Der Beitrag Bankkunden: Durch diese Fallen werden Sie zum Opfer erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
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Wir berichten beinahe täglich von Vorfällen, bei denen Verbraucher um ihr Geld gebracht werden sollen. Dabei lassen sich die Kriminellen immer wieder neue Maschen einfallen. Vor ein paar Jahren waren vorwiegend Verbraucher der älteren Generation betroffen. Das hat sich inzwischen geändert. Auch die jüngere Generation fällt auf die Betrüger herein. Oft haben selbst Experten Schwierigkeiten, den Betrug auf anhieb zu erkennen. Wie sollen es dann Laien können.
Phishing von Zugangsdaten zu Bankkonten, Schadsoftware, die die Bank-App ausspäht oder der Nebenjob als App-Tester, bei dem die Opfer ein Konto für die Betrüger eröffnen. Die Maschen sind so vielseitig und durchdacht, dass die Opfer erst eine lange Zeit später den Betrug merken. Dann ist meist schon ein großer Schaden entstanden.
Die meisten Kontoinhaber erledigen ihre Bankgeschäfte online per Smartphone, Tablet oder auf dem Computer. Das ist bequem und spart Zeit. Direktbanken die meist ausschließlich über das Internet zu erreichen sind, bieten oft günstige Konditionen für ihre Kunden. Aber nicht nur in der digitalen Welt lauern die Gefahren für Bankkunden. Wir fassen für Sie einmal zusammen, welche Gefahren lauern und wie man möglichst nicht auf die Fallen hereinfällt.
Auch in Zeiten von Onlinebanking und der Kartenzahlung beim Einkauf, ist die Benutzung von Bargeld noch immer notwendig. Sei es der Parkautomat, der nur Münzgeld nimmt oder der kleine Laden um die Ecke, der keine Kartenzahlung akzeptiert. Hin und wieder sind Sie gezwungen, Bargeld zu benutzen. Das heben Sie an einem Bankautomaten ab. Aber auch hier lauern Gefahren.
Skimming gibt es schon so lange, wie es Bankautomaten gibt. Und auch heute ist diese Betrugsmasche noch ein aktuelles Thema. Durch die Vorkehrungen, die die Banken an ihren Automaten vorgenommen haben, haben die Fallzahlen sicherlich abgenommen. Trotzdem kommt es immer wieder vor, dass Kriminelle Bankautomaten manipulieren. Dabei wird ein Kartenlesegerät am Automaten so angebracht, dass die Daten Ihrer Kredit- oder Bankkarte ausgelesen werden können. Eine installierte Kamera zeichnet die von Ihnen am Tastenfeld eingegebene PIN auf.
Vor dieser Masche können Sie sich mit einfachen Mitteln schützen. An den Bankautomaten, die Sie regelmäßig benutzen, fallen Veränderungen durch Manipulationen meist schnell ins Auge. Aber schon das Verdecken des Eingabefeldes bei der Eingabe Ihrer PIN sorgt dafür, dass Betrüger keine Abhebungen mit einem Kartenduplikat vornehmen können.
Es gibt noch eine weitere Methode, die abseits der elektronischen Welt für Bankkunden gefährlich ist. Diese Masche wird meist von mehreren Kriminellen durchgeführt. Ein Komplize stellt sich direkt hinter einem Kunden an, der gerade Geld am Automaten abheben will. Ein weiterer stellt sich seitlich neben den Bankautomaten. Wenn der Automat das Geld im Ausgabeschacht bereitstellt, wird der Bankkunde vom hinter ihm stehenden Ganoven so abgelenkt, dass der zweite sich das Geld unbemerkt schnappen kann.
Viele Bank- und Kreditkarten sind mit einem NFC-Chip ausgerüstet, der ein kontaktloses Bezahlen ermöglicht. Durch die Nahfeldkommunikation (Near Field Communication) müssen Sie Ihre Karte in den Kartenleser nicht mehr einführen. Kontaktlos werden die Daten Ihrer Karte ausgelesen, an das Gerät übermittelt und so der Bezahlungsprozess eingeleitet.
Ihre Karte kann aber nicht nur durch das Gerät im Geschäft oder der Tankstelle ausgelesen werden. Wer ein mobiles Lesegerät besitzt, kann Ihre Kartendaten jederzeit und überall abgreifen. Überall da, wo sich Menschen auf engem Raum aufhalten oder bewegen, zum Beispiel in Aufzügen, den öffentlichen Verkehrsmitteln oder bei einem Konzert, besteht diese Möglichkeit, die Daten abzugreifen.
Einen kleinen Schutz gegen den Missbrauch des NFC-Chips haben viele Herausgeber von Karten bereits vorinstalliert. Zahlungen über 25 Euro müssen immer mit der PIN bestätigt werden. Haben Sie in einem bestimmten Zeitraum einen Gesamtbetrag überschritten, meist sind es 100 Euro in vier Wochen, wird bei der nächsten Zahlung die Eingabe der PIN verlangt.
Aber auch Sie selbst können Ihr Geld schützen. Bei den Geldinstituten oder im Handel gibt es Kartenhüllen, die das Signal des NFC-Chips abschirmen. So wird nicht nur Ihre Karte geschützt. Lesegeräte können immer nur eine Karte auslesen. Befinden sich zwei oder mehr Karten mit NFC-Chip im Empfangsbereich, können die Daten nicht ausgelesen werden. Das heißt, haben Sie mehrere dieser Karten im Portemonnaie, können Kriminelle nichts tun. Allerdings müssen Sie dabei immer darauf vertrauen, dass alle Chips funktionieren. Dann doch lieber eine Schutzhülle verwenden oder die Funktion von Ihrer Bank deaktivieren lassen.
Phishing ist vermutlich die am häufigsten auftretende Falle, in die Sie als Bankkunde tappen können. Beim Phishing sind Kriminelle auf die Zugangsdaten zum Onlinezugang Ihres Bankkontos aus. Wir berichten beinahe täglich über neue Phishingversuche die per E-Mail in Ihrem E-Mail Postfach landen. Hiervon sind alle Banken betroffen. Cyberkriminelle erstellen E-Mails, die bei Ihnen den Anschein einer offiziellen Nachricht Ihrer Bank erwecken sollen. In diesen befindet sich meist ein Link, der auf eine Nachgebaute Bankseite führt. Hier werden Sie dann aufgefordert, Ihre Zugangsdaten einzugeben.
Über gefälschte E-Mails dieser Banken haben wir berichtet:
Auch Profis müssen mitunter genauer hinschauen, um eine gefälschte E-Mail zu erkennen. Wenn Sie nur ein paar Hinweise beachten, werden es die Cyberkriminellen bei Ihnen zukünftig schwer haben.
Die gute alte TAN-Liste hat ausgedient. Das unsicherste TAN-Verfahren wird in Rente geschickt. Viele Banken werden beim Onlinebanking in Zukunft auf eine sichere Authentifikation umsteigen. Grund hierfür ist auch die PSD2 (Payment Services Directive2). Diese Verordnung tritt in zwei Stufen in Kraft. Die erste Stufe wurde bereits im Januar 2018 umgesetzt. Die Zweite Stufe folgt im September 2019.
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]]>Der Beitrag E-Mail von ELON LTD – 1. Mahnung! vom Inkasso für Streamingportal – nicht zahlen erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
]]>E-Mails der MICKEY AFC LTD, ELTON LTD, LESS MEDIA LIMITED, GOMO LIMITED, GOGAN LIMITED, AERN SOLUTIONS LTD oder RICKEY BUSINESS LTD erreichen derzeit zahlreiche Verbraucher. Darin wird ein angeblich offener Betrag aus einem Streaming-Portal für Kinofilme oder einer Urheberrechtsverletzung angemahnt. Teils wird mit einem festgelegten Termin einer Pfändung gedroht. Ist die Forderung berechtigt? Darf das Inkasso Team zu Ihnen nach Hause kommen und Gegenstände aus Ihrer Wohnung abtransportieren oder sollten Sie lieber überweisen?
Rechtmäßig arbeitende Inkassounternehmen kommen auf Sie zu, wenn Sie eine Rechnung nicht oder nur zum Teil beglichen und auf Mahnungen des Berechtigten nicht reagiert haben. Dieses Verfahren wird außerhalb des gerichtlichen Mahnverfahrens betrieben. Ein Inkassounternehmen darf in Deutschland nur agieren, wenn es die entsprechenden Registrierungsvoraussetzungen nach dem Einführungsgesetz zum Rechtsdienstleistungsgesetz erfüllt. Das Unternehmen muss also registriert sein.
Betrüger machen sich immer wieder die Unwissenheit von Verbrauchern zu Nutze und stellen Forderungen auf, obwohl sie dazu nicht berechtigt sind. Auch wir haben bereits mehrfach über solche dubiosen Inkassounternehmen berichtet. In den meisten Fällen kamen die Forderungen von Inkassounternehmen aus dem europäischen Ausland und waren völlig unbegründet.
Sie haben Post von einem Inkasso-Unternehmen bekommen, welches Geld von Ihnen fordert? In diesem Fall sollten Sie nicht ungeprüft zahlen. Teilweise handelt es sich um Betrüger, die es in Wirklichkeit gar nicht gibt. Oder die
In einer neuen Masche werden nicht nur Geldforderungen gestellt. Neuerdings wird per E-Mail mit einem erwirkten Vollstreckungstitel gedroht und sogar ein Termin für eine Pfändung der Wertgegenstände im Haus oder der Wohnung angekündigt. Eine solche Nachricht verbreitet natürlich besondere Angst und verunsichert die Empfänger, die sich keiner Schuld bewusst sind. Inhaltlich geht es um eine angebliche Mitgliedschaft für ein Streaming-Portal (Premium – Jahresabo ( 12 Monate / 1 Vertragsjahr )). Dort sollen Sie sich angemeldet und nach einer kostenlosen Testphase von 5 Tagen automatisch ein Jahresabo für mehrere Hundert Euro abgeschlossen haben. Wir haben davor bereits gewarnt und die Nutzung legaler und kostenloser Streamingdienste empfohlen.
Zudem versenden offensichtlich die gleichen Macher Mahnungen, Zahlungsaufforderungen und Pfändungstermine wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen. Vorausgegangen ist diesen E-Mails tatsächlich eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung, die allerdings ebenfalls Fake ist. In einigen Nachrichten geht es auch um das Portal Usenet.nl. Angeblich sollen Sie Schulden aufgrund der Nutzung des Netzwerkes haben. Doch auch das ist Fake.
