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Vorsicht beim Wahlleistungen im Krankenhaus – alle wichtigen Infos


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Ehe Sie am Ende für teure Extraleistungen im Krankenhaus zahlen müssen, beachten Sie: Klären Sie Ihren Versicherungsstatus ab, holen Sie Informationen ein, welche Kosten Ihnen im Krankenhaus entstehen und welchen Leistungsumfang Sie erhalten. Treffen Sie Ihre Entscheidung aber immer mit gutem Gewissen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bevor Sie für Wahlleistungen unterschreiben, lassen Sie sich ausführlich beraten.
  • Sofern eine private Zusatzversicherung vorhanden ist, prüfen Sie erst, ob sie Wahlleistungen übernimmt und in welchem Umfang.
  • Die Wahlleistungsvereinbarung hat keine Eile. Sie können diese auch immer kündigen.

Die Zeit vor dem Krankenhaus

Generell übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung keine Kosten für Wahlleistungen.

Sofern Sie privat versichert sind, erhalten Sie eine Erstattung, wenn die Wahlleistung auch in Ihrem Versicherungsstatus beinhaltet ist. Ferner haben Sie die Kosten selbst zu tragen, wenn kein anderer Kostenträger infrage kommt.

Falls der Krankenhausaufenthalt geplant ist, holen Sie vorab schon Infos zu den Wahlleistungen ein. Klären Sie dementsprechend auch gleich ab, ob jemand für die Kosten aufkommt. Ferner können Sie schauen, ob Sie als gesetzlich Versicherter nicht auch eine private Zusatzversicherung haben. Vielleicht übernimmt diese einen Teil der Wahlleistungen. Sofern Sie privat versichert sind, fragen Sie bei Ihrer Versicherung nach dem Leistungsumfang. Bevor Sie eine Wahlleistungsvereinbarung unterschreiben, klären Sie unbedingt Ihren Versicherungsschutz, um später keine hohe Rechnung zahlen zu müssen.

Beachten Sie, dass die Kosten für die Wahlleistungen je nach Krankenhaus variieren. Zwar können Sie sich für ein Ein- oder Zweibettzimmer unterscheiden, doch je nach Wahlleistungsbereich und Baujahr des Krankenhauses können die Preise hier unterschiedlich hoch sein.

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Vertagen Sie Unterschriften, wenn Sie gerade starke Schmerzen haben oder vielleicht sogar ein Betäubungsmittel erhalten haben.

Im Krankenhaus

Ohne ausführliche Aufklärung sollten Sie keine Wahlleistungsvereinbarung unterschreiben.

Holen Sie Informationen ein zu den Kosten, der Art der Wahlleistung und den Umfang dieser. Vergewissern Sie sich, dass Sie die Preisermittlung auch richtig verstanden haben. Verlangen Sie ein Rechenbeispiel dazu. Sofern Sie sich körperlich schlecht fühlen, unterschreiben Sie keinen Vertrag. Das kann dann der Fall sein, wenn Sie starke Schmerzen haben oder bereits ein leichtes Sedativum verabreicht wurde.

Bei der Wahlleistungsvereinbarung gibt es keine Dringlichkeit. Sie ist auch gültig, wenn Sie diese später unterzeichnen. Selbst wenn Sie keine Wahlleistungsvereinbarung haben, steht einer guten medizinischen Behandlung und einer angemessenen Unterbringung nichts im Weg. Auf keinen Fall sollten Sie sich Wahlleistungen oder Wahlleistungspakete aufdrehen lassen. Sie entscheiden, welches Extra Sie wünschen. Zumal Sie Wahlleistungen nach Belieben kombinieren oder auch einzeln nutzen können.

Es muss ein schriftlicher Vertrag vorliegen. Diese Wahlleistungsvereinbarung muss von Ihnen oder Ihrem Bevollmächtigtem unterschrieben sein, ebenso von einem Arzt. Schauen Sie auch darauf, dass das Datum mit den Leistungen übereinstimmt.

Zudem haben Sie das Recht, die Vereinbarung noch im Krankenhaus form- und fristlos zu kündigen. Die Kündigung hat eine sofortige Wirkung. Vergewissern Sie sich, dass die Kündigung auch in Ihrer Akte mit passendem Datum notiert wird. In diesem Fall tragen Sie lediglich die Kosten für die Wahlleistungen, die Sie bis zum Kündigungsausspruch erhalten haben.

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Nach dem Krankenhaus

Zahlen Sie die Wahlleistungen erst, wenn Sie die Rechnung bekommen haben.

Zudem sollten Sie die Rechnung auf Richtigkeit prüfen. Sofern Sie unsicher sind, fragen Sie im Klinikum oder bei der Krankenkasse nach. Achten Sie darauf, nur das zu zahlen, was Sie auch gewählt und erhalten haben. Sofern Sie die Rechnung erst prüfen lassen, machen Sie mit dem Klinikum einen Mahnstopp aus.

Gibt es Probleme?

Sofern Sie das Gefühl haben, keine ausreichend Aufklärung zu bekommen oder das Krankenhaus sehr aggressiv wirbt, melden Sie das dem Verbraucherschutz.

Nutzen Sie hierfür unser Beschwerdeforum und erzählen Sie von Ihrem Ärger mit zu hohen Kosten oder der mangelnden Informationspflicht. Wir nehmen jede Beschwerde erst und werden und bei der Politik und dem Ärzteverband für Sie einsetzen.

Gesundheits-Apps: medizinische Anwendungen auf Rezept – Sie sorgen für eine verbesserte Behandlung und unterstützen Arzt und Patient

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Tipps für den Umgang mit Wahlleistungen im Krankenhaus – Achtung!

1. Muss ich ein Wahlleistungspaket buchen?

Das müssen Sie auf keinen Fall. Sie können einzelne Wahlleistungen buchen und mit anderen kombinieren, ganz wie Sie es möchten.

2. Kann ich meinen Vertrag im Krankenhaus noch ändern?

Selbstverständlich. Sie dürfen Ihren Vertrag sofort kündigen und ebenso ändern. Die bis dahin erhaltenen Wahlleistungen bekommen Sie dann in Rechnung gestellt. Notieren Sie sich deswegen unbedingt den Tag der Kündigung oder der Umstellung, damit Sie später Ihre Rechnung auf Richtigkeit prüfen können.

3. Sind die Wahlleistungen in allen Kliniken gleich?

Jedes Klinikum bietet andere Wahlleistungen an. Deshalb sollten Sie sich vorab darüber informieren.

4. Man möchte, dass ich den Vertrag gleich unterschreibe. Muss ich das?

Sie dürfen sich Zeit lassen, denn der Vertrag hat keine Wichtigkeit. Es reicht, wenn Sie diesen am Tag der Aufnahme mitbringen oder sogar erst ein paar Tage später unterzeichnen. Ab dem Tag der Unterschrift erhalten Sie dann Ihre Wahlleistungen.

5. Kann auch mein Partner für mich unterzeichnen?

Sie müssen den Vertrag selbst unterschreiben oder eine von Ihnen bevollmächtigte Person oder ein Betreuer. Somit müssen Sie Ihren Partner bevollmächtigen.

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Fazit

Wahlleistungen sind bei Patienten oftmals heiß begehrt, weil sie den Krankenhausaufenthalt angenehmer machen. Vergleichen Sie gerne die Wahlleistungen der verschiedenen Kliniken und überlegen Sie sich genau, was Sie möchten. Erkundigen Sie sich auch unbedingt über die Kosten, damit Sie am Ende keine böse Überraschung mit der Rechnung bekommen.

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