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Ein Anbieterwechsel im Bereich des Telefon- und Internetanschlusses ist keine Seltenheit, aber der Anschluss darf bei einem Wechsel im Höchstfall nur einen Tag unterbrochen sein. Hier ist der Anbieter in der Pflicht und Sie als Kunden können ihn auch auf seine Pflicht hinweisen.
Das Wichtigste in Kürze
Mit dieser Regelung soll endlich vorbei sein, dass Kunden wochenlang ohne Telefon und Internet dastehen, wenn sie sich für einen Wechsel des Anbieters entschieden haben.
Der Anbieter ist verpflichtet schnell einen reibungslosen Wechsel zu ermöglichen, so dass eine abgeklemmte Leitung keine Gefahr mehr darstellt.
Diese Regelung gibt es seit dem 1. Dezember 2012.
Vorbei die Zeiten mit abgeklemmten Leitungen
Die Zeiten der abgeklemmten Leitungen durch den alten Anbieter sind vorbei, wenn Sie sich für einen Wechsel entscheiden und die Leitung schon Wochen im Vorfeld abgeklemmt wird.
Die technischen Voraussetzungen für einen Wechsel müssen vorliegen, genau wie die vertraglichen Voraussetzungen und dazu gehören die Bereitstellung des Teilnehmeranschlusses oder ein DSL-Port, aber auch die Portierung der Rufnummern.
Mit der neuen Regelung, die am 1. Dezember 2012 in Kraft getreten ist, muss der alte Anbieter Ihnen sofort einen Telefon- und Internetanschluss anbieten, wenn eine Überleitung nicht stattfinden kann. Dazu hat der Anbieter einen Kalendertag Zeit. Bis es dann endlich zum gewünschten Wechsel kommt, müssen Sie nur 50% der tatsächlichen Grundgebühren bezahlen und zwar auch über das Vertragsende hinaus. Allerdings gilt das nur dann, wenn das Scheitern der Umstellung nicht auf Kosten des Kunden geht. Für die Anrufe müssen Sie auch weiterhin die volle Gebühr zahlen.
Der neue Anbieter bekommt sein Grundentgelt erst, wenn der Wechsel erfolgreich durchgeführt wurde. Verlangt der Kunde selber die Abschaltung des Anschlusses, dann entfällt die Versorgungspflicht des alten Anbieters. Das gilt auch, wenn der Kunde den Vertrag beim neuen Anbieter widerruft oder der Vertrag einvernehmlich aufgelöst wird.
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Sie können aber auch schon im Vorfeld für einen reibungslosen Anbieterwechsel sorgen, indem Sie auf die folgenden Punkte achten.
Ermitteln Sie die Kündigungsfrist
Die Kündigung des alten Vertrages ist ein wichtiger Bestandteil des Wechsels zu einem neuen Anbieter. Wichtig ist, dass eine Kündigung immer nur zum Ende der vorhandenen Vertragslaufzeit möglich ist und das ist nach 12 oder 24 Monaten. Die Kündigungsfrist von drei Monaten ist zu beachten und wenn Sie nicht genau wissen, wann Ihre Kündigungsfrist endet, dann schauen Sie auf die Rechnung. In der Rechnung muss der Anbieter nicht nur die Kündigungsfrist, sondern auch den letzten Kalendertag für den Eingang der Kündigung hinterlassen. Das ist seit Dezember 2017 geregelt. Sie können die Informationen aber auch in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder im Produktinformationsblatt nachlesen. Eine weitere Möglichkeit ist, sich mit dem Anbieter in Verbindung zu setzen.
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Sie müssen den neuen Anbieter mit der Versorgung beauftragen, wenn Sie die Kündigung des alten Anbieters vorliegen haben. Gegenüber der eigenen Kündigung hat die Anbieterkündigung den Vorteil, dass sich der Anbieter nicht nur um eine nahtlose Umschaltung des Anschlusses kümmern muss, sondern auch eine Portierung der Rufnummer möglich ist. Planen Sie auf jeden Fall einen Zeitpuffer von mehreren Wochen ein und nutzen Sie dazu die Kündigungsfrist als zeitliche Richtlinie.
