In der heutigen Zeit werden viele Verträge einfach über das Internet abgeschlossen und dabei handelt es sich schon bei einer Bestellung um einen Vertrag. Bevor Sie eine kostenpflichtige Bestellung aufgeben können, muss der Anbieter klar und verständlich in hervorgehobener Weise auf die Vertragsbestandteile hindeuten.
Die Bestellung im Internet
Heute werden zahlreiche Bestellungen über das Internet durchgeführt, so dass auch bei einem Kauf im Internet ein Vertrag zustande kommt.
Eine Bestellung im Internet läuft immer nach dem gleichen Muster ab. Sie als Kunde schauen sich im Internet um und entscheiden sich für ein Produkt. Das Produkt wird in den Warenkorb gelegt und erst mit einer Bestätigung von Ihnen bestellt. Dabei sind zahlreiche Informationen vorhanden, so dass Sie leicht den Überblick verlieren können. Damit das nicht passiert, muss der Anbieter vor dem eigentlichen Kauf noch einmal alle wichtigen Informationen auf einen Blick bereitstellen.
Die Bereitstellung erfolgt normalerweise im Warenkorb- oder Kassenbereich und dort können Sie alle Bestandteile des Vertrages noch einmal nachlesen. Die Informationen sind klar und verständlich in hervorgehobener Art und Weise zu lesen.
Veröffentlicht: 30. März 2022
Der Online-Handel boomt seit einigen Jahren und seit Beginn der Pandemie ist das Bestellen durch die Decke gegangen. Im Grunde entsteht auch beim Online-Handel ein Kaufvertrag zwischen dem Unternehmer und dem Verbraucher. Wenn die bestellte
Wichtig beim Bestellvorgang sind folgende Informationen
- Die wesentlichen Eigenschaften der Waren oder der Dienstleistungen.
- Der Gesamtpreis der Waren oder Dienstleistungen inklusive der Steuern und Abgaben soweit diese im Vorfeld berechnet werden können. Ansonsten muss die Art der Preisberechnung genau aufgelistet sein.
- Die zusätzlichen Liefer-, Versand- oder Frachtkosten, wenn diese im Vorfeld berechnet werden können. Ansonsten eine Information über alle anfallenden Kosten in diesem Bereich.
- Bei unbefristeten oder sich automatisch verlängernden Verträgen muss gegebenenfalls die Laufzeit des Vertrags vorhanden sein. Zudem müssen alle Bedingungen zur Kündigung gut verständlich zu lesen sein.
- Die Mindestvertragslaufzeit wenn notwendig.
Liefereinschränkungen im Warenkorbbereich
Im Bereich des Warenkorb müssen zudem alle möglichen Liefereinschränkungen nachzulesen sein und alle zur Verfügung stehenden Sprachen.
Immer wieder kommt es vor, dass Lieferbeschränkungen für bestimmte Produkte vorhanden sein. Die Gründe können unterschiedlicher Natur sein, beispielsweise ein begrenzter Vorrat der Waren oder der Versand wird nur in bestimmte Regionen oder Länder angeboten.
Bestellung durch Button ausführen
Die Kostenpflichtigkeit der Angebote wird von einigen Anbietern im Internet gern verschleiert, aber das Gesetz hat dafür eine Lösung gefunden.
Die Bestellung wird erst abgeschickt, wenn Sie eine Schaltfläche anklicken. In der Regel handelt es sich um einen Button auf dem der Begriff „Kaufen“ zu finden ist. Aber es gibt auch noch andere Begriffe, die zum Einsatz kommen wie
- zahlungspflichtig bestellen
- ihre Bestellung.
Im Grunde muss einfach eine eindeutige Kaufformulierung vorhanden sein und erst dann ist die Bestellung nach dem Anklicken auch abgeschlossen.
Veröffentlicht: 24. November 2020
Sie haben in einem Fakeshop eingekauft und bekommen gerade mit, dass Sie womöglich betrogen wurden? In diesem Fall ist guter Rat teuer. Bei uns erhalten Sie diesen jedoch kostenlos. Wir erklären konkret, was Sie nach
Bestellung fehlgeschlagen – warum?
Wenn die Beschriftung des Bestellbuttons die Anforderungen nicht erfüllt, dann kommt auch kein Vertrag zustande und somit müssen Sie den Kaufpreis auch nicht bezahlen. Es gibt zahlreiche Beschriftungen, die als nicht zulässig gelten und dazu gehören:
- Jetzt holen
- Anmelden
- Bestellen.
