Bisher befanden Sie sich als Nutzer eines illegalen Streaming-Portals in einer Grauzone, wenn es um das Streamen von Filmen und Serien ging. Doch der EuGH hat am 26. April 2017 ein Urteil gefällt, was die Nutzung der illegalen Angebote zur Rechtswidrigkeit macht.
Als Konsument befanden Sie sich bisher auf der scheinbar sicheren Seite, wenn Sie illegale Streaming-Portale wie kinox.to genutzt und aktuelle Filme oder Serien gestreamt haben. Dieser Meinung waren bisher viele Rechtsanwälte. Doch das aktuelle Urteil vom EuGH zu diesem Thema muss für ein Umdenken unter den Nutzern sorgen.
Die Rechtsanwaltskanzlei Wilde Beuger Solmecke hat sich mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs befasst und sagt, was dieses in Zukunft für die Nutzung von illegalen Streaming-Portalen bedeutet.
Nutzung von illegalen Streaming-Diensten ist strafbar
Obwohl es zunächst nur um einen externen Streamingplayer ging, hat das Urteil doch weitreichendere Folgen. Denn bei genauerem Betrachten der Urteilsgründe lässt sich die Entscheidung der Richter auch auf den Abruf von Streaming-Angeboten übertragen.
Demnach ist es illegal, wenn Sie wissen oder wissen hätten müssen, dass das genutzte Streaming-Portal rechtswidrig handelt.
Keine Abmahnwelle zu erwarten
Trotz des Urteils rechnet Medienanwalt Solmecke nicht mit Abmahnwellen, wie sie von Tauschbörsen-Verfahren bekannt sind. Da Nutzer nur über die IP-Adresse ausfindig gemacht werden können, wird die Ermittlung erschwert. Zudem agieren viele illegalen Portale meist anonym und speichern keine IP-Adressen.
Lediglich Premium-Nutzer, welche für den Dienst bezahlen und somit auch Adress-Daten angeben, sind leichter ausfindig zu machen und sollten auf der Hut sein. Denn hier können die Rechteinhaber Forderungen stellen. Laut Rechtsanwalt Solmecke sind durch eine Abmahnung Kosten in folgender Höhe zu erwarten:
Die Abmahnkosten sind seit einiger Zeit auf ca. 150 Euro im Privatbereich gedeckelt, der Schadensersatz pro konsumierten Film dürfte bei etwa 5-10 Euro liegen.
Unabhängig von der Rechtslage sollten Zuschauer immer auch an den Inhaber der Rechte denken. Schließlich schaden Sie der Filmindustrie mit der Nutzung von illegalen Angeboten. Denn durch illegales Streaming entgeht den Rechteinhabern Geld. Wenn das Geld fehlt, können keine neuen Filme produziert werden.
Sport-Streaming auch betroffen
Von dem Urteil des EuGH sind auch Konsumenten von illegalen Bundesligastreams betroffen. Übrigens weisen wir Sie immer wieder in unseren Livestream-Artikeln daraufhin, keine illegalen Quellen zu nutzen und erklären Ihnen auf Onlinewarnungen.de, wie Sie große Events legal per Livestream verfolgen können.
Was halten Sie von dem Urteil?
Nutzen Sie die Kommentare unter diesem Artikel um sich mit anderen Lesern über das Urteil auszutauschen.
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