Die Gentechnik ist in vielen Bereichen aktiv und auch das Verändern von Erbgut bei Pflanzen und Tieren mit Hilfe molekularbiologischer Techniken zählt dazu. Zu dieser Entscheidung kommt der Europäische Gesichtshof und damit Sie auch einen guten Einblick erhalten, informieren wir Sie und beantworten die wichtigsten Fragen zu diesem Thema.
Gezielt und kostengünstig Erbgut verändern
Die Wissenschaft kümmert sich jedes Jahr um zahlreiche Techniken und Methoden, um neue Wege zu finden kostengünstiger, aber auch gezielter zu arbeiten.
Mit dem neuen Verfahren ist es den Wissenschaftlern gelungen, dass das Erbgut von Pflanzen und Tieren nicht nur kostengünstiger, sondern auch gezielter verändert werden kann. Die bisherigen technischen Verfahren waren dazu nicht in der Lage. Mittlerweile ist diese Methode unter dem Begriff „Gen-Schere“ bekannt. Mit Hilfe der Gen-Schere kann man nicht nur das vorhandene Erbgut entsprechend verändern, sondern es besteht sogar die Möglichkeit, dass fremde DNA (Erbinformationen) in das Lebewesen eingebracht werden.
Dazu nutzen die Gentechniker einfach die Möglichkeit die gewünschten Stellen im Erbgut auszuschneiden, daher auch der Name Gen-Schere, und dann kann das Erbgut ausgetauscht, blockiert oder aktiviert werden.
Veröffentlicht: 12. November 2021
Vitamine sind für den menschlichen Organismus lebensnotwendig und unterstützen ihn bei vielen Prozessen, aber auch wenn der Name noch so natürlich klingt, stammen die meisten Vitamine aus dem Labor. Einige Vitamine stammen sogar aus dem
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden
Der Europäische Gerichtshof ist für eine Entscheidung verantwortlich, denn die Richter müssen entscheiden, ob das neue Verfahren wie Cas9 / CRISPR zum Bereich Gentechnik zählt und somit durch das sogenannte Gentechnikrecht reguliert wird.
Die Richter haben am 25.Juli 2018 dazu ein Urteil gesprochen und festgelegt, dass das neue Verfahren durchaus zu den Gentechniken gehört. Informationen liefern Az. C-528/16. Bei dem neuen Verfahrens handelt es nicht nur zu einer Methode, um auf natürliche Weise eine mögliche Veränderung im Organismus vorzunehmen, sondern es besteht auch die Möglichkeit keine Veränderung durchzuführen. Das steht in der Pressemitteilung des Gerichts zu diesem Urteil.
Die Bedeutung für den Verbraucher
Für den Verbraucher ist das Urteil eine positive Sache, denn damit ist geregelt, dass jetzt alle derartig produzierten Lebensmittel im Einzelfall neu bewertet werden müssen.
Sie kommen also nicht einfach auf den Markt und Sie erhalten keine Informationen. Bevor Sie auf dem Markt erhältlich sind, kommt es im Vorfeld zur Kontrolle des Risikos und das in jedem Einzelfall solcher Lebensmittel. Zudem müssen die Lebensmittel entsprechend gekennzeichnet sein, so dass der Verbraucher selber entscheiden kann, ob er das Produkt kauft oder nicht.
Die Anwendung bei Lebensmitteln
Natürlich steht auch die Frage im Raum bei welchen Lebensmitteln diese neue Methode angewandt werden kann und diese Frage lässt sich leicht beantworten.
Im Prinzip kann die neuen Methode bei allen Lebensmitteln angewendet werden, denn es spielt keine Rolle, ob es sich um eine Pflanze wie Weizen oder Reis handelt oder es um die Veränderung eines Nutztieres geht. Bei genauerer Betrachtung kann eine solche Veränderung durchaus den Welthunger in die Schranken weisen, denn wenn die Gentechnik in der Lage ist Veränderungen bei Reis und Weizen durchzuführen, dann kann auch deutlich mehr produziert werden.
Veröffentlicht: 4. Februar 2021
Umweltbewusstsein wird heutzutage großgeschrieben. Doch es gibt Unternehmen, die die Verbraucher auch hinters Licht führen. Mit dem Greenwashing werden Verbraucher gezielt betrogen. Wir klären, was Greenwashing ist, nennen Beispiele und verraten, wie Sie es erkennen.
Die Forschung hat sich zuerst an Champignons und Äpfel ausprobiert. Beim Anschneiden werden die Lebensmittel in der Regel sehr schnell braun. Durch diese Methode passiert das nicht.
Diese Frage lässt sich nicht so einfach beantworten. Die Experten sind der Ansicht, dass es aktuell keinen Supermarkt mit derartigen Lebensmitteln gibt. Zumindest nicht in Europa. Das Bundesgerichtshofurteil besagt, dass Lebensmittel nicht ohne Beurteilung im Handel landen dürfen. Aktuell gibt es kein Zulassungsverfahren für Lebensmittel. Es sind auch keine Kennzeichnungen bekannt, die auf dem europäischen Markt vorhanden sind.