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Gesetzliche Bestimmungen für den Einsatz von Pestiziden – die wichtigsten Regelungen zusammengefasst


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Der Begriff Pestizide stammt von dem englischen Wort „pests“ und das bedeutet übersetzt Schädlinge. Pestizide gibt es in unterschiedlichen Formen, so dass auch die Einsatzgebiete verschieden sind. Sie dienen als Pflanzenschutzmittel für Garten-, Forst- und Agrarbereich, also Biozid gegen unerwünschte Lebewesen und als Gift für andere Ziel-Organismen. 

Das Wichtigste in Kürze

  • Pestizide kommen in der Land- und Fortwirtschaft aus wirtschaftlichen Gründen zum Einsatz, während es im privaten Garten und in Kommunen eher um ästhetisch motivierte Anliegen geht.
  • Allerdings können Pestizide auch aus ökonomischen Gründen zum Einsatz kommen, denn durch Wildpflanzen können befestigte Wege und Straßen großen Schaden nehmen.
  • Im Wald werden Pestizide gespritzt, um die anfälligen Monokulturen vor den schädlichen Borkenkäfern oder anderen Insekten in Schutz zu nehmen.

Mit Hilfe von gesetzlichen Bestimmungen wird der Einsatz von Pestiziden genau geregelt und das gilt in erster Linie für ganz bestimmte Wirkstoffe. Einige Wirkstoffe stehen unter dem Verdacht, dass sie schwere Erkrankungen auslösen können. Auch die bienengefährlichen Mittel stehen seit einigen Jahren in der Kritik, denn das Bienensterben in den letzten Jahren hat immens zugenommen. Weitere Kritik gibt es in Bezug auf die Lebensmittel, denn in einigen Lebensmittel sind 20, 30 oder mehr Pestizide enthalten.

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Die gesetzliche Regelung von Pestiziden

In erster Linie kommen Pestizide im Landwirtschaft- und Gartenbau zum Einsatz und deren Einsatz ist umfassend festgelegt, so dass nur Pestizide eingesetzt werden dürfen, die auch zugelassen sind.

Bei der Zulassung gibt es einen großen Unterschied und der liegt zwischen der Zulassung eines neuen Wirkstoffes und der Zulassung eines neuen Präparates, welches aus dem eigentlichen Wirkstoff und verschiedenen anderen zugesetzten Substanzen besteht.

Der Hersteller muss für die Zulassung eines neuen Wirkstoffes eine Menge Bewerbungsunterlagen einreichen und diese werden nicht nur von den nationalen Behörden, sondern auch durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit geprüft. Die Europäische Kommission entscheidet am Ende dann über die Nicht-Aufnahme oder die Aufnahme des eingereichten Wirkstoffes. Der Wirkstoff landet bei Aufnahme dann in der sogenannten Positivliste der zugelassenen Wirkstoffe und diese Zulassung ist nicht nur für Deutschland geltend, sondern in komplett Europa.

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Handelsübliche Pflanzenschutzmittel

Ein wenig anders sieht es mit dem handelsüblichen Pflanzenschutzmittelpräparaten aus, denn sie bestehen aus den Wirkstoffen, dem Trägerstoff und anderen Substanzen und die Zulassung muss in jedem Land der EU einzeln erfolgen.

Das Pflanzenschutzgesetz übernimmt in Deutschland die Regelungen und in den Verordnung geht es um

  • Zulassung
  • Vertrieb
  • Anwendung
  • Überwachung

Deutlich strengere und vor allen Dingen auch gesonderte Regelungen gelten für den ökologischen Landbau.

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Die Regelung für die Rückstandshöchstgehalte

In der EU unterliegen die Rückstandshöchstgehalte einheitlichen Regelungen, so dass es für jeden Bereich und jedes Präparat ein Höchstgehalt gibt.

Das Höchstgehalt unterscheidet sich anhand der Anwendung und der Kultur (Tomaten im Gewächshaus oder Weißkohl im Freilandanbau), aber auch in der Kombination der Pestizide. Gibt es für einen Pestizidwirkstoff keine gesetzlichen Regelungen, also es ist kein Höchstgehalt festgelegt, dann darf er in allen Lebensmittel höchstens in der Menge von 0,01 mg auf 1 kg enthalten sein.

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Pestizide in Lebensmitteln?

Aktuell gibt es aber immer noch keine gesetzlichen Vorschriften, was die Anzahl und die Gesamtmenge von Pestiziden in Lebensmitteln betrifft. Hierbei handelt es sich um sogenannten Mehrfachrückstände und dafür müssen dringend gesetzliche Bestimmungen geschaffen werden. Bei Untersuchungen wurde festgestellt, dass in einigen Lebensmitteln mehr als 30 verschiedene Pestizide enthalten sind. Allerdings ist dies auch erlaubt, so lange jedes Pestizid unter dem Höchstwert liegt. Bei einer Bewertung wird die Summe der verschiedenen Substanzen aktuell nicht mit einbezogen.