Portierung der Rufnummern
Sie können nicht nur die Kündigung rechtzeitig in die Wege leiten, sondern auch die Portierung der Rufnummern beim neuen Anbieter beantragen. Ein Festnetzkunde hat bis zum Ende des Vertrags und ein Mobilfunkkunde jederzeit das Recht die Rufnummern auszulösen. Sie sollten aber im Vorfeld klären, ob der neue Anbieter erlaubt, dass Sie Ihre eigenen Rufnummern mitbringen.
Häufig werden über die Rechnung des Mobilfunkanbieters Leistungen von Drittanbietern berechnet. Per Gerichtsurteil wurden die Rechte der Kunden in diesem Zusammenhang gestärkt. Was sich geändert hat, lesen Sie in unserem Artikel. Wie hilfreich fanden Sie
Der Anbieterwechsel kann nur reibungslos funktionieren, wenn Sie beim Ausfüllen des Auftragsformulars alle Angaben richtig gemacht haben. Achten Sie darauf, dass Name und Adresse mit den Angaben des alten Anbieters übereinstimmen. Sie sollten Sie auch bei der Portierung der Rufnummern keinen Zahlendreher erlauben.
Scheitern des Anbieterwechsels
Sie haben alle Vorkehrungen getroffen und trotzdem ist der Wechsel innerhalb eines Kalendertages gescheitert, dann können Sie eine Beschwerde an den Anbieter schicken. Dazu nutzen Sie entweder einen Brief, ein Fax oder eine E-Mail, aber auch das Onlineformular der Bundesnetzagentur kann Ihnen helfen. Dadurch können Sie sicherstellen, dass die Unterbrechung der Versorgung nur wenige Tage dauert. Eine gesetzwidrige Leitungsunterbrechung kann unter Umständen eine Geldbuße von bis zu 100.000 Euro nach sich ziehen.
Probleme bei Kündigung und Anbieterwechsel zeigt die Untersuchung
Bei einer repräsentativen Befragung des Marktwächter-Teams der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein hat sich gezeigt, dass jeder fünfte befragte Verbraucher Probleme bei einem Telefon- und Internetanbieterwechsel hatte. Es kam zu
mangelhafter Problembehebung
nicht verfügbaren Anschlüssen
abgelehnten Kündigungen
Die Verbraucher nannten als ausschlaggebende Gründe für einen Wechsel des Anbieters nicht nur Preis und Leistung, sondern auch einen Umzug.
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1. Muss ich bei einem Anbieterwechsel die Kündigungsfrist einhalten?
Grundsätzlich ist ein Anbieterwechsel nur möglich, wenn Sie sich an die vertraglich vorgegebenen Kündigungsfristen halten.
2. Wann kann ich einen Telefon- und Internetvertrag kündigen?
Sie können den Telefon- und Internetvertrag drei Monate vor Vertragslaufzeit schriftlich kündigen.
3. Wie lange muss ich auf einen Wechsel der Anbieter warten?
Nach der neuen Regelung muss ein Anbieterwechsel innerhalb eines Kalendertages durchgeführt sein, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind und es keine Probleme gibt.
4. Kann ich bei einem Umzug auf den Anbieterwechsel verzichten?
Natürlich können Sie bei einem Umzug auf den Anbieterwechsel verzichten, wenn der Anbieter am neuen Wohnort die vertraglichen Leistungen anbietet.
5. Was passiert, wenn der Anbieterwechsel länger als einen Kalendertag dauert?
In dem Fall muss der alte Anbieter Ihnen sofort die Leistung zu Verfügung stellen, damit Sie nicht ohne Internet und Telefon dastehen.
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Ein Anbieterwechsel passiert aus verschiedenen Gründen, von einem Umzug über den Preis bis hin zu den Leistungen. Damit es zu einem reibungslosen Übergang vom alten Anbieter zum neuen Anbieter kommt, sollten Sie die Voraussetzungen beachten und alle Erledigungen vorzeitig in Gang bringen. Ist alles geregelt, dann muss der Anbieter innerhalb eines Kalendertages für einen Wechsel sorgen.