Ehe Sie am Ende für teure Extraleistungen im Krankenhaus zahlen müssen, beachten Sie: Klären Sie Ihren Versicherungsstatus ab, holen Sie Informationen ein, welche Kosten Ihnen im Krankenhaus entstehen und welchen Leistungsumfang Sie erhalten. Treffen Sie Ihre Entscheidung aber immer mit gutem Gewissen.
Die Zeit vor dem Krankenhaus
Generell übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung keine Kosten für Wahlleistungen.
Sofern Sie privat versichert sind, erhalten Sie eine Erstattung, wenn die Wahlleistung auch in Ihrem
Versicherungsstatus beinhaltet ist. Ferner haben Sie die Kosten selbst zu tragen, wenn kein anderer Kostenträger infrage kommt.
Falls der Krankenhausaufenthalt geplant ist, holen Sie vorab schon Infos zu den Wahlleistungen ein. Klären Sie dementsprechend auch gleich ab, ob jemand für die Kosten aufkommt. Ferner können Sie schauen, ob Sie als gesetzlich Versicherter nicht auch eine private Zusatzversicherung haben. Vielleicht übernimmt diese einen Teil der Wahlleistungen. Sofern Sie privat versichert sind, fragen Sie bei Ihrer Versicherung nach dem Leistungsumfang. Bevor Sie eine Wahlleistungsvereinbarung unterschreiben, klären Sie unbedingt Ihren Versicherungsschutz, um später keine hohe Rechnung zahlen zu müssen.
Beachten Sie, dass die Kosten für die Wahlleistungen je nach Krankenhaus variieren. Zwar können Sie sich für ein Ein- oder Zweibettzimmer unterscheiden, doch je nach Wahlleistungsbereich und Baujahr des Krankenhauses können die Preise hier unterschiedlich hoch sein.
Veröffentlicht: 21. April 2021
Versicherte können sich eine neue Krankenkasse suchen, wenn die alte Krankenkasse insolvent ist oder aus einem anderen Grund schließen muss. Die laufenden Behandlungen können Sie weitermachen und deren Kosten werden direkt von der neuen Krankenkasse
Im Krankenhaus
Ohne ausführliche Aufklärung sollten Sie keine Wahlleistungsvereinbarung unterschreiben.
Holen Sie Informationen ein zu den Kosten, der Art der Wahlleistung und den Umfang dieser. Vergewissern Sie sich, dass Sie die Preisermittlung auch richtig verstanden haben. Verlangen Sie ein Rechenbeispiel dazu. Sofern Sie sich körperlich schlecht fühlen, unterschreiben Sie keinen Vertrag. Das kann dann der Fall sein, wenn Sie starke Schmerzen haben oder bereits ein leichtes Sedativum verabreicht wurde.
Bei der Wahlleistungsvereinbarung gibt es keine Dringlichkeit. Sie ist auch gültig, wenn Sie diese später unterzeichnen. Selbst wenn Sie keine Wahlleistungsvereinbarung haben, steht einer guten medizinischen Behandlung und einer angemessenen Unterbringung nichts im Weg. Auf keinen Fall sollten Sie sich Wahlleistungen oder Wahlleistungspakete aufdrehen lassen. Sie entscheiden, welches Extra Sie wünschen. Zumal Sie Wahlleistungen nach Belieben kombinieren oder auch einzeln nutzen können.
Es muss ein schriftlicher Vertrag vorliegen. Diese Wahlleistungsvereinbarung muss von Ihnen oder Ihrem Bevollmächtigtem unterschrieben sein, ebenso von einem Arzt. Schauen Sie auch darauf, dass das Datum mit den Leistungen übereinstimmt.
Zudem haben Sie das Recht, die Vereinbarung noch im Krankenhaus form- und fristlos zu kündigen. Die Kündigung hat eine sofortige Wirkung. Vergewissern Sie sich, dass die Kündigung auch in Ihrer Akte mit passendem Datum notiert wird. In diesem Fall tragen Sie lediglich die Kosten für die Wahlleistungen, die Sie bis zum Kündigungsausspruch erhalten haben.
Abzocke im Namen des Pflegedienstes und der Krankenkasse
Veröffentlicht: 5. Oktober 2017
Pflegebedürftige aufgepasst: Falsche Kassenmitarbeiter zocken ahnungslose Pflegebedürftige skrupellos ab. Dafür geben Sie sich als Mitarbeiter des MDK (Medizinische Dienst der Krankenversicherung) oder des Pflegedienstes aus und beraten über Änderungen bei den Pflegeleistungen. Anschließend kassieren Sie
Nach dem Krankenhaus
Zahlen Sie die Wahlleistungen erst, wenn Sie die Rechnung bekommen haben.
Zudem sollten Sie die Rechnung auf Richtigkeit prüfen. Sofern Sie unsicher sind, fragen Sie im Klinikum oder bei der Krankenkasse nach. Achten Sie darauf, nur das zu zahlen, was Sie auch gewählt und erhalten haben. Sofern Sie die Rechnung erst prüfen lassen, machen Sie mit dem Klinikum einen Mahnstopp aus.
Gibt es Probleme?
Sofern Sie das Gefühl haben, keine ausreichend Aufklärung zu bekommen oder das Krankenhaus sehr aggressiv wirbt, melden Sie das dem Verbraucherschutz.
Nutzen Sie hierfür unser Beschwerdeforum und erzählen Sie von Ihrem Ärger mit zu hohen Kosten oder der mangelnden Informationspflicht. Wir nehmen jede Beschwerde erst und werden und bei der Politik und dem Ärzteverband für Sie einsetzen.
Veröffentlicht: 18. Januar 2021
Mittlerweile gibt es nicht nur zahlreiche Ernährungs- und Fitness-Apps, sondern auch medizinische Apps. Die medizinischen Apps sind Programme, die einen medizinischen Zweck erfüllen und bei Krankheiten wie Diabetes zum Einsatz kommen. Seit Anfang Oktober 2020
Wahlleistungen sind bei Patienten oftmals heiß begehrt, weil sie den Krankenhausaufenthalt angenehmer machen. Vergleichen Sie gerne die Wahlleistungen der verschiedenen Kliniken und überlegen Sie sich genau, was Sie möchten. Erkundigen Sie sich auch unbedingt über die Kosten, damit Sie am Ende keine böse Überraschung mit der Rechnung bekommen.