In der Regel sind Schönheitsoperationen aus medizinischer Sicht nicht notwendig. Sollten Sie dennoch einen Eingriff vornehmen wollen, so achten Sie auf ein paar Dinge.
Die Kosten
Sofern die ästhetische Operation medizinisch nicht notwendig ist, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten nicht.
Je nach Eingriff können diese Kosten jedoch sehr hoch sein. Manchmal kommt es auch vor, dass ein Eingriff einen weiteren notwendigen Eingriff nach sich zieht. Dies verursacht zusätzliche Kosten. Sofern nach dem Eingriff Komplikationen auftreten und daraus eine weiter ärztliche Behandlung resultiert, kann die gesetzliche Krankenkasse Sie bitten, sich an den Kosten zu beteiligen. Zudem kann Sie Ihnen für die komplette Dauer der Behandlung das Krankengeld versagen oder es zurückfordern (§ 52 Abs. 2 SGB V).
Veröffentlicht: 21. April 2021
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Die ärztliche Qualifikation
In der Regel nimmt die ästhetische Operation ein plastischer Chirurg, Hautarzt oder Frauenarzt vor.
Leider ist die Bezeichnung „Schönheitschirurg“ nicht gesetzlich geschützt. Es gibt auch keine vorgeschriebene Qualifikation durch die Ärztekammer. Hat ein Arzt jedoch wirklich eine Zusatzqualifikation erworben und sich in der ästhetischen Operation weitergebildet, so darf der sich „Facharzt für plastische und ästhetische Chirurgie“ nennen.
Achtung: Selbst Ärzte, die diese Zusatzqualifikation nicht haben, dürfen natürlich ästhetische Operationen durchführen. Auch gibt es Kosmetikstudios die Schönheitsbehandlungen anbieten. Lediglich die invasiven Eingriffe, dürfen sie im Studio nicht machen. Leider können bei mangelnder Erfahrung oder unsachgemäßer Durchführung Schäden passieren. Erkundigen Sie sich deshalb ganz genau, von wem Sie sich behandeln lassen!
Haftung und Aufklärungspflicht
Jeder Mediziner, auch der Schönheitschirurg, hat die gleiche Haftungsregelung, wobei sie beim Schönheitschirurgen verschärft ist.
Das ist so, weil es für den Eingriff keinen medizinischen Grund gibt. Somit muss der Arzt seiner Aufklärungspflicht ganz besonders genau nachkommen.
Insofern muss der Patient jedes noch so kleine Risiko des Eingriffs erfahren. Auch ist er darüber aufzuklären, dass die Operation auch ein Misserfolg sein kann. Der Patienten muss schonungslos erfahren, dass er nach der Operation auch entstellt sein könnte. Nach der Aufklärung hat der Arzt dem Patienten mindestens einen Tag Bedenkzeit zu geben. Übrigens ist es seit 2020 verboten, für Schönheitsoperationen zu werben, die sich an Kinder und Jugendliche richten. Dies gilt auch für die Werbung in den sozialen Netzwerken.
Der Arzt haftet, wenn er eine Operation durchführt, für die er nicht die nötige Ausbildung hat und sie dementsprechend nicht beherrscht. Auch kann ein Arzt haftbar gemacht werden, sofern er Methoden anbietet, die nicht dem neuesten Stand der Wissenschaft entsprechen. Ein Kosmetiksalon darf auch keine Faltenunterspritzung anbieten. Hierzu können Sie sogar Gerichtsurteile nachlesen (z.B. OLG Münster 2006 und OLG Karlsruhe vom 17.2.2012). Zudem handelt es sich bei Hyaluronsäure um ein medizinisches Produkt der Risikoklasse 3. Demnach müsste eigentlich ein Implantatpass ausgehändigt werden, um später ersehen zu können, welches Produkt sich unter der Haut des Patienten befindet.
Schutz durch Cyberpolicen oder Cyberversicherungen – Was ist besser?
