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Im Ehrenamt richtig versichert – Zusatzversicherung können Sicherheit bedeuten


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Viele Menschen sind in einem Ehrenamt tätig und das bedeutet, dass die gesetzliche Unfallversicherung einfach nicht ausreicht und eine Zusatzversicherung notwendig ist. Dazu gehören nicht nur die private Berufsunfähigkeitsversicherung, sondern manchmal auch die Haftpflichtversicherung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Sie haben einen kostenlosen gesetzlichen Versicherungsschutz, wenn Sie sich regelmäßig ehrenamtlich einbringen und für eine Organisation tätig sind, bei der Sie sich aktiv für andere einsetzen.
  • Wichtig ist, dass dieser kostenlose Versicherungsschutz leider nicht bei allen Problemen hilfreich ist, so dass ein Zusatzschutz vorhanden sein muss.
  • Sie sollten eine private Berufsunfähigkeitsversicherung und eine Haftpflichtversicherung haben, wenn Sie sich ehrenamtlich einbringen wollen.

Ehrenämter gibt es nahezu überall

In allen Lebensbereichen gibt es Ehrenämter und viele Menschen wollen anderen Menschen oder Tieren helfen, so dass Sie sich für ein Ehrenamt entscheiden.

Die Menschen engagieren sich beispielsweise in Sportvereinen, Kirchengemeinden oder in Bürgerinitiativen, aber Sie müssen genau darauf achten, dass es sich juristisch um ein Ehrenamt handelt. Denn nur wenn es juristisch auch ein Ehrenamt ist, dann fallen Sie auch unter den Versicherungsschutz und der ist in der heutigen Zeit immens wichtig. Generell müssen fünf Merkmale erfüllt sein, damit es sich um ein juristisches Ehrenamt handelt.

Das Ehrenamt muss:

  • freiwillig
  • unentgeltlich
  • kontinuierlich
  • organisiert
  • anderen zu Gute kommen.

Auch bei einem Ehrenamt kommt es vor, dass der Helfer sich verletzt und somit selber Hilfe braucht. Dann ist der richtige Versicherungsschutz sehr wichtig.

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Versicherungsschutz im Ehrenamt

Grundsätzlich gehen viele Menschen davon aus, dass bei einem Sturz die gesetzliche Unfallversicherung zum Tragen kommt, aber bei einem Ehrenamt sind einige Faktoren zu beachten.

Die gesetzliche Unfallversicherung kommt nur dann zum Einsatz, wenn der Unfall sich in einem direkten Zusammenhang mit der Tätigkeit im Ehrenarmt ereignet hat und das bedeutet, dass er entweder auf dem Hin- oder Rückweg erfolgt sein muss. Wenn durch den Unfall im Endeffekt eine Minderung der Erwerbsfähigkeit das Ergebnis ist, dann können Sie von der gesetzlichen Unfallversicherung auf eine monatliche Rente hoffen. Aber dafür muss die Minderung bei mindestens 20% liegen.

Der gesetzliche Unfallschutz gilt aber nicht rund um die Uhr und auch nur eingeschränkt im Ausland, so dass Sie sich selber versichern sollten, damit Sie auf der sicheren Seite sind.

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Die private Berufsunfähigkeitsversicherung ist wichtig

Die private Berufsunfähigkeitsversicherung zählt im Ehrenamt zu den wichtigsten Versicherungen.

Die Versicherung zahlt bei einem dauerhaften gesundheitlichen Schaden durch Unfall oder Krankheit und Sie erhalten eine monatliche Rente, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind Ihren Beruf weiterhin voll auszuüben. Mit der Versicherung vereinbaren Sie direkt bei Vertragsabschluss die Höhe der monatlichen Rente, so dass Sie hier auf der sicheren Seite sind.

Die private Unfallversicherung

Es gibt einige Faktoren, die für den Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung wichtig sind und Rentner können eine solche Versicherung nicht mehr abschließen.

In so einem Fall sollten Sie den Abschluss einer privaten Unfallversicherung in Betracht ziehen. Wenn Sie bei Ihrem Ehrenamt einen Unfall haben und im Anschluss eine zurückbleibende Invalidität haben, dann erhalten Sie einen einmaligen Geldbetrag. Der Geldbetrag ist aber abhängig vom Schweregrad.

