Einige Verbraucher bekommen ein Paket von Amazon, ohne etwas bestellt zu haben. Handelt es sich um einen irrtümlichen Versand, einen Datenmissbrauch oder gar ein Geschenk. Und dürfen die Kunden die Ware darin behalten? Die Verbraucherzentrale klärt auf.
Laut der
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gibt es in Deutschland immer mehr Verbraucher, die ungewollt ein Paket erhalten. Dieses ist immer häufiger vom
Versandhändler Amazon. Obwohl die Kunden nichts bestellt haben, erhalten Sie Zubehör wie Smartphone-Kabel, Handyhüllen, Mausefallen oder Überwachungskameras. Auch wertvolle Produkte werden auf diese Weise versendet. So erhielt eine Dame ein originalverpacktes Huawei-Smartphone im Wert von rund 200 Euro. Einige Nutzer bekommen gleiche mehrere Pakete pro Woche, ander Kunden gar nichts. Was ist da los?
Fakt ist, dass es sich um keine Werbemaßnahme von Amazon handelt. Ganz im Gegenteil. Die nicht bestellte Ware wird zwar von Amazon versendet, allerdings im Auftrag von Händlern. Diese verkaufen auf Amazon ihre Waren. Und offenbar lösen diese auch die überraschende Paketsendung aus. Klarheit besteht aktuell jedoch nicht, wie es zu den Bestellungen und den Warenlieferungen kommt. Nach Spekulationen könnten die Händler so ihre Lager leer bekommen, die bei stehender Ware viel Geld kosten. Auch die Hoffnung auf gute Bewertungen könnte hinter den Aktionen stecken.
Dürfen Amazon-Händler einfach so Pakete versenden?
Nein, natürlich nicht. Im Gegenteil, es handelt sich hier um unlautere Geschäftsgebaren. Laut der Verbraucherzentrale spricht Amazon in Zusammenhang mit den ungewollten Lieferungen sogar von „betrügerischen Methoden“ und Richtlinien-Verstößen. Der Versandriese droht solchen Händlern mit heftigen Strafen, die unter Umständen bis zur Verbannung von der Amazon-Plattform reichen können.
Veröffentlicht: 3. September 2020
Firmen versenden Pakete, um Waren an ihre Kunden auszuliefern. Der Inhalt dieser Sendungen wurde von Verbrauchern vorher geordert und wird meist von den Empfängern sehnlichst erwartet. Aber es gibt auch Unternehmen, die Waren ohne eine
Müssen Kunden die Ware bezahlen oder zurücksenden?
Viele Verbraucher lieben Geschenke, sind jedoch beunruhigt. Schließlich vermuten sie, dass sie die Rechnung für die zugesandte Ware bezahlen oder die Ware zurücksenden müssen. Doch die meisten Kunden finden weder in ihrem Amazon-Konto noch auf dem Bankkonto eine Abbuchung. Scheinbar handelt es sich tatsächlich um eine kostenlose Warensendung. Solche Geschenke sind beispielsweise im Rahmen von Produkttests üblich. Der Kunde testet ein Produkt und darf es anschließend behalten. Nur das es hier keine Vereinbarung zum Test oder zur Zusendung der Ware gibt.
Angst haben viele Kunden auch davor, dass später Zahlungsaufforderungen folgen könnten oder der Händler die Ware gar zurück haben möchte. Hier gibt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen allerdings Entwarnung. Danach können Sie die Produkte behalten und damit machen, was Sie möchten. Eine Zahlungspflicht besteht nicht, weil kein Kaufvertrag zustande gekommen ist.
[…] Wer unverlangt Pakete von Händlern erhält, muss sie nicht aufbewahren. Nutzen – Verschenken – Entsorgen, so lautet der Dreiklang der erlaubten Möglichkeiten. Es gibt nicht mal die Pflicht, den Absender zu kontaktieren, falls ein Herkunftsnachweis im Paket stecken sollte. Auch eine beiliegende Rechnung muss selbstverständlich nicht bezahlt werden. […]
Amazons Paket-Mysterium
Allerdings gibt es auch keinen Anspruch auf Garantie beziehungsweise Gewährleistung.
Haben Sie auch schon unaufgeforderte Waren bekommen?
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Habe heute eine ganze Palette (!) – Europalettenmaß – von Amazon als bekommen….. angeblich Retoure.
Soll es jetzt auf deren Kosten wieder zurück schicken.
Habe in den letzten Wochen mittlerweile auch 3 Pakete von Amazon bekommen ohne jegliche Rechnung o.ä.
