Halten sich die Onlineshops in Deutschland und Europa an geltende Gesetze oder missachten diese den Verbraucherschutz? Das hat eine EU-Kommission jetzt untersucht und ist zu erschreckenden Ergebnissen gekommen. Verbraucherrechte werden von Onlineshop-Betreibern häufig missachtet.
Bereits 2017 wurde die EU-Verordnung gegen Geoblocking verabschiedet. Eine Untersuchung in 27 Ländern ergab nun, dass etwa 500 Online-Händler nicht den Vorgaben entsprechend handeln. Das Prinzip „Einkaufen wie ein Einheimischer“ wurde wiederholt missachtet. Doch das ist nicht das einzige Problem, wenn es um den Verbraucherschutz in Onlineshops geht.
Der Verbraucherschutz wird von vielen Händlern im Internet oft vernachlässigt. Europaweit überprüften nun Aufsichtsbehörden die Angebote von 500 E-Commerce-Unternehmen. Das Ergebnis: Zwei Drittel ignorierten die Rechte der Konsumenten, die von der EU zuvor festgelegt wurden. Kontrolliert wurden Websites, die im Internet Kleidung, Haushaltswaren oder elektrische Geräte anbieten. Ausgenommen von dieser Betrachtung sind die massenhaft vertretenen Fakeshops, vor denen wir beispielsweise in unserer Fakeshop-Liste warnen. Hinzu kommen Onlineshops aus Asien, die mit eigenwilligen Bedingungen die Verbraucherrechte mit Füßen treten.
Verbraucherrechte missachtet
Über ein Viertel der überprüften Händler informierte die Kundschaft nicht über das vierzehntägige Widerrufsrecht. Innerhalb dieser Frist kann jeder Käufer das Produkt ohne Begründung zurückgeben, und der Händler ist verpflichtet, den Kunden auf seiner Webseite entsprechend zu informieren. Ebenso fehlten Hinweise zur gesetzlichen Rücksendefrist. Sie beginnt mit dem Tag, an dem der Kunde dem Händler die Stornierung des Vertrages mitteilt.
Bisher verweigerten Händler oft den Verkauf an Kunden, die in einem anderen EU-Land zu Hause sind. Dieses Verhalten wird auch „Gleoblocking“ genannt und ist laut EU-Regeln verboten. Der Verkäufer muss vielmehr dem Konsumenten einräumen, die Ware selbst abzuholen, den Transport selber zu organisieren oder eine Lieferadresse in einem Land anzugeben, in das der Händler liefert.
Immerhin ein Fünftel der kontrollierten Shops arbeitete mit unvollständigen Preisangaben, denn Zusatzkosten, etwa für den Versand, wurden nicht angegeben. Die zweijährige gesetzliche Gewährleistung wurde bei einem Drittel der angebotenen Waren nicht erwähnt. Die Anbieter sind außerdem verpflichtet, auf der Webseite klar und deutlich auf eine Online-Plattform zur Streitbeilegung hinzuweisen. 45 Prozent stellten keinen entsprechenden Link zur Verfügung.
Seit Jahren regelmäßige Kontrollen durch den Verbraucherkommissar
Die zuständigen Behörden in den jeweiligen Ländern der Europäischen Union werden nun die Anbieter zur Verbesserung ihrer Webauftritte auffordern. Die Kommission stellte klar:
Bei schwerwiegenden Verletzungen der Verbraucherrechte drohen Geldbußen in Höhe von bis zu 4 Prozent des Jahresumsatzes. Für Verbraucherkommissar Didier Reynders ist es nicht hinnehmbar, „dass europäische Verbraucher bei Internetkäufen in zwei von drei Onlineshops nicht richtig über ihre Rechte informiert werden“.
Derartige Kontrollen werden regelmäßig durchgeführt, im letzten Jahr ebenfalls im E-Commerce und zuvor bereits bei Fluggesellschaften. Die Kommission will verhindern, dass die Rechte der Konsumenten „im Kleingedruckten untergehen“, so Reynders weiter.
Die EU-Verordnung war 2018 in Kraft getreten. Das Online-Portal Heise berichtet, dass Verbraucher auch nicht länger gezwungen werden dürfen, mit einer im Land des Händlers ausgestellten Kreditkarte bezahlen zu müssen. Grundsätzlich darf niemand aufgrund seines Wohnsitzes oder seiner Nationalität diskriminiert werden. Vor einem Jahr, so Heise im Februar 2019, ging die EU-Kommission gegen irreführende Lockvogelangebote vor.
Onlineshop-Spezialisten helfen Verbrauchern
Sie sind sich bei einem Onlineshop unsicher? Dann nehmen Sie per E-Mail unter [email protected] Kontakt mit uns auf und lassen Sie diesen von unseren Spezialisten überprüfen. Wir geben Ihnen gerne eine Rückmeldung und erläutern, ob es bei dem Webshop zu Problemen kommen könnte und ob aus unserer Sicht ein Risiko besteht. Bei Bedarf geben wir eine öffentliche Warnung für alle Verbraucher heraus.
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