Corona macht es möglich. Die Einschränkungen führen zu vielen Verboten. Doch einige Regeln führen auch zum Schmunzeln. So beispielsweise die Regel zum Eislecken nach dem Kauf eines Eises. Was es zu beachten gibt und wie schnell Sie lecken sollen? Wir haben ins Amtsdeutsch reingeschaut.
Über Sinn oder Unsinn mancher Regeln während der Corona-Schließzeit lässt sich streiten. Fakt ist: solange es keinen Impfstoff oder keine Arznei gegen das Coronavirus gibt, müssen wir uns alle an Regeln halten. Manche Sachen sind aber einfach auch nur erfunden und werden von Betrügern ausgenutzt, um an Ihr Geld zu kommen. Deswegen stellen wir Ihnen die Betrugsmaschen rund um SARS-Cov-2 und Covid vor.
Zurück zu den Regeln. Diese werden meist von der Bundesregierung, auf Länderebene auch von den Ministerpräsidenten festgelegt. Am Ende entscheidet auch jeder Bürgermeister für seine Stadt oder das Dorf. Die 1,5 bis 2 Meter Sicherheitsabstand sollten nun die meisten verinnerlicht haben. Auch das Maskengebot, welches in einigen Bundesländern schon eine Maskenpflicht ist, ist soweit klar. Aber dürfen Sie noch Eis kaufen und essen? Und wenn ja, in welchem Tempo ist das gestattet?
Eis lecken? – Ja, aber schnell
Jetzt wo das Wetter schön warm ist und erste Lockerungen zugelassen werden, machen auch die Eisdielen wieder auf. Falls dies nicht schon geschehen war. Doch es gibt eine Regel, die besagt, dass Sie Ihr Eis (Speisen und Getränke) nicht im 50 Meter Umkreis verzehren dürfen.
Doch was sollen Sie machen, wenn die Eistüte so voll ist, dass das Eis schon am Rand runter läuft? Genau für diesen Zweck hat die niedersächsische Landesregierung einen Umgang mit Eis aus der Eisdiele festgelegt. Die amtlich formuliert Ausnahme für Speiseeis lautet wie folgt:
Bei der Anwendung der Verordnung darf insofern pragmatisch vorgegangen werden, als durch erstes rasches Lecken an einer Eiskugel während des zügigen Sichentfernens von der Eisdiele ein Heruntertropfen des Eises auf Kleidung oder Fußboden verhindert werden darf.
Dafür gibt es aber dann auch noch eine Einschränkung:
Für den Verzehr des Resteises gilt jedoch der Abstand von 50 Metern.
Alles klar?
Im Grunde genommen soll das heißen, dass Sie schon am Eis lecken dürfen, während Sie den Verkaufsstand/die Eisdiele verlassen, um ein Heruntertropfen zu verhindern. Es muss nur sichtbar sein, dass Sie sich auf dem Weg von der Eisdiele befinden.
Warum einfach formulieren, wenn es auch auf Amtsdeutsch geht?
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