Im deutschen Trinkwasser ist ein Rückstand von 0,0001 mg pro Liter, auf einen Stoff bezogen erlaubt. Deutlich strengere Höchstgehalte gelten für Säuglings- und Kleinkindernahrung, so dass es hier eine Verordnung in der Diätverordnung gibt.

Die Liste des Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittel stellt eine Liste zur Verfügung, in der die erlaubten Mittel nachgelesen werden können. Im ökologischen Landbau müssen auf chemisch-synthetische Pestizide verzichtet werden.

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Die Kontrollen

Im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) ist die Überwachung von Pestizidrückständen im Bereich der Lebensmittel ganz genau geregelt.

Im Rahmen der Lebensmittelüberwachung kontrollieren die Behörden der einzelnen Bundesländer Lebens- und Futtermittel stichprobenartig auf Rückstände von Pestiziden. Es gibt keine einheitliche Zeitspanne für die Kontrollen und Untersuchungen, aber die Behörden wissen, wie stark die Lebensmittel normalerweise gespritzt werden und davon machen sie die Häufigkeit abhängig. Zudem achten sie darauf, wie häufig die problematischen Rückstände deutlich werden und kontrollieren regelmäßig.

Ein gutes Beispiel sind die Johannisbeeren, denn in der Regel sind die kleinen Beeren mit vielen Pestiziden belastet. Der Grund ist einfach, denn Johannisbeeren sind sehr anfällig für Schädlinge. Anders sieht es beim Spargel aus, so dass hier weniger Pestizide zum Einsatz kommen und somit auch deutlich weniger Kontrollen stattfinden.

Neben den Kontrollen und Untersuchungen gibt es noch ein jährliches Monitoring und das greift einzelne Produktgruppen raus und untersucht diese. Dafür führt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit die Daten aller Bundesländer zusammen und speist alle Daten in das europäische Monitoring ein.

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Die Folgen der Überschreitung des Höchstgehaltes

Durch die regelmäßigen Kontrollen können die Behörden die Überschreitung des Höchstwertes genau feststellen und reagieren.

Wenn die Rückstände über den zugelassenen Höchstmengen liegen, dann darf das betroffene Lebensmittel nicht mehr in den Verkauf. Die europäischen Behörden informieren sich sofort untereinander mit Hilfe des Europäischen Schnellwarnsystems für Lebens- und Futtermittel (RASFF), so dass sich Lieferungen vermeiden lassen. Mit Hilfe des Schnellwarnsystems können die Behörden europaweit sofort reagieren und die fraglichen Chargen des Produkts untersuchen und vom Markt nehmen.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Pestizide

1. Sind wirklich alle Pestizide gefährlich?

Der Bund ist der Ansicht, dass alle Pestizide gefährlich sind und somit soll der Einsatz in der Landwirtschaft, aber auch im Privatgarten vermieden werden. Es gibt schließlich zahlreiche natürliche Alternativen, wie Fruchtfolgen, Mischkulturen und Schaffung von Nützlingslebensraum, so dass auf Pestizide verzichtet werden kann.

2. Was passiert bei der Zufuhr von Pestiziden?

Bei Pestiziden handelt es sich um biologisch aktive Stoffe, die direkt akut oder chronisch wirken können. Sie könne die Fortpflanzung, die Entwicklung, die Gesundheit und das Verhalten beeinflussen, aber auch tödlich sein.

3. Wofür braucht man die gefährlichen Pestizide?

Pestizide schützen die Pflanzen vor Schädlingen und Krankheiten, so dass in der Landwirtschaft ein Ernteverlust verhindert wird. Im Privatgarten sorgen die Pestizide für den Schutz vor Schädlingen, welche die Pflanzen im Garten vernichten.

4. Wo kann man Pestizide kaufen?

Pestizide müssen zugelassen sein, um sie kaufen zu können. In erster Linie finden Sie Pestizide im Gartenfachhandel oder im Baumarkt mit eigener Gartenabteilung, aber auch im Internet werden Sie fündig.

5. Gibt es Alternativen zum Pestizideinsatz?

Es ist bekannt, dass es einige natürliche Hilfsmittel gibt, um Schädlinge aus dem Garten zu halten. Informieren Sie sich im Internet und verzichten Sie auf den Einsatz von Pestiziden.

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Fazit

Pestizide kommen überall dort zum Einsatz, wo Pflanzen wachsen. In erster Linie allerdings in der Landwirtschaft, aber auch im privaten Garten. Dabei handelt es sich bei Pestiziden um gefährliche Wirkstoffe, die nicht nur gefährlich für Schädlinge und Unkraut ist, sondern auch für Menschen. Aus dem Grund sollte auf die Verwendung von Pestiziden weitgehend verzichtet werden.

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