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Pro Bi Re: Mahnung für Telefonsex-Anruf – Was soll das?


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Die Firma Pro Bi Re aus Luxemburg mahnt deutsche Verbraucher und möchte Kosten für einen angeblichen Telefonsex-Anruf geltend machen. Einige Nutzer können sich an den Telefonsex-Anruf gar nicht erinnern und fragen sich, ob sie zahlen müssen. Wir sind der Sache nachgegangen und klären, ob Pro Bi Re Geld fordern darf.

Zahlungsaufforderungen und Mahnungen von Inkassounternehmen, die ihren Sitz nicht in Deutschland haben, flattern immer öfter in deutsche Haushalte. Ob, und unter welchen Umständen die Inkassounternehmen berechtigt sind Forderungen zu stellen, erklären wir Ihnen in dieser Warnung.

In den vergangenen Monaten berichteten wir immer wieder über Zahlungsaufforderungen und Mahnungen ausländischer Inkassounternehmen. In den meisten Fällen ging es um eine Forderung im Zusammenhang mit einer Erotikhotline. Die Anschreiben wurden von ständig wechselnden Inkassounternehmen mit Sitz in Tschechien verschickt. Eine Nachfrage bei diesen Inkassofirmen zu den Forderungen war mangels Kontaktdaten nicht möglich. Aufgefallen sind mit ihren Mahnungen beispielsweise folgende Firmen:

Im jüngsten Fall kamen die Forderungen von der Firma PROFESSIONAL BILLING REMINDER, kurz Pro Bi Re. Diese hat ihren Sitz in Luxemburg. In diesem Fall gab es mehrere Besonderheiten. PRO BI RE hat eine einigermaßen seriös anmutende Webseite. Unter der angegebenen Telefonnummer für Rückfragen nimmt tatsächlich eine Person das Gespräch entgegen und die Überweisung der Forderung soll auf ein deutsches Konto erfolgen.

Im Grunde stellen sich zunächst zwei Fragen. Einerseits die schon mehrfach auf Onlinewarnungen.de besprochene Fragestellung, ob es überhaupt einen Anruf gab und ob eine Zahlungspflicht besteht. Andererseits haben wir uns gefragt, ob das ausländische Inkassounternehmen in Deutschland überhaupt tätig werden darf?

Update 13.06.2017 Nachdem es rund um Pro Bi Re etwas ruhig war, möchte es das Unternehmen jetzt erneut mit dem Versand von Mahnungen probieren. Eine Inkasso-Zulassung in Deutschland konnten wir auch aktuell nicht feststellen. Dafür sollen die Empfänger der Zahlungsaufforderung von Pro Bi Re jetzt auf ein Luxemburger Konto überweisen.

Zahlungsaufforderung Pro Bi Re Mahnung
So sehen die Zahlungsaufforderungen von Pro Bi Re aus.

Heute aktuell: Das müssen Sie gelesen haben:

Müssen Sie die Rechnung bezahlen?

Strittig ist bei den Forderungen für Erotikdienstleistungen am Telefon oft, ob es überhaupt einen Anruf gegeben hat und ob daraus eine Zahlungspflicht für den Verbraucher entstanden ist. Hierzu hat die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz bereits Stellung genommen:

[…]Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass eine Leistung nur dann in Rechnung gestellt werden darf, wenn eine tatsächliche Bestellung vorliegt oder eine Nutzung vereinbart bzw. gewollt war. Erst dann besteht eine Zahlungspflicht.

[…]Allein die Tatsache, dass vom Apparat des Anschlussinhabers eine Telefonverbindung aufgebaut wurde, rechtfertigt noch nicht die Annahme, dass der Anschlussinhaber auch der Vertragspartner ist. Denn es ist ja nicht zwingend, dass nur der Anschlussinhaber und nicht eine andere Person die Telefonverbindung aufgebaut hat. […] […] Auch wenn die Verbindung durch einen Minderjährigen ohne Kenntnis und Einwilligung der Erziehungsberechtigten aufgebaut wurde, besteht keine Zahlungspflicht. […] Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

Das bei den Anrufen offenbar nicht immer alles mit rechten Dingen zugeht, hat Onlinewarnungen.de selbst getestet. Was dabei rausgekommen ist, lesen Sie in unserem Erfahrungsbericht zu dem teuren Anruf auf der Erotikhotline in Österreich.

