Das Risiko steigt jedes Jahr im Herbst, denn die Zugvögel sind in der Lage die gefährliche Vogelgrippe einzuschleppen. In den Bundesländern wächst jeden Herbst die Panik, denn das Vogelgrippevirus H5N1 ist auch in diesem Jahr wieder bei einigen Wildvögeln nachgewiesen worden. Die ersten Nutztierbestände sind von dem Virus mittlerweile auch betroffen.
In Deutschland grassiert die Vogelgrippe
Der Vogelgrippen-Virus hat schon im Jahr 2017 unzählige Vögel getötet und mittlerweile muss man mit eine Einschleppung der Erreger durch die Zugvögel rechnen.
In vielen Bundesländern ist der Virus schon längst wieder angekommen, denn Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachen, Schleswig-Holstein und Bayern melden Fälle und nachgewiesen wurde der Virus unter den Zugvögeln, die im Herbst 2021 unterwegs waren. Das hat Folgen, so dass mittlerweile in Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern die ersten Nutztierbestände betroffen sind.
Die Tiere in den betroffenen Betrieben mussten alle sterben und die Behörden haben einen Sperrbezirk eingerichtet. Der Bezirk hat einen Radius von 3 Kilometern und dazu wurde gleichzeitig ein Beobachtungsgebiet eingerichtet, welches einen Radius von 10 km hat. Innerhalb des Sperrbezirks gilt die Stallpflicht und das bedeutet, dass alle Tiere sich nur noch im Stall aufhalten dürfen. Freilandhaltung ist nicht mehr gestattet. Im gesamten Beobachtungsgebiet dürfen weder frisches Fleisch, Eier, noch Geflügel aus den Betrieben verkauft werden.
Gerade in Niedersachsen sind besonders viele Fälle der Vogelgrippe ausgetreten, so dass die Landesregierung in zahlreichen Regionen die Stallpflicht für alle Freilandgeflügel ausgerufen hat.
Dänemark und Niederlande sind mittlerweile auch betroffen, denn sie melden in den Nutztierbeständen die Feststellung der Vogelgrippe.
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Aufstallungspflicht bedeutet Kennzeichnungsregelung
Das europäische Recht ist in der Hinsicht leider noch nicht auf dem neusten Stand, denn die Eier von Legehennen, die anhand einer behördlichen Anordnung nicht mehr in einem Auslauf unterwegs sein können, dürfen auch 16 Wochen weiterhin als Freilandeier verkauft werden.
Das ist recht unverständlich, denn schließlich müssen die Legehennen im Stall bleiben, aber trotzdem darf der Betrieb die Eier weiterhin als Eier von Freilandhühnern verkaufen. Erst, wenn die 16 Wochen vorbei sind, müssen die Eier als Bodenhaltungseier gekennzeichnet werden.
Das gleiche Prinzip gilt natürlich auch für Bio-Eier, denn während der Aufstallungspflicht dürfen die Eier auch weiterhin für einen längeren Zeitraum als Bio-Eier verkauft werden. Der Grund ist eindeutig, denn Bio-Eier müssen nicht von Hennen sein, die viel Auslauf haben, sondern auch noch andere Kriterien erfüllen. Die Hennen brauchen mehr Platz als die normalen Hennen und deutlich mehr Einstreu im Stall. Zudem werden die Tiere nur mit ökologischem Futtermittel gefüttert. Diese Kriterien werden während der Aufstallungspflicht auch weiterhin eingehalten.
Abstand zwischen Wildvögeln und Geflügelhaltern
Der Vogelgrippevirus ist eine Last und es gibt im Grunde nur eine Möglichkeit, um zu verhindern, dass die Zugvögel weitere Nutz- und Heimtiere anstecken und zwar müssen die Nutz- und Heimtiere von den Futter- und Wasserstellen der Wildvögel ferngehalten werden.
Bei dem Vogelgrippevirus handelt es sich um eine hochansteckende Viruserkrankung, die in erster Linie
befällt.
Experten halten eine Übertragung auf den Menschen durch die Einnahme von Lebensmitteln wie Eier, Geflügelfleisch und Geflügelfleischprodukten als unwahrscheinlich.
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Das Vogelgrippevirus
Das Vogelgrippevirus ist auch allgemein einfach nur unter dem Namen Geflügelpest bekannt und stammt von Zugvögeln aus Asien.
