Die Waschmaschine ist ein wichtiges Gerät im Haushalt, welches zu den elektronischen Großgeräten zählt und wahlweise im Keller oder der Wohnung steht. Allerdings müssen gewissen Voraussetzungen vorhanden sein, wenn Sie die Waschmaschine in die Wohnung stellen wollen und Sie müssen die Erlaubnis vom Vermieter einholen. Wichtig ist vor allen Dingen, dass Sie bei einem aufkommenden Wasserschaden abgesichert sind und nicht auf den Kosten für die Instandsetzung sitzen bleiben.
Damit Sie im Schadensfall nicht auf den Kosten sitzen bleiben, gibt es auch für Waschmaschinen und Trockner feste Regelungen, die Sie beachten müssen. Die wichtigsten Fakten rund um Rechtsfragen und Versicherungen haben wir für Sie zusammengestellt.
Waschmaschine und Trockner in der Mietwohnung
In der Regel darf das Aufstellen einer Waschmaschine in der Wohnung für den Mieter kein Problem darstellen, vor allen Dingen, wenn es keine vorhandene Waschanlage im Haus gibt (AG Hameln WuM 94, 426).
Viele Vermieter haben im Mietvertrag eine kleine Klausel, die darauf hinweist, dass die vorhandene Waschküche als Nutzmöglichkeit Pflicht ist, aber diese Klausel ist unwirksam (LG Aachen NzM, 2004, 459). Zumindest, wenn die Familie dann nur alle drei Wochen die Wäsche waschen kann (AG Köln WuM 2001, 276).
Im Umkehrschluss bedeutet es aber auch, dass Sie die Waschküche ungehindert nutzen können, auch wenn keine Informationen dazu im Mietvertrag vorhanden sind.
Wenn die Wäsche in der Maschine wäscht, dann müssen Sie sehr sorgfältig sein, denn es darf kein Wasser aus der Maschine auslaufen und in der eigenen oder die darunter liegenden Wohnung einen Schaden hinterlassen. Allerdings müssen Sie auch nicht während des gesamten Waschvorgangs in der Wohnung sein.
Sie dürfen Kleinwäsche nicht nur auf dem Balkon zum Trocknen aufhängen, sondern auch die Wohnung dafür nutzen. Die größeren Wäschestücke (große Handtücher, Bettwäsche) gehören entweder in den Trockenkeller oder auf dem Speicher.
Veröffentlicht: 28. Februar 2022
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Versicherungen gegen Wasserschäden und Reparaturen
Im Grunde gibt es für alle Optionen eine passende Versicherung und somit lässt sich auch die Waschmaschine gegen Wasserschäden oder Reparaturen absichern.
Jede Waschmaschine birgt eine große Gefahr, denn es kann zu einem Wasserschaden kommen. Trotzdem muss die Waschmaschine nicht während des ganzen Waschvorgangs unter Aufsicht sein. Das Oberlandesgericht Koblenz hat in einem Urteil festgelegt, dass die Versicherung den auftretenden Schaden nur ersetzen muss, wenn die Waschmaschine bei kurzer Abwesenheit (2 bis 3 Stunden) einen Schaden verursacht, sie dafür aufkommen muss. Allerdings auch dann, wenn kein Aquastop vorhanden ist (Az. 10 U 1124 / 99).
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Vermeiden Sie grobe Fahrlässigkeit
Es handelt sich z.B. um eine grobe Fahrlässigkeit, wenn Sie am Samstag Vormittag die Waschmaschine anstellen und dann für das komplette Wochenende weg fahren.
Wenn Sie für eine längere Zeit nicht da sind, dann müssen Sie sich bei einer Waschmaschine ohne Aquastop vergewissern, dass der Wasserzulauf wirklich gesperrt ist (Landgericht Frankfurt, Az. 2 / 26 O 285/97). Halten Sie sich nicht daran, dann kann es sein, dass der eingetretene Schaden von Ihnen zum Teil oder auch komplett übernommen werden muss.
Wichtig ist, dass die oben genannten Urteile sich immer auf Waschmaschinen ohne einen Aquastop beziehen. Wenn Sie auf der sicheren Seite sein wollen, dann sollten Sie den Wasserzufluss unterbrechen, wenn Sie diese für einen längeren Zeitraum nicht verwenden.
