Verbraucherschutz möchte Ihnen Push-Benachrichtigungen schicken.

Bitte wählen Sie Kategorien die Sie abonnieren möchten.



Was kosten individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)?


Bitte unterstützen Sie uns

Mit einmalig 3 € tragen Sie zur Erhaltung von Verbraucherschutz.com bei und erkennen unsere Leistung an. Jetzt 3,00 Euro per PayPal senden. So können Sie uns außerdem unterstützen.

Mit einem freiwilligen Leser-Abo sagen Sie Betrügern den Kampf an, unterstützen die Redaktion und bekommen einen direkten Draht zu uns.

Erwarten Sie keine festen Preise. Die IGeL wird generell nach Aufwand berechnet. Somit lohnt sich auch ein Preisvergleich, wenn Sie keine hohen Rechnungen für Selbstzahlerleistungen bekommen möchten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Es gibt keine festen Preisen für individuelle Gesundheitsleistungen.
  • Die Leistungen werden nach Aufwand und der passenden Ziffer in der ärztlichen Gebührenordnung berechnet.
  • Auf den Kostenvoranschlag und die Rechnung können Sie bestehen.
  • Vergleichen Sie die Preise in mehreren Arztpraxen.

Welche Kosten sind angemessen?

Es gibt Selbstzahlerleistungen für 20, 30 oder auch 50 Euro, wenn es zum Beispiel um einen PSA-Test oder eine Hautkrebsfrüherkennung geht.

Jedoch können die IGeL-Angebote auch schnell in einen vier- oder gar fünfstelligen Bereich gehen. Zum Beispiel bei Schönheitsoperationen.

Leider gibt es keine allgemeingültige Preisliste. Generell richten sich die Kosten nach dem Aufwand für die Untersuchung und den abrechnungsfähigen Ziffern laut ärztlicher Gebührenordnung. Pauschalpreise sind hier nicht erlaubt. Manchmal hängen in Arztpraxen Listen mit Preisen aus, sehen Sie diese jedoch nur als Orientierung an.

Wichtig:

Der Arzt muss Ihnen einen Kostenvoranschlag und eine Rechnung ausstellen. Das heißt, Sie müssen vor der Untersuchung schriftlich über die Kosten aufgeklärt werden. Im Gegensatz zur Kassenleistung muss der Arzt Ihnen bei der IGeL auch eine schriftliche Behandlungsvereinbarung geben. Sofern sie Privatpatienten sind, verlangen Sie auch einen Kostenvoranschlag. So sind Sie informiert, welche Kosten auf Sie zukommen.

Im IGeL-Monitor finden Sie bei den Bewertungen der Untersuchungen auch immer einen etwas Preis. Somit können Sie vorab die Kosten ein wenig einschätzen.

  • Erkundigen Sie sich vor der Untersuchung, ob Ihre Krankenkasse die Kosten für die IGeL bezahlt.
  • Generell liegt der Satz bei 1,0- und 2,3-fach, laut Gebührensatz der GOÄ. Sofern der Arzt eine höhere Gebühr nimmt, muss er das auch begründen.
  • Passen Sie auf, bei abweichenden Honorarvereinbarungen. Hat der Arzt mehr als das 3,5-fache abgerechnet, wird die Rechnung teuer.

Warum sind die Preise so variabel

Für die Individuellen Gesundheitsleistungen gibt es nur beschränkte Preiskontrollen.

Die IGeL stellt einen privaten Behandlungsvertrag dar und die Ärzte rechnen sie somit auch nach der privaten Gebührenordnung ab. Sie können die Preise jedoch innerhalb des Gebührenrahmens selbst festlegen.

Als Standard gilt ein Gebührensatz zwischen 1,0- und 2,3-fachem Satz. In der Regel handelt es sich um den 2,3-fachen Satz. Also eine durchschnittlich aufwendige Behandlung. Sofern der Arzt diesen Satz überschreitet, muss er das auch auf der Rechnung begründen.

Ein Beispiel

Macht der Arzt eine Akupunktur gegen Schmerzen mit weniger als 20 Minuten Dauer, so rechnet er die Ziffer 269 ab. Diese hat einen einfachen Satz von 11,66 Euro. Würde er den 2,3-fachen Satz verwenden, so läge der Preis bei 26,82 Euro. Der PSA-Test kostet einem Mann nach Gebührenordnung mit der Ziffer 3908 17,49 Euro beim 1,0-fachen Satz. Oft setzen Ärzte eine glatte Summe an. Somit würden Sie für den PSA-Test den Betrag mit dem Faktor 1,144 multiplizieren und so rund 20 Euro veranschlagen. Beim Faktor 2,28795 wären es 40 Euro. Zudem können noch Gebühren für die Beratung oder die Blutabnahme kommen.

Somit ist es nicht verwunderlich, dass manche Ärzte verschiedene Preise für die gleiche Untersuchung veranschlagen. Im IGeL-Monitor finden Sie zu allen bewerteten Leistungen auch einen Kostenrahmen. Dieser dient Ihrer Information und Einschätzung über die entstehenden Kosten.

Bedenken Sie jedoch, dass die Gebührenordnung für Ärzte aus dem Jahr 1982 stammt und nur Teilbereiche seitdem geändert wurden. Die Neufassung ist bis heute noch nicht erstellt. Somit sind auch nicht alle neuen Untersuchungen abgedeckt. Insofern kann der Arzt den Preis für Untersuchungen, die noch nicht in der Gebührenordnung sind, eine vergleichbare Ziffer der GOÄ abrechnen.

