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Zimmerausstattung: Statt Meerblick nur Hinterhofatmosphäre sorgt für eine Preisminderung


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Der Urlaub soll nicht nur erholsam sein, sondern auch den einen oder anderen Komfort bieten. Somit achten viele Reisende auf ein Fenster mit Blick aufs Meer oder eine Klimaanlage. Aber auch eine Dusche kann für viele Reisende ein Muss sein und wenn die Zimmerausstattung nicht den Wünschen entspricht, dann ist es in erster Linie ärgerlich. Wenn das Hotelzimmer nur den Blick auf das Hinterland zulässt, obwohl Meerblick angegeben war, dass können Sie einen Teil der bereits gezahlten Reisekosten zurückfordern. 

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Urlaub soll in erster Linie Erholung bieten, aber dafür muss auch ein gewisser Komfort vorhanden sein. Einige Reisende brauchen dafür den Blick aufs Meer und andere legen Wert auf eine funktionierende Klimaanlage. Darauf wird schon bei der Suche nach der passenden Reise geachtet.
  • Immer wieder kommt es vor, dass die gewünschten und auch gebuchten Komfortleistungen nicht der Realität entsprechen. Das bedeutet, statt Meerblick haben Sie freien Blick auf das Hinterland oder die vorhandene Klimaanlage ist defekt.
  • Bei nicht erfüllten Leistungen der Anbieter können Sie einen Teil der bereits gezahlten Reisekosten zurückverlangen, denn schließlich haben Sie für den Komfort bezahlt und müssen die fehlenden Leistungen nicht stillschweigend hinnehmen.

Reisevertrag enthält alle vereinbarten Leistungen

Bei der Suche nach einer passenden Urlaubsreise achten Sie nicht nur auf das Land und die Möglichkeiten vor Ort, sondern auch auf Komfort und gewünschte Leistungen.

Schließlich soll der Urlaub das Highlight des Jahres werden und da möchten Sie auf nichts verzichten. Nach der Buchung finden Sie alle vereinbarten Leistungen für die Reise im Reisevertrag oder Sie bekommen eine Beschreibung. Wenn Sie die Reise buchen, mit den gewünschten Leistungen, dann müssen diese Leistungen auch vorhanden sein. Wichtig ist, dass Sie auf den Reisezeitraum achten, denn einige Leistungen stehen nur zu bestimmten Zeitpunkten zur Verfügung.

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Der Reiseveranstalter muss deutlich machen, welche Gegebenheiten vor Ort vorhanden sind und welche Leistungen Sie erwarten können. Dazu ist das Prospekt vorgesehen oder die Beschreibungen in dem Katalog.

Vollmundige Werbeslogans richtig deuten

Leider müssen Sie darauf gefasst sein, dass nicht alle Leistungen in der Reisebeschreibung auch tatsächlich als Reisebestandteil buchbar sind. Viele Informationen und Bilder dienen rein der Werbung und wenn Sie ein Zimmer mit Meerblick haben wollen, dann müssen Sie meist mit einem hohen Aufpreis rechnen. Auch die Lage des Hotels ist immer eine Sache der Ansicht. Bei den Bildern müssen Sie immer auf den Zusatz „Beispielfoto“ oder „Zimmerbeispiel“ achten und nicht sofort eine Buchung vornehmen.

Steht in der Beschreibung „ruhiges Feriendomizil in ruhiger Lage“, dann müssen Sie keinen Lärm hinnehmen. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn in der Beschreibung für einen Wellnessurlaub „landestypisch“ oder „Erlebnis- und Familienhotel“ steht. In diesem Hotel müssen Sie mit einem entsprechenden Lärmpegel rechnen und können nicht auf Ruhe vertrauen. Zudem wird das Hotel nicht den europäischen Standards entsprechen. Kindertypisches Verhalten müssen Sie in diesem Fall einfach hinnehmen oder einfach anderweitig buchen.

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Wichtig

Die Anbieter werben häufig mit dem Zusatz „zentrale Lage“, aber das bedeutet meist, dass Hotel sich direkt im Zentrum der Stadt befindet und nicht außerhalb in ruhiger Lage. Das Hotel kann sich aber auch an einer großen Straße oder in der Nähe des Flughafens befinden, so dass auch hier mit Lärmbelästigungen zu rechnen ist. In südlichen Ländern sind Kleintiere in den Hotelzimmern keine Seltenheit und müssen hingenommen werden.