Die Rechtsanwaltskanzlei elixir rechtsanwälte | martens & partner hat schon einige Mandanten im Umfeld der Rechnungen für Erotikdienstleistungen am Telefon vertreten. In vergleichbaren Fällen rät Rechtsanwalt Florian Schuh auf seiner Webseite:

[…] Das Vorgehen ist uns schon seit vielen Jahren bekannt und wir verfolgen seit dem die Entwicklung. Auch Ermittlungen der Staatsanwaltschaft in Fulda gegen Hintermänner einer der genannten Firmen haben wir schon begleitet. Bezahlen sollten Sie auf keinen Fall! […] Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Florian Schuh

Wer Probleme mit Pro Bi Re hat, kann sich zur Abwehr der Forderung auch an die Rechtsanwaltskanzlei elixir rechtsanwälte | martens & partner wenden.

eBook Inkassoabwehr: Keine Angst vor Inkasso-Briefen – Download

Von Inkasso-Schreiben sollten Sie sich nicht in Angst und Schrecken versetzen lassen. Vielen Verbrauchern ist gar nicht bewusst, was ein Inkassounternehmen darf und was nicht. Informationen zur Rechtslage sowie nützliche Musterbriefe bieten die Elixir Rechtsanwälte

Ein Kommentar

Darf Pro Bi Re überhaupt als Inkassounternehmen in Deutschland tätig werden?

Oftmals wird über die deutsche Bürokratie und deren Normen und Vorschriften geschimpft. In diesem Fall können Sie froh sein, dass es eine entsprechende Vorschrift gibt. Inkassounternehmen unterliegen dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) und müssen in Deutschland zugelassen und registriert sein.

Wir haben uns die Frage gestellt, ob das auch für ausländische Inkassounternehmen gilt. Müssen die tschechischen Inkassounternehmen und das luxemburgische Unternehmen Pro Bi Re in Deutschland als Inkassodienstleister registriert sein oder nicht?

Über dieses Thema haben wir mit Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Florian Schuh von der Rechtsanwaltskanzlei elixir rechtsanwälte | martens & partner gesprochen. Er schätzt die Rechtslage wie folgt ein:

[…]die Notwendigkeit der Registrierung ergibt sich unmittelbar aus dem Rechtsdienstleistungsgesetz (§ 3 RDG). Ein ausländisches Inkassounternehmen muss sich ebenfalls in Deutschland registrieren lassen, wenn es hier tätig werden möchte (§ 13 Abs. 1 RDG regelt, dass sich auch ein Unternehmen ohne inländische Niederlassung registrieren kann). Es muss dieselben Voraussetzungen erfüllen, wie ein deutsches Inkassobüro.[…] Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Florian Schuh

Wir haben geprüft, ob das Inkassounternehmen Pro Bi Re aus Luxemburg in Deutschland als Inkassodienstleister nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz registriert ist. Das ist aktuell nicht der Fall. Auch die uns bekannten tschechischen Inkassounternehmen sind zum aktuellen Zeitpunkt nicht als Inkassounternehmen registriert. Das bedeutet, diese Inkassounternehmen sind nicht berechtigt, Forderungen auf dem Inkassoweg in Deutschland zu stellen.

Wenn Sie als Empfänger der Mahnung weder eine kostenpflichtige Leistung in Anspruch genommen haben, noch das Unternehmen zum Einzug von Forderungen auf dem Inkassoweg berechtigt ist, sollten Sie nicht ungeprüft bezahlen.

Reagieren müssen Sie jedoch in jedem Fall, wenn Ihnen in der Angelegenheit ein Mahnbescheid vom Amtsgericht zugeht. In diesem Fall sollten Sie rechtlichen Rat einholen.

Auch wenn das Inkassounternehmen in Deutschland rechtmäßig tätig ist, sollten Sie prüfen, ob die Forderungen berechtigt sind. Zu diesem Thema gibt die Kanzlei elixir Rechtsanwälte Ratschläge, wie sich gegen Inkassokosten erfolgreich wehren können.