Alles begann mit Firmen wie OT Inkasso oder BGS Inkasso. Doch das war erst der Anfang. Mittlerweile werden die vermeintlichen Inkassobüros fast monatlich neu erfunden. Die Besonderheit: Alle Inkassobüros samt der angeblichen Rechtsanwälte sind frei erfunden und existieren nicht. Trotzdem haben viele Empfänger Angst vor den dubiosen Mahnungen.
Folgende Fake-Unternehmen als Inkasso-Büros sind uns bisher bekannt:
Auf diese Bankverbindungen soll Geld überweisen werden:
Diese Betreffzeilen werden verwendet:
Vermeintliche Aktenzeichen / Rechnungsnummern:
Angebliche Mandanten der Fake-Inkassobüros:
Urheber der E-Mails sind die oben genannten Firmen, die ihren Sitz in der Regel in England haben. Die gestellten Forderungen stammen aus angeblichen Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen oder aus einem Vertrag mit einem Streamingdienst, der horrende Rechnungen stellt und über den wir bereits berichtet haben.
Die angeblichen Inkassounternehmen handeln augenscheinlich im Auftrag diverser Firmen, bei denen es überwiegend um Streaming-Seiten geht, die ebenfalls als Betrug einzustufen sind. Vermutlich werden hier bestehende Unternehmen genutzt und deren Daten missbraucht. Beispielsweise wurden einige Mahnungen im Auftrag der Movies Darling LTD versendet. Dieses Unternehmen hat sich erst kürzlich bei uns gemeldet und gesagt, dass sie damit nichts zu tun haben und sich von den Forderungen distanzieren. (Siehe unser Artikel)
So sehen die E-Mails beispielsweise aus, deren Text sich regelmäßig geringfügig ändert:
Ob die zugrunde liegenden Forderungen berechtigt sind, können wir pauschal weder bejahen, noch verneinen. Allerdings können wir sagen, dass die Forderungen des Inkassounternehmens nicht berechtigt sind. Die Inkasso-Firmen sind weder im Unternehmensregister noch in der Bekanntmachungsplattform für außergerichtliche Rechtsdienstleistungen gelistet. Die sehr professionell anmutende Webseite wurde kopiert. Die Inhalte und Daten eines rechtmäßig in Deutschland arbeitenden Inkassounternehmens werden hier missbraucht.
Auch die angedrohten Zwangsmaßnahmen sind nicht ohne weiteres und schon gar nicht von der Inkassofirma durchsetzbar. Um den erwähnten Vollstreckungstitel zu bekommen, muss im Vorfeld ein bestimmtes Prozedere abgelaufen sein. Von diesem hätten Sie mit Sicherheit Kenntnis erlangt. Dazu gehört ein Antrag beim Mahngericht, eine Anhörung des von der Maßnahme betroffenen und dann ein Beschluss von einem Gericht. Diesen darf auch kein Inkassounternehmen durchsetzten, denn es handelt sich hier um eine Amtshandlung. Diese ist dem vom Gericht bestellten Gerichtsvollzieher vorbehalten. Es hätten mehrere Briefe mit einer förmlichen Zustellung bei Ihnen ins Haus flattern müssen.
Lassen Sie sich von diesen E-Mails nicht einschüchtern. Überweisen Sie kein Geld. Die Nachricht und die Webseite sehen sehr professionell aus. Aber lassen Sie sich nicht täuschen. Der Schein trügt. Ob diese Forderungen nun berechtigt sind oder nicht. Das Inkassounternehmen ist nicht berechtigt, die Forderungen einzutreiben. Ein gerichtliches Mahnverfahren oder einen Vollstreckungstitel gibt es nicht.
Mittlerweile ändern die Betrüger Ihre Bankkonten so oft, wie andere mit ihrem Auto an die Tankstelle fahren. Sie sollten in jedem Fall bei der nächsten Polizeidienststelle eine Anzeige erstatten, was in vielen Bundesländern auch online geht. Falls Sie vor Ort bei der nächsten Polizeidienststelle Anzeige erstatten, sollten Sie unsere Tipps zur Anzeigenerstattung beachten.
Leider versuchen die Kriminellen immer wieder ihre Opfer zu einer Kommunikation zu animieren. So sollen Sie beispielsweise unter der Telefonnummer 015237143546, 015236198447 oder +4915236198503 eine Ratenzahlung vereinbaren. Rufen Sie die Telefonnummer nicht an und schließen Sie keine Ratenzahlungsvereinbarung ab. Werder telefonisch, noch per E-Mail.
Gegebenenfalls schreiben Ihnen die Betrüger sogar E-Mails oder rufen an. In letzter Zeit verwenden die Kriminellen dafür den Namen Philipp Schramm, der sich sogar mit Google in Verbindung bringt. Seine E-Mail sieht dann in etwa so aus, wenn Sie Fragen stellen:
Guten Tag,
Ich verstehe Ihre Frage nicht ganz.
Sie haben sich auf www.streamjuju.de angemeldet, und Ihre Daten hinterlassen.
Bitte unsere Nutzungsbedingungen lesen: Punkt 5. Bezahlung:
„Die Registrierung beginnt mit einer kostenfreien Testphase mit einer Dauer von 5 Tagen. Wenn
Sie ihr Abonnement innerhalb dieser Frist abbestellen, wird ihr Account aus unserer Datenbank
vollständig gelöscht. Wenn Sie Ihr Abonnement während der kostenfreien Testphase nicht
abbestellen, wird Ihr Account automatisch auf einen Premium-Account mit einer Laufzeit von
einem Jahr umgestellt.“„Wenn Sie die kostenfreie Testphase abonnieren oder Ihren Account während der Testphase
löschen, wird keine Gebühr erhoben. Falls Sie Ihren Account innerhalb von 5 Tagen nicht löschen
sollten, wird Ihr Account automatisch als Premium-Tarif für den Preis von 32,99€ pro Monat,
395,88€ pro Jahr verlängert. In diesem Fall muss die Zahlung für die Premium-Mitgliedschaft
einmalig in Höhe von 395,88€ geleistet werden.“Als Sie bei Ihrer Registrierung, auf den „Jetzt Kostenpflichtig Registrieren“ Button geklickt haben, haben Sie so unseren Nutzungsbedingungen zugestimmt. Auf der Registrierungsseite ist auch ein Kostenhinweis und die Vertragslaufzeit angegeben.
Sie haben eine Registrierungsbestätigung direkt auf unserer Seite nach Ihrer Anmeldung erhalten, alle Informationen waren darin enthalten.
Sie hatten die Möglichkeit, diese Bestätigung einmalig zu verwenden und sie dann weg zu klicken, oder sie zu speichern. Diese Bestätigung haben Sie geöffnet und akzeptiert.Mit freundlichen Grüßen
Philipp Schramm
Google.com
Tel.: +4915236198447
E-Mail: [email protected]
Falls Sie die dubiose Mahnung von einem anderen Absender erhalten haben, leiten Sie uns diese bitte an [email protected] weiter. Das sollten Sie auch tun, wenn Sie andere dubiose E-Mails bekommen, deren Inhalt Sie anzweifeln. Nur mit Ihrer Hilfe können wir schnellstmöglich vor Gefahren warnen oder Entwarnung geben.
Haben wir Ihnen geholfen und ist der erste Schreck verflogen? Dann würden wir uns über eine Unterstützung freuen, damit wir Sie auch zukünftig vor Betrugsmaschen warnen und das Internet zu einem sicheren Ort machen können.
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]]>Der Beitrag Warnung: Erpresser verlangen Geld per E-Mail (Video) erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
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In der Vergangenheit haben wir schon mehrfach über Erpressungsversuche durch Kriminelle berichtet. Hierbei wurden „Sex-Chats“ aufgenommen und mit deren Veröffentlichung gedroht oder unbescholtene Bürger wurden am Telefon erpresst. In der neuesten Masche werden die Opfer per E-Mail erpresst. Dabei drohen die Erpresser, ihre Opfer vor Freunden, Verwandten und Kollegen bloß zu stellen. Schnell verbreitet sich Angst und Schrecken unter den betroffenen Nutzern, teils zu Unrecht.
Aus Scham werden die geforderten Beträge oft gezahlt. Schließlich sehen scheinbar ertappte Nutzer nur diesen einen Ausweg, wie sie den Betrügern entkommen können. Hierbei spielt die virtuelle Währung Bitcoin eine sehr große Rolle. Für die Ermittlungsbehörden ist es oft schwer, den Weg des Geldes zu verfolgen, wenn in Bitcoin gezahlt wurde. Wurde der geforderte Betrag überwiesen, ist leider auch nicht gewiss, ob der Spuk damit ein Ende hat oder ob weitere Forderungen gestellt werden.
Teilweise werden auch ganz allgemeine Erpressungs-Mails versendet, die keinen Bezug zu Pornos oder Sex haben. Vielmehr erklärt der Erpresser in seiner E-Mail, dass er auf das E-mail-Postfach des Empfängers zugreifen kann und angeblich private Daten hat. Gegen Zahlung von „390 Euronen“ will der Erpresser verschwinden. Laut der E-Mail schreibt Shaomi Lee aus Asien. Nachdem mehrere Millionen Passwörter von Onlinekonten veröffentlicht wurden, stößt diese E-Mail natürlich auf sensibilierte Nutzer.
Das bayrische Landeskriminalamt berichtet von einem Ermittlungserfolg gegen einen Täter, der vermutlich aus seinem Kinderzimmer Internetnutzer mit angeblich erstellten Schmuddelvideos erpresst. Durch den Erfolg konnten nicht nur einige Straftaten aufgeklärt, sondern neue Straftaten vereitelt werden.
Für die Kriminellen ist das Tabuthema Sex ein beliebtes Mittel, ihre Opfer zu erpressen. Im vielen Fällen geht es um den Besuch von Webseiten mit pornografischen Inhalten. Das Opfer hat angeblich eine mit Schadsoftware verseuchte Seite besucht. Diese Software soll dann unbemerkt auf den PC des Opfers zugegriffen haben. Hierbei, so der Erpresser, wurden alle Kontakte und die E-Mail Adresse des Opfers ausgespäht und heruntergeladen. Ebenso wurde unbemerkt die Kamera des Computers aktiviert und eine Aufzeichnung gestartet.
