Wegen der Coronapandemie war es Privatpersonen 2020 verboten, Feuerwerke zu kaufen oder zu zünden. Wer sich daran nicht halten wollte, musste auch für entstandenen Schaden haften. Doch auch sonst gelten bestimmte Gesetze und Verordnungen.
Kaufen Sie richtig ein
Unsachgemäß gehandhabt, können die explosiven Stoffe im Feuerwerkskörper zu schlimmen Verletzungen führen.
Aus diesem Grund sind nur Feuerwerkskörper erlaubt, die von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) oder einer damit vergleichbaren europäischen Behörde zugelassen sind. Jedoch bedeutet die Zulassung nicht, dass es sich um einen ungefährlichen Feuerwerkskörper handelt. Ferner müssen Sie mit den Raketen und Krachern immer sachgerecht umgehen.
Sie erkennen, ob das Produkt geprüft ist, wenn es eine Registriernummer, ein CE-Zeichen und eine Kennnummer enthält. Bei der Registriernummer stehen die ersten vier Stellen für die Prüfstelle. So steht die 0589 für die BAM oder die 0163 für die spanische Prüfstelle LOM. Hat das Produkt die Nummer 0589 – F2 – 1234, so bedeutet das, dass es von der BAM geprüft wurde, für Personen ab 18 Jahren erlaubt ist (F2) und die weiterlaufende Nummer 1234 hat.
Veröffentlicht: 31. Dezember 2019
Jedes Jahr wird Silvester gefeiert. Auch dieses Jahr werden die deutschen 130 Millionen Euro „verbrennen“. Und jedes Jahr tauchen die selben Fragen auf. Wir haben uns mit einigen wissenswerten Fakten beschäftigt und wollen sie Ihnen
Keine Prüfnummer – Finger weg!
Kaufen Sie ein Kleinstfeuerwerk der Klasse F1, so dürfen diese ganzjährig auch von Kindern ab 12 Jahren genutzt und gekauft werden.
Handelt es sich jedoch um die Klasse F2, so dürfen diese nur zu Silvester und nur an Volljährige verkauft, aber auch abgebrannt werden.
Sofern das Feuerwerk keine Prüfnummer trägt, kaufen Sie es nicht! In der Regel entsprechen sie nicht den Sicherheitsnormen. Meist gibt es hier auch keine Zulassungsnummer oder eine Anleitung in deutsch. Ebenso ist die Qualität meist minderwertig. Es kann zu Fehlzündungen, aber auch zu sehr heftigen Explosionen kommen.
Meist finden Sie diese Produkte auf Trödelmärkten, jedoch leider auch in manchen Geschäften. Allerdings sind nach Paragraf 5 des Sprengstoffgesetzes die Einfuhr und der Verkauf dieser Produkte verboten. Kaufen Sie diese dennoch, so begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit und können für Schäden sogar haftbar gemacht werden.
pyro-shopping.net: Feuerwerk zum Knallerpreis oder knallharter Fakeshop?
Veröffentlicht: 10. Juni 2020
Mit Silvesterfeuerwerk, lauten Polenböllern und Chinaknallern wird auf der Webseite pyro-shopping.net geworben. Damit Sie nicht Ihr eigenes persönliches Feuerwerk erleben, sollten Sie in diesem Shop lieber nicht einkaufen. Sie überschreiten hier gegebenenfalls die Grenzen der
Erst lesen!
Sie können auch haftbar gemacht werden, wenn Sie erlaubte Raketen zünden.
Sicherheit geht vor, deshalb sollten Sie z.B. immer einen Eimer Wasser oder einen Feuerlöscher zur Stelle haben. Lesen Sie auch die Gebrauchsanweisung vor dem Zünden immer durch. Verändern Sie den Feuerwerkskörper zudem vor dem Zünden nicht. Generell lassen Sie Blindgänger liegen, zünden diese nicht erneut. Übergießen Sie sie stattdessen mit Wasser. Danach gehören sie in die Restmülltonne. Ebenso dürfen Sie eine Rakete niemals beim Zünden in der Hand halten! Halten Sie Ihre Kinder immer in einem ausreichenden Abstand!
