Ein Anbieterwechsel ist immer mit großen Hürden verbunden, dabei spielt es keine Rolle ob es um die Gastarife, die Autoversicherung oder das Telefon geht. Wichtig ist, dass Sie einen Blick auf den Kündigungstermin werfen. Mit Hilfe der neuen Transparenzverordnung gibt es endlich Abhilfe und Sie können deutlich besser mit den Möglichkeiten umgehen.
Die neue Transparenzverordnung
Ein Wechsel des Anbieters ist in der heutigen Zeit kein Hexenwerk mehr, denn aufgrund der unzähligen Anbieter und Angebote auf dem Markt, will jeder Verbraucher Geld sparen.
Mit einem
Anbieterwechsel können Sie, je nach Anbieter und Tarif mehrere Hundert Euro im Jahr einsparen. Mit Hilfe der neuen Transparenzverordnung muss Ihnen der Anbieter die folgenden Informationen zur Verfügung stellen, damit Sie einen Anbieterwechsel durchführen oder den Vertrag einfach beenden können.
- Datum des Vertragsbeginns
- Ende der Mindestvertragslaufzeit
- Kündigungsfrist
- letzter Kalendertag für die Kündigung
- Informationen zum Ablauf des Anbieterwechsels
Die ganzen Informationen finden Sie eigentlich immer auf der jeweiligen Rechnung, denn dort steht das Datum des Vertragsbeginns, das Ende der Mindestvertragslaufzeit und die Kündigungsfrist. Zudem bieten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch die Möglichkeit alle wichtigen Punkte nachzulesen.
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Die Angabe des letzten Kalendertags
Die wichtigste Information für Sie ist die Angabe des letzten Kalendertags für die Kündigung, denn dabei handelt es sich um den Tag, an dem die Kündigung spätestens auf dem Tisch des Anbieters liegen muss.
Sie haben verschiedene Möglichkeiten, um dem Anbieterwechsel rechtzeitig in die Wege zu leiten. Idealerweise nutzen Sie ein Einschreiben mit Empfangsbestätigung, denn damit haben Sie im Notfall einen Beleg in der Hand, dass das Schreiben rechtzeitig bei Ihrem alten Anbieter angekommen ist.
Einige Anbieter akzeptieren die Kündigung auch via Mail, aber dann sollten Sie sich die Kündigung unbedingt bestätigen lassen. Ohne eine schriftliche Bestätigung haben Sie keine rechtliche Grundlage und können die Kündigung nicht nachweisen, so dass Sie auch weiterhin an dem laufenden Vertrag gebunden sind.
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Anbieterwechsel mit Hilfe des neuen Anbieters
Obwohl ein Anbieterwechsel in der heutigen Zeit häufig vorkommen, sollten Sie sich nicht nur genau informieren, sondern den neuen Anbieter mit ins Boot holen.
Gerade, wenn Sie schon wissen, zu welchem Anbieter Sie wechseln wollen, dann sollten Sie nicht selber eine Kündigung in die Wege leiten oder die Portierung der alten Rufnummer beantragen. Der neue Anbieter kann Ihnen bei diesen Aufgaben helfen. Die Möglichkeit steht bei allen Anbietern zur Verfügung, denn Sie müssen nur den Auftrag geben. Dazu müssen Sie mit dem neuen Anbieter einen Vertrag schließen und ihn dazu berechtigen, dass er in Ihrem Auftrag handeln darf. Er übernimmt dann nicht nur die Kündigung des alten Anbieters, sondern kümmert sich dann auch um alle anderen Belange.
Wichtig ist, dass bei einem Anbieterwechsel die Leistung im Höchstfall nur für einen Kalendertag unterbrochen sein darf. Damit das auch möglich ist, müssen Sie die Beauftragung rechtzeitig in die Wege leiten. Sie sollten aber auch immer ein Blick auf die Kündigungsfristen Ihres alten Anbietern haben.
Wenn Sie den Vertrag mit dem neuen Anbieter widerrufen, dann müssen Sie die Kündigung und die Portierung in Bezug auf den alten Anbieter zurücknehmen, damit keine Leistungsunterbrechung stattfindet.
