Mobiltelefon und Tablet sind zu ständigen Begleitern geworden, so auch auf Kreuzfahrten um die ganze Welt. Allerdings gibt es für die Verbraucher immer wieder Fragen rund um Netze und Kosten, so dass wir uns entschieden haben, einen umfangreichen Text zum Thema zu verfassen.
Mit dem inländischen Vertrag auf dem Meer telefonieren
An Land nutzen Sie Mobilfunknetze, aber diese decken die Meeresgebiete nicht ab, denn die Reichweite ist landgeschützt und somit terrestrisch.
Wenn Sie sich also auf einem Schiff befinden lassen sich keine Telekommunikationsverbindungen mit einem terrestrischen
Mobilfunknetz herstellen.
Auf Kreuzfahrtschiffen und Fähren ist aber trotzdem ein Mobilfunknetz verfügbar, aber dieses Netz ist mit Hilfe von Satellitentechnik möglich. Schiffe sind mit GSM-Basisstationen ausgestattet (Global System für Mobile Communications: Standard für volldigitale Mobilfunknetze). Die Basisstationen sind mit Hilfe eines Satelliten mit dem Land verbunden, so dass es auch auf hoher See möglich ist, mit dem Smartphone zu telefonieren, SMS-Nachrichten zu versenden oder zu empfangen und im Internet zu surfen.
Wegen der späteren Abrechnung und damit Sie die mobilen Geräte während der Kreuzfahrt nutzen können, müssen Sie ein Roaming-Abkommen mit dem Satellitenbetreiber über das Schiffsnetz abschließen. Die speziellen Preise für die Nutzung richtet sich dann nach den sogenannten maritimen Services.
Wichtig:
Vor Antritt einer Schiffsreise sollten Sie sich bei dem Reiseanbieter oder der Reederei erkundigen. Zudem sollten Sie sich die Preise für Satellitenverbindungen des Mobilfunkanbieters notieren.
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EU-Roaming-Verordnung auf Schiffen
Die EU-Roaming-Verordnung und spezielle Roaming-Reisepakete gelten nur an Land und sind auf dem Meer nicht brauchbar.
Das bedeutet, wenn Sie sich auf einer Kreuzfahrt befinden, dann greift der Kosten-Airbag der EU-Roaming-Verordnung nicht. An Land gibt es einen Schutzmechanismus und der trennt die Verbindung mit dem Mobilfunknetz, sobald Sie eine Höhe von 59,50 Euro erreicht haben.
Die Kosten für eine Satellitenverbindung sind deutlich höher als die Roaming-Preise an Land.
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Warnung vor Roaming-Kosten – Die Pflichten der Mobilfunkanbieter
Inzwischen haben die meisten Mobilfunkanbieter einen sogenannten Kostendeckel für die Roaming-Kosten innerhalb der EU eingeführt oder sperren das Daten-Roaming komplett.
Aber hier sollten Sie vorsichtig sein, denn es gibt auch durchaus Anbieter, bei denen die Telefongespräche von einem Schiff aus auch ohne Kostenbegrenzung weiterhin möglich ist. Dadurch entstehen in der Regel sehr hohe Kosten.
Der Hintergrund ist, dass die EU-Roaming-Verordnung an Bord von Schiffen oder im Flugzeug nicht greift. Es besteht auch keine einheitliche Klarheit darüber, ob der Mobilfunkanbieter eine Informationspflicht hat, damit Sie vor den hohen Kosten auf Schiffen geschützt sind. Die einzige Möglichkeit ist der freiwillige Kostendeckel, aber es handelt sich halt um eine freiwillige Sache.
Es ist allerdings gar nicht so einfach für den Mobilfunkanbieter, Sie vor den hohen Kosten zu warnen, denn er bekommt die Verbindungsdaten von dem Satellitennetzbetreiber nur zeitversetzt. Dadurch kann Ihr Mobilfunkanbieter Sie eigentlich auch nur zeitversetzt informieren.
Die Preise für Mobilfunkverbindungen per Satellit
Es gelten unterschiedliche Preise für eine Mobilfunkverbindung auf dem Schiff, denn das Roaming-Abkommen des Netzbetreibers mit dem Schiffsnetz-Satellitenbetreiber ist entscheidend.
Es ist sogar möglich, dass ein Megabyte (MB) bis zu 30 Euro kosten kann und ein MB reicht aus, um etwa 20 Mails ohne Fotos zu versenden oder empfangen. Sie können aber auch fünf Webseiten öffnen. Je nach Anbieter kommen dazu die Telefonate nach Deutschland, die zwischen drei und sieben Euro für eine Minute liegen. Manchmal ist sogar eine Einwahlgebühr notwendig.
Wenn Sie nun der Meinung sind, dass Sie sich lieber anrufen lassen, dann lassen Sie sich gesagt sein, dass auch eingehende Anrufe das Urlaubsgeld verringern. Eine Minute liegt zwischen 1,50 Euro und 7 Euro und eine SMS kostet Sie zwischen 40 Cent und 1,50 Euro.
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WLAN auf See
Das Schiff ist dafür verantwortlich, ob es an Bord ein schiffseigenes WLAN (Wireless Local Area Network) gibt.