Wie ist Ihre Meinung zu Pro Bi Re?

Haben Sie eine Mahnung von Pro Bi Re für Telefonsex-Kosten erhalten? Bitte hinterlassen Sie einen Kommentar, ob es den vermeintlichen Anruf überhaupt gegeben hat und ob Ihnen die Kosten bekannt waren?

Ihre Fragen zum Thema Pro Bi Re können Sie ebenfalls in den Kommentaren unter dem Artikel stellen. Wir beantworten diese in der Regel innerhalb von 24 Stunden.

Weitere Berichte zum Thema Mahnung

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Aktualisierungen

13.06.2017 Aktualisierung der Warnung.
10.02.2017 Veröffentlichung des Artikels.

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3.75 (4 Stimmen)

26 Gedanken zu „Pro Bi Re: Mahnung für Telefonsex-Anruf – Was soll das?“

  1. Mein Rat….einfach ignorieren, auf keinen Fall reagieren !! Also nicht antworten…nicht nachfragen! Wir hatten in zwei Fällen das „Vergnügen“. Nach einiger Zeit und noch einigen „Drohungen“ war dann Schluß. Diese Gangster würden nie der Weg zum Gericht nehmen….

    Antworten
  2. Hallo, ich habe eine Forderung über 266.22 € für einen angeblichen Telefonsex-Anruf von PRO BI RE aus Luxemburg . Ich habe niemals wissentlich irgendeinee Telefonsexdienstleistung in Anspruch genommen. Nach der Forderung einer Firma Namens Beromax aus Tschechien, und nach der von der Firma Beromax anscheinend beauftragten Inkassofirma Namens ECOM-Inkasso aus Tschechien, fordert jetzt die Inkassofirma Namens PRO BI RE aus Luxemburg. Beide Inkassofirmen haben in Deutschland keine Berechtigung,als Inkassodienstleister überhaupt tätig zu werden. Ich habe bis jetzt nicht auf keinerlei Forderungen überhaupt reagiert. Und ich habe weiter vor, überhaupt nicht auf die Forderung zu reagieren. Ich habe ja auch nichts in Anspruch genommen. Können Sie mir einen Ratschlag geben, ob ich das so weiter ignorieren sollte?

    Antworten
  3. Nachdem mein Vater seit über einem Jahr regelmäßig Mahnbriefe wegen angeblicher Telefonsex-Anrufe aus Tschechien erhalten hat, die ich zur Anzeige gebracht und dann abgelegt habe, ist nun erstmalig ein Mahnschreiben von Pro Bi Re aus Luxemburg eingegangen. Auch dieses Schreiben habe ich als Betrugsversuch zur Anzeige gebracht. Ich werde mit Pro Bi Re nicht weiter kommunizieren. Der Telefonanschluss ist für Anrufe außerhalb der Ortsnetze in der Umgebung des Wohnortes gesperrt – zum angeblichen Zeitpunkt des gemahnten Anrufes kann dieser somit nicht stattgefunden haben.

    Antworten
  4. Pro Bi Re hat sich nun auch bei mir gemeldet,habe dort mit unterdrückter Nummer angerufen,wolte wissen wo ich gelandet bin.Der Herr weigerte sich mir Auskunft zu erteilen.Konnte erstaunlich gut deutsch.in Google Streetview ist aber kein Genaues Gebüdue zu erkennen sondern nur ein Platz mit mehreren Häsuern.Desweiteren ist die Homepage aus einem Baukastenssystem scheinbar.warum eine googlemail adresse als mail addy.Im Impressum steht keine Steuernummer oder ähnliches nur das: RCSL A 40574

    AURORISATION D’ÉTABLISSEMENT N° 0033514/1

    N° d’identification TVA LU 21550031

    ​NACE-Code 47.789

    Antworten
    • Lieber Weiß du Weiß nix.
      Als Anonymer kannst auch keine Antworten erwarten, oder?
      Zu deiner Info:
      Aut…….., das ist die Betriebserlaubnisnummer
      RC………, das ist die Handelsregisternummer
      N° d’iden.., das ist die USt-IdNr.