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Die Haftpflichtversicherung

In der Regel muss eine Person, die im Rahmen eines Ehrenamtes einer anderen Person einen Schaden zufügt, nicht für anfallende Forderungen oder Schadenersatzforderungen aufkommen.

Normalerweise hat die Trägerorganisation eine Haftpflichtversicherung und diese springt dann auch ein. Das gilt, wenn Sie ein Ehrenamt im Dienst von Städten und Kommunen ausüben. Die ehrenamtliche Ausübung eines leitenden Amtes oder eine verantwortungsvolle Tätigkeit bei einer Organisation oder einem Verein mit Hilfe der entsprechenden Haftpflichtversicherung abgesichert sein. In dem Fall brauchen Sie sich keine Sorgen machen.

Anders sieht es aus, wenn es sich um eine andere freiwillige Tätigkeit handelt, denn wenn Sie keine besondere Verantwortung übernehmen, dann besteht auch kein Schutz über die private Haftpflichtversicherung.

Sie sollten sich auf jeden Fall mit Ihrer Versicherung in Verbindung setzen, um herauszufinden, ob und in welchen Umfang Sie versichert sind, wenn Sie eine ehrenamtliche Tätigkeit ausüben.

Allerdings raten wir Ihnen, dass Sie sich eine Privathaftpflichtversicherung zulegen und das sollte unabhängig von einem Ehrenamt sein.

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Versicherungsschutz der Bundesländer

Einige Bundesländer bieten einen zusätzlichen Versicherungsschutz in den Bereichen Haftpflicht und Unfall an.

Diese Versicherungen gelten für ihre freiwillig ehrenamtlichen Helfer, aber nicht jedes Bundesland ist dabei. Nordrhein-Westfalen bietet diese Möglichkeit aber an. Wenn Sie Interesse haben, dann schauen Sie sich im Internet um, denn dort finden Sie alle wichtigen Informationen rund um den Versicherungsschutz für ehrenamtliche Helfer in den einzelnen Bundesländern.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Versicherung im Ehrenamt

1. Reicht die gesetzliche Unfallversicherung für ein Ehrenamt?

Die gesetzliche Unfallversicherung springt ein, wenn Sie Mitglied eines Vereins oder einer Initiative sind und während der Ausübung einer Tätigkeit eine Verletzung erleiden. Wichtig ist, dass der Schutz der Versicherung sich nicht auf alle Tätigkeiten bezieht. Es besteht kein Versicherungsschutz, wenn Sie in einem Spiel oder beim Training verletzt werden. Sie sollten sich über eine private Unfallversicherung informieren.

2. Wie ist die Tätigkeit als Betriebs- oder Personalrat abgesichert?

Wenn Sie sich ehrenamtlich im Betriebs- oder Personalrat befinden, dann gibt es eine Haftpflichtversicherung für den Betrieb und darüber laufen Sie in der Regel auch.

3. Wie bin ich versichert, wenn ich mich ehrenamtlich engagiere?

Bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit kommt es darauf an, wo Sie tätig sind. Wenn Sie bei einer Person tätig sind, dann gibt es keine gesetzliche Absicherung. Aber wenn Sie über einen Verein oder eine Organisation arbeiten, dann kommt die Haftpflichtversicherung zum Tragen.

4. Bin ich als Wahlhelfer unfallversichert?

Sie sind gesetzlich unfallversichert, wenn Sie für die Kommune NRW ehrenamtlich arbeiten und bei einer Wahl unterstützen.

5. Was genau ist eine ehrenamtliche Tätigkeit?

Der Begriff Ehrenamt hat keine feste Definition, aber juristisch gesehen müssen fünf Merkmale stimmen. Nur dann gilt es als ehrenamtliche Tätigkeit.

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Fazit

Immer mehr Menschen möchten helfen und wollen sich ehrenamtlich einbringen. Sie helfen Menschen, unterstützen Vereine oder arbeiten mit Tieren. Immer wieder kommt die Frage in Bezug auf die Versicherung auf. Hier gibt es Unterschiede, denn nicht jede ehrenamtliche Tätigkeit ist gut versichert. Wenn Sie in einem Verein oder einer Organisation tätig sind, dann brauchen Sie sich keine Gedanken machen. Anders sieht es beim Einsatz für eine Person aus, dann sollten Sie sich bei Ihrer Versicherung um eine Zusatzversicherung kümmern.

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