Unfälle und Versicherung
Passieren kann natürlich immer etwas.
- Haben Sie den Kracher oder die Rakete unsachgemäß genutzt und dadurch einen dauerhaften gesundheitlichen Schaden, so zahlt die private Unfallversicherung.
- Wurden andere Personen verletzt, zahlt die Privathaftpflichtversicherung.
- Entsteht ein Hausbrand, so ist die Wohngebäudeversicherung zuständig.
- Werden Autos beschädigt, tritt die Teilkaskoversicherung des Fahrzeughalters ein.
- Entstehen Seng- und Schmorschäden durch glimmende Böller zahlt keine Versicherung.
- Sofern ein Fahrzeug mutwillig beschädigt wird, also wenn der Böller auf dem Autodach gezündet wird, so braucht es die Vollkaskoversicherung des Fahrzeughalters.
Haftung bei Kindern
Ein Kind unter 7 Jahren kann für Schäden nicht haftbar gemacht werden.
Allerdings müssen Eltern wissen, dass die Familien-Haftpflichtversicherung nur dann bezahlt, wenn die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben und dadurch anderen Personen ein Schaden entstanden ist.
Polizei warnt: Corona-Partys und private Treffen gefährden Menschenleben
Veröffentlicht: 20. März 2020
Die Einschnitte in unser Leben werden von Tag zu Tag größer. Dennoch kann es deutlich schlimmer kommen, wenn wir die jetzigen Vorsichtsmaßnahmen nicht beachten. Einige verantwortungslose Deutsche organisieren Corona-Partys, treffen sich auf Spielplätzen oder an
Fragen & Antworten
FAQs zum Thema Silvester: Unsere Tipps für schadenloses Böllern – so einfach ist es
1. Darf ich Raketen aus dem Ausland mitbringen?
Die sogenannten Polen-Böller oder auch Produkte aus der Tschechei oder woher auch immer, sind in Deutschland nicht erlaubt. Diese enthalten auch meist nicht die nötigen Registrier- und Prüfnummern. Werden Sie von der Polizei damit erwischt oder passiert etwas, haben Sie ein großes Problem.
2. Darf mein Kind eine Rakete zünden?
Sofern Sie dabei stehen und auch darauf achten, dass das Kind danach gleich den nötigen Abstand hält, spricht nichts dagegen. Lassen Sie Ihr Kind aber nicht unbeaufsichtigt.
3. Warum darf ich einen Blindgänger nicht erneut zünden?
So mancher Blindgänger ging schon plötzlich in der Hand los und hat schwere Verletzungen verursacht. Ferner ist die Zündschnur bereits abgebrannt, somit haben Sie beim Zünden nicht mehr ausreichend Zeit Abstand aufzubauen.
4. Wird das Feuerwerkt 2021 für Privatpersonen wieder erlaubt sein?
Dies ist noch nicht bekannt. Vermutlich wird hierzu aber in den nächsten Wochen eine Entscheidung fallen.
5. Darf ich das Feuerwerk auf dem Balkon zünden?
Gehen Sie immer nach draußen auf eine freie Fläche. Es kann immer passieren, dass die Flasche kippt und der Feuerwerkskörper durch ein Fenster in die Wohnung fliegt. Indes sollten Sie immer äußerste Vorsicht walten lassen.
Karneval: Warnung vor K.O.-Tropfen – Passen Sie auf sich auf
Veröffentlicht: 24. Februar 2020
Ganz gleich ob Sie Karneval, Fasching oder Fastnacht feiern. Wer unter vielen lustigen Menschen ist und ausgelassen feiern möchte, sollte trotzdem wachsam sein. Immer häufiger sind K.O.-Tropfen im Spiel, die für Geschädigte jede Feier unschön
Fazit
Feuerwerkskörper sind für die meisten Menschen an Silvester unverzichtbar. Zu verlockend ist es, diese im Ausland zu kaufen, da sie dort auch meist günstiger sind. Machen Sie das aber nicht. Kaufen Sie nur qualitativ hochwertige Produkte und solche, die auch geprüft und zugelassen sind. Unabhängig vom Feuerwerk lassen Sie immer große Vorsicht walten, damit der Spaß nicht mit einem Drama endet.