Im Jahr 2016 / 2017 kam die Vogelgrippe nach Europa und somit auch nach Deutschland, so dass es einen großen Ausbruch der Krankheitswelle gab. Die Folge war immens, denn nicht nur, dass unzählige Tiere starben, sondern es kam auch zu einer wochenlangen, großflächigen Stallpflicht für Geflügel. Es waren allerdings nicht alle Regionen Deutschland betroffen, so dass die Stallpflicht nur teilweise notwendig war.
Der Verlauf der Vogelgrippe trifft in erster Linie Hühner und Puten, aber auch Perlhühner, Fasane und Wildvögel sind betroffen. Weniger betroffen sind Tauben und Wasservögel. Die Tiere bekommen Fieber, Atembeschwerden und leiden an Durchfall. Die Ansteckungsgefahr unter den Tieren ist hoch, denn schon nach wenigen Tagen ist die ganze Tierpopulation betroffen. Sie legen keine Eier mehr und sterben meist innerhalb von wenigen Stunden.
Auch Säugetiere sind von der Vogelgrippe betroffen
Aber nicht nur Vögel können an dem Vogelgrippevirus erkranken, denn es ist bekannt, dass auch einige Säugetiere betroffen sein können. Darunter Schweine, Pferde, Wild- und Hauskatzen und in seltenen Fällen sogar Menschen. Der Mensch wird eigentlich nur angesteckt, wenn mangelnde Hygiene vorhanden ist, denn die höchste Konzentration des Virus findet sich im Tierkot.
Die ersten Anzeichen dieser Grippe wurde in Italien schon im Jahr 1878 beobachtet, aber seit den 30er Jahren ist keine Seuche mehr nach Europa, Amerika oder Asien gekommen. Erst in den 80er Jahren sind erneut Fälle in Irland und den USA aufgetreten.
Die Weltgesundheitsorganisation beobachtet die Vogelgrippe und deren Ausbruchsverlauf sehr genau, um großflächige Sterbefälle zu verhindern und rechtzeitig eingreifen zu können.
Fragen & Antworten
FAQs zum Thema Vogelgrippe
1. Wann verbreitet sich die Vogelgrippe?
Dadurch, dass die Vogelgrippe in erster Linie durch die Zugvögel verbreitet wird, sind die Zeiten auf den Frühling und den Herbst beschränkt. Das sind die Zeiten, in denen die Zugvögel ihre Wanderungen durchführen.
2. Wie gefährlich ist die Vogelgrippe für Menschen?
Experten sind der Ansicht, dass die Vogelgrippe keine Gefahr für den Menschen darstellt. Nur in sehr sehr seltenen Fällen sind die Erreger auch für den Menschen eine Gefahr.
3. Was bedeutet Stallpflicht?
Stallpflicht bedeutet, dass die Tiere des Betriebes nicht mehr in Freilandhaltung gehalten werden dürfen, sondern im Stall verbleiben müssen. Dadurch ist die Ansteckungsgefahr geringer.
4. Gibt es Unterschiede zwischen der Vogelgrippe und der Geflügelpest?
Die Vogelgrippe und die Geflügelpest sind das Gleiche, nur unter einem anderen Namen. Der Begriff Geflügelpest wird eher umgangssprachlich verwendet und Vogelgrippe wird von den Fachleuten als Bezeichnung verwendet.
5. Was ist der Sperrbezirk bei Vogelgrippe?
Wenn bei einem Tier amtlich die Vogelgrippe festgestellt wurde, dann wird der Betrieb in einen Sperrbezirk eingesäumt. Das bedeutet, drei Kilometer um den Betrieb herum wird ein Sperrbezirk eingerichtet, um die Seuche im Zaum zu halten.
Fazit
Der Vogelgrippevirus kommt jedes Jahr immer wieder, denn die Zugvögel bringen den gefährlichen Erreger von ihren Reisen mit und stecken die Nutz- und Heimtiere an. Sobald der Virus festgestellt wurde, wird der Betrieb zum Sperrbezirk und es wird ein Beobachtungsgebiet eingerichtet, um eine Ausbreitung weitgehend zu vermeiden. Gefährlich ist der Virus für Hühner, Puten, Fasane und Wildvögel. Die Tiere erkranken und sterben innerhalb von wenigen Stunden.