Das bayrische Landeskriminalamt berichtet von einem Ermittlungserfolg gegen einen Täter, der vermutlich aus seinem Kinderzimmer Internetnutzer mit angeblich erstellten Schmuddelvideos erpresst. Durch den Erfolg konnten nicht nur einige Straftaten aufgeklärt, sondern neue Straftaten vereitelt werden.
Immer wieder melden sich bei uns Leser, die mit E-Mails erpresst werden. In diesen Nachrichten wird behauptet, dass der Computer/das Smartphone vom Nutzer mit Schadsoftware infiziert wurde. Daraufhin hat der Erpresser angeblich ein Video erstellt, was den Internetnutzer beim Besuch von pornografischen Webseiten zeigt und angeblich intime Filmaufnahmen enthält. Den Nutzern wird gedroht, diese Filmaufnahmen zu veröffentlichen, sollten diese nicht eine Zahlung per Bitcoin tätigen. Allerdings ist bisher kein einziger Fall bekannt, bei dem der Rechner tatsächlich infiziert wurde beziehungsweise derartige Aufnahmen veröffentlicht wurden.
Jetzt ist es der Zentralstelle Cybercrime Bayern und dem Bayerischen Landeskriminalamt gelungen einen Täter ausfindig zu machen. Auch wenn die Polizei weiß, dass es sich nicht um einen Einzeltäter handelt, ist die Ergreifung des 17-jährigen Bremers doch ein Teilerfolg.
In den Ermittlungen eingebunden sind die regionalen Polizeidienststellen in Bayern, die Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB) und das Bayerischen Landeskriminalamt (BLKA). Die ZCB wurde von der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg ins Leben gerufen. Insgesamt liegen derzeit knapp 3.200 Anzeigen zu diesen konkreten Fällen vor. Die Dunkelziffer der Nutzer, die diese Nachrichten erhalten, ist vermutlich viel höher.
Wie wurde der Erpresser gefunden?
Durch die umfangreich geführten Ermittlungen gelang es den 17-jährigen Deutschen aus Bremen bereits im November 2018 zu stellen. Eine Staatsanwältin der Zentralstelle Cybercrime Bayern und Beamte des Bayerischen Landeskriminalamtes durchsuchten mit Unterstützung des Landeskriminalamtes Bremen das Zimmer des Jugendlichen in seinem Elternhaus. Dabei konnte zahlreiches EDV-Equipment sichergestellt werden. Die Auswertung dieser gefundenen Beweise dauert noch an.
Bei seiner Vernehmung machte der 17-jährige keine Aussagen zu den ihm vorgeworfenen Taten. Er wurde im Anschluss wieder seinen Eltern übergeben. In ihrer Pressemitteilung teilen das ZCB und das BLKA mit, dass aus ermittlungstaktischen Gründen erst jetzt über den Ermittlungserfolg berichtet wird.
Erpressung: 2. Mahnung im Namen von Rechtsanwalt Wolf erpresst Bitcoin
In vielen E-Mail-Postfächern befindet sich aktuell eine Letzte Mahnung mit einem Aktenzeichen. Diese wird scheinbar von einem Rechtsanwalt versendet. Nach dem Öffnen der Nachricht sehen Sie jedoch sehr schnell, dass es sich hier um Erpressung
Nun, weshalb werden die Namen der gefassten und überführten Täter nicht publiziert und diese Schmuddel-Erpresser nicht öffentlich an den Pranger gestellt? „Datenschutz“ etwa????? Die kennen ^doch auch keine Skrupel. Ab mit dem Dreckpack in den Knast, egal ob 17-jährig oder 50 Jahre alt.