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Die Haftung ist schwierig
Sollten sich nach dem Eingriff Beschwerden zeigen oder vielleicht sogar der Verdacht eines Behandlungsfehlers im Raum stehen, so hat der Patient das Recht in seine Patientenakte zu sehen. Auch darf er hiervon eine Kopie verlangen. Auf diese Weise lassen sich Dokumentationsfehler aufdecken und dies erleichtert später einem Anwalt die Arbeit. Sofern Sie nicht sicher sind, ob es Behandlungsfehler besteht, können Sie sich an die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Ärztekammer wenden.
In der Regel verwenden ästhetisch-plastische Chirurgen einen Vertrag, in dem Ansprüche, Leistungen und Vergütung bestens dargestellt werden. Es ist nicht erlaubt, die Haftung im Vertrag auszuschließen. Wogegen die Sachlage anders ist, wenn der Eingriff missglückt ist und der Geschädigte auf die angebotene Korrektur verzichtet.
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Schönheitschirurgie im Ausland
Im Ausland erhalten Sie die gleichen Schönheitsoperationen meist zu viel günstigeren Preisen.
Lassen Sie hier aber Vorsicht walten! Die ärztliche Qualität und auch die der Kliniken, ebenso wie die medizinischen Standards sind schwer einschätzbar. Aufgrund der Entfernung ist es oftmals auch schwierig, die Nachbehandlung durchzuführen, manchmal ist sie im Preis auch nicht inbegriffen.
Sofern Sie keine Bedenken haben und den Eingriff im Ausland planen, informieren Sie sich eingehend über die Qualität der Kliniken und die fachliche Kompetenz der Ärzte. Auch müssen Sie wissen, dass das deutsche Recht nicht gilt. Geht der Eingriff schief, können Sie die Klinik nicht unbedingt dafür haftbar machen. Die Folgekosten tragen Sie alleine. Achten Sie deshalb darauf, dass Sie schriftlich und nach deutschem Recht im Vertrag festhalten lassen, welche Gewährleistung Sie bei Komplikationen haben. Schließen Sie unbedingt mit dem Arzt und/oder der Klinik einen privaten Behandlungsvertrag ab.
Wichtige Tipps
Vor dem Eingriff, im Beratungsgespräch und nach dem Eingriff sollten Sie Folgendes beachten:
Vor dem Eingriff
- Lassen Sie sich im Beratungsgespräch über mögliche Risiken, Nebenwirkungen oder Komplikationen aufklären.
- Fragen Sie die Krankenkasse, ob Kosten für den Eingriff übernommen werden. In der Regel geht das aber nur bei medizinisch notwendigen Eingriffen. Sollte dem so sein, so lassen Sie sich eine medizinische Stellungnahme vom Arzt ausstellen, die Sie an die Krankenkasse weiterleiten.
- Erkundigen Sie sich, ob das Ergebnis nach dem Eingriff von Dauer ist oder irgendwann wiederholt werden muss.
- Fragen Sie den Arzt nach seinen fachlichen Qualifikationen und wie oft er diesen Eingriff schon erfolgreich durchgeführt hat.
- Lassen Sie sich vom Arzt schriftlich versichern, dass er den Eingriff macht und nicht einer seiner Kollegen.
Im Beratungsgespräch
- Es ist gut, einen Zeugen dabei zu haben. Schreiben Sie sich auch alle wichtigen Fragen schon vor dem Gespräch auf. Sie werden im Vorgespräch viel gutes von dem Eingriff hören und dementsprechende Fotos sehen. Die Risiken werden oftmals jedoch nicht ausreichend erwähnt. Hier haftet aber der Arzt, wenn er Sie nicht richtig aufgeklärt hat und doch etwas schief geht. Sofern Sie immer noch Fragen haben, klären Sie diese in einem zweiten und dritten Beratungsgespräch.
- Der Arzt sollte Sie genau über den Ablauf der Operation und der Heilung informieren. Auch muss er hier die Risiken nennen. Ebenso muss er Ihnen erklären, welche Versorgung im Notfall möglich ist. Schauen Sie sich vorab auch die Behandlungsräume an.
