Die Lebensversicherung ist eine spezielle Versicherung, die von vielen Menschen zur Absicherung für Angehörige verwendet wird. Zum 1. August 2014 und zum 1. Januar 2015 wurde eine Reform der Lebensversicherung auf den Weg gebracht, aber leider hat sie vielen Kunden Nachteile in finanzieller Hinsicht beschwert.
Die Kunden waren bis zur Reform an den sogenannten Bewertungsreserven beteiligt, wenn sie den Vertrag gekündigt haben oder er einfach ganz normal abgelaufen ist. Aufgrund der Neuregelung mit Hilfe der Reform erhalten die Kunden nun im Durchschnitt knapp 440 Euro weniger und das ist eine ganze Menge, sagt das Finanzministerium.
Es besteht sogar die Möglichkeit, dass durch die gesetzliche neue Regelung es deutlich teurer für den Kunden werden kann. Betroffen sind von dieser neuen Reform die Inhaber von Kapitallebensversicherung und Rentenversicherungen.In der Vergangenheit sind viele Versicherungsnehmer aus ihren kapitalgebundenen oder fondsgebundenen Lebens- und Rentenversicherungen ausgestiegen. Bei so Manchem war die vorzeitige Kündigung keine gute Idee. Verträge, die nur einige Jahre gelaufen sind und vorzeitig gekündigt
Die sogenannten Bewertungsreserven
Man spricht von den sogenannten Bewertungsreserven, wenn der Marktwert der Kapitallebensversicherung eines Versicherers über dem eigentlichen Anschaffungswert liegt.
Die Lebensversicherer sind seit 2008 gesetzlich dazu verpflichtet die Kunden an den vorhandenen Bewertungsreserven zu beteiligen, wenn von einem Kunden der Vertrag aufläuft oder er sich für die Kündigung des Vertrags entschieden hat. Zu diesem Zeitpunkt haben die Bewertungsreserven eine gewisse Höhe erreicht und die Versicherer sollen diese Summe zumindest zu einem Teil an die Kunden weitergeben.
Allerdings muss man auch sagen, dass zurzeit die Kurswerte der älteren Staatsanleihen aufgrund des Zinsniveaus sehr stark angestiegen sind. Sie sind vor allen Dingen deutlich höher verzinst als die ausgegebenen aktuellen Staatsanleihen. Bei ihnen sind sehr hohe Bewertungsreserven entstanden und diese Reserven müssen die Versicherer nun auszahlen, wenn ein Kunde die Kündigung schreibt oder der Vertrag ausläuft.
Die Versicherer sind nicht dieser Ansicht und wehren sich mit allen Mitteln, die ihnen zur Verfügung stehen. In erster Linie wird das Argument gebracht, dass in der Niedrigzinsphase die Garantieleistungen der älteren Lebensversicherungsverträge nicht mehr erfüllt werden können. Aktuell gibt es bereits seit Jahren eine Niedrigzinsphase.
Eine ganz spezielle Form der Baufinanzierung ist das Lebensversicherungsdarlehen, aber im Grunde handelt es sich auch um ein Bankdarlehen. Beim Lebensversicherungsdarlehen besteht die monatliche Rückzahlungsrate nur aus dem Darlehenszins und es ist kein Tilgungsanteil eingerechnet.
Die Auswirkung auf die bestehenden Verträge
Durch die neue Reform kommt es zu immensen Auswirkungen auf die bestehenden Verträge der Kunden, denn wahrscheinlich wird die Auszahlung deutlich niedriger ausfallen als der Kunde erwartet.
Allerdings ist das auch kein Muss, denn grundsätzlich haben die Kunden auch weiterhin einen Anspruch darauf, dass die Bewertungsreserven bei Kündigung oder Auslauf des Vertrags an sie ausgezahlt werden. Gerade bei den festverzinslichen Wertpapieren werden die Kunden auch weiterhin beteiligt, aber auch nur, wenn die Versicherungsgesellschaft die Reserven nicht braucht, um Garantieverpflichtungen zu erfüllen. Die Versicherungsgesellschaft ist in erster Linie dazu verpflichtet, die Garantieverpflichtungen zu erfüllen und erst danach werden die Bewertungsreserven ausgezahlt. Allerdings lässt sich bei keinem Versicherer eindeutig voraussagen, ob Sie als Kunde in Zukunft mit den Reserven wirklich rechnen können oder ob Sie zu den Kunden gehören, die verzichten müssen.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um eine langfristige Vermögensbildung zu erhalten. Die Möglichkeiten unterscheiden sich anhand der Lebenssituation, dem Alter und der Risikobereitschaft. Als Vorsorgeprodukte werden nicht nur Fonds, Immobilien und Wertpapiere angeboten, sondern auch Versicherungen.
Renditekürzungen sind aus verschiedenen Gründen möglich
Es ist allerdings durchaus vorstellbar, dass ein paar Versicherer die Beteiligung an den Bewertungsreserven entweder vollständig oder vielleicht auch nur zu einem kleinen Teil kürzen. Die Eigentümer der Versichere müssen zum gleichen Teil auf die Gewinnaussschüttung verzichten, wenn es zu einer Kürzung oder gar zu einem kompletten Ausfall der Bewertungsreserven kommt.