Die „richtige“ Kündigung
- Achten Sie darauf, dass Sie die Kündigung per Einschreiben mit Rückantwort versenden, denn dadurch erhalten Sie einen Beleg, der als sicherer Beweis zum Eingang der Kündigung beim Anbieter gilt.
- Obwohl viele Anbieter Kontaktformulare und E-Mail-Optionen anbieten und es sich auch um eine schriftliche Form handeln, haben sie nicht die gleiche Beweiskraft. Im Streitfall kann der Anbieter nur mit Hilfe der Rückantwort auf seine Pflicht hingewiesen werden.
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Anbieterwechsel beim Umzug
Damit bei einem Umzug ein reibungsloser Wechsel des Anbieters funktionieren kann, müssen Sie eigentlich nur auf drei Schritte achten.
Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist
Idealerweise planen Sie den Anbieterwechsel schon einige Monate im Voraus, damit Sie die Kündigungsfrist einhalten können. Bevor Sie einen neuen Vertrag abschließen, prüfen Sie zuerst die Frist bei Ihrem aktuellen Vertrag, um Verlängerungen zu vermeiden.
Wahl des neuen Anbieters
Tarife vergleichen und Angebote einholen hilft dabei, einen neuen Anbieter zu finden. Wichtig ist zudem, ob die gewünschten Dienste auch am neuen Wohnort verfügbar sind. Einige Dienste sind nicht überall verfügbar.
Vertrag mit neuem Anbieter
Zum Schluss müssen Sie einen neuen Vertrag mit dem neuen Anbieter abschließen, wenn Sie sich für einen Anbieter entscheiden können. Sie haben sogar die Möglichkeit, dass der neue Anbieter die Kündigung des alten Anbieters übernimmt und sich um den ganzen Papierkram kümmert. Wichtig ist, dass Sie sich um eine Rufnummermitnahme bemühen, wenn Sie ihre alte Nummer mitnehmen möchten. Aber auch hierum kann sich der neue Anbieter kümmern.
Fragen & Antworten
FAQs zum Thema Anbieterwechsel
1. Wie läuft ein Anbieterwechsel ab?
Der tatsächliche Wechsel beginnt, wenn der neue Anbieter den alten Anbieter über den Wechsel informiert. Allerdings kümmern sich der neue Anbieter in der Regel um alle notwendigen Belange, so dass Sie ihn nur beauftragen müssen.
2. Wann ist ein Anbieterwechsel möglich?
Ein Anbieterwechsel ist möglich, wenn der aktuelle Vertrag in naher Zukunft endet oder es zu einer immensen Preiserhöhung kommt, ohne dass die Leistungen entsprechend angepasst werden.
3. Wann wechseln die Verbraucher ihre Autoversicherung?
In der Regel wechseln die Verbraucher ihre Autoversicherung immer zum Ende des Jahres, denn in den meisten Fällen laufen dann die alten Verträge aus oder Preiserhöhungen werden bekannt.
4. Muss ein Anbieterwechsel nahtlos erfolgen?
Grundsätzlich ist es wünschenswert, dass ein Anbieterwechsel nahtlos funktioniert. Aber ein Leistungsverlust von einem Werktag ist durchaus erlaubt.
5. Muss die Kündigung immer in schriftlicher Form vollzogen werden?
Eine Kündigung sollte immer in schriftlicher Form vollzogen werden, damit Sie einen beweiskräftigen Beleg in der Hand haben.
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Fazit
Ein Anbieterwechsel ist heute keine Seltenheit mehr, denn bei der Fülle an Angeboten und Anbieter können Sie sich immer das Beste raussuchen. Allerdings sollten Sie einen Blick auf die Kündigungsfrist halten, den Kalendertag für die Kündigung und die richtige Kündigungsform haben. Wenn Sie sich für einen neuen Anbieter entscheiden haben, dann überlassen Sie ihm die Arbeit, indem Sie ihm den schriftlichen Auftrag dazu erteilen.