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Haftpflichtversicherung für Haustiere sorgt für finanziellen Schutz


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Heutzutage gibt es für die verschiedensten Dinge eine Versicherung, so dass nicht nur das Fahrzeug, sondern auch der eigene Hausstand abgesichert ist. Sogar Haftpflichtversicherungen für Haustiere können abgeschlossen werden, wobei eine so spezielle Versicherung nicht von allen Haustierbesitzern abgeschlossen werden muss.

Das Wichtigste in Kürze

  • Grundsätzlich empfehlen Experten, dass eine Tierhalterhaftpflichtversicherung für Pferde und Hunde eine sehr gute Idee ist.
  • Katzen, Kaninchen und alle anderen Kleintiere fallen in die Privathaftpflichtversicherung und sind automatisch mitversichert.
  • Bevor Sie sich für eine Tierhalterhaftpflichtversicherung entscheiden, sollten Sie sich die Vertragsunterlagen genau anschauen, um festzustellen, was alles abgedeckt ist.

Der Halter haftet für Sachschäden

Als Tierhalter sind Sie immer in der Pflicht und für die Taten Ihres Tieres verantwortlich. Das gilt in erster Linie für Hunde und Pferde, denn wenn die Tiere einen Sachschaden verursachen oder eine dritte Partei verletzen, dann haften Sie als Halter.

Dabei ist die Haftung nicht auf eine Summe festgelegt, denn Sie haften in unbegrenzter Höhe, aber wichtig ist, ob das Tier für das Verschulden verantwortlich ist oder nicht. Sie können sich nicht auf die Privathaftpflicht verlassen, denn bei Hunden und Pferden greift die Versicherung nicht, so dass eine Zusatzversicherung notwendig ist.

Jeder Hunde- und Pferdehalter sollte einen entsprechenden Schutz haben, denn eine Haftpflichtversicherung schützt Sie vor einem großen finanziellen Schaden. Die Hundehaftpflichtversicherung können Sie für um die 50 Euro im Jahr abschließen und eine Pferdehaftpflicht gibt es schon für etwa 100 Euro im Jahr. In beiden Fällen läuft die Versicherungssumme auf mindestens 5 Millionen Euro.

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Ein Kommentar

Hundehaftpflicht in einigen Bundesländern Pflicht

In einigen Bundesländern ist die Hundehaftpflichtversicherung mittlerweile zur Pflichtversicherung geworden, aber das ist nicht überall der Fall.

In Nordrhein-Westfalen muss ein Hund nur eine Haftpflichtversicherung haben, wenn er unter die Rubrik gefährlicher Hund fällt und das gilt für alle Hunde die eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm haben oder ein Gewicht von 20 kg überschreiten. Das gleiche gilt auch für die Pferdebesitzer, aber in keinem Bundesland gilt die Pferdehaftpflichtversicherung als verpflichtend, obwohl ein Pferd einen großen Schaden anrichten kann.

Deutlich einfacher haben es die Besitzer von zahmen Haustieren oder gezähmten Kleintieren, denn die fallen in den Schutz der Privathaftpflichtversicherung. Eigentlich sollte jeder Mensch eine Privathaftpflichtversicherung haben und dann sind auch die folgenden Tiere mitversichert:

  • Kaninchen
  • Vögel
  • Hamster
  • Katzen
  • Bienen

Nicht nur die Tiere und der Tierhalter sind versichert, sondern auch der Tierhüter.

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Der Umfang einer Tierhaftpflichtversicherung

Es gibt zahlreiche Versicherungsgesellschaften die Tierhaftpflichtversicherungen anbieten, aber in Sachen Umfang und Preis gibt es große Unterschiede zwischen den einzelnen Anbietern.

Auch bei den Ausschlüssen gibt es große Unterschiede und aus dem Grund sollten Sie unbedingt einen Blick in den Vertrag werfen. Schauen Sie sich die enthaltenen Versicherungsbedingungen sehr genau an, denn sie müssen zu ihren Bedürfnissen passen.

  • Bei einer Hundehalterhaftpflicht sollten nicht nur Mietsachschäden, sondern auch der Schutz bei Verstoß gegen die Halterpflichten, die Mitversicherung von Hundehütern, Deckschäden und auch der Auslandsaufenthalt in der Versicherung eingeschlossen sein.
  • Bei der Pferdehalterhaftpflicht müssen Verstöße von Halterpflichten, der Schutz für Pferdehüter, Flurschäden und Deckschäden mit inbegriffen sein.
  • Wenn Sie ein Pferdebesitzer sind, dann achten Sie auf die Mitversicherung bei Reitbeteiligung. Wichtig ist, wenn Sie das Pferd einer anderen Person überlassen und das Pferd unter Aufsicht dieser Person einen Schaden verursacht, dann sind Sie als Halter verantwortlich und müssen für den Schaden aufkommen.
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Der Sinn einer Tierhalterhaftpflichtversicherung

Grundsätzlich ist die Tierhalterhaftpflichtversicherung für jeden Hund- und Pferdebesitzer nicht nur eine sinnvolle Absicherung, sondern es handelt sich au um eine notwendige Versicherung. 

