Über 900.000 Telekom-Kunden leiden derzeit unter einem Ausfall des Internet-, Telefon- und TV-Anschlusses. Verantwortlich war mit hoher Wahrscheinlichkeit ein weltweiter Cyberangriff auf Fernwartungsschnittstellen von Routern. Jetzt fragen sich viele Telekom-Kunden, die lange Zeit offline waren, ob sie einen Anspruch auf Schadenersatz haben.
Am 27. und 28. November 2016 waren über 900.000 Kunden der Deutschen Telekom vom Ausfall der DSL-Verbindung und des Festnetzanschlusses der Telekom betroffen. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) geht davon aus, dass der Ausfall auf einen weltweiten Angriff auf ausgewählte Fernverwaltungsports von DSL-Routern zurückzuführen ist. Durch den Cyber-Angriff sollten die Geräte mit Schadsoftware infiziert werden, was den Cyberkriminellen offenbar auch gelungen ist.
Angegriffen wurden nicht nur ausgewählte Einrichtungen im Bereich der Telekommunikationstechnik. Auch das vom BSI geschützte Regierungsnetz wurde angegriffen. Aufgrund funktionierender Schutzmaßnahmen blieb der Angriff jedoch erfolglos.
Haben Verbraucher Schadenersatzansprüche gegen die Deutsche Telekom?
Die Telekom hat auf den Ausfall der Internetverbindung sehr schnell reagiert. Für Telekom-Kunden bot das Unternehmen einen Day-Flat Pass an. Damit konnten die Telekom-Kunden über ihr Smartphone oder den Tablet-PC über die mobile Internetverbindung surfen. Auch allen Kunden die kein Mobilfunk der Telekom nutzen, bot das Unternehmen unbürokratische Hilfe im nächsten Telekom Shop an. Dadurch war sichergestellt, dass Kunden online bleiben und die wichtigsten Anwendungen wie das Onlinebanking weiterhin nutzen konnten. Hier kann der Telekom also kein Vorwurf gemacht werden.
In Bezug auf einen möglichen Schadenersatz sieht es für Telekom-Kunden nicht besonders rosig aus. Laut Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Medienrechtskanzlei Wilde Beuger Solmecke garantiert die Deutsche Telekom eine Verfügbarkeit des Anschlusses von 97 Prozent. Das bedeutet, dass 3 Prozent des Jahres der Internetanschluss ausfallen darf. Das wären umgerechnet 11 Tage pro Jahr, kalkuliert Solmecke. Demnach haben Telekom-Kunden aktuell keinen Anspruch auf Schadenersatz. Aber selbst nach den 11 Tagen ist der mögliche Schadenersatzanspruch arg begrenzt und eher als symbolisch anzusehen. Im Video geht Rechtsanwalt Solmecke näher auf dieses Thema ein und beantwortet die wichtigsten Fragen:
Waren Sie vom Ausfall der Telekom-Router betroffen?
Was halten Sie von dem Ausfall? Hat die Telekom ihre Infrastruktur zu wenig gegen Angriffe von außen geschützt oder sehen Sie es locker und können mit dem Ausfall leben? Diskutieren Sie mit unseren Lesern in den Kommentaren unter diesem Artikel.
Mein Router Speedport W921V fiel am 27.11.2016 aus – und damit die Telefonie und der Zugriff auf das Internet. Da das Mobilfunknetz der Telekom in meinem Wohnort unzureichend ausgebaut ist, der nächste T-Punkt rund 80 km entfernt zu finden ist, ein von der Telekom lizensierter privater Händler in der Nähe nicht helfen konnte, benötigte ich vier Briefe an die Telekom, ehe sie am 19.12.2016 die Entstörung einleitete. Der W921V war teilzerstört. Er wurde ersetzt durch das Nachfolgemaodell Speedport W922V – ab 21.12.2016 funktionierte wieder der Anschluss. Die Telekom weigert sich, Schadenersatz für den teilzerstörten Router W921V zu leisten. Das Wort „Kulanz“ kommt im Sprachgebrauch der Telekom nicht vor.