In einer weiteren Version wird dem Empfänger vorgeworfen, dass sie Ihrem Partner untreu waren. Es geht hier nicht um peinliche Bilder oder Videos, die die Cyberkriminellen vorgeben zu besitzen. Es sind „nur“ Vorwürfe wegen Untreue. Aber auch fingierte Seitensprünge sind ein heikles Thema und können Leben und Familien zerstören.
Eine ganz andere Herangehensweise der Cyberkriminellen ist die Erpressung von Nutzern, die via Chat mit oder ohne Kamera erotische Gespräche mit unbekannten geführt haben. Die potenziellen Opfer haben dem Angreifer über eine Schadsoftware, die beispielsweise einmal in Form einer DOC-Datei an eine E-Mail angehangen war, eine Hintertür geöffnet. Dann werden Chats entweder auf dem Computer des Nutzers mitgeschnitten oder bei Video-Chats auf der Gegenseite. Mit dem erotischen Chat werden die Opfer erpresst. Besonders problematisch ist, dass es keine Rolle speilt, ob der Chat via Facebook Messenger, Skyper oder einem anderen Chatprogramm geführt wurde. Weitere Informationen erhalten Sie in unserem Artikel „Nach Chat mit Nacktvideo erpresst“ .
Neuerdings werden E-Mail-Empfänger auch direkt bedroht. Dabei geht es nicht nur um die Veröffentlichung von eventuell gar nicht vorhandenen Informationen. Nein, viel schlimmer. Der Absender der Erpresser-Mail kündigt an, dass er den Empfänger ermorden oder körperlich verletzen möchte. Angeblich hat er einen Auftrag von einer dritten Person. Diese E-Mails sind besonders gefährlich, da die Opfer den Wahrheitsgehalt oft nicht einschätzen können und bezahlen.
Auch Unternehmen sind aktuell mit bösartigen E-Mails konfrontiert. Darin gibt der unbekannte Absender an, dass er in dem Gebäude des Unternehmens eine Bombe sowie einen Komplizen installiert hat. Wird das Lösegeld nicht innerhalb weniger Stunden bezahlt, so geht die Bombe hoch. Da hier oft sehr viele unschuldige Menschen beteiligt sind, ist diese Masche besonders gemein und riskant. Schließlich möchte niemand gern die Verantwortung dafür übernehmen, dass tatsächlich eine Bombe explodiert. Auf Onlinewarnungen finden Sie ausführliche Informationen zu der E-Mail Erpressung mit Bombendrohung.
In den meisten Fällen droht der Erpresser, dass er die privaten Videos veröffentlicht. Angeblich hat er die Kontakte des Nutzers ausgelesen und kann das Video an Freunde, Bekannte und Arbeitskollegen versenden. Verhindern kann das Erpressungs-Opfer die Veröffentlichung nur durch Zahlung eines Lösegeldes in unterschiedlicher Höhe. Häufig wird Zeitdruck ausgeübt, sodass die Zahlung innerhalb von 48 Stunden erfolgen soll. Akzeptiert wird die Zahlung nur, wenn die Summe in der virtuellen Währung Bitcoin überwiesen wird. Hierzu findet das Opfer auch eine Zahlungs-Adresse in der E-Mail.
In einer weiteren Variante der Erpresser E-Mail behaupten die Verfasser, dass sie den Router ihres Opfers manipuliert haben. Sie geben an, eine Schwachstelle des Gerätes ausgenutzt zu haben. Demnach soll bei der Verbindung des Computers mit dem Internet, ein Rootkit heruntergeladen worden sein. Mit dessen Hilfe habe der Angreifer vollständigen Zugriff auf den PC seines Opfers gehabt. Als Beweis gibt der Erpresser ein Passwort an und behauptet, vom Account seines Opfers die E-Mail gesendet zu haben. Im Rest der E-Mail folgt der bereits bekannte Inhalt der eigentlichen Erpressung.
Teilweise werden potenzielle Opfer auch mit ihrer eigenen Handynummer erpresst. Die Betrüger möchten damit den Beweis antreten, dass diese tatsächlich auf die Daten des Opfers zugreifen können. In der Vergangenheit geschah das über Passwörter. Nun ist die Handynummer des Opfers dran. Das beunruhigt viele Nutzer, da diese berechtigt die Frage stellen, woher die Erpresser die Handynummer und die dazu passende E-Mail-Adresse haben?
Da es nach bisherigen Erkenntnissen keinerlei Hinweise darauf gibt, das es den angeblichen Trojaner beziehungsweise die Malware wirklich gibt, ist hier von gestohlenen Daten auszugehen. Es gibt bislang auch keinen Fall, in dem wirklich Videomaterial vorhanden war oder gar versendet wurde. Allerdings zeigt die E-Mail, dass die Ganoven eine Datei mit Handynummern und E-Mail-Adressen von Nutzern haben. Welche weiteren Informationen in den Daten enthalten sind, ist bisher unklar. Jeder Nutzer sollte prüfen, ob seine Daten bei einem der letzten großen Datendiebstähle entwendet wurden.
Woher haben die Hacker meine Daten? Diese Frage bewegt Internetnutzer, wenn wieder eine Spam-Mail mit zahlreichen persönlichen Daten im Postfach liegt. Wir geben in diesem Artikel eine Antwort und erklären, wie Sie herausfinden, ob Ihre
Fakt ist: Nach dem aktuellen Stand wurde keine Handynummer und kein Smartphone gehackt. Die Daten stammen nicht von dem Gerät des Empfängers der Droh-Mail. Die Handynummer ist den Betrügern jedoch bekannt und wird dafür genutzt, den potenziellen Opfern Angst zu machen.
Die aktuellen E-Mails sind teils personalisiert. So wird der Empfänger mit seinem Vornamen angesprochen und im Text wird der Nachname verwendet. Das führt dazu, dass immer mehr Menschen Angst vor der Erpressungsnachricht bekommen. Die E-Mails mit der Erpressung werden offensichtlich in ganz Europa versendet. Unserer Redaktion liegen Nachrichten in zahlreichen Sprachen vor, darunter deutsch, englisch, französisch, spanisch und italienisch.
In neueren Versionen der E-Mail werden die potenziellen Opfer gezielt ausgewählt und noch mehr verunsichert. Gleich im ersten Satz sind Passwörter abgebildet, die zum jeweiligen Empfänger der Erpresser E-Mail gehören. Diese stammen vermutlich aus einer der vielen Datenpannen, über die wir in der Vergangenheit berichtet haben.
Nachfolgend listen wir beispielhaft einige Versionen auf. Der Text kann sich im Einzelfall geringfügig unterscheiden, bleibt sinngemäß jedoch gleich:
Diese Betreffzeilen werden verwendet:
Falls Sie einen abweichenden Text erhalten haben, leiten Sie diesen bitte an [email protected] weiter. Wir aktualisieren die Warnung zeitnah.
In letzter Zeit werden die E-Mails nicht mehr mit beliebigen Absenderadressen versendet. Nein, als Absender steht die eigenen Mailadresse. Also die Adresse des Absenders und die des Empfängers ist identisch. Das macht vielen Nutzern Angst. Doch diese ist unberechtigt. Ihre E-Mail-Adresse wurde in der Regel nicht gehackt. Diesen Aufwand würden Kriminelle nicht betreiben, um Ihnen eine E-Mail zu senden. Vielmehr wurde der Absender manipuliert, was mit einfachen Mitteln heute möglich ist. Durch die Manipulation der Absenderadresse kann jede beliebige E-Mail-Adresse eingegeben werden.
Wußten Sie schon, dass das auch Telefonnummern und die Anzeige der Rufnummer des Anrufers manipuliert werden kann? Umgedreht heißt die Unterdrückung einer Telefonnummer nicht, dass der Angerufene Ihre Handynummer nicht doch auslesen kann. Verrückt.
Dennoch raten wir dazu, dass Sie Ihren E-Mail-Account überprüfen. In Einzelfällen stellte sich in der Vergangenheit heraus, dass das E-Mail-Konto der Nutzer tatsächlich gehackt war. Zunächst sollten Sie überprüfen, ob Ihre E-Mail-Adresse schon einmal von einer Datenpanne oder einem Datendiebstahl betroffen war. Anschließend raten wir, dass Sie Ihr E-Mail-Konto genau überprüfen. Achten Sie auf alle Änderungen, die Ihnen unbekannt vorkommen. Vorsichtshalber sollten Sie Ihr Passwort ändern.
Von der E-Mail fühlen sich vor allem Nutzer angesprochen, die gelegentlich oder regelmäßig Pornoseiten im Internet besuchen. Und ganz selbstverständlich fragt sich dieser Nutzerkreis, ob der Absender wirklich belastendes Material hat. Schließlich möchte kaum einer, dass ein Video veröffentlicht wird, was den Besuch der Sexseite in Bild und Ton zeigt.
Wir können die Frage letztlich nicht beantworten, gehen aktuell jedoch davon aus, dass es dieses Videomaterial nicht gibt. Bisher ist uns kein Fall bekannt, wo im Nachgang dieser E-Mail Kontakte des Nutzers angeschrieben und Bildmaterial versendet wurde. Es handelt sich in den meisten Fällen um Fake-Mails (Faketortion). Allerdings ist eine Infizierung des Computers mit Malware beim Besuch unseriöser Seiten nicht ausgeschlossen. Und rein theoretisch ist es auch möglich, dass Kriminelle so in den Besitz vertraulicher Daten gelangen.
Wenn Sie erotische Chats mit Webcam nutzen, dann ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass Fremde Videomaterial von Ihnen haben könnten. Dieses Risiko besteht alleine schon deshalb, weil die Gegenseite jederzeit Aufnahmen anfertigen kann.
Auch die Polizei ist der Meinung, dass aktuell kein Anlass zur Sorge besteht und die Computer der Nutzer nicht angegriffen wurden.
ACHTUNG
Aktuell beobachtet die deutsche Polizei eine neue Welle von Erpressungsmails:
Bereits Ende Juli haben wir auf Erpressungsmails hingewiesen, in welchen gedroht wird, Masturbations-Aufnahmen des Opfers zu veröffentlichen.
Die Täter verlangen die Zahlung unterschiedlicher Summen in Form einer Kryptowährung.
Die Täter geben oftmals vor, ein Passwort des Opfers zu kennen. Dieses kann tatsächlich durch das Opfer verwendet worden sein und wurde wahrscheinlich aus Leaks erlangt.
Manche E-Mails erwecken den Eindruck, vom Account des Opfers zu stammen.
