Bei allen ehrenamtlichen Tätigkeiten kommen die Helfer in den Genuss der gesetzlichen Unfallversicherung und zwar kostenlos und automatisch. Das Gleiche gilt auch für die Flüchtlingshelfer, denn auch sie arbeiten ehrenamtlich. In der Regel springt das Land ein, wenn es um das privaten Engagement geht.
Tausende Menschen packen mit an, wenn die Flüchtlinge unser Land erreichen, um ihnen das Ankommen so leicht wie möglich zu machen. Dabei geht es nicht nur darum, gespendete Kleidung zu sortieren oder Nahrungsmittelpakete zusammenzustellen, denn auch das Organisieren von Möbeln oder das Unterrichten der deutschen Sprache gehören dazu. Wenn Sie hilfsbereit sind, dann bleiben Sie manchmal einfach der Strecke und wissen gar nicht, wer Ihnen eigentlich hilft, wenn etwas passiert. Mittlerweile gibt es verschiedene Unfallversicherung, die greifen, wenn Ihnen beim Organisieren oder rein privaten Handeln etwas passiert.
Ein schneller Vertragsabschluss lockt nicht nur die Einheimischen, sondern auch Flüchtlinge. Gerade Flüchtlinge sollten genau darauf achten, wozu Sie sich mit einer Unterschrift verpflichten und vor allen Dingen wie lange die Verpflichtung besteht.
Der gesetzliche Versicherungsschutz
Bei allen ehrenamtlichen Tätigkeiten genießen Sie automatisch und kostenlos den vollen Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie einfach nur im Elternrat sitzen, bei der freiwilligen Feuerwehr tätig sind oder als Flüchtlingshelfer arbeiten. Allerdings gibt es dafür eine Voraussetzung und das bedeutet, dass die gesetzliche Unfallversicherung nur aktiv ist, wenn die Hilfe über die Kommunen oder Wohlfahrtsverbände organisiert ist. Im Endeffekt heißt das, dass von ihnen die Einsätze und -orte festgelegt werden und es Verantwortliche gibt, welche die Aufgaben verteilen. Sie übernehmen die Einteilung, aber auch die Koordination und sind für die Übernahme der Kosten verantwortlich. Im Endeffekt tragen sie auch die komplette Verantwortung. Bekannt ist, dass es Listen gibt, in denen jeder Flüchtlingshelfer eingetragen wird. Im Fall der Fälle werden mit den Listen unnötige Nachforschungen gespart, denn sie können mitteilen, ob Sie wirklich aktiv als Flüchtlingshelfer gearbeitet haben.
In Deutschland gibt es zahlreiche Versicherungen, so dass Sie sich gegen sehr viele Schäden bei den einzelnen Anbietern versichern können. Allerdings sind einige Versicherungen unwichtig, aber andere hingegen sind extrem wichtig. Die private Haftpflichtversicherung ist
Der Leistungsumfang der gesetzlichen Unfallversicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung springt ein, wenn Sie sich als ehrenamtlicher Helfer während des Einsatzes oder auf den Hin- und Rückweg zwischen dem Einsatzort und dem eigenen Wohnort verletzen.
Grundsätzlich übernimmt die Versicherung nicht nur die Kosten für die Behandlung, sondern auch für notwendige Reha-Maßnahmen. Sie bekommen sogar eine monatliche Verletztenrente von der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn Sie durch den Unfall eine Erwerbsunfähigkeit von mindestens 20% haben.
Die Haftung bei Schäden dritter Parteien
Sie müssen in der Regel nicht für Forderungen nach Schadenersatz aufkommen, wenn Sie als Flüchtlingshelfer einer dritten Partei einen Schaden zufügen.
In so einem Fall kommt die Haftpflichtversicherung der Trägerorganisation für den Schaden auf, denn diese wird in der Regel von den Städten und Kommunen bezahlt. Außerdem besteht die Möglichkeit, dass Sie in der Organisation abgesichert sind, wenn sie als ehrenamtliche Tätigkeit einen leitenten Posten haben und für die oben genannte Tätigkeit verantwortlich sind. Aber auch in einem Verein können Sie mit Hilfe der Vereinshaftpflichtversicherung abgesichert sein.
Geldtransfer-Dienste können sehr teuer werden, aber sie machen schnelle Überweisungen ins Ausland möglich
Western Union oder Moneygram zählen zu den Geldtransfer-Diensten und sie bieten sogenannte Blitzüberweisungen an. Die Blitzüberweisung ist ein schnelles Mittel für Geldüberweisungen ins Ausland oder aus dem Ausland. Für Flüchtlinge ist ein Geldtransfer daher meist