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Wenn der Arzt die Kassenleistung verweigert – Wissenswertes


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Will Ihr Arzt Sie nur behandeln, wenn Sie ihm eine IGeL „abkaufen“? Was er macht, ist nicht rechtens. Es ist nicht erlaubt, Kassen- und Privatleistungen miteinander zu koppeln.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Arzt darf den Termin oder Ihre Behandlung nicht davon abhängig machen, dass Sie auch eine IGeL machen lassen. Ärzte mit Kassenzulassung unterliegen diesbezüglich strengen Regeln.
  • Als gesetzlich Versicherter haben Sie das Recht auf eine Behandlung oder Untersuchung auf Kassenleistung.
  • Sofern der Kassenarzt Ihnen eine Privatleistung aufdrehen möchte, anstatt der Ihnen zustehenden Leistung, die über die gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet wird, verstößt er gegen seine Vertragsarztpflicht.
  • Der Arzt darf nicht verlangen, dass Sie vor der kassenärztlichen Leistung eine IGeL machen lassen.
  • Die Behandlung eines Versicherten darf der Kassenarzt nur in bestimmten Fällen ablehnen.

Behandlung verweigert

Immer wieder kommen Klagen von Kassenpatienten, die in einer Praxis abgewimmelt wurden, weil Sie vorab keine IGeL machen wollten.

Aus diesem Grund nehmen einige Patienten die individuelle Gesundheitsleistung in Anspruch, damit sie weiter behandelt werden. Sie wissen aber nicht, ob die private Leistung überhaupt sinnvoll ist.

Manche Ärzte sind verärgert, wenn Patienten eine IGeL ablehnen. Sie sind wohl der Meinung, der Patient würde ihre medizinische Kompetenz unterschätzen. Sie können die Absage des Patienten nicht respektieren. Als Konsequenz verweigert er dann vermutlich die weitere Behandlung oder verweist den Patienten an einen anderen Arzt oder das Klinikum.

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Ist das rechtens?

Ärzte haben natürlich eine Berufsfreiheit und können entscheiden, ob Sie einen Patienten behandeln oder nicht, außer es handelt sich um einen Notfall.

Ärzte, die eine Kassenzulassung haben, unterliegen jedoch strengeren Berufsregeln. Das bedeutet, ein Arzt, der einen Patienten ablehnt, nur weil er keine IGeL haben möchte, verstößt gegen seine Vertragsarztpflicht.

Laut Bundesmantelvertrag der Ärzte darf ein Vertragsarzt eine Behandlung eines gesetzlich Versicherten nur dann ablehnen, wenn ein begründeter Fall vorliegt. Zum Beispiel, weil die Praxis überlastet ist. Er darf den Patienten aber nicht ablehnen, weil er keine kostenpflichtige Vorsorgeuntersuchung möchte.

Auch verstößt der Arzt gegen seine Vertragsarztpflichten, wenn er einem Versicherten eine Privatleistung andrehen möchte, anstatt ihm eine Leistung anzubieten, die die gesetzliche Krankenkasse zahlt.

Generell ist IGeL eine freiwillige Untersuchung. Alle Untersuchungen, die medizinisch notwendig sind, werden auch von der Krankenkasse bezahlt. So zum Beispiel vor einer Operation oder die Behandlung chronischer Erkrankungen. Sofern der Arzt seriös ist, muss er Ihnen auch eine gewisse Bedenkzeit geben. Auch wird er erst die Leistungen anbieten, die die gesetzliche Krankenkasse bezahlt. Die kostenpflichtigen Leistungen wird er nur am Rande erwähnen.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Wenn der Arzt die Kassenleistung verweigert – Wissenswertes

1. Darf der Arzt mich wegschicken, nur weil ich die IGeL nicht machen will?

Das darf er nicht. Sie kommen zum Arzt, weil Sie eine Behandlung brauchen und diese darf er Ihnen nicht verweigern, nur weil Sie vorab keine IGeL machen möchten.

2. Warum sind die Ärzte so versessen auf IGeL?

Diese Untersuchungen bringen dem Arzt bares Geld. Deshalb wollen unseriöse Ärzte auch möglichst viele davon an die Patienten verkaufen.

3. Was kann ich machen, wenn der Arzt mich erst weiterbehandeln möchte, wenn ich der IGeL zugestimmt habe?

Melden Sie das der Kassenärztlichen Vereinigung, denn mit diesem Verhalten verstößt der Arzt gegen Regeln. Er muss Ihren Willen akzeptieren und darf Ihnen die Untersuchung nicht aufzwingen.

4. Wie sieht die Situation im Notfall aus?

Sofern Sie als Notfall in die Praxis kommen, muss er Sie behandeln. Macht er das nicht, können Sie den Arzt sogar wegen unterlassener Hilfeleistung anzeigen.

5. Der Arzt will mir nicht erklären, warum ich erst die IGeL machen soll. Was tun?

Wenn der Arzt Ihnen eine IGeL anbietet, dann muss er Sie auch über deren Nutzen und Nachteil aufklären. Sofern er dazu nicht bereit ist, sollten Sie sich überlegen, ob Sie nicht doch einen anderen Arzt aufsuchen. Melden Sie auch diesen Vorfall der Kassenärztlichen Vereinigung, denn Ärzte sind zur Aufklärung verpflichtet.

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Fazit

Die IGeL spaltet immer wieder die Gemüter. Mancher Arzt nutzt seine Stellung aus und möchte die IGeL praktisch erzwingen, indem er die weitere Behandlung des Patienten ablehnt, bis dieser der Untersuchung zustimmt. Solche unseriösen Ärzte sollten der Kassenärztlichen Vereinigung und der Ärztekammer gemeldet werden.

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