Uns sind E-Mails sowohl auf Deutsch als auch auf Englisch bekannt.
Es wurde bisher in keinem der gemeldeten Fälle eine tatsächliche Kompromittierung beziehungsweise illegale Kameraüberwachung des genutzten Computersystems festgestellt.
Die Polizei empfiehlt, den geforderten Betrag NICHT zu zahlen!
Ja, die Daten, die im Text der E-Mail tatsächlich aufgeführt werden, haben die Betrüger. Diese können sie im Darknet erworben haben. Eventuell ist eine Datenpanne oder ein Datenklau (Hackerattacke) vorausgegangen.
Aber: Uns ist bisher nicht bekannt, dass Computer oder Smartphones tatsächlich angegriffen und gehackt wurden. Auch das Mittschnitte gemacht und diese veröffentlich wurden, ist bisher nicht vorgekommen.
Dies ist wiederum durchaus möglich, wenn Sie die gleiche Kombination aus E-Mail / Handynummer und dem gleichen Passwort noch bei einem anderen Dienstleister verwenden. Deshalb raten wir Ihnen, die Passwörter Ihrer Onlinekonten zu ändern und diese so zu sichern. Schauen Sie sich die Konten genau an, ob Änderungen in den Einstellungen vorgenommen wurden. Machen Sie diese Änderungen rückgängig. Vergeben Sie anschließend ein sicheres Passwort. Vermeiden Sie die beliebtesten Passwörter der Deutschen.
Manch einer denkt sicher ernsthaft darüber nach, die geforderte Summe zu bezahlen, um danach Ruhe zu haben. Davon raten wir allerdings ab. Zahlen Sie nicht! Denn Sie haben es mit Kriminellen zu tun. Sie können sich auf das Wort eines Erpressers nie verlassen. Und wenn Sie einmal bezahlt haben, dann haben Sie sich als Opfer qualifiziert. Da lohnt es für Betrüger, weitere Forderungen zu stellen.
Sie werden per E-Mail erpresst und der Kriminelle gibt vor, dass er belastendes Videomaterial von Ihnen hat? Was bisher nur ein Bluff war, könnte bald zur Realität werden. Denn eine Schadsoftware kann unbemerkt und automatisch
Ob Sie nun Seiten mit pornografischem Inhalt besuchen oder nicht: Sie sollten alle Vorkehrungen treffen, die Ihren Computer vor dem Befall von Schadsoftware schützen. Ein hochwertiger Virenscanner ist heute auf jedem Computer Pflicht. Ein infiziertes Gerät kann auch Ihre Kontakte zu Opfern machen. Erhalten Sie eine Nachricht mit einer Erpressung, sollten Sie die Sache ernst nehmen und bei der Polizei in Ihrer Nähe oder online Anzeige erstatten.
Bei einer Erpressung handelt es sich eindeutig um eine Straftat. Dabei speilt es keine Rolle, womit Sie erpresst werden und ob die Erpressung via E-Mail, telefonisch oder persönlich erfolgt. Wir raten, dass Sie jede Erpressung zur Anzeige bringen sollten. Eine Strafanzeige können Sie online im Internet erstatten. Alternativ drucken Sie alle Beweismittel wie E-Mails samt der Kopfzeilen aus und erstatten die Anzeige bei der nächsten Polizeidienststelle. Beachten Sie auch unsere Tipps zum Thema Anzeigenerstattung.
In den Kommentaren unter dem Beitrag können Sie auch anonym über Ihre Erfahrungen berichten. Sie helfen anderen Lesern damit, sich besser vor den Gefahren zu schützen. Bitte veröffentlichen Sie über die Kommentare auch neue Texte der Erpresser-Mails, damit andere Nutzer schnellstmöglich gewarnt werden.
Der Beitrag Warnung: Erpresser verlangen Geld per E-Mail (Video) erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
]]>Der Beitrag Deutsche Bank Phishing: E-Mail „Kundenmitteilung“ ist Spam erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
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Bankkunden sind immer wieder Ziel von gefälschten E-Mails. Dabei sind die Ziele der Cyberkriminellen sehr unterschiedlich. Beispielsweise führen Links in Phishing-Nachrichten zu gefälschten Seiten, wo persönliche Daten gestohlen werden. Es werden aber auch Schädlinge an die E-Mail gehängt, um einen Computer oder das Smartphone zu infizieren. In den meisten Fällen soll das Onlinebanking angegriffen werden, um Zugriff auf das Konto der Bankkunden zu bekommen.
In all diesen Fällen geht es ums Geld. Folgen Sie dem Link auf eine gefälschte Seite, sollen hier Ihre Zugangsdaten abgegriffen werden. Damit sollen dann unautorisierte Transaktionen vorgenommen werden. Mit Hilfe der Schadsoftware, die sich im Anhang der gefälschten E-Mail befindet, werden Sie ausgespäht oder Ihr Computer durch Dritte missbraucht beziehungsweise beschädigt. Die so gewonnenen Informationen über Konten und Zugänge zu Webseiten werden dann missbraucht.
Wichtiger Hinweis: Die nachfolgend genannten E-Mails werden nicht von der Deutschen Bank versendet. Vielmehr handelt es sich um einen Missbrauch des Namens der Bank.
Vorsicht: Aktuell ist auch diese betrügerische E-Mail im Umlauf:
Funktioniert das Onlinebanking bei Ihnen reibungslos? Die Payment Services Directive2 (PSD2) sollte mehr Sicherheit für Bankgeschäfte im Internet bieten. Doch viele Nutzer empfinden die neuen Sicherheitsstufen als umständlich. Einige haben sogar Probleme an ihre Bankguthaben
Wir tragen für Sie hier die E-Mails zusammen, die uns bekannt und im Umlauf sind. Bitte beachten Sie, dass der Betreff, Absender sowie der Inhalt sich sehr schnell ändern kann. Falls Sie eine dubiose E-Mail in Ihrem Postfach finden, dann leiten Sie diese bitte an [email protected] weiter. Wir prüfen diese und aktualisieren unsere Warnung.
Folgende Texte, Betreffzeilen und Absender gefälschter Nachrichten im Namen der Deutschen Bank sind bekannt:
Die nachfolgenden Betreffzeilen werden besonders häufig verwendet:
Nachfolgend listen wir auf, von welchen Absendern und E-Mail-Adressen die Fake-Mails im Namen der Deutschen Bank AG versendet werden. Teilweise werden E-Mail-Adressen als Absender verwendet, die von beliebigen Privatpersonen oder Unternehmen stammen. Dabei handelt es sich um Datenmissbrauch. Die Inhaber dieser E-Mail-Adressen haben mit dem Versand der Nachrichten nichts zu tun.
Generell sollten Sie sich nie auf den angegebenen Absender von E-Mails verlassen. Dieser kann mit recht einfachen Mitteln gefälscht werden. Wir erklären in unserem Spam-Ratgeber, woran Sie Spam-Nachrichten selbst erkennen. Interessant ist sicher auch unser Phishing-Ratgeber. Darin zeigen wir Schritt für Schritt, woran Sie eine gefälschte E-Mail erkennen.
Damit Sie in Ihrem Postfach zukünftig weniger Spam-Mails im Posteingang finden, sollten Sie den Spam-Filter richtig konfigurieren und Pflegen. Dafür gibt es teils einige Besonderheiten. So können einige persönliche Filter für unerwünschte E-Mails nur über das Internet gepflegt werden. Schauen Sie sich je nach Anbieter unsere ausführlichen Anleitungen an:
Der Link führt derzeit auf eine Webseite, die bereits durch den russischen Hoster gesperrt wurde. Dies kann sich allerdings schnell ändern. Deshalb ist wichtig: Klicken Sie keine Links in unaufgefordert zugesandten E-Mails an. Sie gelangen über die Links auf gefälschte Webseiten, wo Ihre Zugangsdaten für das Onlinebanking ausgespäht werden.
Einige Nachrichten im Namen der Deutschen Bank enthalten keinen Link. Dafür finden Sie in der Anlage eine Datei, die teils als Foto getarnt ist. Öffnen Sie auf keinen Fall angehängte Dateien aus unaufgefordert zugesandten E-Mails. Diese Dateien enthalten in der Regel gefährliche Schadsoftware.
In vielen Fällen können wir zu neuen Bedrohungen innerhalb von 24 Stunden nach dem ersten Versand der E-Mails oder SMS eine Warnung herausgeben. Trotzdem passiert es immer wieder, dass unsere Warnung zu spät kommt und Bankkunden auf die betrügerischen Spam-Mails bereits hereingeflogen sind. Falls Sie über Links in einer Phishing-Mail oder einer gefälschten SMS im Namen der Deutschen Bank persönliche Daten eingegeben haben, müssen Sie schnell reagieren.
Die Deutsche Bank gibt ihren Kunden unter bestimmten Voraussetzungen nämlich eine Online -Sicherheitsgarantie bis zu einer Grenze von 25.000 EUR je Einzelfall. Voraussetzung ist, dass Sie den Schaden nicht vorsätzlich verursacht haben und Privatkunde der Deutschen Bank sind. Außerdem müssen Sie die photoTAN, mobileTAN und HBCI/FinTS nutzen. Weiter müssen Sie im Schadensfall schnellstmöglich folgende Dinge tun:
Falls Sie auch Kreditkartendaten eingegeben haben, sollten Sie unbedingt zusätzlich Ihre Kreditkarte sperren lassen. Wir erklären in unserem Ratgeber, wie Sie unabhängig von der ausgebenden Bank Ihre Kreditkarte sperren lassen.
Weitere Informationen zu der Online -Sicherheitsgarantie der Deutschen Bank finden Sie hier:
Betrügerische E-Mails im Namen der Deutschen Bank können Sie zusätzlich auch unter der E-Mail-Adresse [email protected] melden.
Damit wir möglichst schnell vor neuen Gefahren warnen können, benötigen wir Ihre Hilfe. Bitte leiten Sie dubiose E-Mails bekannter Unternehmen an [email protected] weiter. Wir prüfen diese und warnen bei Bedarf davor.
Der Beitrag Deutsche Bank Phishing: E-Mail „Kundenmitteilung“ ist Spam erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
]]>Der Beitrag Vodafone.de: Vorsicht Fake-Mail und SMS „Wir schulden dir eine Entschuldigung“ ist Phishing erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
]]>Wir warnen vor einer gefälschten E-Mails und SMS im Namen von Vodafone. Angeblich geht es um eine Kündigung oder Sie sollen die SEPA-Einzugsermächtigung erneuern. Tatsächlich geht es hier jedoch um einen Datendiebstahl. Kriminelle möchten Ihre Vodafone-Zugangsdaten stehlen.
