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Bundesregierung vereinfacht Krankschreibung um Coronavirus einzudämmen


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Die Bundesregierung möchte die Ausbreitung des Coronavirus in Deutschland verlangsamen. In diesem Zusammenhang wurde festgelegt, dass Ärzte Patienten auch ohne persönlichen Arztbesuch krankschreiben können. Wir erklären, für wen und wie lange die Regelung gilt.

Die Bundesregierung hat am 09.03.2020 eine Erklärung zur aktuellen Lage des Coronavirus abgegeben. In diesem Zusammenhang wurde noch einmal verdeutlicht, wie sich die Menschen in Deutschland vor dem SARS-CoV-2 Virus schützen können. Besonders wichtig ist laut Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, dass sich der Virus nicht so schnell ausbreitet.

In diesem Zusammenhang wurde noch einmal darauf hingewiesen, dass auf Reisen möglichst verzichtet und öffentliche Verkehrsmittel gemieden werden sollen. Von einem Besuch einer Veranstaltung mit mehr als 1000 Menschen ist generell abzuraten. Älter Menschen über 60 Jahre, sollten sich gegen Pneumokokken impfen lassen.

Wir müssen all unsere Kraft hauptsächlich darauf verwenden, die Ausbreitung des Virus in Deutschland zu verlangsamen. Nur so können unser Gesundheitssystem und die Forschung gut damit umgehen.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn am 09.03.2020
Krankschreibung: Erneut Änderungen – Arztbesuch wieder notwendig (Video)

In den letzten Wochen konnten Sie bei leichten Atemwegserkrankungen oder einer Erkältung ganz problemlos via Telefon einen Krankenschein anfordern. Ein Arztbesuch war nicht notwendig. Das ändert sich ab 20.04.2020 wieder. Jetzt sollen wieder alle Erkrankten

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Krankschreibung ist jetzt auch ohne Arztbesuch möglich

Beschlossen wurde eine Änderung bei der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Die Bundesregierung teilt mit, dass Patienten mit leichten Erkrankungen der oberen Atemwege nach einer telefonischen Rücksprache mit dem Arzt einen Krankenschein erhalten können. Möglich ist die telefonische Krankschreibung beispielsweise für Patienten mit einer leichten Erkältung. Maximal sieben Tage kann der Arzt Sie aufgrund dieses Infekts via Ferndiagnose Krank schreiben. Die Arztpraxis muss dafür nicht aufgesucht werden. Diese Regelung gilt ab 09. März 2020 und soll zunächst für vier Wochen bestehen bleiben.

Die Arbeitsunfähigkeitsbeschreibung soll dem Patienten entweder per Post zugesandt werden oder sie wird in der Arztpraxis abgeholt. Allerdings hat der Arzt das letzte Wort und entscheidet, ob er den Patienten persönlich sehen und untersuchen möchte.

Vorsicht bei anonymen Informationen über soziale Netzwerke

Seit einiger Zeit werden über WhatsApp, Facebook oder andere soziale Netzwerke zahlreiche Informationen verbreitet, die in den meisten Fällen anonym veröffentlicht wurden. Häufig werden diese als absolut brisant dargestellt. Inhaltlich ist an den Fake-Nachrichten jedoch nichts dran. Sie dienen allenfalls dazu, die Menschen weiter zu verunsichern. Im schlimmsten Fall wiegen sich die Menschen in einer falschen Sicherheit, weil Sie den unseriösen Tipps folgen. Das kann lebensgefährlich sein. Über folgende Fake-Nachrichten rund um das Coronavirus haben wir bereits ausführlich berichtet:

Weitere Informationen und Antworten auf die häufigsten Fragen finden Sie in unserem Übersichtsartikel zum Coronavirus.

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