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Anwaltskanzlei bereitet Klage gegen Datenhändler vor


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Die Anwaltskanzlei CLLB Rechtsanwälte informiert über ein Verfahren gegen den Datensammler Lead Spot Media GmbH. Die Pressemeldung zu dem Verfahren lesen Sie bei uns. Unter anderem bittet die Kanzlei um Mithilfe von Geschädigten, welche sich in Besitz von Informationen zu den Gewinnspielen des Unternehmens befinden.

Auf Onlinewarnungen.de haben wir bereits über die Gewinnspiele der Lead Spot Media GmbH berichtet. Auch finden Sie auf unserer Webseite Informationen dazu, wie Sie das erteilte Werbeeinverständnis widerrufen und das Gewinnspiel kündigen. Nun hat Onlinewarnungen.de erfahren, dass sich eine Rechtsanwaltskanzlei aus Berlin mit dem Thema auseinandersetzt, und gerichtlich gegen den Datenhändler vorgehen möchte. Die folgende Pressmitteilung haben die CLLB Rechtsanwälte verfasst, welche wir hier unverändert wiedergeben.

„CLLB Rechtsanwälte vertritt Kläger im gerichtlichen Verfahren gegen die Lead Spot Media GmbH wegen Gewinnmitteilung im Zusammenhang mit Online-IPhone Gewinnspiel

Berlin, den 22.09.2017

Das Unternehmen Lead Spot Media GmbH war schon häufiger Gegenstand von Berichterstattungen auf Onlinewarnungen.de. Es bietet nach eigener Darstellung Marketingleistungen im Internet an und wird mit Gewinnverfahren in Verbindung gebracht. Nun soll dem Unternehmen seine Verwicklung in Gewinnverfahren nachgewiesen werden. Jede Mithilfe ist dabei willkommen.

Presemeldung CLLB Rechtsanwälte
(Quelle: Bild CLLB Rechtsanwälte)

Gegenwärtig klagt die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München und Berlin für einen Mandanten gegen die Lead Spot Media wegen eines Gewinnverfahrens im Internet.
Es wurde bei dem Besuch einer Website suggeriert, der Mandant der Kanzlei hätte bei einem Gewinnspiel gewonnen.

Er müsse lediglich seine Adressdaten angeben und diverse Zustimmungserklärungen für die Weiterverwendung seiner Daten anklicken. Dann würde er seinen Preis, ein neues IPhone, erhalten.
Nachdem die Daten eingegeben waren, übersandte der zwielichtige Urheber der Gewinnmitteilung den versprochenen Gewinn allerdings nicht. Vielmehr muss der Mandant davon ausgehen, dass seine Daten, inklusive Emailadresse, in der Datenbank von Werbetreibenden gelandet sind, die diese Daten für weitere Emails, Anschreiben, oder gar Anrufe verwenden.

Eine vom Gesetzgeber speziell geschaffene Vorschrift gibt dem Empfänger einer Gewinnmitteilung das Recht auf den Erhalt des Gewinnes.

Es ist jedoch der Nachweis erforderlich, wer der Urheber des Gewinnspiels ist. Die Anbieter von Gewinnverfahren versuchen häufig anonym zu bleiben und verschleiern ihre Urheberschaft.

Presemeldung CLLB Rechtsanwälte
(Quelle: Bild CLLB Rechtsanwälte)

CLLB muss für ihren Mandanten nunmehr im Gerichtsverfahren den Beweis antreten, dass die Lead Spot Media GmbH tatsächlich für die Durchführung des Gewinnverfahrens verantwortlich ist, wie im Impressum des Gewinnspiels zu lesen war.

Die Kanzlei bittet jeden, der im Besitz von hilfreichen Informationen zu diesem Gewinnspiel ist, um Kontaktaufnahme.

Screenshots und Informationen über das Unternehmen etc. können helfen.

CLLB Rechtsanwälte rät allen Betroffenen von Gewinnverfahren, anwaltlichen Rat bei der Durchsetzung von Ansprüchen einzuholen. Denn oft bestehen auch datenschutzrechtliche Ansprüche und die Bundesnetzagentur kann eingeschaltet werden, sollten unerwünschte Werbeanrufe folgen. Verfügt ein Empfänger einer Gewinnmitteilung über eine Rechtsschutzversicherung, so übernimmt diese in vielen Fällen die Kosten eines etwaigen Vorgehens.

Eine Kontaktaufnahme ist möglich über CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaftsgesellschaft mbB, Panoramastr. 1, 10178 Berlin, Fon: 030/288 789 60, Fax: 030/288 789 620; Mail: [email protected] Web: www.cllb.de“

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