Bis zu 85 Euro sollen Sie demnächst mehr bezahlen, wenn Sie falsch Parken und dabei womöglich andere Verkehrsteilnehmer behindern. Vor allem Radfahrer und Behinderte sollen von den höheren Strafen für Autofahrer profitieren. Wir erklären, was sich für Falschparker bald ändert.
Falsch Parken wird demnächst teurer. Die dpa berichtet, dass das Parken auf Geh- und Radwegen statt bisher 15 Euro nun mit 100 Euro zu Buche schlagen soll. Neue Bestimmungen gelten auch für das Halten auf Schutzstreifen, die eigentlich für den Radverkehr reserviert sind. Auf diesen mit einer gestrichelten Linie für die Radfahrer angezeigten Zone durfte man bisher drei Minuten lang halten. Diese Ausnahme gilt bald nicht mehr. Für das Parken auf Radwegen gibt es in schweren Fällen sogar einen Punkteintrag im Register in Flensburg.
Auch der Tarif für falsches Parken an einer unübersichtlichen Stelle wird erhöht. Bisher haben die Behörden 15 Euro verlangt, nun sollen es 35 Euro werden. Wer auf einem für Schwerbehinderte reservierten Parkplatz sein Auto abstellt, wird demnächst mit 55 Euro zur Kasse gebeten statt der aktuellen 35 Euro.
Gefahrensituationen durch höhere Strafen verhindern
Die höheren Strafen sollen vor allem die Radfahrer besser schützen, die noch immer von den motorisierten Verkehrsteilnehmern teilweise ignoriert und benachteiligt werden. Der Gesetzgeber hofft weiterhin, vor allem in den Städten gefährliche Verkehrssituationen verhindern zu können, wenn er die Gebühren für das Fehlverhalten heraufsetzt.
Der Bundesrat billigte die Reform der Straßenverkehrsordnung von Minister Scheuer am 14.2.2020. Unklar blieb zunächst nur, wann die neuen Bestimmungen in Kraft treten. Das Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur teilt mit, dass die Änderungen so schnell wie möglich erfolgen sollen. In folgenden Bereichen müssen Sie mit höheren Bußgeldern rechnen:
- Unberechtigtes Parken auf einem Schwerbehindertenparkplatz (35 Euro auf 55 Euro)
- Rechtswidriges Parken an engen oder unübersichtlichen Straßenstellen bzw. im Bereich einer scharfen Kurve (15 Euro auf 35 Euro)
- Verbotswidriges Parken auf Geh- und Radwegen sowie das neue unerlaubte Halten auf Schutzstreifen sowie Parken/Halten in 2. Reihe (ab 15 Euro auf bis zu 100 Euro)
- unerlaubte Nutzung der Rettungsgasse (200 – 320 Euro, 2 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot)
Gefälschte Strafzettel: Wenn das Knöllchen nicht echt ist – Polizeiwarnung
Sie haben einen Strafzettel bekommen, weil Sie falsch geparkt haben? Diesen sollten Sie aus verschiedenen Gründen nicht vorschnell bezahlen. Denn seit längerer Zeit werden auch Knöllchen gefälscht und an die Windschutzscheiben der Autofahrer geheftet.
Also ich denke nicht, dass das Bisschen mehr Geld, das man ab jetzt bezahlen muss, was großartig ändert bei den Autofahrern. Ich bin selbst keine Autofahrerin wegen Sehschädigung. Aber ein Nichtbehinderter, der gut betucht ist, der stellt sich auch ohne Parkausweis da hin, blecht und lässt mich mit meiner sehenden Begleitung voll im Regen stehen. Ja er pöbelt mich und ihn/sie vielleicht noch blöd an, was das soll und wieso ich als „nur“ blinde jetzt auf einmal den Parkplatz in Anspruch nehmen will? Ja klar kann ich noch ganz gut laufen aber halt „nur“ nichts sehen. Aber wie gesagt, da hätte so Einiges um richtig viel mehr erhöht gehört. Und nicht bloß mit Geld; da gehören öfters mal Fahrverbote her.