Hat der Pflegedienst ihnen als pflegebedürftigen Schaden zugefügt, so steht Ihnen ein Schadenersatz zu. Diese Forderung kann sogar ein vertretungsberechtigter Erwachsener für seine Eltern stellen.
Scheinbar ein klarer Fall
Frau M. ist bettlägerig und pflegebedürftig.
Ihre Tochter braucht eine Auszeit und beauftragt deshalb einen Pflegedienst für die Betreuung der Mutter. Nach einem Urlaub von drei Wochen stellt die Tochter fest, dass Frau M. einen Dekubitus am Bein hat.
Veröffentlicht: 20. Januar 2021
Alten- und behindertengerecht sind die wenigsten Wohnungen ausgestattet. Allerdings genügen meist schon kleine Veränderungen, um eine effektiv bessere Nutzung möglich machen. Das Leben in den eigenen vier Wänden lässt sich auch schon mit wenigen Handgriffen
So gehen Sie vor
Haben Sie als pflegebedürftiger Schaden erlitten und hat diesen der Pflegedienst verursacht, so können Sie Schadenersatz fordern.
Es ist möglich, dass wie im obigen Fall, die vertretungsberechtigte Tochter den Schadenersatz im Namen der Mutter fordert.
Der Schadenersatz bezieht sich auf die materiellen Einbußen. Er hat durchaus auch eine finanzielle Bedeutung. Auch ein Schmerzensgeld kann den Schadenersatz umfassen. Im Falle von Schmerzensgeld erhält der Geschädigte einen finanziellen Ausgleich aufgrund der Körper- und Gesundheitsschäden.
Sofern es sich um Schadenersatzansprüche handelt, muss bewiesen sein, dass der Pflegedienst Fehler gemacht hat. Der Pflegedienst muss dies verantworten oder aber mindestens fahrlässig gehandelt haben.
Im Fall von Frau M. müssen nun Expertenstandards klären, ob der Dekubitus durch falsche Pflege entstanden ist. Diese Expertenstandards sind verbindlich für alle Pflegedienste sowie Pflegeheime und sicher die Qualität der Pflege. Sie sind für acht Bereiche festgesetzt und basieren auf den wissenschaftlich anerkannten Stand der Pflege. Bereiche hiervon sind die Dekubitusprophylaxe, die Sturzprophylaxe und das Schmerz- und Ernährungsmanagement.
Die Expertenstandards helfen
Somit sorgen die Expertenstandards dafür, dass die professionelle Pflege unter fachlichen Kriterien ordnungsgemäß durchgeführt wird und die Einhaltung jederzeit geprüft werden kann.
Sofern Frau M. nun streiten muss, um zu klären, ob der Dekubitus durch einen Pflegefehler verursacht wurde, können die Expertenstandards sowie ein Sachverständigengutachten den Fall klären.
Jedoch sollte Frau M. nicht sofort einen Sachverständigen einschalten, denn dann muss sie die Kosten selbst tragen. Sollte Frau M. bei einer gesetzlichen Pflegekasse versichert sein, kann sie von der Pflegekasse Hilfe beantragen und Unterstützung im Fall der Schadenersatzansprüche erhalten. Es verhält sich hier wie mit einem medizinischen Behandlungsfehler eines Arztes, die Pflegekasse beauftragt einen Sachverständigen und der klärt, ob es einen Fehler gab. In diesem Fall entstehen Frau M. auch keine Kosten.
Fakten zählen
Sofern nun ermittelt wird, dass die Pflege eindeutig fehlerhaft gemacht wurde, muss der Pflegedienst hierfür die Verantwortung tragen. Bleibt nur die Frage, ob der Dekubitus auch wirklich deshalb entstanden ist. Es bestehen berechtigte Bedenken, ob der Dekubitus nicht auch dann entstanden wäre, wenn die Pflege richtig durchgeführt worden wäre. Hier sind die gesundheitlichen Einflüsse von Frau M. entscheidend. Bei dieser Frage hilft ein Sachverständigengutachten.
Sofern das Gutachten besagt, dass der Pflegefehler zum Dekubitus geführt hat, steht Frau M. Schadenersatz zu.
Möchte Frau M. nun den Schadenersatzanspruch geltend machen, so muss Sie dem Pflegedienst schriftlich mitteilen, dass dieser seine Haftung anerkennen muss. In welcher Höhe sich der Schadenersatzanspruch beläuft, wird später geklärt. Nachdem dies erledigt ist, sollten Sie sich einen Anwalt nehmen. Adressen für Juristen mit diesem Fachbereich erfahren Sie bei der Rechtsanwaltskammer Ihres Bundeslandes. Denken Sie jedoch daran, dass der Anwalt sich um Ihre rechtlichen Belange kümmert. Es kann somit durchs immer noch ein Gutachten nötig sein.
Sollte sich der Pflegedienst verweigern oder nicht zu dem Fall äußern, so können Sie die Klage bei Gericht einreichen.
Fragen & Antworten
FAQs zum Thema Pflegefehler: Was tun? – Das sollten Sie wissen
1. Werden Schadenersatzsansprüche zu schnell gestellt?
Generell sollten Sie schon überprüfen, ob es Sinn macht. Sind Sie der Meinung, der Schaden währe ohnehin entstanden, macht es keinen Sinn. Jedoch kann Ihnen hier die Pflegekasse helfen und klären, ob eine Forderung sinnvoll ist.
2. Warum passieren professionellen Pflegern diese Fehler?
Fehler passieren überall und gerade Pflegedienste, aber auch Altenheime leiden unter akutem Personalmangel. Die Zeiten sind knapp bemessen und so kann es in der Eile auch schnell zu Fehlern kommen, die dem Pflegebedürftigen schaden können.
3. Macht es Sinn, sich gleich juristisch beraten zu lassen?
Dies steht Ihnen natürlich frei. Jedoch wird Ihnen auch der Jurist dazu raten, erst von der Pflegekasse ein Gutachten einzuholen, um die Schuldfrage zu klären.
4. Kann ich den Pflegedienst gleich wechseln?
Sofern die Schuldfrage nicht geklärt ist, liegt es am Pflegedienst, ob er Sie gleich aus dem Vertrag entlässt. Spätestens, wenn aber ein Gutachten belegt, dass es ein Fehler vom Pflegedienst war, können Sie in der Regel den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen.
5. Wie hoch können Schadenersatzansprüche sein?
Dies hängt immer vom Fall ab und kann somit nicht pauschal beantwortet werden.
Fazit
Die Arbeit des Pflegedienstes wird durch Personalmangel und einem knappen Zeitmanagement mehr und mehr erschwert. Umso höher ist hier das Risiko, dass auch Fehler bei der Arbeit entstehen. Sollte jedoch einer dieser Fehler zu einem Schaden am Pflegebedürftigen führen, so können Sie Schadenersatzansprüche geltend machen.