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Geoblocking in der EU vorbei: Streaming fast ohne Grenzen – kostenpflichtige Streaming-Dienste, Portabilitätsverordnung und mehr


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Für einen Streaming-Dienst muss bezahlt werden. Dann hat der Verbraucher das Recht, im EU-Ausland alles hören und sehen zu können, wie im Heimatland.

Geoblocking
Foto: stock.adobe.com


Das Wichtigste in Kürze

  • Ab dem 1. April 2018 können Kunden des kostenpflichtigen Streamings in allen EU-Mitgliedsländern auf die Inhalte zugreifen.
  • Es gibt keine Länderbeschränkungen für vorübergehende Aufenthalte im EU-Ausland mehr.
  • Die Anbieter haben das Recht eine Ausweiskopie zu verlangen, um den ständigen Wohnsitz des Nutzers zu prüfen.

In der EU streamen

Die Portabilitätsversordnung wurde bereits im Mai 2017 vom Europäischen Parlament verabschiedet. 

Die Verabschiedung der Portabilitätsverordnung ebnet den Weg für das grenzenlose Streamen. Seit dem 1.April 2018 ist das grenzenlose Streamen innerhalb der EU (Europäischen Union) möglich. Das deutsche Abo kann aber nicht genutzt werden, wenn Urlaub in der Schweiz, der Türkei oder in den USA gemacht wird.

Die neuen EU-Regeln sorgen nicht für eine Änderung der Urheberrechte. Aufgrund der neuen Regelungen sind aber kostenpflichtige Abos auch im Urlaub nutzbar. Die Streaming-Dienste ermöglichen ihren Nutzern den vollen Zugriff, wenn ein vorübergehender Aufenthalt in einem EU-Ausland durchgeführt wird. Musik, Serien, Filme und Live-Übertragungen, die im Netz angeboten werden, können auch im Urlaub geschaut werden. Es gibt aber auch Einschränkungen. Diese beziehen sich auf die Zeitspanne und das Angebot. In der Regel dauert ein Urlaub mehrere Tage bis hin zu einigen Wochen. In dieser Zeit kann der Verbraucher problemlos auf das Streaming-Abo des Heimatlandes zugreifen.

Wohnsitz überprüfen

Der Streaming-Anbieter hat das Recht festzustellen, ob sich der Nutzer tatsächlich im Heimatland oder außerhalb des Landes aufhält.

Die Anbieter überprüfen die Kundendaten, die beim Vertragsabschluss hinterlegt werden. Dies um festzustellen, wo der Nutzer sich zurzeit aufhält. Die nutzbaren Kundendaten sind der Wohnsitz, die Kreditkartennummer oder die IP-Adresse. Der Streaming-Anbieter hat rechtlich zwei Möglichkeiten für jeden Nutzer, um den Wohnsitzstand zu prüfen. Die Vorlage des Personalausweises reicht dafür vollkommen aus. Der Nutzer kann die nicht personenbezogenen Daten schwärzen, die für die Prüfzwecke nicht notwendig sind.

Zusätzliche Kosten gibt es nicht

Die Streaming-Anbieter dürfen keine zusätzlichen Gebühren erheben, wenn die Dienste im EU-Ausland genutzt werden.

Bei intensiver Nutzung über das Mobilfunknetz entstehen Zusatzkosten und das ist rechtlich einwandfrei. Für die Datenübertragung durch das Mobilfunknetz entstehen hohe Kosten, die von dem Nutzer bezahlt werden. Bei hochauflösenden Filmen muss demnach ein Blick auf den Datenverbrauch geworfen werden. Die Grenze des „Roam like at home“ sollte nicht überschritten werden. Nur dann bleibt man auch im Urlaub verschont von zusätzlichen Gebühren.

Datenvolumen kann gespart werden, wenn mit Hilfe einer WLAN Verbindung auf die Inhalte zugegriffen wird. Zur Nutzung von öffentlichen WLAN Netzen gibt es einige Hinweise, die der Sicherheit dienen.

Regelungen für kostenfreie Dienste

Die werbefinanzierten und öffentlich-rechtlichen Anbieter müssen das Angebot nicht im EU-Ausland für die deutschen Kunden bereitstellen.

Die Anbieter von Film und Musik haben das Recht sich freiwillig der neuen Regelung anzuschließen. Eine Verpflichtung besteht nicht, aber bei der Teilnahme an der Regelung dürfen sie den Dienst im EU-Ausland nicht blockieren. Es setzt allerdings voraus, dass die Anbieter das Recht haben, den Wohnsitz des Nutzers zu überprüfen. Sie können eine Registrierung oder eine Authentifizierung verlangen und der Nutzer muss informiert werden.

