Bei grenzüberschreitenden Lastschriften kommt es laut der BaFin immer wieder zu Problemen mit einzelnen Anbietern. Diese bieten zwar das SEPA-Lastschriftverfahren an, lassen dafür jedoch nur inländische Konten zu. Wer ein Konto im Ausland unterhält, wird abgelehnt. Müssen Konten innerhalb der Europäischen Union akzeptiert werden?
Für viele Kunden und Anbieter ist es praktisch, wenn die Rechnung per Lastschrift bezahlt wird. Doch es gibt immer wieder Beschwerden darüber, dass Konten ausländischer Banken abgelehnt werden. Die Anbieter schränken Lastschriften auf inländische IBAN-Nummern ein. Viele Verbraucher stellen sich die Frage, ob das Lastschrifteinzugsverfahren auf Konten eines bestimmten Landes eingeschränkt werden darf.
Zu diesem Thema hat sich jetzt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zu Wort gemeldet. Die BaFin vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach. Die Behörde stellt klar, dass die sogenannte IBAN-Diskriminierung nicht zulässig ist, jedenfalls dann nicht, wenn es sich um Zahlungskonten innerhalb der EU handelt. Die Behörde erklärt ihre Rechtsauffassung in Bezug auf die Einschränkung des SEPA-Lastschriftverfahrens auf einzelne Länder wie folgt:
Nach Ansicht der BaFin gilt das auch für Konten in Island, Liechtenstein und Norwegen. Falls Sie selbst von der IBAN-Diskriminierung betroffen sind, können Sie sich als Verbraucher direkt bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht beschweren.
Welche Erfahrungen haben Sie mit Lastschriften innerhalb der EU gemacht?
In den Kommentaren unterhalb des Artikels können Sie uns Ihre Erfahrungen mit SEPA-Lastschriften innerhalb innerhalb der EU mitteilen. Wurde Ihr Konto schon einmal abgelehnt? Diskutieren Sie mit anderen Lesern darüber.