Kommentare zu: Dicht gemacht: LuL.to gesperrt – Strafen für Betreiber und Nutzer? https://www.verbraucherschutz.com/news/dicht-gemacht-lul-to-gesperrt-strafen-fuer-betreiber-und-nutzer/ Thu, 29 Jun 2017 21:24:25 +0000 hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.10 Von: Esther Müller https://www.verbraucherschutz.com/news/dicht-gemacht-lul-to-gesperrt-strafen-fuer-betreiber-und-nutzer/comment-page-1/#comment-197078 Thu, 29 Jun 2017 21:24:25 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=13954#comment-197078 Als Antwort auf Herman.

Wenn man Amazon Gutscheine mit Karte bezahlt oder gar online gekauft hat, kann man sie bis zum Käufer zurückverfolgen. Nur: Dazu muss man schon extrem naiv sein. Damit würde man dann die Omas erwischen, die den Enkel den Amazon Gutschein gegeben haben, damit er ihnen neue Bücher auf den Reader lädt und als selbstverständlich vorausgesetzt haben, dass der Junge normal einkauft. Obendrein sind die Gutscheine als Geschenk gut geeignet. Es würde mich wundern, wenn man überhaupt sucht.

Die Uploader haben sich eindeutig strafbar gemacht – aber bei einigen gab es auch schon Hausdurchsuchungen.

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Von: Esther Müller https://www.verbraucherschutz.com/news/dicht-gemacht-lul-to-gesperrt-strafen-fuer-betreiber-und-nutzer/comment-page-1/#comment-197077 Thu, 29 Jun 2017 21:14:47 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=13954#comment-197077 Als Antwort auf Rumpelstilzchen.

Ich glaube auch nicht, dass den Nutzern viel Ärger droht. Wer einen Funken Verstand hatte hat eine Mailadresse mit fremden Daten angegeben, die Gutscheine bar bezahlt und einen Tor-Browser genutzt. Außerdem gibt es Probleme, wenn mehrere Leute – darunter womöglich noch strafunmündige Kinder – sich einen Anschluss teilen und last not least ist fraglich, ob die von den Betreibern gesammelten Daten vor Gericht verwertet werden können.

Nur: Lul.to war eindeutig eine kommerzielle Seite und die Betreiber waren keine unschuldigen Sündenböcke für irgendetwas.

Diese Aktion wird wie die vorhergehenden dazu führen, dass andere illegale Seiten mehr Zugriffe haben – aber auf Dauer kann man das Problem Piraterie nur lösen, wenn man gut legale Leihmöglichkeiten anbietet und die Differenz zwischen dem Preis des gedruckten Buches – das man verschenken oder weiterverkaufen kann – und dem Ebook größer wird.

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Von: Esther Müller https://www.verbraucherschutz.com/news/dicht-gemacht-lul-to-gesperrt-strafen-fuer-betreiber-und-nutzer/comment-page-1/#comment-197076 Thu, 29 Jun 2017 21:08:04 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=13954#comment-197076 Als Antwort auf Kickoff.

Das ist schon richtig – aber wie viele Leute haben wirklich ihre eigenen Daten angegeben? Ein Bernd Fleißig, der nicht einmal einen Internetanschluss hatte wurde einmal mit einer Haussuchung heimgesucht, weil Spiegelbest seine Daten aus dem Telefonbuch abgeschrieben hatte. Das kann auch jeder andere so handhaben – es wäre Sache der Staatsanwaltschaft etwas andere nachzuweisen.

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Von: Kickoff https://www.verbraucherschutz.com/news/dicht-gemacht-lul-to-gesperrt-strafen-fuer-betreiber-und-nutzer/comment-page-1/#comment-197075 Sat, 24 Jun 2017 21:47:54 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=13954#comment-197075 Als Antwort auf Rumpelstilzchen.

Rumpelstilzchen, Irrtum. User mussten zumindest eine gültige Mailadresse hinterlassen und spätestens wenn sie sich als besonders „wertvolle Mitglieder“ mit sogenannten „Buchspenden“, die ihnen nicht gehörten, sondern nur den Urhebern, aktiv eingebracht hatten, wird es interessant. Dazu musste es Schriftverkehr geben, es wurde ein Angebot gemacht. Das hinterlässt Spuren!

eBooks gehören den Urhebern und nicht den Dieben/Piraten, die diese weiter illegal verbreiten. Somit kommt immer eine Urheberechtsverletzung zustande. Auch bei den „Nur-Lesern“. Es war absolut transparent, dass hier keine legalen Verkäufe getätigt wurden. Es gab ständig Proteste von bestohlenen Rechteinhabern, die mit lächerlichen Argumenten abgespeist wurden. Dass es ein Urheberrecht gibt, sollte jedem spätestens nach dem Besuch einer Grundschule klar sein. Jedem der LESEN und LAUSCHEN kann.

Worum es geht? Um die Wahrung der Rechte von Autoren und ihrer Verlage. Sündenbock? Die Portalbetreiber, die wissentlich etwas verkauft haben, was ihnen nicht gehört? Sorry, hier wurden die Kleinen geprellt und abgesahnt haben Diebe, oder auf neudeutsch umgedeutelt: Piraten! Denen haben die User in die Hände gespielt.

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Von: Rumpelstilzchen https://www.verbraucherschutz.com/news/dicht-gemacht-lul-to-gesperrt-strafen-fuer-betreiber-und-nutzer/comment-page-1/#comment-197074 Fri, 23 Jun 2017 07:51:06 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=13954#comment-197074 Ich glaube eher nicht, dass die 30.000 Nutzer rechtlich belangt werden können. Wenn man sich in dem Portal dort nur mit Nutzername und Passwort angemeldet hatte, dann ist es für die Polizei extrem schwer, die Identität der Nutzer festzustellen. Und die Zahlung mit Amazon-Gutscheinen kann auch kaum nachverfolgt werden.
Letzten Endes geht es bei dieser Aktion doch nur darum, die finanziellen Interessen der grossen Buchverlage und Online-Händler wie Amazon zu schützen. Dafür müssen dann halt solche Plattformen sozusagen als Sündenbock büssen – frei nach dem Motto: „Die Kleinen hängt man und die Grossen lässt man laufen!“
Und die Einzigen, die sich von dieser Sache (neben den BUchverlagen und Amazon) einen grossen Gewinn versprechen, sind die so genannten „Abmahn-Anwälte“, die im Urheber- und Medienrecht tätig sind. Wahrscheinlich reiben die sich im Stillen schon die Hände und rechnen sich aus, was da für sie so abfällt.

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Von: Herman https://www.verbraucherschutz.com/news/dicht-gemacht-lul-to-gesperrt-strafen-fuer-betreiber-und-nutzer/comment-page-1/#comment-197073 Thu, 22 Jun 2017 16:11:40 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=13954#comment-197073 Mir leuchtet das nicht ganz ein. Man hat sich dort mit seinen Daten registriert und Sachen gekauft?
Wie hat man denn dann bezahlt? Kreditkarte, Überweisung, Paypal? Dann dürfte es ja ziemlich ungemütlich werden.
Ok, habe zwischenzeitlich Google bemüht, via Amazon Gutschein, eine zeitlang wohl über Paysafecards und über Bitcoin.

Wie will man denn Amazon Gutscheine zurückverfolgen? Die bekommt man in jedem Supermarkt, sogar bei eBay usw.

Spannende Geschichte die ich auf jeden Fall im Auge behalte.

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