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Reisebüro sichern bestimmte Eigenschaften zu

Sie können nicht nur im Internet nach einer Reise schauen, sondern vor allen Dingen im Reisebüro. Der Vorteil ist, dass das Reisebüro Ihnen bestimmte Eigenschaften zusichern kann.

Im Reisebüro müssen Sie den Angestellten klar machen, welche Wünsche vorhanden sind und diese sollten Sie nicht nur mündlich besprechen, sondern auch schriftlich festhalten.

Kommt es trotzdem zu einer Abweichung der von Ihnen gebuchten Leistungen, dann melden Sie den Mangel sofort beim Reiseveranstalter. Auch das Reisebüro ist in Kenntnis zu setzen, aber achten Sie immer darauf, dass Sie bei der Mängelanzeige immer einen Zeugen vor Ort haben. Sie sollten sich die Mängelanzeige auf jeden Fall schriftlich bestätigen und von Zeugen unterschreiben lassen. Es reicht aus, wenn der Reiseleiter „zur Kenntnis genommen“ drauf schreibt.

Wenn es vor Ort keinen Reiseleiter gibt, dann müssen Sie sich an den Reiseleiter in Deutschland wenden. Dazu besteht eine schriftliche oder telefonische Möglichkeit. Der Leistungsträger beziehungsweise das Hotel ist nicht für die Mängelanzeige zuständig. Das ist in den allgemeinen Geschäftsbedingungen eindeutig festgelegt.

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Mängelbeseitigung ist Pflicht

Der Reiseveranstalter ist im Anschluss in der Pflicht den Mangel umgehend zu beseitigen und wenn er der Aufforderung nicht nachkommt, dann können Sie selber aktiv werden. 

Sie können nicht nur Abhilfe schaffen, sondern auch einen Ersatz für die erforderlichen Aufwendungen vom Reiseveranstalter verlangen. Zudem haben Sie die Möglichkeit den Reisepreis zu mindern, solange der Reisemangel vorliegt.

Des Weiteren haben Sie die Möglichkeit einen Teil des Reisepreises zurückzuverlangen. Wenn der Mangel während des gesamten Aufenthalts nicht behoben wird, dann steht Ihnen nach der Rückkehr aufgrund der Minderung eine Reisepreiserstattung zu.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Reisepreiserstattung

1. Wer ist für die Reisepreiserstattung zuständig?

Grundsätzlich ist der Reiseveranstalter für die Erstattung des Reisepreises zuständig, denn mit ihm haben Sie einen rechtsgültigen Vertrag und den Leistungen darin muss er nachkommen.

2. Wann erhalte ich die Preiserstattung für die Reise?

In der Regel erhalten Sie die Preiserstattung für die Reise einige Wochen nachdem Sie wieder in der Heimat angekommen sind. Die Bearbeitungszeit dauert einige Tage und somit wird der Urlaub schon zu Ende sein.

3. Wann erhalte ich eine Preiserstattung?

Sie können auf eine Preiserstattung hoffen, wenn Sie auf einige gebuchte Leistungen verzichten müssen. Allerdings müssen Sie im Vorfeld die Leistungen schriftlich festgehalten haben, denn nur dann können Sie auch darauf bestehen.

4. Wie hoch kann ich eine Preisminderung setzen, wenn das Hotelzimmer überhaupt nicht der Buchung entspricht?

Das kann man nicht genau sagen, denn es kommt auf verschiedene Faktoren an. In erster Linie müssen Sie in die Unterlagen schauen, denn dort stehen alle wichtigen Informationen. Nach der Rückkehr sollten Sie sich direkt an einen Anwalt wenden, denn er kann Ihnen in Sachen Höhe der Preisminderung helfen.

5. Wie lange muss ich die Mängel ohne Preisminderung hinnehmen?

Sie müssen den Mangel überhaupt nicht hinnehmen, wenn Sie im Vorfeld die Leistungen entsprechend gebucht haben und die Informationen in den Reiseunterlagen stehen. Zeigen Sie die Mängel sofort an!

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Fazit

In den letzten Jahren sind die Medien voll von Berichten mit ärgerlichen Urlaubern, die eine Reise mit bestimmten Leistungen gebucht haben, aber vor Ort komplett andere Umstände vorfanden. Grundsätzlich sollten Sie eine Reise nur über ein Reisebüro buchen und alle Leistungen schriftlich festhalten, denn nur dann haben Sie im Endeffekt auch eine rechtliche Handhabe.

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