Wahrscheinlich jeder von Ihnen ist schon einmal mit dem Urheberrecht in Berührung gekommen. Doch was ist das Urheberrecht und wann kommt es zu Urheberrechtsverletzungen? Eine kurze Begriffsklärung möchten wir Ihnen in diesem Artikel geben.
Schon ziemlich oft mussten wir auf Onlinewarnungen.de von Mails mit Bezug auf Urheberrechtsverletzungen berichten. Auch die E-Mails von angeblichen Rechtsanwälten in Bezug auf Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen sind vielen Lesern bekannt. Aber nicht nur bezüglich der E-Mails sind die Begriffe Urheberrecht und Urheberrechtsverletzung bei uns aufgetaucht. Auch im Zusammenhang mit den sozialen Medien und den Aufrufen bestimmte Bilder als Profilbild zu verwenden, tauchen die Begriffe immer wieder auf.
Deswegen möchten wir an dieser Stelle kurz erläutern, worum es sich beim Urheberrecht und der Urheberrechtsverletzung dreht und was Sie diesbezüglich beachten sollten. Um eine Urheberrechtsverletzung zu begehen, müssen Sie zunächst einmal wissen, was Urheberrecht bedeutet.
Was ist das Urheberrecht?
Im Urheberrechtsgesetz (UrhG) vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz heißt es zum Urheberrecht in Absatz 1 Paragraf 1:
Die Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst genießen für ihre Werke Schutz nach Maßgabe dieses Gesetzes.
Dazu zählen Schriftwerke (Bücher), Reden, Computerprogramme, Musik, Werke der Tanzkunst, Werke der Baukunst, Fotos, Filme sowie auch Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art (Zeichnungen, Skizzen, Pläne, Tabellen, plastische Darstellungen). Ja, auch dieser Text hier ist urheberrechtlich geschützt, da ich diesen für Sie verfasse. Damit würde sich auch erklären, dass der Urheber gleich der Schöpfer des jeweiligen Werkes ist. Im konkreten Fall bin ich das.
Und jetzt halten Sie sich fest: Derzeit ist festgelegt, dass das Urheberrecht sogar über den Tod des Schöpfers hinausgeht – und das in der Regel bis zu 70 Jahre. Ausgenommen davon sind Lichtbilder. Diese haben eine Schutzdauer von 50 Jahren.
Was ist eine Urheberrechtsverletzung?
Verwenden Sie nun Material, was eine andere Person erschaffen hat, und kennzeichnen dies nicht, begehen Sie eine Urheberrechtsverletzung. Auf meinen Text bezogen heißt das konkret: Ich muss Zitate und Passagen, die ich von woanders übernehme, auch als diese deutlich kennzeichnen.
Sie dürfen wiederum meinen Text nicht einfach kopieren und irgendwo anders veröffentlichen oder nutzen, außer Sie geben Onlinewarnungen.de und die URL des Textes als Ihre Quelle an.
Auch in unserem Impressum weisen wir Sie daraufhin, dass unsere Werke (Artikel) urheberrechtlich geschützt sind. Für rein private Zwecke dürfen Sie diese nutzen. Aber schon, wenn Ihr Kind beispielsweise eine Hausaufgabe zu diesem Thema hat und unsere Seite als Quelle nutzen würde, muss Ihr Kind dies angeben. Andernfalls kann es in der Schule des Plagiats bezichtigt werden.
Wie sieht eine Urheberrechtsverletzung in der Praxis aus?
Zumeist passieren Urheberrechtsverletzungen derzeit im Internet. Egal, ob Sie bei Facebook, Instagram und Co. Bilder von Anderen als Profil- oder Titelbild nutzen, ohne die Einwilligung der Schöpfer eingeholt zu haben. Oder ob Sie sich bei einer Tauschbörse im Internet bedienen und die heruntergeladenen Inhalte per Filesharing anderen Nutzern wieder zur Verfügung stellen.
Ein Beispiel aus unserer Praxis: Viele Fakeshopbetreiber begehen Urheberrechtsverletzungen, indem Sie die Bilder oder gar ganze Texte (Inhalte) bestimmter Webseiten kopieren und für die Fakeshop-Webseite nutzen. Nicht nur, dass sie einen illlegalen Shop betreiben, sie berauben andere Menschen ihrer Werke.
Was passiert bei einer Urheberrechtsverletzung?
Wird diese bemerkt, kommt es in der Regel zu einer Abmahnung durch die betreffende Person. Angeraten ist, dieses Problem außergerichtlich zu klären. Mit der Abmahnung werden Sie meist aufgefordert, das fehlerhafte Verhalten zu unterlassen. Eventuell wird auch ein Schadenersatz von Ihnen gefordert.
Häufig werden Urheberrechtsverletzung auf zivilrechtlichen Wege durch Anwälte durchgesetzt. Das sorgt für höhere Kosten für denjenigen, der die Urheberrechte verletzt hat.
Wachsam sollten Sie allerdings sein, wenn Sie eine Abmahnung per E-Mail erhalten. Hier könnte es sich unter Umständen um Betrug handeln. Wir haben zuletzt über die betrügerischen Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung von diversen Rechtsanwälten berichtet.
Achtung: Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Er ist nach unserem besten Wissen und Gewissen geschrieben, um unseren Lesern die Fachbegriffe näher zu bringen. Bei konkreten Fragen zum Thema Urheberrecht oder gar bei Erhalt einer Abmahnung, sollten Sie unbedingt eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt konsultieren.