– ein Pulsmesser/Sauerstoff Sättigung im Blut
– Schutzhüllen für das Iphone 12
– eine Smartwatch für Kinder
Bin gespannt was sonst noch so kommen wird in nächster Zeit.
Hallo,
ich habe bei einem Produkt eine negative Rezension geschrieben, da dies nicht meinen Anforderungen entsprach. Heute, ein paar Tage nach Veröffentlichung der Rezension kam ein Päckchen von der Firma selbst, welche mir ein neues ähnliches Produkt zugesendet hat. Sehr wahrscheinlich um meine Meinung zu ändern und die Rezension zu verbessern. Jedoch ist es Fakt, dass das Produkt so wie es über Amazon ankam nicht passt. Dieses Päckchen lief nicht über Amazon sondern über die Firma selbst. Meines Wissens nach darf die Firma meine Daten nicht unaufgefordert bzw. ohne Genehmigung missbrauchen und mir Dinge zuschicken. Zählt dies als Datenmissbrauch und kann man dafür Schadenersatz anforden?
Hallo,
meine Frau hat in den letzten zwei Wochen vier Päckchen bekommen. Sie hat nichts bestellt, sie hat kein Amazon-Konto. Ich auch nicht, dies wüsste ich ja. Per Chat bei Amazon kam die übliche Info. Entweder durften sie mir den Absender wegen Datenschutz nicht mitteilen oder es konnte nicht nachgeprüft werden?!
Es kam immer der Vermerk, machen sie damit was sie wollen.
Mal schauen, was als nächstes kommt.
Vorsichtshalber gleich mein Passwort geändert.
15 Sendungen von Amazon-Händlern in den letzten 2 Monaten, die ich nicht bestellt habe. Von der Handyhülle über Topfdeckel bis zum €40,- teuren WLAN-Repeater war alles dabei. Aber im Gegensatz zu vielen anderen hier habe ich in den letzten Tagen insgesamt 5 Zahlungsaufforderungen von Amazon Payments wegen nicht eingelöster Lastschriften erhalten.
Da Amazon auf meine Beschwerden nicht reagiert, habe ich jetzt auf Anraten der Polizei Anzeige gegen Unbekannt wegen Betrugs erstattet. Mal sehen, wie Amazon damit klarkommt.
Ich habe innerhalb einer Woche 2 Pakete erhalten. Als ich den chat von Amazon fragte, was ich damit machen soll, hieß es, es seien Irrläufer und ich könnte sie auf meine Kosten zurücksenden, die ich dann erstattet bekomme. Sorry, kann nicht sein. Eine Zahlungsaufforderung habe ich bisher nicht bekommen. Habe sie nicht zurückgesendet, sondern werde die Sachen verschenken. Mal sehen, ob noch was kommt.
Verschenken sollten Sie die Sachen nicht. Denn schließlich gehören Sie Ihnen nicht. Bringen Sie die Pakete besser zur Polizei. Sollte noch einmal ein Paket kommen, was Sie nicht bestellt haben, verweigern Sie am besten die Annahme.
…Angst haben viele Kunden auch davor, dass später Zahlungsaufforderungen folgen könnten oder der Händler die Ware gar zurück haben möchte. Hier gibt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen allerdings Entwarnung. Danach können Sie die Produkte behalten und damit machen, was Sie möchten. Eine Zahlungspflicht besteht nicht, weil kein Kaufvertrag zustande gekommen ist.
[…] Wer unverlangt Pakete von Händlern erhält, muss sie nicht aufbewahren. Nutzen – Verschenken – Entsorgen, so lautet der Dreiklang der erlaubten Möglichkeiten. Es gibt nicht mal die Pflicht, den Absender zu kontaktieren, falls ein Herkunftsnachweis im Paket stecken sollte. Auch eine beiliegende Rechnung muss selbstverständlich nicht bezahlt werden. […]
Steht oben im Text!
Ich habe bis jetzt 5 Sendungen erhalten, bei 2 lag ein Zettel bei mit dem Text:
Wir hoffen, das Ihnen Ihr Geschenk gefällt und würden uns freuen, Sie schon bald bei http://www.amazon.de gegrüssen zu dürfen.
Bin mal gespannt, was ich morgen bekomme.
Hi.
Ich habe gerade auch das Problem mit einem Artikel, den ich nicht bestellt habe. Amazon sagt erst, ich hätte ihn bestellt, gestern die Erkenntnis, ich war es doch nicht! Der eig Verkäufer reagiert nicht auf Emails, obwohl ich nur einen Rücksendeaufkleber benötige, da ich nicht über 20€ bezahlen will auf eigene Kosten! Mittlerweile bekam ich einen Brief vom Inkassounternehmen!
Langsam weiß ich nicht mehr weiter!