Livestreams und Mediatheken von großen TV-Sendern bleiben in den Heimatländern erreichbar. Das Europäische Parlament und der Rat sollen bei der Regelung nachbessern, fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband. ARD und ZDF können während eines Osterurlaubes in Frankreich nicht gesehen werden, aber Netflix ist frei verfügbar. Da muss eine bessere Regelung her, sagt Martin Madej, der Referent Team Digitales und Medien.

Das Ausland und die Online-Angebote

Regelungen gelten nicht bei günstigen Angeboten der Streaming-Dienste.

Die neuen Regeln greifen nicht, wenn der Verbraucher auf die besonders günstigen und umfangreicheren Angebote des Streaming-Dienstes zugreifen will. Sobald der Service eines französischen Anbieters verwendet werden soll, muss ein Vertrag in Frankreich abgeschlossen werden.

Probleme im Ausland – Geoblocking

Die digitalen Ländersperren bei den kostenpflichtigen Streaming-Diensten gibt es seit dem 1. April 2018 nicht mehr. Trotzdem hat eine aktuelle Befragung der Marktwächter gezeigt, dass das Thema Geoblocking im EU-Ausland ein umstrittenes Thema ist.

Das Thema Geoblocking sorgt für Unmut und das hat einen guten Grund. Bei jedem zweiten Nutzer, der im EU-Ausland auf seinen Streaming-Dienst zugreifen möchte, gibt es Probleme. Die häufigsten Probleme sind die Verfügbarkeit des Streams und der Download.

Immer wieder findet eine Befragung der Nutzer statt, die einen Zugriff auf die kostenpflichtigen Streaming Dienste haben. Anhand ihrer Informationen stellt der Verbraucherschutz fest, dass die Nutzung auch nach dem 1.April nicht zu 100% gewährleistet ist.

Bei der Befragung stellte sich heraus, dass jeder Vierte nicht auf seinen Streaming-Dienst zugreifen konnte und das während der gesamten Aufenthaltsdauer. 22% der Nutzer von kostenpflichtigen TV-Mediatheken und 17% der Nutzer von kostenpflichtigen Video-Stream-Diensten haben diese Erfahrung in ihrem letzten Urlaub im EU-Ausland gemacht.

Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Geoblocking

1. Ist das Umgehen von Geoblocking legal?

Das Aushebeln von Geoblocking-Mechanismen ist für viele Verbraucher interessant. Aber ob das legal ist oder nicht, ist nicht zu 100 Prozent klar. Die Verwendung von VPN und Proxy-Servern ist erlaubt und rechtliche Konsequenzen gibt es im Moment nicht.

2. Wie kann Geoblocking umgangen werden?

Die sicherste Variante um das Geoblocking zu umgehend ist VPN. VPN steht für Virtual Private Network. Bei dieser Methode wird mit Hilfe einer Software ein sogenannter VPN-Server zwischen dem Gerät und dem Anbieterserver geschaltet.

3. Wann wird Geoblocking abgeschafft?

Seit dem 1. April 2018 bereitet man sich auf das Ende der Portabilitäts-Verordnung vor. Damit aber ist das Geoblocking noch lange nicht abgeschafft. Die Verordnung gilt nur für kostenpflichtige Angebote und dazu gehören die Angebote von Sky Go, Amazon Prime und Netflix.

4. Ist die Nutzung eines Proxy Server illegal?

Proxys sind grundsätzlich legal, aber auf die Nutzung kommt es an. Illegale Aktionen sorgen dafür, dass auch der Proxy Server keinen Schutz mehr bietet. Das Surfen über einen fremden Surfer ist grundsätzlich nicht illegal.

5. Welche Browser haben VPN?

Es gibt viele Browser, die VPN haben und dazu gehören Google Chrome, Hotspot Shield Free und DotVPN für Google Chrome. Das sind nur einige Beispiele, die bekannt sind. Im Internet gibt es aber noch eine Menge anderer Browser, die VPN haben.

Fazit

Das Thema Geoblocking beschäftigt seit Jahren nicht nur die Verbraucher und die Streaming-Dienste, sondern auch den Verbraucherschutz. Im EU-Ausland bieten die kostenpflichtigen Streaming-Dienste ihren Service für alle Nutzer an. Voraussetzung dafür ist, dass diese in Deutschland einen gebührenpflichtigen Account haben. Der Empfang und das Angebot ist im EU-Ausland nicht so gut. Obwohl sich alle Beteiligten große Mühe zur Verbesserung geben, gibt es auch weiterhin große Schwierigkeiten beim Streamen im EU-Ausland.

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