Häufig werden über die Rechnung des Mobilfunkanbieters Leistungen von Drittanbietern berechnet. Per Gerichtsurteil wurden die Rechte der Kunden in diesem Zusammenhang gestärkt. Was sich geändert hat, lesen Sie in unserem Artikel.
Nehmen Sie mit Ihrem Smartphone Leistungen in Anspruch, die nicht durch Ihren Mobilfunkanbieter zu Verfügung gestellt werden? Diese tauchen in der Rechnung dann unter der Rubrik Leistungen von Drittanbietern auf. Sind diese Abrechnungen berechtigt, ist alles gut.
Sie benutzen Ihr Smartphone wie gewohnt. Plötzlich tippen Sie in einer App versehentlich auf einen Button oder die Werbung. Schon schlägt die Abo-Falle zu oder ein nicht gewollter Kauf wird abgewickelt. Oft fällt Ihnen erst bei der nächsten Rechnung auf, dass Zusatzkosten angefallen sind. Ob die Forderungen berechtigt sind oder nicht, der Betrag wird mit Ihrer Rechnung eingezogen.
Wer ist bei Reklamationen von Drittanbieterleistungen zuständig?
Nach dem nun rechtskräftigen Urteil des Landgerichts Potsdam (Az.: 2 O 340/14 ), werden die Rechte der Verbraucher gestärkt. Bereits im Jahr 2006 hatte der BGH in einem ähnlichen Fall (Az.: III ZR 58/06) entschieden.
In der Vergangenheit wurden die Kunden mit dem Hinweis, sich selbst mit dem Drittanbieter zu einigen, im Stich gelassen. Oft waren die Drittanbieter wenig hilfsbereit oder einfach nicht erreichbar. Sind die Leistungen von Drittanbietern unberechtigt, müssen Sie sich zukünftig nicht mehr selbst um die Einigung mit dem Drittanbieter kümmern. Nach neuester Rechtsprechung wird Ihr Provider in die Pflicht genommen.
Schwere Zeiten für Abzocker und Abofallen
Langfristig wird das Urteil wohl auch dazu führen, dass Telefonanbieter sich sehr genau überlegen, ob sie Abzocker als Drittanbieter unter Vertrag nehmen. Im Gegensatz zur Vergangenheit, wo die Mobilfunkanbieter die Schuld von sich wiesen und den Kunden an den Drittanbieter verwiesen haben, müssen die Rechnungssteller nun selbst tätig werden. Das bedeutet gerade bei unseriösen Anbietern einen hohen Mehraufwand.
Wer in eine Abofalle geraten ist, muss sich zukünftig nicht mit dubiosen und unbekannten Unternehmen auseinandersetzen, sondern reklamiert die Rechnung einfach bei seinem Telefonanbieter.
Drittanbietersperre bietet immer noch besten Schutz
Damit Sie sich gar nicht erst mit unberechtigten Forderungen von Drittanbietern auseinandersetzen müssen, hilft eine Drittanbietersperre. Ist diese eingerichtet, können Unternehmen keine zusätzlichen Kosten über die Telefonrechnung abbuchen. Wir erklären in unserem Ratgeber, wie Sie eine Drittanbietersperre einrichten.
Haben Sie Erfahrungen mit Drittanbietern?
Mussten Sie sich in der Vergangenheit mit Drittanbietern wegen unklarer oder unberechtigter Forderungen streiten? Was halten Sie von dem aktuellen Urteil? In den Kommentaren zu diesem Artikel können Sie sich mit anderen Lesern austauschen.
Danke für die Hinweise, übersichtlich und trotzdem umfassend, bis inkl. eines massgeblichen Urteils.
Es wäre gut zu wissen, ob dagegen Revision eingelegt wurde und ob diese Revision Erfolg hatte.
Ungeachtet desselben verwendet O2 auch heute ähnliche Formulierungen in seiner Rechnung und erlaubt unseriösen Anbietern wie der freenet GmbH, ihre Abzocke über O2 bequem per Bankeinzug ihren Opfern aus der Tasche zu ziehen.
Auvh von mir herzlichen dank für die Auskünfte, habe auch Ärger mit O2 und der freenet GmbH, haber aber telefonisch mit freenet GmbH in Berlin gekündikt Erstattung beantragt und Nummer gesperrt. Wurde von meinem Anbieter „b–u.de“ erst zugesagt kulanz wenn Rechnung vorliegt jetztv wo Rechnung vorliegt muß ich mic selbst um Drittanbieter kümmern. Resultat werde den Anbieter kündigen zu nächstmöglichen Zeitpunkt. MfG A.