Sie sollten wissen, dass der Aquastop nur funktioniert, wenn die Waschmaschine am Strom angeschlossen ist. Wenn Sie vor dem Urlaub den Stecker ziehen, dann funktioniert der Aquastop nicht und er schützt nicht, wenn ein Schlauch abgeht oder Wasser austritt.
Grundsätzlich kommt in solchen Fällen die Hausratversicherung zum Einsatz, wenn durch das austretende Leistungswasser der Hausrat zerstört oder beschädigt wird. Die Hausratversicherung kommt für die Schäden am eigenen Hausrat auf und die Haftpflichtversicherung reguliert den Schaden am fremden Eigentum, also zum Beispiel, wenn die Wohnung unter Ihnen betroffen ist.
Versicherung für Reparaturkosten
Beim Kauf eines Elektrogerätes bieten einige Händler eine Geräteversicherung für ein paar Euro an, die Reparaturkosten in einem gewissen Umfang übernimmt. Allerdings sind diese Versicherung meist das Geld gar nicht wert. Das Wegegeld für den Fachmann, der sich die Waschmaschine anschaut und reparieren soll, ist in der Versicherung meist nicht inklusive. Einige Versicherungen bieten Ihnen die Möglichkeit eine Ersatzmaschine zu bekommen, wenn die eigene Maschine kaputt ist.
Die Geräteversicherung wird durch den Selbstbehalt eher unattraktiv. Ein wenig anders sieht es mit der gesetzlichen Gewährleistung aus und einer zusätzlichen Hersteller- oder Händlergarantie aus, denn mit ihr sind viele Schäden innerhalb der Frist abgesichert. Die Reparaturkostenversicherung ist in den ersten beiden Jahren nach dem Kauf der Waschmaschine eher unnötig, denn sie springt nicht ein, wenn noch Gewährleistungsansprüche bestehen. Aus dem Grund sollten Sie den Nutzen einer solchen Police genau gegen die Kosten abwägen und sich ausreichend informieren. Erst danach sollten Sie eine Versicherung abschließen!
Fragen & Antworten
FAQs zum Thema Waschmaschinen, Versicherungen und Wasserschaden
1. Welche Versicherung kommt für einen Waschmaschinenwasserschaden innerhalb der Wohnung auf?
Grundsätzlich kommt die Hausratversicherung für einen Wasserschaden am eigenen Hausrat auf, wenn die Waschmaschine in der Wohnung steht und es zu einem unverschuldeten Schaden kommt. Dann kommt die Haftpflichtversicherung auch für dadurch verursachte Schäden in anderen Wohnungen auf.
2. Wo muss der Trockner hingestellt werden?
Der Trockner ist für viele Familien heute ein Muss und ist regelmäßig zum Trocknen der Wäsche im Einsatz. In vielen Miethäusern gibt es einen separaten Waschkeller mit Platz für Waschmaschine und Trockner. In anderen Häusern steht der Trockner im eigenen Keller oder sogar in der Wohnung.
3. Darf Wäsche in der Wohnung getrocknet werden?
Diese Frage wird schon seit Jahrzehnten diskutiert, aber laut Gesetzgeber dürfen kleine Wäscheteile auch in der Wohnung zum Trocknen aufgehängt werden. Große Wäscheteile gehören in den Trockenraum und nicht in die Wohnung. Wichtig ist, dass regelmäßig und ausreichend geheizt und gelüftet wird.
4. Wie lange darf die Waschmaschine unbeaufsichtigt laufen?
Die Waschmaschine darf auch innerhalb der Wohnung für einen kurzen Zeitraum unbeaufsichtigt laufen. In der Regel sprechen die Experten von zwei bis drei Stunden. Mehr sollten es nicht sein.
5. Wie lange ist die Gewährleistungspflicht des Herstellers?
Die Gewährleistungspflicht des Herstellers beläuft sich auf zwei Jahre und kann mit Hilfe einer speziellen Versicherung auf bis zu teilweise zehn Jahre verlängert werden.
Fazit
Auch bei den modernen Waschmaschinen kann es durchaus zu Problemen beziehungsweise einen Wasserschaden kommen. Ärgerlich ist es dann, wenn keine passende Versicherung vorhanden ist und Sie auf allen Kosten sitzen bleiben. Achten Sie schon beim Kauf der Waschmaschine auf eventuelle Zusatzversicherungen und sorgen Sie dafür, dass auch ein Wasserschaden in der Haus- und Haftpflichtversicherung enthalten ist.