      Antworten
  5. Kurze Ergänzung: Wir haben an PROBIRE einen Widerspruch geschickt per Einschreiben/Rückschein udn haben mit der Einleitung rechtlicher Schritte sowie einer Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen Verleumdung nach §187 StGB gedroht, das war am 20.03.2017 und seitdem herrscht Ruhe! Mir fällt gerade ein: Es ist heute auch genau ein Jahr her, dass der erste Anruf kam wg. eines Briefes, der nicht zugestellt werden konnte…

    Aber scheinbar hat es gewirkt, solle tatsächlich noch einmal wieder eine Inkassofirma deswegen schreiben, werde ich es hier posten

    LG
    Regina

    Antworten
    • können Sie mir irgendwie eine Kopie ohne ihre Daten zukommen lassen mit dem Wiederspruch?vor Pro Bi Re bekam ich Post von Emra Inkasso und nun die Firma.habs langsam satt.will meine Ruhe haben.

      Antworten
  6. Ich habe ebenfalls mittlerweile ein schreiben der Inkasso Firma Pro bi re
    Werde nicht zahlen.
    Falls es zu einem Einschreiben an mich kommen sollte, was sollte ich dann bestenfalls tun?! Danke für ihren Rat.

    Antworten
  7. Ich habe mehrfach einen Anruf bekommen angeblich von der hauptpostzentrale in Bonn die mir einen Brief nicht zu stellen konnten. Auf nachfragen welche Adresse denn auf dem Brief steht hab ich keine Antwort bekommen. Ich habe zweifel bekommen und meine Adresse nicht raus gegeben und trotzdem kam ein paar Wochen später eine Rechnung von einem Anbieter aus Tschechien. Ich habe das schreiben an meine Anwältin geleitet die direkt ein gegenschreiben aufgesetzt allerdings mit dem Problem das es nur an ein Postfach gesendet werden konnte, es kam dann immer wieder schreiben und schließlich von einem Inkasso unternehmen namens jemano auch mit Sitz in Tschechien und nur mit Postfach Adresse. Zig Androhungen das ganze vor Gericht auszutragen kam dann ein weiteres schreiben der Firma pro bi re. Ich bin mal gespannt wie das weiter geht

    Antworten
  8. Ich bekomme immer wieder so eine Post
    Fakt ist aber ich selber bin nicht einmal der anschluss inhaber was aber von dem unternehmen behauptet wird

    Antworten
  9. Hallo, ich habe genau so einen Brief bekommen, davor habe ich unzählige Mahnungen von einer Firma namens NETNOVERT aus Tschechien bekommen. Ich habe diese Briefe ignoriert und nun habe ich auch so ein inkassoschreiben aus Luxemburg der Firma Pro Bi Re bekommen. Allerdings ohne ein zusätzliches schreiben vom Amtsgericht. Da ich nichts vom Amtsgericht bekommen habe, muss ich darauf auch nicht reagieren oder? Kann ich es einfach weiter ignorieren?

    Antworten
    • Hallo, ich habe eine Forderung über 266.22 € für einen angeblichen Telefonsex-Anruf von PRO BI RE aus Luxemburg . Ich habe niemals wissentlich irgendeinee Telefonsexdienstleistung in Anspruch genommen. Nach der Forderung einer Firma Namens Beromax aus Tschechien, und nach der von der Firma Beromax anscheinend beauftragten Inkassofirma Namens ECOM-Inkasso aus Tschechien, fordert jetzt die Inkassofirma Namens PRO BI RE aus Luxemburg. Beide Inkassofirmen haben in Deutschland keine Berechtigung,als Inkassodienstleister überhaupt tätig zu werden. Ich habe bis jetzt nicht auf keinerlei Forderungen überhaupt reagiert. Und ich habe weiter vor, überhaupt nicht auf die Forderung zu reagieren. Ich habe ja auch nichts in Anspruch genommen. Können Sie mir einen Ratschlag geben, ob ich das so weiter ignorieren sollte?