Gefälschte E-Mails und SMS werden seit längerer Zeit im Namen von Vodafone versendet. In den Fake-Mails geht es meistens um einen Abgleich von Daten. Das ist typisch, denn die Kriminellen haben ja keine und sind darauf angewiesen, dass Sie Ihre Daten eingeben. Mit verschiednen Geschichten sollen Ihnen die Eingabe von persönlichen Daten plausibel gemacht werden. Die gefälschten Nachrichten enthalten Links zu gefälschten Phishing-Seiten.
Die Marke Vodafone wird schon längere Zeit auch für andere Straftaten verwendet. In der Vergangenheit haben Betrüger massiv angerufen und das Kundenkennwort ausgekundschaftet. Doch die gefälschten E-Mails sind nicht weniger gefährlich, da diese sehr echt aussehen.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die nachfolgend beschriebenen E-Mails nicht von Vodafone versendet werden. Das Telekommunikationsunternehmen ist selbst geschädigt, der Name wird missbräuchlich verwendet.
Die nachfolgend gezeigte E-Mails wurde von Kriminellen gefälscht. Solche Spam-Nachrichten können sich sehr schnell verändern. Falls Sie eine andere Version erhalten haben, leiten Sie uns diese bitte an [email protected] weiter.
Im Text der Nachricht ist zu lesen:
Angeblich wird das Unternehmen durch angeführte Paragrafen und Rechtsnormen in die Pflicht genommen. Alle Kundendaten müssten nun überprüft werden. Das ist natürlich völliger Blödsinn. Einen § 56 Absatz 1B Datenschutzgesetz gibt es natürlich nicht. Zum einen heißt das Gesetz Bundesdatenschutzgesetz, zum anderen gibt es im Absatz eins keinen Buchstaben „B“.
Haben Sie eine weitere Version der gefälschten E-Mail erhalten? Bitte leiten Sie uns die Nachricht an [email protected] weiter, damit wir diese prüfen können. Nur so können wir frühzeitig andere Nutzer vor neuen Gefahren warnen.
Unserer Erfahrung nach werden die Spam E-Mails sowohl Inhaltlich, als auch optisch regelmäßig verändert. Folgen Sie dem Link, gelangen Sie auf eine gefälschte Seite. Hier werden Sie aufgefordert Ihren Benutzernamen und das Passwort einzutragen. Wer auf einer gefälschten Seite seine Benutzerdaten eingibt, übermittelt diese direkt an Kriminelle. Sie verschaffen somit den Betrügern die Möglichkeiten andere Straftaten mit Ihren persönlichen Daten begehen zu können.
Aus diesem Grund möchten wir Ihnen unseren Ratgeber „Wie Sie Phishing-Seiten erkennen“ ans Herz legen.
Falls Sie diese Warnung zu spät lesen, dann müssen Sie schnell handeln. Setzen Sie sich unverzüglich telefonisch mit dem Kundenservice von Vodafone in Verbindung. Nach einem Phishing-Angriff sollten Sie nicht nur den Zugang zu Ihrem Vodafone-Kundenportal mit einem neuen Passwort schützen. Nutzen Sie die Log-In Kombination noch bei anderen Onlinezugängen, sind diese natürlich auch gefährdet.
Grundsätzlich lassen sich derartige Spam-Mails nicht zu 100 Prozent vermeiden. Der Absender einer E-Mail lässt sich relativ einfach fälschen. Der Betreff und der Text sowieso. Deshalb sind immer wieder neue Versionen im Umlauf, vor denen wir fast täglich warnen. Doch Sie selbst können auch etwas dafür tun, dass es nur noch wenige E-Mails in Ihren Posteingang schaffen. Das Werkzeug dafür heißt Spam-Filter und dieser ist fast überall verfügbar. Wir erklären in ausführlichen Anleitungen, wie Sie den Spam-Filter bei diversen E-Mail-Anbietern pflegen und konfigurieren:
Bitte leiten Sie dubiose E-Mails an [email protected] weiter, damit wir diese prüfen und andere Internetnutzer davor warnen können. Auf diese Weise profitieren alle.
Der Beitrag Vodafone.de: Vorsicht Fake-Mail und SMS „Wir schulden dir eine Entschuldigung“ ist Phishing erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
]]>Der Beitrag Ratgeber: Was Motorradfahrer über ihre Reifen wissen sollten erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
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Motorradfahren bedeutet für viele Biker Freiheit. Diese sollen Sie auch bei jeder Ausfahrt sorglos genießen. Allerdings müssen auch Sie Ihren Teil dazu betragen. Die Pflege Ihres Motorrades beinhaltet nicht nur die Reinigung. Auch die Wartung und Instandhaltung ist ein sehr wichtiger Bestandteil.
Da Ihr Motorrad nun mal nur zwei Räder hat, sollten Sie besonders auf Ihre Reifen achten. Auch diese müssen regelmäßig geprüft, gepflegt und gewartet werden. Stimmt etwas nicht mit dem Luftdruck oder sind die Reifen verschlissen, kann es schnell gefährlich werden. Stürze und damit einhergehende Verletzungen können Sie leicht vermeiden, wenn Sie ein paar Grundsätze beachten.
Die Reifen Ihres Motorrads beeinflussen nicht nur Fahreigenschaften, sondern auch die Sicherheit. Wir erklären Ihnen hier einige wichtige Faktoren in Sachen Sicherheit und Funktion genauer:
Eines der wichtigsten Merkmale eines funktionstüchtigen Reifen ist die Profiltiefe. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Reifen mit einer Profiltiefe unser 1,6 mm ersetzt werden müssen. Der ADAC empfiehlt den Wechsel schon ab einer Profiltiefe unter 3 mm und bei Winterreifen unter 4 mm. Da der Hinterreifen Ihres Motorrads in geringerem Maße von Aquaplaning betroffen ist, sollten Sie vor allem die Profiltiefe Ihres Vorderreifens im Auge behalten.
Ihr Motorradreifen muss regelmäßig gewartet werden. Schon kleine Schäden am Reifen können die Fahrsicherheit negativ beeinflussen. Haben Sie einenSchaden gefunden, sollten Sie diesen von einem Spezialisten beheben lassen. Denn eine nicht sachgemäße Reparatur oder Montage kann für Sie lebensgefährlich sein.
Ein nicht unerheblicher Faktor für die Sicherheit ist der richtige Luftdruck. Beim Luftdruck ist es wichtig, dass Sie sich an die Herstellervorgaben halten. Sie sollten den Reifendruck in regelmäßigen Abständen prüfen. Außerdem müssen Sie den Reifendruck an die Fahrbedingungen anpassen. Sind Sie mit mit Sozius und/oder mit schwerem Gepäck unterwegs, müssen Sie den Luftdruck entsprechend anpassen.
Grundsätzlich wird ein zu niedriger Druck als gefahrenträchtiger eingestuft als ein zu hoher Reifendruck. Gerade auf dem Vorderrad kann ein zu niedriger Luftdruck in Extremsituationen gefährlich werden. Müssen Sie stark Bremsen, wird Ihr Vorderrad stark belastet und der Reifen drückt sich zusammen. Ist hier der Reifendruck zu niedrig, kann es vorkommen, dass Ihre Felge plötzlich Kontakt zur Straße bekommt. Ein sicheres Bremsen ist für Sie damit nicht mehr möglich.
Zweimal im Jahr müssen sich Autofahrer mit dem Thema Autoreifen beschäftigen. Während einige ganzjährig Allwetterreifen nutzen, fahren andere auch im Sommer mit Winterreifen. Und dann gibt es noch die Wenigfahrer, die im Winter die Sommerreifen drauf lassen. Darf man das? Viele Autofahrer nervt das Thema Reifen nur noch. Kein Wunder,
Auch Motorradreifen gibt es für jede Wetterlage. Sommerreifen für das Motorrad zeichnen sich vor allem durch eine härtere Gummimischung aus. In Kombination mit einem ausreichend tiefen Profil wird Regenwasser besser abgeleitet. Bei Winterreifen ist die Gummimischung weicher. Darüber hinaus ist das Profil genau wie bei einem Pkw-Reifen derart gestaltet, dass Sie selbst bei Schnee, Schneematsch oder vereisten Straßen bestmöglichen Halt haben. Wenn Sie Ihr Motorrad im Winter nicht nur in der Garage lagern wollen, sollten Sie die Reifen saisonal wechseln. Hierbei geht es sogar um mehr als Ihre eigene Sicherheit. Denn wenn Sie bei Schnee und Eis mit Sommerreifen unterwegs sind ist das nicht nur gesetzwidrig und einen Unfall verursachen, tragen Sie unter Umständen eine Mitschuld. Die Versicherung kommt dann möglicherweise nicht für den Schaden auf.
Vor der Einlagerung der Sommer- oder Winterreifen, müssen Sie diese einmal gründlich kontrollieren und auf Schäden oder Fremdkörper im Profil prüfen. Auch die Profiltiefe sollten Sie nachmessen. Unter Umständen ist in der nächsten Saison ein Satz neuer Reifen fällig und das Einlagern lohnt sich nicht.
Haben Sie an den Reifen keine Schäden festgestellt, können Sie die Kompletträder entweder übereinandergestapelt lagern oder Sie hängen sie mithilfe einer Halterung an der Wand auf.
Haben Sie zu Hause nur begrenzt Platz oder Sie überlassen die korrekte Lagerung lieber einem Profi, dann können Sie Ihre Motorradreifen auch in einer Werkstatt einlagern lassen. Fragen Sie einfach Ihren Händler oder die Werkstatt Ihres Vertrauens.
Vom Motorroller über das Geländebike bis hin zur schweren Maschine – es gibt die unterschiedlichsten Motorradtypen. Und der Einsatzzweck der Bikes spiegelt sich in unterschiedlichen Reifentypen wider. Welchen Reifen Sie wählen, hängt nicht zuletzt von Ihren Ansprüchen als Fahrers ab. Wenn Ihnen das Biken nur bei Sonnenschein wirklich Spaß macht, müssen Sie andere Dinge berücksichtigen, als wenn Sie auch bei Wind und Wetter unterwegs sind. Zum Glück gibt es eine große Auswahl an hochwertigen Reifen für jede Nutzung.
