Heutzutage gibt es für die verschiedensten Dinge eine Versicherung, so dass nicht nur das Fahrzeug, sondern auch der eigene Hausstand abgesichert ist. Sogar Haftpflichtversicherungen für Haustiere können abgeschlossen werden, wobei eine so spezielle Versicherung nicht von allen Haustierbesitzern abgeschlossen werden muss.
Der Halter haftet für Sachschäden
Als Tierhalter sind Sie immer in der Pflicht und für die Taten Ihres Tieres verantwortlich. Das gilt in erster Linie für Hunde und Pferde, denn wenn die Tiere einen Sachschaden verursachen oder eine dritte Partei verletzen, dann haften Sie als Halter.
Dabei ist die Haftung nicht auf eine Summe festgelegt, denn Sie haften in unbegrenzter Höhe, aber wichtig ist, ob das Tier für das Verschulden verantwortlich ist oder nicht. Sie können sich nicht auf die Privathaftpflicht verlassen, denn bei Hunden und Pferden greift die Versicherung nicht, so dass eine Zusatzversicherung notwendig ist.
Jeder Hunde- und Pferdehalter sollte einen entsprechenden Schutz haben, denn eine Haftpflichtversicherung schützt Sie vor einem großen finanziellen Schaden. Die Hundehaftpflichtversicherung können Sie für um die 50 Euro im Jahr abschließen und eine Pferdehaftpflicht gibt es schon für etwa 100 Euro im Jahr. In beiden Fällen läuft die Versicherungssumme auf mindestens 5 Millionen Euro.
Veröffentlicht: 7. Februar 2020
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Hundehaftpflicht in einigen Bundesländern Pflicht
In einigen Bundesländern ist die Hundehaftpflichtversicherung mittlerweile zur Pflichtversicherung geworden, aber das ist nicht überall der Fall.
In Nordrhein-Westfalen muss ein Hund nur eine Haftpflichtversicherung haben, wenn er unter die Rubrik gefährlicher Hund fällt und das gilt für alle Hunde die eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm haben oder ein Gewicht von 20 kg überschreiten. Das gleiche gilt auch für die Pferdebesitzer, aber in keinem Bundesland gilt die Pferdehaftpflichtversicherung als verpflichtend, obwohl ein Pferd einen großen Schaden anrichten kann.
Deutlich einfacher haben es die Besitzer von zahmen Haustieren oder gezähmten Kleintieren, denn die fallen in den Schutz der Privathaftpflichtversicherung. Eigentlich sollte jeder Mensch eine Privathaftpflichtversicherung haben und dann sind auch die folgenden Tiere mitversichert:
- Kaninchen
- Vögel
- Hamster
- Katzen
- Bienen
Nicht nur die Tiere und der Tierhalter sind versichert, sondern auch der Tierhüter.
Schutz durch Cyberpolicen oder Cyberversicherungen – Was ist besser?
Veröffentlicht: 3. Mai 2019
Im Internet lauern einige Gefahren, die Sie mit der passenden Versicherung absichern können. Es handelt sich um sogenannte Cyberversicherungen. Sind diese Bestandteil von anderen Versicherungen werden diese oft als Cyberpolicen bezeichnet. Doch was taugen die
Der Umfang einer Tierhaftpflichtversicherung
Es gibt zahlreiche Versicherungsgesellschaften die Tierhaftpflichtversicherungen anbieten, aber in Sachen Umfang und Preis gibt es große Unterschiede zwischen den einzelnen Anbietern.
Auch bei den Ausschlüssen gibt es große Unterschiede und aus dem Grund sollten Sie unbedingt einen Blick in den Vertrag werfen. Schauen Sie sich die enthaltenen Versicherungsbedingungen sehr genau an, denn sie müssen zu ihren Bedürfnissen passen.
- Bei einer Hundehalterhaftpflicht sollten nicht nur Mietsachschäden, sondern auch der Schutz bei Verstoß gegen die Halterpflichten, die Mitversicherung von Hundehütern, Deckschäden und auch der Auslandsaufenthalt in der Versicherung eingeschlossen sein.
- Bei der Pferdehalterhaftpflicht müssen Verstöße von Halterpflichten, der Schutz für Pferdehüter, Flurschäden und Deckschäden mit inbegriffen sein.
- Wenn Sie ein Pferdebesitzer sind, dann achten Sie auf die Mitversicherung bei Reitbeteiligung. Wichtig ist, wenn Sie das Pferd einer anderen Person überlassen und das Pferd unter Aufsicht dieser Person einen Schaden verursacht, dann sind Sie als Halter verantwortlich und müssen für den Schaden aufkommen.
Der Sinn einer Tierhalterhaftpflichtversicherung
Grundsätzlich ist die Tierhalterhaftpflichtversicherung für jeden Hund- und Pferdebesitzer nicht nur eine sinnvolle Absicherung, sondern es handelt sich au um eine notwendige Versicherung.
Kurz gesagt, deckt die Halterhaftpflichtversicherung das Risiko ab, welches Sie als Hunde- und Pferdehalter, aber auch als Tierhüter haben. Das Gesetz ist in der Hinsicht eindeutig, denn wenn Ihr Tier einen Schaden verursacht oder eine dritte Person verletzt, dann müssen Sie als Besitzer für den Schaden aufkommen und das in unbegrenzter Höhe. Es spielt aber keine Rolle, ob der Schaden durch schuldhaftes Verhalten entstanden ist oder nicht, so dass Sie immer für den Schaden haften. Im schlimmsten Fall haften Sie mit Ihrem gesamten Vermögen und das vielleicht sogar ein ganzes Leben lang. Im Fall des Falles übernimmt die Tierhalterhaftpflichtversicherung die finanziellen Folgen eines Schadenfalls und Sie brauchen sich keine Gedanken mehr machen.
Veröffentlicht: 26. Oktober 2020
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Haustiere sind sehr beliebt und in jedem zweiten Haushalt gibt es entweder einen Hund oder ein Kleintier. Gerade bei einem Hund ist eine Tierhalterhaftpflichtversicherung sehr wichtig, denn schnell kommt es zu einem Schadensfall und wenn Sie keine Versicherung haben, dann haften Sie als Besitzer mit Ihrem gesamten Vermögen. Auch ein Pferdehalter muss eine entsprechende Tierhalterversicherung haben, um sich selbst vor finanziellen Folgen zu schützen. Die Auswahl an Versicherungen ist groß und auch die Beiträge unterscheiden sich. Entscheidend sind die Leistungen und die Versicherungssumme. Achten Sie darauf, dass 5 Millionen als Versicherungssumme enthalten sind!