Private Krankenversicherung: So wechseln Sie in einen günstigeren Tarif, aber lassen Sie sich von einem unabhängigen Berater beraten

In der privaten Krankenversicherung sind die Beträge immer wieder gestiegen und viele Verbraucher ärgern sich darüber. Dabei müssen Sie das nicht einfach hinnehmen, denn Sie haben die Möglichkeit einen Wechsel durchzuführen. Wir zeigen Ihnen nicht

0 Kommentare

Wo liegt die Obergrenze?

Laut Gebührenordnung ist auch eine abweichende Berechnung mit dem Steigerungsfaktor 3,5 zulässig.

Jedoch braucht es dafür eine spezielle Verordnung. Das heißt, der Arzt muss Sie vorab ein Formular unterschreiben lassen. Auf diesem stehen die GOÄ-Ziffer, die Leistung und der erhöhte Steigerungssatz sowie der Betrag. Bitten Sie in diesem Fall um eine Bedenkzeit und vergleichen Sie erst die Preise für die Untersuchung in anderen Praxen. Sofern es sich um eine Akutbehandlung oder einen Notfall handelt, ist diese abweichende Honorarvereinbarung jedoch nichtig.

Parodontitis-Therapie: Was zahlt die Kasse? Stellen Sie vor der Behandlung einen Kostenübernahme-Antrag

Viele Zahnärzte beginnen dann nicht mit einer Parodontitis-Behandlung, wenn nicht zuvor eine professionelle Zahnreinigung stattgefunden hat. Eigentlich handelt es sich bei einer professionellen Zahnreinigung nicht um eine verpflichtende Vorbehandlung bei Parodontitis. Aber viele Zahnärzte legen

0 Kommentare

Macht ein Preisvergleich Sinn?

In Anbetracht dessen, dass Ärzte bei den IGeL gerne unterschiedlich abrechnen, sollten Sie verschiedene Praxen vergleichen.

Machen Sie dies zeitig, können Sie sich viel Geld sparen. Es kann auch sein, dass Ihnen ein anderer Arzt sagt, dass diese Leistung nicht nötig ist. Sofern Sie sich nicht sicher sind, lassen Sie sich von der Patientenberatungsstelle der zuständigen Landesärztekammer beraten. Hier sagt man Ihnen auch, ob die Kosten angemessen sind, auch prüfen diese gerne Ihre bereits erhaltene Rechnung.

Da der Leistungsumfang der IGeL nicht verbindlich geregelt ist, lohnt sich ein Preisvergleich in jedem Fall.

Als Beispiel: Ein Arzt verlangt für die Glaukomuntersuchung 20 Euro. In diesem Betrag sind auch die Augeninnendruckmessung und eine Untersuchung mittels Spaltlampe enthalten. Der zweite Augenarzt veranschlag hier wiederum 60 Euro, verlangt für eine eventuelle Gesichtsfeldbestimmung Extrakosten.

Unser Tipp:

Fragen Sie noch vor der Inanspruchnahme und dem Zahlen der IGeL in Ihrer Krankenkasse nach, ob diese die Kosten übernimmt. Sofern die Rechnung von Ihnen erst bezahlt ist, erstattet die Krankenkasse auch keine Kosten zurück.

Hilfe für pflegende Angehörige – Die Pflegekassen unterstützen die Pflegenden in vielerlei Hinsicht

Das Leben der Pflegenden ändert sich, wenn sie mit der Pflege eines hilfebedürftigen Angehörigen beginnen und das beginnt bei der Zeit und endet erst bei der Organisation. Verschiedene Hürden gilt es zu meistern, damit es

0 Kommentare

Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Was kosten Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)? – Gut zu wissen

1. Warum sind die Preise so unterschiedlich?

Weil der Arzt nach der GOÄ abrechnet und es in seinem Ermessen liegt, welche Ziffern er für die Untersuchungen abrechnet. So kann er nicht nur die Ziffer für die Untersuchung, sondern auch noch die Beratung und eine eventuelle Blutabnahme berechnen.

2. Kann ich in mehreren Praxen Kostenvoranschläge holen?

Das dürfen Sie natürlich. So können Sie die Preise gut vergleichen.

3. Soll ich den Kostenvoranschlag der Krankenkasse vorlegen?

Das können Sie durchaus machen. Vielleicht übernimmt diese die Kosten oder zumindest einen Teil davon.

4. Wie lange habe ich Bedenkzeit, bevor ich die Untersuchung mache?

Das hängt ganz von Ihnen ab. Da der Arzt nach der GOÄ abrechnet, ändert sich der Kostenvoranschlag auch nicht.

5. Mein Arzt rechnet oftmals einen hohen Satz ab, ist das nicht falsch?

Am Ende hängt es davon ab, wie aufwendig die Untersuchung war. Einen 2,3-fachen Satz darf er als Standard abrechnen. Wählt er einen höheren Satz, so muss er dies auch plausibel begründen können.

Abzocke im Namen des Pflegedienstes und der Krankenkasse

Pflegebedürftige aufgepasst: Falsche Kassenmitarbeiter zocken ahnungslose Pflegebedürftige skrupellos ab. Dafür geben Sie sich als Mitarbeiter des MDK (Medizi­nische Dienst der Kranken­versicherung) oder des Pflegedienstes aus und beraten über Änderungen bei den Pflegeleistungen. Anschließend kassieren Sie

0 Kommentare

Fazit

Eine IGeL kann richtig ins Geld gehen. Deshalb sollten Sie sich vorab immer erkundigen, welche Preise etwas entstehen könnten. Pauschalpreise würden die Sache zwar einfacher machen, doch diese gibt es hier leider nicht.

Schreibe einen Kommentar