Wenn Sie sich bei der Reifenwahl nach den Vorgaben des Herstellers richten, können Sie nichts falsch machen.
Beim Kauf eines Motorradreifen sollten Sie auf keinen Fall am falschen Ende sparen. Die oben aufgeführten Qualitätsmerkmale sollten Sie in jedem Fall berücksichtigen. Denn es geht beim Reifenkauf nicht nur um ein gutes Fahrgefühl, sondern auch und vor allem um Ihre persönliche Sicherheit. Wenn Sie sich Zeit zum Vergleichen nehmen oder bei besonderen Angeboten zuschlagen, können Sie qualitativ hochwertige Reifen zu einem guten Preis bekommen.
Natürlich können Sie Motorradreifen auch gebraucht kaufen. Hier sollten Sie berücksichtigen, dass Reifen spätestens nach acht Jahren nicht mehr gebrauchsfähig sind. Manche Hersteller geben auch ein speziell für ihre Reifen geeignetes Höchstalter an.
Für die individuellen Ansprüche passende und hochwertige Reifen, geben mehr Sicherheit beim Motorradfahren. Warten Sie Ihre Reifen regelmäßig. Achten Sie auf den richtigen Luftdruck und eine ordentliche Profiltiefe. Dann kommen Sie zuverlässig von A nach B. Fahren Sie auch im Winter? Dann lohnt sich für Sie neben dem Satz Sommerreifen auch und ein Satz Winterreifen. Reifen, die Sie gerade nicht gebrauchen, müssen Sie korrekt lagern. Damit verhindern Sie Schäden.
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]]>Einkaufen und ein Schnäppchen machen? Das gelingt schon häufiger im Internet. Allerdings brauchen Sie dafür nicht nur ein glückliches Händchen. Denn bei den vielen Internetshops wartet auch der ein oder andere Fakeshop auf Sie. Und wer in solch eine Falle tappt, für den wird das vermeintliche Schnäppchen bald zur Abzockfalle. In unserer Fakeshop Liste erfahren Sie, welche Shops Sie besser meiden sollten. Da diese Liste immer wieder aktualisiert wird, besteht dort kein Anspruch auf Vollständigkeit. Eher ist Ihre eigene Aufmerksamkeit beim Onlinekauf gefragt. Sie müssen vor einem Einkauf im Webshop genau prüfen, ob Sie diesem Shop vertrauen können. Dafür empfehlen wir unseren Ratgeber für einen sicheren Einkauf. Dieser zeigt Ihnen, worauf Sie bei einem neuen Onlineshop achten sollten. Wachsam sollten Sie vor allem dann sein, wenn Sie per Vorkasse bezahlen müssen und keine Alternativen zur Banküberweisung angeboten werden. Zudem ist eine Zielgruppe besonders gefährdet: Schnäppchenjäger. Aktuell sorgt der Onlineshop 2rad-kern.de für Aufsehen im Netz. Unsere Leser haben gefragt, ob es sich um einen seriösen Webshop oder einen Fakeshop handelt. Da das auf den ersten Blick oft nicht erkennbar ist, haben wir die Webseite einer Sicherheitsanalyse unterzogen.
Wenn Sie ein neues Fahrrad zu günstigen Konditionen suchen, könnten Sie auf den Onlineshop unter 2rad-kern.de aufmerksam werden. Allerdings gibt es auf der Webseite einige Ungereimtheiten, die unseren Experten bei der Prüfung des Shops aufgefallen sind. Die wichtigsten haben wir für Sie in unserem Faktencheck zusammengetragen.
Da Sie bei 2rad-kern.de keinen Ansprechpartner haben, gegenüber dem Sie Ihre Verbraucherrechte geltend machen können, raten wir von einem Einkauf auf Vorkasse ab. Wir haben den Verdacht, dass es sich hier um einen Fakeshop handelt. Denn aktuell ist vollkommen unbekannt, wer diesen Onlineshop überhaupt betreibt und für 2rad-kern.de verantwortlich ist.
Sie haben in einem Fakeshop eingekauft und bekommen gerade mit, dass Sie womöglich betrogen wurden? In diesem Fall ist guter Rat teuer. Bei uns erhalten Sie diesen jedoch kostenlos. Wir erklären konkret, was Sie nach dem Einkauf und der Bezahlung im Fakeshop tun können, um Ihr Geld zurückzubekommen. Ganz wichtig
Viele Leser fragen uns, ob Sie den Kaufvertrag im mutmaßlichen Fakeshop widerrufen sollen. Grundsätzlich ist das möglich, jedoch wenig aussichtsreich. Da es das Unternehmen im Falle eines Fakeshops nicht gibt, gibt es auch keinen Kaufvertrag. Hinzu kommt, dass die betrügerischen Onlineshops auf den Widerruf des Kaufvertrages in der Regel nicht reagieren. Geld wird natürlich auch nicht erstattet. Schaden kann ein vorsorglicher Widerruf jedoch nicht, vor allem für den Fall, dass es sich doch um keinen Fakeshop handelt. Weitere Informationen zu diesem Thema erfahren Sie in unserem Ratgeber zum Thema Widerrufsrecht.
Da wir aktuell nicht sicher sagen können, ob der Webshop Ware liefert und mit welcher Qualität, benötigen wir Ihre Hilfe. Haben Sie auf 2rad-kern.de eingekauft und warten noch auf die Ware? Bitte berichten Sie uns von Ihren Erfahrungen in den Kommentaren unterhalb des Artikels. Durch Ihren Praxisbericht helfen Sie anderen Lesern, die aktuell noch unsicher sind. Sind Sie selber auf einen merkwürdigen Onlineshop gestoßen, bei dem Sie sich nicht ganz sicher sind? Dann senden Sie uns die URL (Webadresse) per E-Mail an [email protected]. Wir prüfen den Webshop dann durch unsere Experten und verfassen bei Bedarf eine Warnung. Haben Sie diese Videos schon gesehen?
Wenn Sie in einem Fakeshop zwar bestellt, aber das Geld noch nicht überwiesen haben, dann hatten Sie wohl gerade noch einmal Glück. Sie sollten natürlich auch nicht überweisen. Brechen Sie die Kommunikation einfach ab und ignorieren Sie die E-Mails mit Zahlungsaufforderung. Nach einem Einkauf in einem Fakeshop ist kein Widerruf nötig, da es den Onlineshopbetreiber nicht gibt. Zudem sind E-mails oft gar nicht zustellbar. Sollten Sie im Rahmen des Kaufprozesses Ihre Kreditkartendaten in einem Fakeshop eingegeben haben, dann sollten Sie die Kreditkarte schnellstmöglich sperren lassen. Außerdem raten wir dazu, dass Sie unverzüglich Anzeige bei der Polizei erstatten.
Diese Fragen stellen sich immer mehr Verbraucher. Zu Recht, denn bei Ihrer Bestellung übermitteln Sie einige persönliche Daten. Diese können von den Kriminellen missbräuchlich für weitere Straftaten verwendet werden. Leider lassen sich die einmal übermittelten Daten nicht zurückholen oder gar löschen. Sie können selbst nichts tun. Wir empfehlen, dass Sie die nächsten Monate und Jahre wachsam sind und auf Unregelmäßigkeiten schnell regieren.
Einige Verbraucher merken bereits kurz nach dem Kauf, dass etwas nicht stimmt. Unter Umständen haben Sie sich auch im Internet informiert und sind auf den Fakeshop-Verdacht gestoßen. Aber können Sie schon Anzeige erstatten, obwohl es sich erst um einen Fakeshop-Verdacht handelt? Oder müssen Sie abwarten, ob Ware kommt? Die Antwort ist einfach: Sie können sofort Strafanzeige bei der Polizei erstatten. Es genügt, wenn ein Anfangsverdacht vorliegt. Bis zu einer möglichen Verurteilung durch ein Gericht, wird aufgrund der Unschuldsvermutung immer von einem Verdacht gesprochen. Das gilt auch dann, wenn die Indizien eigentlich klar darauf hinweisen. Tipp: Oft ist die Strafanzeige von Vorteil, wenn Sie das Geld über Ihre Bank zurückrufen zu lassen.
Wir sprechen in den meisten Fällen von einem Verdacht, auch wenn im Grunde teils klar ist, dass es ein Fakeshop ist. Das ist für manchen Leser unverständlich, hängt jedoch mit dem Presserecht zusammen. Wir möchten und dürfen niemanden vorverurteilen. Vielmehr geben wir Ihnen die richtigen Fakten an die Hand, um selbst entscheiden zu können, ob Sie einkaufen oder nicht. Und wenn Sie per Vorkasse bezahlen sollen, dann raten wir zu besonders großem Misstrauen.
Leider ist es nicht so einfach eine Webseite vom Netz zu nehmen. Dafür gibt es viele Gründe. Zunächst müssen zu dem jeweiligen Onlineshop erst einmal genügend Anzeigen von Geschädigten vorliegen. Leider erstatten viele Opfer keine Anzeige, sodass der Vorfall den Strafverfolgungsbehörden gar nicht bekannt wird. Erstatten Sie deshalb als Geschädigter in jedem Fall Anzeige bei der Polizei, was auch online möglich ist. Hinzu kommt, dass die Onlineshops häufig aus dem Ausland betrieben werden. Deutsche Behörden haben auf Unternehmen im Ausland leider keinen direkten Zugriff, weshalb der Webshop häufig online bleibt.
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]]>Der Beitrag Vorsicht: E-Mail „…Gutschein von Milka…“ ist ein Gewinnspiel von Datensammlern erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
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Ein 100- oder sogar 120-Euro-Gutschein von Milka – wer kann da schon widerstehen? Aber wie kommen Sie an den Gutschein. Leider müssen wir an dieser Stelle den Traum unterbrechen. Sie bekommen keinen Gutschein. Sie werden nach Abschluss des Gewinnspiels viele Werbe-E-Mails erhalten oder sogar ein Abo einer Zeitung abschließen.
Datensammler nutzen immer wieder die Namen großer Marken, um ihre Datenbanken mit Verbraucherdaten zu füllen. Erst vor ein paar Tagen warb die Firma toleadoo mit einem Probierpaket von Milka. Auch hinter den neuesten Spammails stecken Datensammler. Milka hat mit den Aktionen nichts zu tun. Der Markenname wird missbraucht. Aber das erfahren Sie nur, wenn Sie in das Kleingedruckte schauen.