Sie können das WLAN in den öffentlichen Bereichen und in einigen Fällen sogar in der Kabine nutzen. Sie können sich über die genauen Konditionen des Internetnutzens an der Rezeption erkundigen.
Die Kreuzfahrtunternehmen bieten meist eigene Internetpaket-Angebote und dann können Sie sich auch mit dem eigenen Gerät ins Schiffs-WLAN einwählen. Diese spezielle Pakete können Sie direkt bei Buchung der Reise online mitbuchen. Preislich liegen die Internetpakete um die 25 Euro für ein Datenvolumen von 250 MB und für 500 MB Datenvolumen müssen Sie mit einem Preis von um die 39 Euro rechnen.
Es werden sogar Tages-/Wochen-Pakete angeboten, wenn Sie das soziale Netzwerk nutzen wollen oder es wird ein Tarif zum Abrufen von Mails (Schnell-Check) angeboten. In der Regel liegen die Preise für solche Pakete zwischen 4 Euro und 19 Euro. Auch eine genaue Minutenabrechnung ist möglich. Sie behalten die Kosten dadurch gut im Überblick.
Gut zu wissen
Erkundigen Sie sich vor dem Kauf eines Pakets über die genauen Modalitäten, damit Sie keine bösen Überraschungen erleben. Interessant ist, ob die Verbindung nach aufgebrauchtem Guthaben automatisch getrennt wird und ob Sie weitere Pakete buchen müssen.
Die Abrechnung erfolgt in der Regel mit Hilfe der Kreditkarte oder Bankkarte, aber nicht über die Mobilfunkrechnung.
Bei den öffentlichen WLAN-Netzwerken gilt, dass die persönlichen Daten bei einer ungesicherten Verbindung nicht sicher sind und somit sollten Sie die Zahlung per Kreditkarte oder Bankkarte per WLAN vermeiden. Zudem sollten Sie den Browserverlauf immer löschen und das Speichern von Zugangspasswörtern vermeiden.
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Schiffseigenes und landbasiertes Mobilfunknetz
Das Mobilfunksystem gilt innerhalb der EU im Bereich zwischen 2 und 12 Seemeilen vor den Landesküsten, manchmal auch auf Schiffen zulässig, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Das bedeutet, dass das schiffeigene Mobilfunksystem bei einer geringeren Entfernung als 2 Seemeilen nicht zur Anwendung kommen darf. Die Regelungen des Staates entscheiden, ob auch die Küsten der vorgelagerten Inseln mit einbezogen werden. Diese Regelung gilt übrigens auch für die Länder, die außerhalb der EU liegen.
Wichtig:
Ob die Verantwortlichen sich an die Bestimmungen halten und in den entsprechenden Zonen die Mobilfunkdienste deaktivieren kann man nicht beurteilen. Zudem ist nicht sicher, ob die zuständigen Stellen regelmäßige Prüfungen durchführen.
Kostengünstige Alternativen zum schiffseigenen Netz
Ein Landgang ist eine gute Möglichkeit, um schnell die E-Mail zu checken, denn in Internet-Cafés und freien Hotspot-Regionen ist es meist günstiger.
Die Hotspots sind meist Hotels, Schnellrestaurants und Cafés. Sie haben sogar die Möglichkeit die entsprechenden WLAN-Hotspots entlang der Reiseroute im Vorfeld zu suchen. Dazu bieten sich Internet-Seiten und Apps an. Allerdings besteht bei den öffentlichen Netzwerken die Gefahr, dass die Datensicherheit nicht gegeben ist. Hier sollten Sie auf jeden Fall auf die Eingabe von sensiblen Daten verzichten.
Der Kauf einer lokalen Prepaid-Karte kann sich durchaus lohnen, wenn Sie sich für einen längeren Zeitraum in einem Land aufhalten. Sie müssen aber für jedes Land eine Karte kaufen, wenn Sie unterschiedliche Länder aufsuchen. Ob sich das wirklich lohnt, sollten Sie vor der Reise kontrollieren.
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Hohe Roaming-Kosten durch Satellitenverbindung
Sie haben die Möglichkeit Ihre Mobilfunkrechnung innerhalb von acht Wochen nach Zugang zu beanstanden, wenn Sie mit den Forderungen nicht einverstanden sind.
Hier kommt das Telekommunikationsgesetz zum Einsatz, aber der Widerspruch darf sich nur gegen die geforderten Roaming-Kosten richten. Sie können einen Einzelverbindungsnachweis und ein technisches Prüfprotokoll anfordern, wenn nicht vorhanden.
Die Verbindungen gelten als Anscheinsbeweis, wenn auf der Verbindungsübersicht deutlich wird, dass die Verbindungen mit genauer Uhrzeit, Ziel und Datenmenge aufgeführt sind. Dann sind Sie in der Pflicht das Gegenteil zu beweisen.
Sie müssen eine gute Begründung für den Widerruf haben, so dass Sie Einwendungen auch erheben können, wenn der Mobilfunkanbieter seiner Informationspflicht nicht nachgekommen ist. Sie müssen auf jeden Fall die SMS zum Thema Roaming aufbewahren.
