Will Ihr Arzt Sie nur behandeln, wenn Sie ihm eine IGeL „abkaufen“? Was er macht, ist nicht rechtens. Es ist nicht erlaubt, Kassen- und Privatleistungen miteinander zu koppeln.
Behandlung verweigert
Immer wieder kommen Klagen von Kassenpatienten, die in einer Praxis abgewimmelt wurden, weil Sie vorab keine IGeL machen wollten.
Aus diesem Grund nehmen einige Patienten die individuelle Gesundheitsleistung in Anspruch, damit sie weiter behandelt werden. Sie wissen aber nicht, ob die private Leistung überhaupt sinnvoll ist.
Manche Ärzte sind verärgert, wenn Patienten eine IGeL ablehnen. Sie sind wohl der Meinung, der Patient würde ihre medizinische Kompetenz unterschätzen. Sie können die Absage des Patienten nicht respektieren. Als Konsequenz verweigert er dann vermutlich die weitere Behandlung oder verweist den Patienten an einen anderen Arzt oder das Klinikum.
Veröffentlicht: 21. April 2021
Versicherte können sich eine neue Krankenkasse suchen, wenn die alte Krankenkasse insolvent ist oder aus einem anderen Grund schließen muss. Die laufenden Behandlungen können Sie weitermachen und deren Kosten werden direkt von der neuen Krankenkasse
Ist das rechtens?
Ärzte haben natürlich eine Berufsfreiheit und können entscheiden, ob Sie einen Patienten behandeln oder nicht, außer es handelt sich um einen Notfall.
Ärzte, die eine Kassenzulassung haben, unterliegen jedoch strengeren Berufsregeln. Das bedeutet, ein Arzt, der einen Patienten ablehnt, nur weil er keine IGeL haben möchte, verstößt gegen seine Vertragsarztpflicht.
Laut Bundesmantelvertrag der Ärzte darf ein Vertragsarzt eine Behandlung eines gesetzlich Versicherten nur dann ablehnen, wenn ein begründeter Fall vorliegt. Zum Beispiel, weil die Praxis überlastet ist. Er darf den Patienten aber nicht ablehnen, weil er keine kostenpflichtige Vorsorgeuntersuchung möchte.
Auch verstößt der Arzt gegen seine Vertragsarztpflichten, wenn er einem Versicherten eine Privatleistung andrehen möchte, anstatt ihm eine Leistung anzubieten, die die gesetzliche Krankenkasse zahlt.
Generell ist IGeL eine freiwillige Untersuchung. Alle Untersuchungen, die medizinisch notwendig sind, werden auch von der Krankenkasse bezahlt. So zum Beispiel vor einer Operation oder die Behandlung chronischer Erkrankungen. Sofern der Arzt seriös ist, muss er Ihnen auch eine gewisse Bedenkzeit geben. Auch wird er erst die Leistungen anbieten, die die gesetzliche Krankenkasse bezahlt. Die kostenpflichtigen Leistungen wird er nur am Rande erwähnen.
Veröffentlicht: 18. Januar 2021
Mittlerweile gibt es nicht nur zahlreiche Ernährungs- und Fitness-Apps, sondern auch medizinische Apps. Die medizinischen Apps sind Programme, die einen medizinischen Zweck erfüllen und bei Krankheiten wie Diabetes zum Einsatz kommen. Seit Anfang Oktober 2020
Die IGeL spaltet immer wieder die Gemüter. Mancher Arzt nutzt seine Stellung aus und möchte die IGeL praktisch erzwingen, indem er die weitere Behandlung des Patienten ablehnt, bis dieser der Untersuchung zustimmt. Solche unseriösen Ärzte sollten der Kassenärztlichen Vereinigung und der Ärztekammer gemeldet werden.