Kennen Sie schon die WhatsApp-Nachricht „1 Milka-Korb umsonst bekommen„? Auch hier sollen Sie Milka-Schokolade im Wert von 199 Euro für die Beantwortung einfacher Fragen kostenlos bekommen. Ob das wirklich so ist oder ob Sie wieder nur an der Nase herumgeführt werden, lesen Sie in dem nachfolgenden Artikel:
Zahlreiche Nutzer erhalten derzeit eine WhatsApp-Nachricht von Freunden, nach der sie einen Korb Milka-Schokolade kostenlos bekommen. Der Freund hat seinen Korb Milka-Schokolade schon. Was hat es damit auf sich und können Sie der Nachricht trauen?
Zum Anlass wird der Welt Schokoladentag genommen. Die Urheber der Nachricht meinen vermutlich den Internationaler Tag der Schokolade. Dieser ist erst im September. Allerdings gibt es immer einen Grund für Schokoladengenus. Die Gutscheine kommen per E-Mail zu Ihnen. Dabei werden mehrere Absenderadressen und Betreffzeilen verwendet. Der Inhalt ist bisher bei allen E-Mails gleich.
Betreff:
Absender:
Text:
Über die Links in den E-Mails werden Sie zunächst zu einer Seite mit drei Fragen geleitet. Hier ist schon keine Rede mehr von Milka. Jetzt wird der Markenname Google benutzt. Mit der Einleitung: Herzlichen Glückwunsch, Google Nutzer, Sie haben ein Google Geschenk gewonnen! wird Ihnen der Gewinn eines „iPhone 8, ein Samsung Galaxy S8, odor ein 250€ Amazon-Gutschein“ versprochen. Sie müssten nur drei Fragen beantworten. Egal ob Sie die Fragen richtig beantworten oder nicht, danach geht es weiter zu Gewinnspielen der Whitehouse Marketing GmbH.
Erst nachdem Sie die Werbeeinwilligung gegeben und Ihre persönlichen Daten eingetragen haben, werden Sie auf die vermeintliche Gewinnseite weitergeleitet. Aber auch hier geht es nur um die Einwilligung bei weiteren Werbepartnern. Spätestens hier sollte Ihnen klar sein, dass Sie weder Milkaschokolade, noch ein Smartphone oder einen Amazon-Gutschein gewinnen können. Sie können nur noch eines tun, die Werbeeinwilligung bei der Whitehouse Marketing GmbH wiederrufen.
Ein Gewinnspiel für ein Milka-Probierpaket haben wir auch von dem Datensammler red lemon media GmbH gesehen. In einem weiteren Artikel verraten wir Ihnen, wie Sie die erteilte Werbeerlaubnis bei der red lemon media GmbH widerrufen können.
Update 26.03.2018 Unter dem Motto „Werden Sie Schokoladen-Tester!“ veranstaltet auch die CEOO Marketing GmbH ein Gewinnspiel und spricht damit gezielt Milka-Fans an. Eigentlich ist das kein Problem. Allerdings wird dieses Gewinnspiel auch mit gefälschten und unseriösen E-Mails beworben. Damit werden Verbraucher getäuscht. Zudem geht aus der Webseite nicht zweifelsfrei hervor, dass der Nutzer seine Daten eingeben soll, um am Gewinnspiel teilzunehmen. Der Schriftzug „Glückwunsch bitte folgende Daten eingeben“ suggeriert, dass der Nutzer bereits gewonnen hat. Falls Sie getäuscht wurden, erklären wir in unserer Anleitung, wie Sie die erteilte Werbeerlaubnis widerrufen und so wenigstens den größten Teil der Werbung wieder los werden. Update 26.03.2018 Auch die MyGimi GmbH veranstaltet ein Gewinnspiel, welches aufgrund der optischen Gestaltung den Eindruck erweckt, dass es sich um eine Aktion von Milka handeln könnte. Tatsächlich werden hier jedoch Daten von Nutzern eingesammelt, um diese an andere Unternehmen weiterzugeben und Werbung per E-Mail, Post, SMS und Telefon zuzusenden. Wir erklären, wie Sie eine an die MyGimi GmbH erteilte Werbeerlaubnis widerrufen. Update 26.03.2018 !Teste 1 Jahr lang alle Milka Neuerscheinungen!“. Mit diesem Slogan wirbt die Leadworld Online Generation Ltd. für ein Gewinnspiel zum Thema Milka-Produkte. Auch diese Webseite ist im typischen Milka-Design gestaltet und erlaubt bei flüchtigen Betrachten nur den Schluss, dass es sich um eine Milka-Aktion handeln könnte. Doch auch hier geht es darum, dass Ihre Daten von diversen Unternehmen für den Versand von Werbung genutzt werden sollen. Falls Sie das nicht wussten, erklären wir Ihnen wie Sie die Werbeerlaubnis bei Leadworld widerrufen und das Gewinnspiel kündigen.Der Beitrag Vorsicht: E-Mail „…Gutschein von Milka…“ ist ein Gewinnspiel von Datensammlern erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
]]>Der Beitrag media-voigt.de: Vorsicht Fakeshopverdacht! – Ihre Erfahrungen erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
]]>Einkaufen und ein Schnäppchen machen? Das gelingt schon häufiger im Internet. Allerdings brauchen Sie dafür nicht nur ein glückliches Händchen. Denn bei den vielen Internetshops wartet auch der ein oder andere Fakeshop auf Sie. Und wer in solch eine Falle tappt, für den wird das vermeintliche Schnäppchen bald zur Abzockfalle. In unserer Fakeshop Liste erfahren Sie, welche Shops Sie besser meiden sollten. Da diese Liste immer wieder aktualisiert wird, besteht dort kein Anspruch auf Vollständigkeit. Eher ist Ihre eigene Aufmerksamkeit beim Onlinekauf gefragt. Sie müssen vor einem Einkauf im Webshop genau prüfen, ob Sie diesem Shop vertrauen können. Dafür empfehlen wir unseren Ratgeber für einen sicheren Einkauf. Dieser zeigt Ihnen, worauf Sie bei einem neuen Onlineshop achten sollten. Wachsam sollten Sie vor allem dann sein, wenn Sie per Vorkasse bezahlen müssen und keine Alternativen zur Banküberweisung angeboten werden. Zudem ist eine Zielgruppe besonders gefährdet: Schnäppchenjäger. Aktuell sorgt der Onlineshop media-voigt.de für Aufsehen im Netz. Unsere Leser haben gefragt, ob es sich um einen seriösen Webshop oder einen Fakeshop handelt. Da das auf den ersten Blick oft nicht erkennbar ist, haben wir die Webseite einer Sicherheitsanalyse unterzogen.
Im Onlineshop unter media-voigt.de werden Sie wohl kein Schnäppchen machen. Bei der Überprüfung des Shops durch unsere Experten, fiel dieser durch. So werden im Impressum Daten verwendet (Umsatzsteuer-ID oder die Handelsregisternummer), die zu anderen Unternehmen gehören. Diese sind dann selbst geschädigt. In unserem Faktencheck haben wir für Sie die Ergebnisse unserer Sicherheitsüberprüfung zusammengetragen.
Da Sie bei media-voigt.de keinen Ansprechpartner haben, gegenüber dem Sie Ihre Verbraucherrechte geltend machen können, raten wir von einem Einkauf auf Vorkasse ab. Wir haben den Verdacht, dass es sich hier um einen Fakeshop handelt. Denn aktuell ist vollkommen unbekannt, wer diesen Onlineshop überhaupt betreibt und für media-voigt.de verantwortlich ist.
Sie haben in einem Fakeshop eingekauft und bekommen gerade mit, dass Sie womöglich betrogen wurden? In diesem Fall ist guter Rat teuer. Bei uns erhalten Sie diesen jedoch kostenlos. Wir erklären konkret, was Sie nach
Viele Leser fragen uns, ob Sie den Kaufvertrag im mutmaßlichen Fakeshop widerrufen sollen. Grundsätzlich ist das möglich, jedoch wenig aussichtsreich. Da es das Unternehmen im Falle eines Fakeshops nicht gibt, gibt es auch keinen Kaufvertrag. Hinzu kommt, dass die betrügerischen Onlineshops auf den Widerruf des Kaufvertrages in der Regel nicht reagieren. Geld wird natürlich auch nicht erstattet. Schaden kann ein vorsorglicher Widerruf jedoch nicht, vor allem für den Fall, dass es sich doch um keinen Fakeshop handelt. Weitere Informationen zu diesem Thema erfahren Sie in unserem Ratgeber zum Thema Widerrufsrecht.
Da wir aktuell nicht sicher sagen können, ob der Webshop Ware liefert und mit welcher Qualität, benötigen wir Ihre Hilfe. Haben Sie auf media-voigt.de eingekauft und warten noch auf die Ware? Bitte berichten Sie uns von Ihren Erfahrungen in den Kommentaren unterhalb des Artikels. Durch Ihren Praxisbericht helfen Sie anderen Lesern, die aktuell noch unsicher sind. Sind Sie selber auf einen merkwürdigen Onlineshop gestoßen, bei dem Sie sich nicht ganz sicher sind? Dann senden Sie uns die URL (Webadresse) per E-Mail an [email protected]. Wir prüfen den Webshop dann durch unsere Experten und verfassen bei Bedarf eine Warnung. Haben Sie diese Videos schon gesehen?
Wenn Sie in einem Fakeshop zwar bestellt, aber das Geld noch nicht überwiesen haben, dann hatten Sie wohl gerade noch einmal Glück. Sie sollten natürlich auch nicht überweisen. Brechen Sie die Kommunikation einfach ab und ignorieren Sie die E-Mails mit Zahlungsaufforderung. Nach einem Einkauf in einem Fakeshop ist kein Widerruf nötig, da es den Onlineshopbetreiber nicht gibt. Zudem sind E-mails oft gar nicht zustellbar. Sollten Sie im Rahmen des Kaufprozesses Ihre Kreditkartendaten in einem Fakeshop eingegeben haben, dann sollten Sie die Kreditkarte schnellstmöglich sperren lassen. Außerdem raten wir dazu, dass Sie unverzüglich Anzeige bei der Polizei erstatten.
Diese Fragen stellen sich immer mehr Verbraucher. Zu Recht, denn bei Ihrer Bestellung übermitteln Sie einige persönliche Daten. Diese können von den Kriminellen missbräuchlich für weitere Straftaten verwendet werden. Leider lassen sich die einmal übermittelten Daten nicht zurückholen oder gar löschen. Sie können selbst nichts tun. Wir empfehlen, dass Sie die nächsten Monate und Jahre wachsam sind und auf Unregelmäßigkeiten schnell regieren.