      Antworten
  10. Ja, habe auch das Problem. Habe schon gegen die Tschische Frima VPO Strafanzeige § 263 STGB gestellt. Ermittlungs-
    verfahren wurde eingestellt und jetzt Post von Comertus Inkasso und Pro Bi Re Inkasso rhalten.Gebe die Sache ab,
    an meinen Hausanwalt, der die Sache kennt.Vermutlich Strafanzeige auch gegen Pro Bi Re Inkasso.
    Ich werde auf keinen Fall etwas bezahlen, da ja gar kein Vertragsverhältnis entstanden ist.
    Überlege diese mal den Medien zur Verfügung zustellen (TV u.a.).

    Antworten
  11. Mein Partner hat auch ein solches Schreiben erhalten… ganz klassisch: Man wolle die Adresse abgleichen.. dann kam die REchnung aus Tschechien, abgestempelt in Fulda, danach ca. 4 bis 5 Mahnungen (welche wir immer mit einem netten Aufkleber „unbekannt verzogen“ zurückgeschickt haben und jetzt von Pro BI Re. Interessant ist, dass noch im Januar eine Mahnung von Comertus in Tschechien kam mit irgendwelchen wirren Forderungen wie Bearbeitungskosten Mandant € 60 und Mahnkosten, Pauschale für Forderungseinzug etc. und jetzt aus Luxemburg über 266,16 mit einer Forderung und 90 Euro und (diesmal anderen)Posten wir Recherche-Kosten…
    Wir zahlen natürlich nicht, aber langsam nervt das!
    Also was tun? Forderung schriftlich zurückweisen? Gleich Strafantrag stellen? Oder vielleicht mal anrufen, so tun, als ob man von der Staatsanwaltschaft oder Kripo wäre und die mal richtig verbal an die Wand stellen??
    Vielleicht haben Sie ja einen Tipp für uns… vielen Dank im Voraus

    Regina

    Antworten
  12. Ich habe ein solches Inkassoschreiben erhalten. Damals versicherte mir mein Provider schriftlich es gab am besagten Tag keinen Anruf…..nirgendwo hin. Ich stellte Strafanzeige wegen Betrug und dennoch flattern mir diese Schreiben ins Haus. Dreiste Abzocke… und nun was kann man tun? Ich zahle nur was ich auch verursache

    Antworten
  13. Habe letzten Sommer vom Postamt einen Anruf erhalten, man könne mir einen Brief nicht zustellen da meine Anschrift ungenau wäre. Habe diese dann blöderweise angegeben. Bis heute bekomme ich nun laufend Mahnungen von verschiedenen Inkasso Firmen. Angefangen von Limetra dann Compertus und nun Pro BI RE. Immer wenn es laut Brief kurz vor einem gerichtlichen Verfahren stand, wechselte die Inkassofirma. Ich werde nicht zahlen. Bin aber vorgewarnt, falls doch einmal Post von einem Gericht kommt. Dann werde ich sofort per Einschreiben Einspruch erheben. Aber dazu wird es nicht kommen, weil hinter diesen Firmen kein Gerichtsstand steht. Zum Glück gibt es genügend Warnung im Web vor diesen unlauteren Machenschaften dieser Betrüger.
    Ute Schmidt

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  14. Habe auch von der Fa. Reinhardt in Praha eine Mahnung wegen Inanspruchnahme von Erotikdiestleistungen am 31.03.2016 über 90,-€ bekommen. Danach mehrfache Mahnungen von Reinhardt, E.G.E.S. Inkasso in Beroun und abschließend von PRO BI RE aus Luxembourg. Der Betrag ist mittlerweile auf 266,10€ gestiegen.
    Jetzt liegt ein Einschreiben auf der Post. Ich weiss nicht, ob ich das Einschreiben/Inkasso überhaupt abholen soll. Bezahlen werde ich so einfach nicht.
    Haben Sie vielleicht einen Rat?

    Gruß,
    Lothar Arend

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  15. Hallo Zusammen, auch ich bin auf den Trick reingefallen. Ich habe beim Autofahren auf die Telefonnummer einen Rückruf gemacht. 2 Wochen später wurde angerufen mit der aussage es wäre ein Paket aus Österreich unterwegs und sie wollten die Adresse nochmals abgleichen. Da ich regelmäßig aus Österreich ein Packet (Hundefutter) bekomme, habe ich mir nichts dabei gedacht. Heute habe ich bereits eine Mahnung erhalten.
    Gruß

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