Sie haben eine Telefonrechnung bekommen, auf der ein Betrag für die Leistung eines Drittanbieters abgebucht wurde? Wenn der Drittanbieter nach Widerspruch und Aufforderung Ihnen das Geld nicht zurück zahlt, können Sie Ihre Ansprüche bei Ihrem Telefonanbieter geltend machen.
Unberechtigte Forderungen auf Telefonrechnungen für Festnetz oder Mobilfunk sind keine Seltenheit. Gerade durch das Internet kommt es vermehrt zu Rechnungen und Zahlungsaufforderungen, die sich Verbraucher nicht erklären können. Meist handelt es sich dann um sogenannte Leistungen von Drittanbietern. Diese stehen einfach auf der Telefonrechnung und werden abgebucht. Doch was ist, wenn Sie die Leistungen des Drittanbieters gar nicht in Anspruch genommen haben? Manchmal kommt es einfach nur zu Abrechnungsfehlern. Wir haben beispielsweise von scheinbar unberechtigten Forderungen von O2 berichtet.
Fakt ist: Wenn Sie sich eine Forderung nicht erklären können, dann sollten Sie dieser auf jeden Fall widersprechen. Letztlich muss Ihnen der Drittanbieter oder hilfsweise der Telefonanbieter nachweisen, dass es tatsächlich zu einem Vertragsabschluss mit Ihnen gekommen ist.
Da staunten die Eltern nicht schlecht, als auf der Mobilfunkrechnung über 1.400 Euro für Einkäufe im Google Play Store standen. Dabei haben die Eltern mit einer Guthabenkarte für Google Play an die Sicherheit und mögliche
Wann können Sie den Musterbrief verwenden?
Wenn Sie mit einer Rechnungsposition eines Drittanbieters nicht einverstanden sind, dann müssen Sie widersprechen. Im Rahmen einer Mobilfunkrechnung müssen Sie die unberechtigte Forderung jedoch zunächst bei dem Drittanbieter direkt beanstanden und dort das zu Unrecht bezahlte Geld zurückfordern. Dafür können Sie diesen Musterbrief verwenden. Der Drittanbieter kann dann entweder den Vertragsabschuss nachweisen oder das Geld erstatten. Dafür sollten Sie ihm eine Frist von 2 Wochen einräumen.
Gelingt das nicht, können Sie auf den Mobilfunkanbieter der die Rechnung ausgestellt hat zurückgreifen. Dafür nutzen Sie den hier angebotenen Musterbrief der Verbraucherzentrale. Damit weisen Sie den Aussteller der Mobilfunkrechnung noch einmal daraufhin, dass Sie der Forderung des Drittanbieters bereits widersprochen und das zu Unrecht bezahlte Geld zurückgefordert haben. Nunmehr nehmen Sie den Mobilfunkanbieter selbst in Anspruch und fordern diesen zur Erstattung des unberechtigt eingezogenen Betrages auf.
Haben Sie eine unberechtigte Forderung für eine Internet-Service-Leistung erhalten, dann stellen wir Ihnen hier den richtigen Musterbrief zur Verfügung. Falls Sie eine Rechnung für ein Zeitungsabo direkt von dem jeweiligen Lieferanten erhalten, dann empfehlen wir diesen Musterbrief der Verbraucherzentrale.
Was ist beim Ausfüllen des Musterbriefes für die Forderungsabwehr zu beachten?
Achten Sie zuerst darauf, dass Sie Ihre individuellen Angaben entsprechend ausfüllen. Senden Sie den Musterbrief nicht an die Verbraucherzentrale und nicht an Onlinewarnungen.de. Der richtige Empfänger für den Brief ist das Mobilfunkunternehmen, welches die Mobilfunkrechnung ausgestellt hat.
Versenden Sie das Schreiben am besten per Einschreiben mit Rückschein, damit Sie einen Beweis in der Hand haben. Alternativ geht auch ein Fax, wenn Sie das Sendeprotokoll bekommen und aufheben.
Entkommen Sie Abofallen durch die Einrichtung einer Drittanbietersperre für Ihren Mobilfunkanschluss. Der Ärger ist groß, wenn dubiose Anbieter plötzlich 4,99 Euro pro Woche für ein Abo abbuchen, von dem Sie gar nichts wissen. In diesem
Ihre Erfahrungen mit diesem Musterbrief
Haben Sie den Musterbrief bereits eingesetzt? War das erfolgreich oder wie hat das Unternehmen reagiert? Bitte berichten Sie von Ihren Erfahrungen in den Kommentaren unter diesem Artikel. Sie helfen damit allen Lesern von Onlinewarnungen.de.