Kein Sicherheitsgurt angelegt? Das kann teuer werden, und damit ist nicht nur das Bußgeld gemeint. Im Falle eines Unfalls bekommen Sie womöglich eine Teilschuld, obwohl der Unfall durch einen anderen Verkehrsteilnehmer verursacht wurde. Und das kann richtig teuer werden.
Ein Verkehrsunfall ist ein Ereignis, das sich niemand wünscht. Dennoch passieren auf Deutschlands Straßen jeden Tag mehrere Tausend Unfälle. Zum Glück kommt es bei den meisten Unfällen nur zu Blechschäden. Das liegt auch an den vorgeschriebenen Sicherheits- und Rückhalteeinrichtungen im Fahrzeug und die Pflicht, diese zu nutzen.
Doch es gibt immer wieder Fahrzeugnutzer, dabei ist es egal, ob Fahrer oder Mitfahrer, die sich als sogenannte Gurtmuffel erweisen. Sie sehen es einfach nicht ein, den Sicherheitsgurt während der Fahrt anzulegen. Gerade Fahrzeuge der neueren Generation haben ein eingebautes Warnsystem, das auf den nicht angelegten Sicherheitsgurt hinweist. Doch auch dieses wird ausgetrickst. Dabei ist es wichtig, den Gurt anzulegen. Er schützt nicht nur vor Verletzungen bei einem Unfall. Er schützt auch vor Strafen und finanziellem Verlust.
Teilschuld durch nicht angelegten Sicherheitsgurt
Nach einem Verkehrsunfall wird der Schaden durch die Kfz-Versicherung reguliert. Dazu gehört auch das Schmerzensgeld, wenn Personen verletzt wurden. Doch es kann dem Geschädigten eine Teilschuld zugewiesen werden, wenn sich dieser nicht ausreichend gesichert und so zu den Verletzungen indirekt beigetragen hat?
Was war geschehen: Wie die Stiftung Warentest berichtet, war es zu einem schweren Verkehrsunfall gekommen. Dabei erlitt das Unfallopfer schwere Verletzungen an seinen Knien. Diese waren durch den Aufprall an des Armaturenbrett gedrückt worden. Der Fahrzeugführer forderte von der Versicherung ein Schmerzensgeld in Höhe von 45.000 Euro. Das Landgericht (LG) Passau folgte dem Antrag und sprach ihm die Summe zu. Doch die nächst höhere Instanz sah den Fall anders. Im Gerichtsurteil durch das Oberlandesgericht (OLG) München (Az. 10 U 3171/18), wurde dem Fahrzeugführer eine Teilschuld angerechnet.
Zum Zeitpunkt des Unfalles war das Unfallopfer nicht angeschnallt. Wie das OLG in seiner Begründung anführt, wären der Fahrzeugführer erheblich geringer verletzt worden, hätte er den vorgeschriebenen Sicherheitsgurt getragen. Auch wenn er den Unfall nicht verursacht hat, wurde ihm aus dem genannten Grund eine Teilschuld von 30 Prozent angerechnet. Somit wurde das Schmerzensgeld gekürzt.
Falsch geparkt: Wann darf abgeschleppt werden – Stiftung Warentest klärt auf
Wenn das Fahrzeug plötzlich weg ist, dann muss es nicht gestohlen sein. Immer häufiger wird bei Parkverstößen abgeschleppt. Zu Recht? Beim Parken kommt es immer häufiger zu Meinungsverschiedenheiten. Bußgelder sind da noch der geringste Ärger.
Es besteht Gurtpflicht in Deutschland, somit hat der Nichtangeschnallte eine Teilschuld zu tragen. Hätte er sich angeschnallt, wären die Verletzungen nicht so schwer gewesen, spricht, deutlich geringer. Wer nicht angeschnallt ist im Pkw, der riskiert bewusst schwere Verletzungen oder sogar den eigenen Tod bei einem Unfall.
Ich finde das richtig so. Die Gurtpflicht ist keine Empfehlung, sondern ein Muß. Wenn einem Unfallopfer nachgewiesen werden kann, dass durch Anlegen des Gurtes die Folgen geringer gewesen wären, sollte der Schandensersatz und/oder Schmerzensgeld angemessen gekürzt werden.
Es gibt aber wohl auch Fälle, in denen die Verletzungen durch den Gurt verschlimmert wurden oder überhaupt erst entstanden sind. In solchen Fällen wäre dann fairerweise auch ein höheres Schmerzensgeld richtig.
Sind Gurtmesser eigentlich inzwischen ebenfalls Pflicht?
Nein, Gurtmesser sind keine Pflicht.
Beste Grüße