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eBay: „Sofort-Kaufen“-Preis kann ungültig sein – BGH-Urteil


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Schnäppchenjäger aufgepasst. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Verkäufer bei eBay einen anderen Preis verlangen können, als sie bei der „Sofort-Kaufen“-Option angegeben haben. Wann so ein Vorgehen rechtens ist und was das für Sie bedeutet, haben wir für Sie hier zusammengefasst.

Wie der Bundesgerichtshof beschlossen hat, ist es möglich, dass der „Sofort-Kaufen“-Preis bei eBay unverbindlich wird. Allerdings ist das nur dann der Fall, wenn sich Käufer und Verkäufer explizit darauf einigen. Dazu muss gegeben sein, dass beide ausdrücklich von den allgemeinen Geschäftsbedingungen des eBay-Portals Abstand nehmen, die eigentlich eine verbindliche Preisangabe regeln. 

Allgemein bekannt ist, dass mit steigendem Preis auch die Provision, die an eBay zu zahlen ist, höher ausfällt. Genau diese Höhe der Provision, versuchen einige Verkäufer mit Tricks gering zu halten. Dazu wird ein Artikel beispielsweise für 50 Euro Sofort-Kaufen angeboten. In der Artikelbeschreibung wird dann aber erklärt, warum von den AGB des Auktionshauses abgewichen wird und dass der eigentliche Kaufpreis höher liegt. Sobald in der Artikelbeschreibung ein anderer Preis angegeben wird, ist dieser als wirksamer Preis rechtens und vom Käufer zu zahlen.

Hintergrund zum BGH-Urteil für eBay „Sofort-Kaufen Angebote“

Der BGH befasste sich mit diesem Thema, da ein Verkäufer ein E-Bike für 100 Euro Sofort-Kaufen auf eBay anbot. Er wies bereits im Titel des Angebots darauf hin, dass die Artikelbeschreibung zu lesen sei. Dort erklärte er die Abweichung von den eBay-AGB und setzte als Kaufpreis 2.600 Euro fest. Der Käufer klickte auf 100 Euro Sofort-Kauf und erhielt das Rad nicht für 100 Euro, denn der Verkäufer berief sich auf den anderweitig festgelegten Preis und forderte 2.600 Euro von dem Schnäppchenjäger. Der BGH entschied zugunsten des Verkäufers, da es sich um einen individuell vereinbarten Preis handelte, der ausdrücklich in der Artikelbeschreibung festgesetzt wurde.

Im Video erklärt Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE das Urteil noch etwas genauer:

Das müssen Sie bei eBay künftig beachten

Günstige Sofort-Kaufen Angebote sollten Sie ab sofort gründlich überprüfen. Falls in der Artikelbeschreibung ausdrücklich ein anderer Kaufpreis festgesetzt ist, ist dieser gültig. Denn: Mit dem Kauf erklären Sie sich einverstanden, bewusst von den eBay-AGB abzuweichen. Aber auch als Verkäufer können Sie nicht einfach nach Lust und Laune die Preise festsetzen. Sie müssen ausdrücklich eine Preisabweichung vom Sofort-Kauf erkennbar machen. Zudem riskieren Verkäufer mit derartigen Trickserein natürlich den Ausschluss von der Onlineshoppingplattform. 

Heute aktuell: Das müssen Sie gelesen haben:

Finden Sie das Urteil fair?

Was halten Sie von dem Urteil der Karlsruher Richter? Finden Sie es in Ordnung, dass Verkäufer als Kaufpreis einen niedrigeren Preis angeben können, als sie dann in der Artikelbeschreibung verlangen? Macht für Sie das Einkaufen so überhaupt noch Spaß, wenn Sie immer damit rechnen müssen, ausgetrickst zu werden? Über die Kommentare unter dem Artikel können Sie mit anderen Lesern diskutieren und Ihre Meinung äußern.

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