Den Führerschein für die Klasse AM (Mopedführerschein) können Sie erwerben, wenn Sie das 16. Lebensjahr vollendet haben. In einigen Bundesländern gibt es eine Ausnahmeverordnung. Wir erklären Ihnen, was es mit der Ausnahme auf sich hat und in welchen Bundesländern diese gilt.
Um den Führerschein für die Mopedführerschein (Klasse AM) erwerben zu können, müssen Sie mindestens 16 Jahre alt sein. In fünf deutschen Bundesländern gab es einen Modellversuch mit einer Ausnahmegenehmigung. Diese erlaubte ein Mindestalter von 15 Jahren für die Führerscheinneulinge.
Am 05. Dezember 2019 wurde das Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften erlassen. Aus diesem geht hervor, dass alle Bundesländer selbst bestimmen können, ob Sie die Ausnahmegenehmigung zur Erteilung der Fahrerlaubnisklasse AM einführen. Neben den fünf Bundesländern, welche die Ausnahmeregelung während des Modellversuches bereits eingeführt hatten, haben sich nun weitere Landesregierungen entschieden, den gleichen Weg zu gehen. Insgesamt elf Bundesländer machen von der Ausnahmeregelung Gebrauch, die den Erwerb der Fahrerlaubnisklasse AM bereits mit dem vollendeten 15. Lebensjahr erlaubt.
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Was ist bei der Ausnahmeregelung zu beachten?
Nachdem der Modellversuch in den fünf Bundesländern ausgewertet wurde, ist dieser als erfolgreich eingestuft. Mit der Bekanntmachung der Gesetzesänderung im Dezember 2019, können sich auch die anderen Bundesländer zu diesem Schritt entschließen. Bisher gestatten die Bundesländer
- Bayern
- Brandenburg
- Hessen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
den Erwerb der Führerscheinklasse AM mit 15. In allen anderen Bundesländern bleibt das Mindestalter von 16 Jahren bestehen. Wenn Sie Ihren Führerschein in Ihrem Bundesland bereits mit 15 Jahren erwerben konnten, sind Sie nur in den oben genannten Ländern legal unterwegs. Fahren Sie mit Ihrem Moped oder Roller in einem anderen Bundesland, begehen Sie die Straftat Fahren ohne Fahrerlaubnis. Erst wenn Sie 16 Jahre alt sind, dürfen Sie bundesweit mit der Klasse AM ein entsprechendes Fahrzeug legal führen.
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Was sagen Sie zur Altersbegrenzung?
Was halten Sie von der Ausnahmeregelung? In den Kommentaren unter unserem Artikel können Sie uns gern Ihre Meinung zu diesem Thema hinterlassen. Sie können auch Ihre Fragen stellen. Unsere Leser oder wir werden diese beantworten.
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