Auf der Suche nach der großen Liebe sind viele Internet-Nutzer. Diese sind meist bereit, für die Vermittlung von Kontakten zu zahlen. Bei Parship kann es teuer werden, wenn Sie Ihre Mitgliedschaft widerrufen. Wann Sie bei Parship ordentlich blechen müssen und was Sie dagegen tun können, lesen Sie hier.
Das Geschäft mit der Liebe floriert. Viele Nutzer sind bei sogenannten Singlebörsen angemeldet und hoffen, entweder nette Bekanntschaften oder den Partner fürs Leben zu finden. In der Vergangenheit hatten wir bereits über Lovoo und love-passions.net berichtet, die ihre User mit Fake-Profilen etwas vorgegaukelt haben. Jetzt steht auch die bekannte Datingplattform Parship in der Kritik. Dort gibt es zwar keine bekannten Fake-Profile, dafür aber ziemlich hohe Kosten.
Im Falle eines Finanzberaters aus Münster bekam dieser nach seinem Widerruf lediglich 130,99 Euro von insgesamt gezahlten 523,95 Euro wieder. Den Rest behielt die Singlebörse als „Werteersatz“.
Parship geht von der Erfüllung seiner Pflichten aus
Wie test.de meldet, möchte Parship in einem aktuellen Fall 75 Prozent des bezahlten Mitgliedsbeitrags als „Wertsersatz“ einbehalten. Umgerechnet sind das knapp 400 Euro für die zweiwöchige Nutzung der Plattform. Prinzipiell ist die Einbehaltung eines Wertersatzes rechtens. Allerdings ist es laut test.de rechtlich fragwürdig, ob dieser so hoch sein darf.
So begründet Parship den hohen Wertersatz
Ein Versprechen von Parship lautet, dass es zu „garantierten Kontakten“ kommt. Garantiert sind vonseiten des Dienstleisters sieben Kontakte in einem Jahr. Hat ein Mitglied die Anzahl der Kontakte vor Ablauf der Widerrufsfrist bereits erreicht, sieht Parship seine Dienstleistung als erfüllt. Dabei gilt ein Kontakt bereits als geknüpft, wenn dieser auf eine Anfrage antwortet – auch bei Nicht-Interesse.
Nach Meinung von Parship könnte die Singlebörse mit dem Erfüllen der Dienstleistung noch vor Ende der Widerrufsfrist sogar den kompletten Preis bei einem Widerruf verlangen. Aus Kulanzgründen würde das Unternehmen aber nur 75 Prozent verlangen. Sollten Sie innerhalb der 14 Tage keinen einzigen Kontakt erhalten, müssen Sie nach Angaben von Parship keinen Wertersatz zahlen.
Was sagen die AGBs?
In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma lesen Sie beim Widerruf:
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Kurz gesagt, wurden Leistungen innerhalb der Widerrufsfrist erbracht, werden diese anteilig mit einem angemessenen Beitrag berechnet.
Mitglieder sollen vor Gericht gehen
Wer die Konditionen vorher gar nicht gelesen oder falsch verstanden hat, fühlt sich von dem Unternehmen hinters Licht geführt. Zumal die AGB die Einbehaltung des Wertersatzes nicht deutlich machen. Besonders Verbraucherschützer ermutigen laut test.de Nutzer dazu, rechtlich gegen Parship vorzugehen. Wie die Verbraucherzentrale Hamburg hier deutlich macht, haben Kläger vor Gericht gute Chancen gegen Parship.
Ansprüche bis nach drei Jahren geltend machen
Wer schon vor längerer Zeit bei Parship ausgestiegen ist, kann immer noch Ansprüche geltend machen. Genau genommen verjähren die Ansprüche der Verbraucher erst nach drei Jahren. Wie Sie generell seriöse Online-Datingplattformen oder betrügerische Kontakte erkennen, haben wir Ihnen in unserem kostenlosen Ratgeber beschrieben.
Betrug beim Onlinedating: So erkennen Sie seriöse Singlebörsen
Wie schmutzig ist das Geschäft mit der Partnersuche im Internet? Während einige Nutzer den Traumpartner fürs Leben online gefunden haben, sind andere Heiratswillige um Tausende Euro betrogen wurden. Schwarze Schafe gibt es nicht nur bei