Kurz gesagt, deckt die Halterhaftpflichtversicherung das Risiko ab, welches Sie als Hunde- und Pferdehalter, aber auch als Tierhüter haben. Das Gesetz ist in der Hinsicht eindeutig, denn wenn Ihr Tier einen Schaden verursacht oder eine dritte Person verletzt, dann müssen Sie als Besitzer für den Schaden aufkommen und das in unbegrenzter Höhe. Es spielt aber keine Rolle, ob der Schaden durch schuldhaftes Verhalten entstanden ist oder nicht, so dass Sie immer für den Schaden haften. Im schlimmsten Fall haften Sie mit Ihrem gesamten Vermögen und das vielleicht sogar ein ganzes Leben lang. Im Fall des Falles übernimmt die Tierhalterhaftpflichtversicherung die finanziellen Folgen eines Schadenfalls und Sie brauchen sich keine Gedanken mehr machen.

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Die Leistungen der Tierhalterhaftpflichtversicherung

Genau wie bei allen anderen Versicherungen auch, müssen Sie genau auf die Leistungen der Tierhalterhaftpflichtversicherung schauen.

Die Kernleistungen einer guten Tierhalterhaftpflichtversicherung sind

  • der Schutz vor finanziellen Folgen von Sach-, Personen- und Vermögensschäden
  • die Befriedigung von berechtigten Ansprüchen des Geschädigten
  • die Abwehr von unberechtigten Ansprüchen

Dazu kommen:

  • Tierhalterrisiko
  • Tierhüterrisiko
  • Fremdreiterrisiko
  • Reitbeteiligung
  • private Teilnahme am Reitunterricht
  • vorübergehende Auslandaufenthalte (bis 5 Jahre)
  • Umweltschadenversicherung
  • Mietsachschäden

Bei den Mietsachschäden gibt es zwischen Pferden und Hunden große Unterschiede, denn bei Pferden sind in der Versicherung enthalten:

  • gemietete Reithallen, Boxen, Stallungen und Einfriedungen von Weiden und Pferdekoppen enthalten
  • gemietete oder geliehene Pferdetransportanhänger oder Pferdetransport-LKWs

und bei Hunden:

  • Wohnräume und sonstige privat gemietete Räumlichkeiten in Gebäuden
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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Tierhalterhaftpflichtversicherung

1. Für wen ist eine Tierhalterhaftpflichtversicherung Pflicht?

In vielen Bundesländern gehört eine Tierhalterhaftpflichtversicherung zur Pflicht, vor allen Dingen, wenn Sie einen Hund oder ein Pferd besitzen. Allerdings gibt es einige Bedingungen, denn ein kleiner Hund zählt manchmal zu den Kleintieren, so dass keine separate Versicherung notwendig ist. Anders sieht es aus, wenn der Hund mehr als 20 kg wiegt oder größer als 40 cm ist.

2. Was kostet eine Hundehaftpflichtversicherung im Jahr?

Die Hundehaftpflichtversicherung wird von vielen Versicherungen angeboten und kann in Sachen Leistung und Preis sehr unterschiedlich sein. Grundsätzlich richtet sich der Beitrag immer nach den enthaltenen Leistungen, so dass Sie im Jahr mit einem Beitrag von um die 50,00 Euro rechnen müssen.

3. Wie hoch ist der Versicherungsschutz bei der Hundehalterhaftpflichtversicherung?

Die Höhe des Versicherungsschutzes hängt in erster Linie von der Leistung und dem Beitrag ab, aber Sie sollten darauf achten, dass eine Summe von 5 Millionen abgedeckt ist. Diese Summe ist Standard und steht in den Vertragsunterlagen.

4. Wie lange braucht man eine Tierhalterhaftpflichtversicherung?

Sie sollten eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abschließen, wenn Sie einen Hund oder ein Pferd gekauft haben und so lange laufen lassen bis das Tier verstirbt oder nicht mehr in Ihrem Besitz ist.

5. Was passiert, wenn ich mich gegen eine Hundehaftpflicht entscheide?

Wenn Sie sich gegen eine Hundehaftpflicht entscheiden, dann haften Sie mit ihrem gesamten Vermögen, wenn es zu einem Schaden kommt.

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Fazit

Haustiere sind sehr beliebt und in jedem zweiten Haushalt gibt es entweder einen Hund oder ein Kleintier. Gerade bei einem Hund ist eine Tierhalterhaftpflichtversicherung sehr wichtig, denn schnell kommt es zu einem Schadensfall und wenn Sie keine Versicherung haben, dann haften Sie als Besitzer mit Ihrem gesamten Vermögen. Auch ein Pferdehalter muss eine entsprechende Tierhalterversicherung haben, um sich selbst vor finanziellen Folgen zu schützen. Die Auswahl an Versicherungen ist groß und auch die Beiträge unterscheiden sich. Entscheidend sind die Leistungen und die Versicherungssumme. Achten Sie darauf, dass 5 Millionen als Versicherungssumme enthalten sind!

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