- Unterschreiben Sie den Behandlungsvertrag nicht schon im ersten Beratungsgespräch. Ein guter und seriöser Arzt gibt seinen Patienten Bedenkzeit und lässt sie in aller Ruhe den Vertrag lesen. Auch haben Sie so noch Zeit, andere Angebote zu prüfen.
- Bevor Sie den Vertrag unterschreiben, holen Sie sich noch andere Angebote ein, damit Sie die Preise vergleichen können.
- Vordern Sie einen detaillierten Kostenvoranschlag. In diesem sind nicht nur die Operationskosten, sondern auch die Kosten für Labor, Unterkunft und Anästhesie gelistet.
- Machen Sie keine Vorauskasse.
- Lassen Sie sich von der Dokumentation über Behandlung und Operationsverlauf eine Kopie oder Fotos geben.
Nach dem Eingriff
- Je nach Schwere des Eingriffes ist die Nachsorge sehr wichtig. Aus diesem Grund sollte auch der Operateur die Nachsorge durchführen.
- Verlangen Sie eine Rechnung auf Grundlage der Gebührenordnung für Ärzte.
- Sofern die Operation nicht plangemäß verlaufen ist, warten Sie nicht zu lange und holen Sie sich eine Zweitmeinung von einem anderen Arzt.
- Schreiben Sie ein Protokoll mit Adressen der Zeugen, wie zum Beispiel dem Zimmernachbarn. Dokumentieren Sie alles mit Fotos und natürlich der jeweiligen Situation.
- Holen Sie sich juristischen Beistand, bevor Sie mit dem Arzt in Verhandlungen gehen.
- Unterschreiben Sie niemals eine Verzichtserklärung oder anderes.
Fragen & Antworten
FAQs zum Thema Schönheitsoperationen: Krankenkassen übernehmen nur selten die Kosten – Wissenswertes
1. Wann zahlt die Krankenkasse für Schönheitsoperationen?
Die Operation muss medizinisch notwendig sein, weil Sie vielleicht körperlich oder auch psychisch unter der Situation leiden. Dies muss jedoch aus einem Gutachten des behandelnden Arztes hervorgehen.
2. Warum sind Eingriffe im Ausland gefährlich?
In Deutschland gibt es andere Gesetze. So kann im Ausland vielleicht auch ein Arzt den Eingriff machen, der eigentlich keine Erfahrung im Operieren hat. Ebenso sind die medizinischen und hygienischen Standards in manchen Ländern nicht annähernd so qualitativ wie in Deutschland.
3. Soll ich den Vertrag mit dem Arzt gleich unterschreiben?
Auch wenn Sie der Meinung sind, Sie möchten das alles so schnell wie möglich hinter sich bringen. Lassen Sie sich Zeit und schlafen Sie erst eine Nacht darüber. Ein guter Arzt wird Sie nicht unter Druck setzen.
4. Wird ein guter Arzt den Eingriff auch an minderjährigen durchführen?
Möchte Ihr Kind eine andere Nase oder größere Brüste, so wird ein erfahrener und verantwortungsvoller Arzt die Behandlung nicht durchführen, sofern das Kind noch nicht volljährig ist und keine medizinische Notwendigkeit vorliegt.
5. Was ist vom Beauty-Tourismus zu halten?
Diese Art des Urlaubs boomt. Schnell nach Südafrika, für neue Brüste oder eben mal nach Frankreich für eine neue Nase. Was früher nur den Reichen möglich war, ist heute wegen der niedrigen Preise auch den Normalverdienern vergönnt. Doch ob das wirklich so sinnvoll ist, muss jeder für sich selbst entscheiden.
Fazit
Das Thema Schönheitschirurgie ist so eine Sache und jeder muss selbst entscheiden, ob er das braucht oder nicht. Doch wenn Sie vorhaben, dies und das an sich machen zu lassen, so prüfen Sie die Ärzte erst auf Herz und Nieren. Bedenken Sie immer, es kann viel schief gehen und am Ende sind Sie vielleicht auch entstellt. Aus diesem Grund ist gerade vor Schönheitsoperationen im Ausland große Achtung geboten.