit dem Händler und nicht mit dem Mobilfunkanbieter abgeschlossen. Die monatlichen Grundentgelte zahlen Sie weiterhin an den Anbieter.

Nichtbearbeitung des Mobilfunk-Antrags

Es kommt kein Vertrag zustande, wenn Sie die Unterlagen bei dem Händler einreichen, dieser aber die Unterlagen nicht an den Mobilfunkanbieter weiterleitet.

Sie haben die Möglichkeit den Händler zu bewegen, dass er sich um die Weiterleitung des Antragsformulars kümmert, aber rechtlich können Sie ihn nicht zwingen.

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Gerät oder Vertrag gefallen nicht

Sie sind mit dem Gerät nicht zufrieden oder der Mobilfunkvertrag ist Ihnen einfach zu teuer, dann haben Sie keine Möglichkeit aus dem Vertrag zu kommen, wenn es sich um einen Vertrag aus einem Ladengeschäft handelt.

Es gibt eine Möglichkeit, dass Sie ein Widerrufsrecht beim Händler haben und zwar muss der Händler Ihnen das Gerät finanzieren, der Preis muss über 200 Euro liegen und Sie zahlen das Gerät in mehr als drei Monatsraten ab.

Sie haben ein 14-tägiges Widerrufsrecht, wenn Sie die Bestellung über Katalog, Telefon oder Internet getätigt haben.

Wichtig ist, dass Sie ein qualifiziertes Fax (mit Sendebericht) oder ein Einwurfeinschreiben verwenden.

Prüfen Sie das Handy

Sie dürfen das Handy innerhalb der Widerrufsfrist prüfen und feststellen, ob es sich für Ihre Zwecke eignet. Allerdings sollte sich die Prüfung auf eine angemessene Zeit beziehen und nur im Bereich Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise unterwegs sein.

Sollte das Gerät genutzt werden und nicht nur auf die Eignung getestet worden sein, dann können Sie verpflichtet werden, einen Wertersatz zu leisten. Allerdings muss alles vertraglich geregelt sein und Sie müssen ausreichend informiert werden.

Die SIM-Karte lässt sich zum Testen des Geräts aktivieren und aus dem Grund kann eine SMS oder ein Anruf durchaus erlaubt sein. In der Widerrufsbelehrung werden Sie ordnungsgemäß informiert, dann müssen Sie die geführten Telefonate und die versendeten SMS bezahlen.

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Das richtige Mobilfunknetz

Passend zum Smartphone können Sie auch ein Mobilfunknetz auswählen, aber hier müssen Sie auf die verschiedenen Möglichkeiten achten.

Vergleichen Sie die Angebote, so dass Sie am Ende den Vertrag mit den besten Konditionen haben.

Smartphone-Kauf finanzieren

Heutzutage werden Ihnen Smartphone-Käufe als Finanzierung mit 0% angeboten, aber das bedeutet nicht, dass es keine Kosten gibt.

Durchsuchen Sie die Angebote nach versteckten Kosten, denn 0%-Finanzierung heißt nicht, dass Sie nichts zahlen müssen.

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Handyversicherung soll schützen

Beim Kauf eines neuen Smartphones bieten die Händler heute eine Handyversicherung als Zugabe an.

Sie soll zum Einsatz kommen, wenn das Smartphone verloren geht oder auf einmal den Geist aufgibt. Die Möglichkeiten in Sachen Versicherung sind beinah grenzenlos. In der Regel halten die Policen aber nicht was sie versprechen, denn sie bieten wenig Schutz und kosten dafür aber viel Geld.

Abzocke per Smartphone

Der ständige Begleiter auf dem Smartphone ist die Werbung und mit einem falschen Klick haben Sie sich ein kostspieliges Abo eingehandelt.

Aktivieren Sie die Drittanbietersperre, damit Sie vor ungewollten Abos geschützt sind.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Probleme beim Smartphone-Kauf

1. Wie lange habe ich ein Widerrufsrecht beim Smartphone-Kauf?

Grundsätzlich haben Sie ein Widerrufsrecht von zwei Wochen, nachdem Sie das Handy gekauft haben.

2. SIM-Karte funktioniert nicht – an wen muss ich mich wenden?

Wenn die SIM-Karte nicht funktioniert, dann wenden Sie sich an den Mobilfunkanbieter.

3. Das Smartphone geht nicht an, wer kann helfen?

Sie haben ein Smartphone gekauft und es geht einfach nicht an, dann wenden Sie sich an den Händler, bei dem Sie das Gerät gekauft haben.

4. Wie lange kann ich das gekaufte Smartphone zurückgeben?

Gesetzlich ist ein 14-tägiges Rückgaberecht vorgeschrieben, aber einige Händler nehmen auch darüber hinaus das Smartphone zurück. Die Vertragsbedingungen sind entscheidend.

5. Display nach 3 Tagen kaputt – wer kommt dafür auf?

Normalerweise liegt der Zeitraum in der Gewährleistung, aber es kommt drauf an, warum das Display einen Schaden hat. Mutwillige Zerstörung sorgt dafür, dass der Händler eine Gebühr für die Reparatur verlangt.

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Fazit

Unser ständiger Begleiter sind die mobilen Geräte vom Smartphone bis hin zum Tablet. Gerade beim Kauf kann es manchmal zu Problemen kommen und Sie als Verbraucher haben meist keine Ahnung, was Sie nun machen können. Informieren Sie sich immer gründlich über Ihre Rechte und lesen Sie sich die Vertragsbedingungen sehr gut durch, dann sind Sie auf der sicheren Seite. Ansonsten wenden Sie sich an einen unabhängigen Berater.

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