Lassen Sie eine IGeL (individuelle Gesundheitsleistung) machen, muss Ihnen der Arzt vorab die Kosten nennen. Sofern diese später wesentlich teurer sind, können Sie sich wehren.
Aufklärungspflicht
Der Arzt muss Sie vor der Untersuchung nicht nur über den Sinn und Zweck der Untersuchung informieren, sondern auch über die anfallenden Kosten, die Sie privat zu tragen haben.
Diese Aufklärung der Kosten hat in schriftlicher Form zu erfolgen. Dabei muss er die Kosten so genau wir nur möglich auflisten.
Die IGeL wird nach der privaten Gebührenordnung abgerechnet. In der GOÄ ist auch geregelt, dass die Kosten je nach Aufwand oder Schwierigkeit berechnet werden dürfen. Sofern Sie einen erheblichen Preisunterschied zwischen Kostenvoranschlag und Endrechnung feststellen, so sind Sie nicht verpflichtet, diesen zu akzeptieren.
Veröffentlicht: 20. April 2021
In der privaten Krankenversicherung sind die Beträge immer wieder gestiegen und viele Verbraucher ärgern sich darüber. Dabei müssen Sie das nicht einfach hinnehmen, denn Sie haben die Möglichkeit einen Wechsel durchzuführen. Wir zeigen Ihnen nicht
Wann wird es teuer?
Generell haben schriftliche Kostenvoranschläge oder Preisinformationen eine Verbindlichkeit.
Sollten sich währen der Behandlung oder Diagnostik aber Umstände ergeben, die die Behandlung erschweren, so darf die Rechnung auch teurer werden als der Kostenvoranschlag. Jedoch gibt es auch hier Grenzen. Bis zu 20 Prozent dürfen die Kosten höher ausfallen als im Kostenvoranschlag festgesetzt. Sofern die Kosten mehr als das betragen sollten, muss der Arzt das erst mit dem Patienten besprechen und zwar noch bevor die Behandlung beginnt. Der Patienten muss somit die Möglichkeit bekommen, noch von der Behandlung zurückzutreten.
Als Beispiel die professionelle Zahnreinigung: Liegt der geschätzte Preis bei etwa 100 Euro, darf er maximal 120 Euro kosten. Andernfalls hätte der Arzt den Patienten vorab drüber informieren müssen.
Ferndiagnose mit Krankschreibung per Videosprechstunde möglich (Video)
Veröffentlicht: 17. Juli 2020
Zukünftig können sich Patienten auch per Videosprechstunde von der Arbeit befreien lassen. Es gibt jedoch einige Einschränkungen und längst nicht jeder Arzt hat die notwendige technische Ausstattung. Zudem gibt es keinen Rechtsanspruch auf die Krankschreibung
Warum keine Pauschalpreise?
Ein Pauschalpreis wäre für Patienten am einfachsten und übersichtlichsten.
Jedoch dürfen die Ärzte das auf Grundlage der Gebührenordnung für Ärzte nicht. Sie müssen sich bei Privatleistungen an die GOÄ halten. Somit muss der Arzt auch einschätzen können, was Ihre Behandlung etwa kosten wird.
Tipp
Sie sollten nach dem Rechnungserhalt auf jeden Fall diese mit dem Kostenvoranschlag vergleichen.
Finden Sie Unstimmigkeiten, so sprechen Sie mit Ihrem Arzt und fragen Sie nach, warum die Rechnung höher ist. Sofern Sie damit keine befriedigende Antwort erhalten, lassen Sie die Rechnung bei der Landesärztekammer prüfen.
Veröffentlicht: 20. April 2021
In Deutschland besteht inzwischen eine gesetzliche Krankenversicherungspflicht. Gerade z.B. bei einer Krankheit muss der Patient abgesichert sein. Obwohl diese Pflicht besteht, gibt es immer mehr Menschen, die keine Krankenversicherung haben. Die Gründe dafür sind allerdings
Das Thema Privatrechnung ist immer schwierig, denn manche Ärzte glauben mehr berechnen zu dürfen als nötig. Im Zweifel richten Sie sich nach Ihrem Kostenvoranschlag oder fragen Sie in der Landesärztekammer nach, ob die Rechnung so rechtens ist.