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10 Tipps zur Vermeidung von hohen Roaming-Kosten
Die mobilen Endgeräte wählen sich immer automatisch in das Schiffsnetz ein, wenn es sich um das sendestärkste Netz in der Umgebung handelt.
Schon bei einem Hafenspaziergang besteht die Gefahr, aber Sie können auf Ihrem Display sofort erkennen, wenn sich Ihr Gerät in das Schiffsnetzwerk einwählt. Die nachfolgenden 10 Tipps können Ihnen helfen, die teuren Roaming-Kosten zu vermeiden.
- Der Telefonanschluss Ihres Smartphones beziehungsweise Ihres Endgerätes muss International-Roaming-fähig sein und das gilt für Telefonate und das Versenden und Empfangen von SMS und mobilen Daten. Die Voraussetzungen können Sie vor der Reise abklären.
- Die speziellen Reisepakete des Mobilfunkanbieters gelten auf hoher See nicht. Es gibt auf hoher See keine Kostendeckelung, die Sie innerhalb der EU an Land kennen.
- Vor einer Schiffsreise sollten Sie sich beim Reiseanbieter, der Schiffsgesellschaft oder in den Reiseunterlagen informierten und die Preise für die Nutzung des Mobilfunks und des WLANs einsehen.
- Vor Antritt der Reise sollten Sie sich nach speziellen Internet-Paketen der Reedereien informieren und diese buchen.
- Beim Betreten des Hafens sollten Sie das Daten-Roaming abschalten, denn ansonsten kann es passieren, dass Sie ungewollt auf das Schiffsfunknetz zurückgreifen.
- Beim Betreten des Schiffes achten Sie auf Kurzmitteilungen per SMS, in denen die Preishinweise des Mobilfunkanbieters zu finden sind.
- Prüfen Sie immer, ob das terrestrische Netz erreichbar ist, denn es ist in der Regel deutlich preiswerter. Innerhalb der EU gelten entweder die Roaming-Tarife oder die speziellen Reisepakete des Mobilfunkanbieters.
- Passen Sie die Einstellungen an, damit Ihr Mobilfunkgerät nicht mehr Daten als notwendig verbraucht. Dazu sollten Sie die automatischen Updates des Betriebssystems und der Apps ausschalten. Auch die automatische Synchronisation mit Netzwerkdiensten oder Mail-Servern muss nicht sein. Machen Sie das nicht, dann kommt es zu einem automatischen Abruf großer Datenmengen. Sie können auch den Abruf von Mails einrichten, dann werden die Mails nicht komplett heruntergeladen. Aktivieren Sie das mobile Daten-Roaming und die automatische Verbindung mit dem WLAN-Netz nur bei Bedarf und ansonsten schalten Sie es aus.
Ebenfalls wichtig:
- Schränken Sie die Kommunikation an Bord ein, denn auf hoher See gelten spezielle maritime Services und die sind sehr teuer.
- Werfen Sie in der Nähe der Küste immer ein Blick auf Ihr Display, denn es kann sein, dass Ihr Endgerät sich mit dem Netzwerk des Landes verbindet. Mit einem Blick auf das Display können Sie das Netz überprüfen.
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Fragen & Antworten
FAQs zum Thema Telefonieren und Surfen auf Schiffen
1. Hat jedes Schiff ein eigene WLAN?
Mittlerweile können Sie bei jeder Schiffsreise das WLAN des Schiffes verwenden, aber in der Regel kommt es immer zu einer Satellitenverbindung und die kann sehr teuer sein.
2. Wann sollte ich das WLAN meines Smartphones ausgeschaltet werden?
Sobald Sie sich in der Nähe des Hafens befinden, sollten Sie die automatische Verbindungseinstellung stoppen. Es kann sein, dass Sie sich mit dem Schiffsnetzwerk einwählen und somit wird es teuer.
3. Wo kann ich kostenfrei meine Mails auf dem Schiff kontrollieren?
Einige Reedereien haben kostenlose WLAN-Hotspots auf den Schiffen eingerichtet. Hier können Sie kostenlos die Mails checken, ohne dass Sie mit hohen Kosten rechnen müssen.
4. Gelten die Roaming-Angebote auch auf Schiffen?
Nein, die Roaming-Angebote sind nur an Land gültig.
5. Wo kann ich mich über die aktuellen Preise für eine Kreuzfahrt und Netzwerkverbindungen informieren?
Sie können sich im Internet, bei der Reederei oder bei dem Reiseunternehmen informieren und sich auf die Reise gut vorbereiten, so dass keine unnötig hohen Kosten zustande kommen.
Fazit
Die mobilen Endgeräte sind heute immer und überall mit dabei und so ist es auch kein Wunder, dass auch bei einer Kreuzfahrt mindestens das Smartphone mit auf die Reise geht. Aber gerade bei einer Kreuzfahrt gibt es für das mobile Endgerät auf ein paar Dinge zu achten, damit Sie am Ende die Urlaubskasse nicht mit hohen WLAN- und Telefonkosten in die Höhe treiben. Wichtig ist, dass die Roaming-Verordnung nur an Land gilt!