Einige Verbraucher merken bereits kurz nach dem Kauf, dass etwas nicht stimmt. Unter Umständen haben Sie sich auch im Internet informiert und sind auf den Fakeshop-Verdacht gestoßen. Aber können Sie schon Anzeige erstatten, obwohl es sich erst um einen Fakeshop-Verdacht handelt? Oder müssen Sie abwarten, ob Ware kommt? Die Antwort ist einfach: Sie können sofort Strafanzeige bei der Polizei erstatten. Es genügt, wenn ein Anfangsverdacht vorliegt. Bis zu einer möglichen Verurteilung durch ein Gericht, wird aufgrund der Unschuldsvermutung immer von einem Verdacht gesprochen. Das gilt auch dann, wenn die Indizien eigentlich klar darauf hinweisen. Tipp: Oft ist die Strafanzeige von Vorteil, wenn Sie das Geld über Ihre Bank zurückrufen zu lassen.
Wir sprechen in den meisten Fällen von einem Verdacht, auch wenn im Grunde teils klar ist, dass es ein Fakeshop ist. Das ist für manchen Leser unverständlich, hängt jedoch mit dem Presserecht zusammen. Wir möchten und dürfen niemanden vorverurteilen. Vielmehr geben wir Ihnen die richtigen Fakten an die Hand, um selbst entscheiden zu können, ob Sie einkaufen oder nicht. Und wenn Sie per Vorkasse bezahlen sollen, dann raten wir zu besonders großem Misstrauen.
Leider ist es nicht so einfach eine Webseite vom Netz zu nehmen. Dafür gibt es viele Gründe. Zunächst müssen zu dem jeweiligen Onlineshop erst einmal genügend Anzeigen von Geschädigten vorliegen. Leider erstatten viele Opfer keine Anzeige, sodass der Vorfall den Strafverfolgungsbehörden gar nicht bekannt wird. Erstatten Sie deshalb als Geschädigter in jedem Fall Anzeige bei der Polizei, was auch online möglich ist. Hinzu kommt, dass die Onlineshops häufig aus dem Ausland betrieben werden. Deutsche Behörden haben auf Unternehmen im Ausland leider keinen direkten Zugriff, weshalb der Webshop häufig online bleibt.
Der Beitrag media-voigt.de: Vorsicht Fakeshopverdacht! – Ihre Erfahrungen erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
]]>Der Beitrag elektro-schmeider.de: Achtung Fakeshopverdacht! erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
]]>Einkaufen und ein Schnäppchen machen? Das gelingt schon häufiger im Internet. Allerdings brauchen Sie dafür nicht nur ein glückliches Händchen. Denn bei den vielen Internetshops wartet auch der ein oder andere Fakeshop auf Sie. Und wer in solch eine Falle tappt, für den wird das vermeintliche Schnäppchen bald zur Abzockfalle. In unserer Fakeshop Liste erfahren Sie, welche Shops Sie besser meiden sollten. Da diese Liste immer wieder aktualisiert wird, besteht dort kein Anspruch auf Vollständigkeit. Eher ist Ihre eigene Aufmerksamkeit beim Onlinekauf gefragt. Sie müssen vor einem Einkauf im Webshop genau prüfen, ob Sie diesem Shop vertrauen können. Dafür empfehlen wir unseren Ratgeber für einen sicheren Einkauf. Dieser zeigt Ihnen, worauf Sie bei einem neuen Onlineshop achten sollten. Wachsam sollten Sie vor allem dann sein, wenn Sie per Vorkasse bezahlen müssen und keine Alternativen zur Banküberweisung angeboten werden. Zudem ist eine Zielgruppe besonders gefährdet: Schnäppchenjäger. Aktuell sorgt der Onlineshop elektro-schmeider.de für Aufsehen im Netz. Unsere Leser haben gefragt, ob es sich um einen seriösen Webshop oder einen Fakeshop handelt. Da das auf den ersten Blick oft nicht erkennbar ist, haben wir die Webseite einer Sicherheitsanalyse unterzogen.
Sind Sie auf der Suche nach einer Grafikkarte der neuesten Generation für Ihren PC oder der Play Station 5? Diese Artikel sind überall vergriffen aber hier scheinbar erhältlich. Das sollte Sie zum ersten Mal stutzig machen. Bei der Überprüfung der Webseite sind unseren Experten weitere Unregelmäßigkeiten aufgefallen, die Sie vor einer Bestellung im Onlineshop auf elektro-schmeider.de kennen sollten.
Da Sie bei elektro-schmeider.de keinen Ansprechpartner haben, gegenüber dem Sie Ihre Verbraucherrechte geltend machen können, raten wir von einem Einkauf auf Vorkasse ab. Wir haben den Verdacht, dass es sich hier um einen Fakeshop handelt. Denn aktuell ist vollkommen unbekannt, wer diesen Onlineshop überhaupt betreibt und für elektro-schmeider.de verantwortlich ist.
Sie haben in einem Fakeshop eingekauft und bekommen gerade mit, dass Sie womöglich betrogen wurden? In diesem Fall ist guter Rat teuer. Bei uns erhalten Sie diesen jedoch kostenlos. Wir erklären konkret, was Sie nach
Viele Leser fragen uns, ob Sie den Kaufvertrag im mutmaßlichen Fakeshop widerrufen sollen. Grundsätzlich ist das möglich, jedoch wenig aussichtsreich. Da es das Unternehmen im Falle eines Fakeshops nicht gibt, gibt es auch keinen Kaufvertrag. Hinzu kommt, dass die betrügerischen Onlineshops auf den Widerruf des Kaufvertrages in der Regel nicht reagieren. Geld wird natürlich auch nicht erstattet. Schaden kann ein vorsorglicher Widerruf jedoch nicht, vor allem für den Fall, dass es sich doch um keinen Fakeshop handelt. Weitere Informationen zu diesem Thema erfahren Sie in unserem Ratgeber zum Thema Widerrufsrecht.
Da wir aktuell nicht sicher sagen können, ob der Webshop Ware liefert und mit welcher Qualität, benötigen wir Ihre Hilfe. Haben Sie auf elektro-schmeider.de eingekauft und warten noch auf die Ware? Bitte berichten Sie uns von Ihren Erfahrungen in den Kommentaren unterhalb des Artikels. Durch Ihren Praxisbericht helfen Sie anderen Lesern, die aktuell noch unsicher sind. Sind Sie selber auf einen merkwürdigen Onlineshop gestoßen, bei dem Sie sich nicht ganz sicher sind? Dann senden Sie uns die URL (Webadresse) per E-Mail an [email protected]. Wir prüfen den Webshop dann durch unsere Experten und verfassen bei Bedarf eine Warnung. Haben Sie diese Videos schon gesehen?
Wenn Sie in einem Fakeshop zwar bestellt, aber das Geld noch nicht überwiesen haben, dann hatten Sie wohl gerade noch einmal Glück. Sie sollten natürlich auch nicht überweisen. Brechen Sie die Kommunikation einfach ab und ignorieren Sie die E-Mails mit Zahlungsaufforderung. Nach einem Einkauf in einem Fakeshop ist kein Widerruf nötig, da es den Onlineshopbetreiber nicht gibt. Zudem sind E-mails oft gar nicht zustellbar. Sollten Sie im Rahmen des Kaufprozesses Ihre Kreditkartendaten in einem Fakeshop eingegeben haben, dann sollten Sie die Kreditkarte schnellstmöglich sperren lassen. Außerdem raten wir dazu, dass Sie unverzüglich Anzeige bei der Polizei erstatten.
Diese Fragen stellen sich immer mehr Verbraucher. Zu Recht, denn bei Ihrer Bestellung übermitteln Sie einige persönliche Daten. Diese können von den Kriminellen missbräuchlich für weitere Straftaten verwendet werden. Leider lassen sich die einmal übermittelten Daten nicht zurückholen oder gar löschen. Sie können selbst nichts tun. Wir empfehlen, dass Sie die nächsten Monate und Jahre wachsam sind und auf Unregelmäßigkeiten schnell regieren.
Einige Verbraucher merken bereits kurz nach dem Kauf, dass etwas nicht stimmt. Unter Umständen haben Sie sich auch im Internet informiert und sind auf den Fakeshop-Verdacht gestoßen. Aber können Sie schon Anzeige erstatten, obwohl es sich erst um einen Fakeshop-Verdacht handelt? Oder müssen Sie abwarten, ob Ware kommt? Die Antwort ist einfach: Sie können sofort Strafanzeige bei der Polizei erstatten. Es genügt, wenn ein Anfangsverdacht vorliegt. Bis zu einer möglichen Verurteilung durch ein Gericht, wird aufgrund der Unschuldsvermutung immer von einem Verdacht gesprochen. Das gilt auch dann, wenn die Indizien eigentlich klar darauf hinweisen. Tipp: Oft ist die Strafanzeige von Vorteil, wenn Sie das Geld über Ihre Bank zurückrufen zu lassen.
Wir sprechen in den meisten Fällen von einem Verdacht, auch wenn im Grunde teils klar ist, dass es ein Fakeshop ist. Das ist für manchen Leser unverständlich, hängt jedoch mit dem Presserecht zusammen. Wir möchten und dürfen niemanden vorverurteilen. Vielmehr geben wir Ihnen die richtigen Fakten an die Hand, um selbst entscheiden zu können, ob Sie einkaufen oder nicht. Und wenn Sie per Vorkasse bezahlen sollen, dann raten wir zu besonders großem Misstrauen.
Leider ist es nicht so einfach eine Webseite vom Netz zu nehmen. Dafür gibt es viele Gründe. Zunächst müssen zu dem jeweiligen Onlineshop erst einmal genügend Anzeigen von Geschädigten vorliegen. Leider erstatten viele Opfer keine Anzeige, sodass der Vorfall den Strafverfolgungsbehörden gar nicht bekannt wird. Erstatten Sie deshalb als Geschädigter in jedem Fall Anzeige bei der Polizei, was auch online möglich ist. Hinzu kommt, dass die Onlineshops häufig aus dem Ausland betrieben werden. Deutsche Behörden haben auf Unternehmen im Ausland leider keinen direkten Zugriff, weshalb der Webshop häufig online bleibt.
Der Beitrag elektro-schmeider.de: Achtung Fakeshopverdacht! erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
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