Sie müssen der Zahlungspflicht auch nicht nachkommen, wenn der Anbieter Ihnen zusätzlich eine Nebenleistung im Rahmen des Bestellvorgangs unterschiebt. Sie müssen ausdrückliche eine Vereinbarung haben, damit dies rechtskräftig ist. Ein Beispiel liefert ein Antivirus-Sicherheitspaket. Wenn Sie einen Vertrag über einen Internetzugang abschließen wollen und das Häkchen für das Sicherheitspaket schon im Vorfeld gesetzt war, dann handelt es sich um eine unwirksame Buchung und Sie müssen nicht bezahlen. Das gleiche Prinzip kommt bei einer Rücktrittsversicherung der Reisebuchung zum Tragen.
Wichtig ist, dass Sie sich über die Nebenleistungen im Klaren sind und diese auch bewusst ausgesucht haben, denn nur dann sind sie ein realer Bestandteil des Vertrages.
Vertragsbestätigung via Mail
Der Unternehmer muss Ihnen kurz nach der Bestellung oder dem Kauf eine E-Mail schicken, in der er Ihnen den Eingang der Bestellung bestätigt.
Sie sollten aber wissen, dass die Eingangsbestätigung der Bestellung kein Vertragsabschluss ist. Somit hat der Unternehmer den Vertrag noch nicht angenommen, sondern erst, wenn der Versand der Ware erfolgt ist. Allerdings muss jeder Betreiber eines Online-Shops Sie im Vorfeld über die einzelnen Schritte bis zur Bestellung und zum Vertragsabschluss informieren. Ihnen muss immer die Möglichkeit bleiben, dass Sie mögliche Tipp- oder Eingabefehler erkennen können und im Notfall sofort reagieren.
Diese Informationen finden Sie in der Regel immer in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Fragen & Antworten
FAQs zum Thema Internetvertrag
1. Wann ist die Bestellung über das Internet abgeschlossen?
Der Gesetzgeber sieht vor, dass eine Bestellung über das Internet erst abgeschlossen ist, wenn Sie den Kaufbutton gedrückt haben. Dazu muss der Kaufbutton auch mit einem entsprechenden Begriff ausgestattet sein. Ein anderer Begriff wie Anmelden oder ähnliches gilt nicht als Kaufoption und ist somit nicht rechtswirksam.
2. Wie lange kann ich eine Internetbestellung stornieren?
Grundsätzlich können Sie eine Internetbestellung solange stornieren, wie die bestellte Ware noch nicht verschickt wurde. Ansonsten müssen Sie von der Rückgabe Gebrauch machen und die Waren annehmen, mit einem Rücksendeschein bestücken und an den Händler zurückschicken.
3. Wie rechtswirksam ist ein Internetvertrag?
Wenn Sie einen Vertrag im Internet abschließen, dann gilt er als 100% rechtswirksam, wenn alle wichtigen Forderungen eingehalten wurden. Das bedeutet, der Anbieter muss alle wichtigen Informationen offenlegen und sich an alle gesetzlichen Statuten halten. Nur dann ist der Internet-Vertrag rechtswirksam.
4. Wer kann einen Vertrag im Internet abschließen?
Im Internet kann jeder Verbraucher, der über 18 Jahre alt ist und als voll geschäftsfähig gilt, einen Vertrag abschließen. Dazu muss eine Verifizierung erfolgen. Aber ein paar Anbieter akzeptieren auch einen Internetvertrag mit 16-jährigen, aber nur unter, wenn ein Erziehungsberechtigter den Vertrag mit unterschreibt.
5. Wie kann man einen Vertrag aus dem Internet kündigen?
Genau wie jeden anderen Vertrag auch, lässt sich auch ein im Internet geschlossener Vertrag kündigen. Dazu müssen Sie eine schriftliche Kündigung verfassen und an den Anbieter senden. Idealerweise per Einschreiben, aber heute ist auch eine schriftliche Kündigung über E-Mail möglich.
Fazit
Heutzutage werden viele Verträge einfach über das Internet abgeschlossen, denn auch bei einer Bestellung handelt es sich um einen gültigen Vertrag. Aber er ist nur gültig, wenn der Anbieter einige Anforderungen erfüllt und alle Informationen klar und verständlich offenlegt. Dazu gehören die Ware, der Preis, Zusatzkosten und die Kündigungsmöglichkeiten. Am Ende dient eine eindeutig hervorgehobene Schaltfläche als Kaufbutton und somit gilt der Vertrag im Internet als abgeschlossen.