Es gibt viele Gesellschaften, die sich im Eigentum von Aktionären befinden und sie müssen im Notfall die Dividenden kürzen. Nur damit können die Garantien wirklich gewährleistet werden und das ist der wichtigste Punkt.
Zu hohe Abschluss- und Vertriebskosten haben einige Versicherer von Kunden mit einer Riester-Rentenversicherung kassiert. Auch die Allianz Lebensversicherung gehört zu diesen Versicherern. Wann wurde zu viel Geld verlangt und wie bekommen Sie das Geld wieder?
Keine voreilige Kündigung und auch keinen neuen Vertrag abschließen!
In erster Linie ist es wichtig, dass Sie ihre bestehende Lebens- oder Rentenversicherung erst nach einer sorgfältigen Überlegung kündigen, wenn überhaupt. Bei einer zu frühen Kündigung ist es möglich, dass Ihnen Anteile wegfallen an den sogenannten Schlussüberschüssen. Eine Kündigung kann durchaus vorteilhaft sein, aber das ist von Fall zu Fall unterschiedlich und kann pauschal nicht gesagt werden.
Die neuen Regelungen gelten nicht nur für die älteren Verträge von Kapitallebensversicherungen und Rentenversicherungen, sondern auch für alle Versicherungen, die nach der Reform abgeschlossen werden.
Seit dem 1. Januar 2017 beträgt der Garantiezins beim Abschluss einer neuen Versicherung nur noch 0,9% und somit lohnt sich eine neue Kapitallebens- oder Rentenversicherung für die meisten Menschen nicht mehr. Wenn Sie sich trotzdem für eine solche Versicherung interessieren, dann sollten Sie die Vor- und Nachteile gut abwägen. Nur so können Sie eine gut überlegte Entscheidung treffen.
Im Internet gibt es fast alles. Also ist es kein Wunder, dass auch Geldanlagen mit lukrativen Gewinnen angeboten werden. Doch die Traum-Renditen bleiben leider in der Traumwelt. Wer darauf spekuliert, wird oft abgezockt und verliert
Fragen & Antworten
FAQs zum Thema Bewertungsreserven
1. Was versteht man unter den sogenannten Bewertungsreserven?
Wenn der Anschaffungswert einer Kapitalanlage steigt so sind das Bewertungsreserven. Die werden an die Kunden ausgezahlt, wenn sie ihren Vertrag kündigen oder er ausläuft. Somit ist der finanzielle Vorteil eigentlich zu Gunsten der Kunden, aber seit der Reform ist das nicht mehr der Fall.
2. Wie findet die Berechnung der Bewertungsreserven statt?
Die Berechnung der Bewertungsreserven ist sehr einfach, denn die Anlage wird zu einem festen Preis erstanden. Mit der Zeit kann der Wert steigen und der Unterschied zwischen dem gekauften und aktuellen Wert ist die Bewertungsreserve. Also im Grunde nur die Differenz zwischen dem aktuellen Marktwert und dem damaligen Kaufwert.
3. Wer erhält die Bewertungsreserven?
Im Grunde kaufen Sie die Anlagen und somit gehören Ihnen auch die Bewertungsreserven, wenn Sie Ihren Vertrag kündigen oder er ausläuft. Die Versicherung muss Ihnen den Betrag also eigentlich überweisen, aber seit der Reform ist das nicht mehr notwendig.
4. Wie sinnvoll ist es die Lebensversicherung frühzeitig zu kündigen?
Lebensversicherungen werden immer für einen festen Zeitraum abgeschlossen und damit wird auch gerechnet. Wenn Sie also frühzeitig eine Kündigung durchführen, dann sind finanzielle Verlust mit Sicherheit die Folge.
5. Wann müssen die Bewertungsreserven ausgezahlt werden?
Die Bewertungsreserven sind bei der Versicherung aufbewahrt und müssen erst ausgezahlt werden, wenn Sie den Vertrag kündigen oder er von allein ausläuft. Ansonsten bleiben die Reserven beim Versicherer.
Die Riester-Rente ist ein umstrittenes Thema, weil seit Jahren diskutiert wird, ob die Riester-Rente als Vorsorgeform geeignet ist. Bei der Riester-Rente handelt es sich um eine spezielle Vorsorgemöglichkeit, denn sie ist für alle Menschen geeignet.
Fazit
Zur finanziellen Absicherung haben viele Menschen schon vor Jahrzehnten eine Kapitallebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen. Normalerweise wird so eine Versicherung für mehrere Jahrzehnte abgeschlossen und dann ausgezahlt. Aber in der Zeit können sich Bewertungsreserven anhäufen, die entstehen, wenn es eine Differenz zwischen dem Kaufwert und dem aktuellen Marktwert gibt. Bis zur Reform mussten die Versicherer die Summen auszahlen, aber heute ist der Versicherer dazu nicht mehr verpflichtet.