Verbraucherschutz möchte Ihnen Push-Benachrichtigungen schicken.

Bitte wählen Sie Kategorien die Sie abonnieren möchten.



Pokémon Go: Entwickler unterschreiben Unterlassungserklärung


Bitte unterstützen Sie uns

Mit einmalig 3 € tragen Sie zur Erhaltung von Verbraucherschutz.com bei und erkennen unsere Leistung an. Jetzt 3,00 Euro per PayPal senden. So können Sie uns außerdem unterstützen.

Mit einem freiwilligen Leser-Abo sagen Sie Betrügern den Kampf an, unterstützen die Redaktion und bekommen einen direkten Draht zu uns.

Eine Unterlassungserklärung zu allen vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) geforderten Inhalten haben die Entwickler von Pokémon Go abgegeben. Was das für das Unternehmen Niantic und für die Nutzer des Spiels bedeutet, erfahren Sie in diesem Artikel.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte bereits Mitte des Jahres 15 Klauseln der Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen der Pokémon Go-App abgemahnt. Diese enthielten nach deutschem Recht unzulässige Klauseln. So wurden unter anderem folgende Punkte in die Waagschale geworfen:

  • Kein anonymes Spielen möglich.
  • Personenbezogene Daten können an unbeteiligte Dritte weitergegeben werden.
  • Es gilt kalifornisches Recht für die Anwendung Pokémon Go. Bei Streitigkeiten ist demnach ein Schiedsgericht in den USA zuständig.

Niantic zeigt sich einsichtig

Das beliebte Spiel Pokémon Go belegt immer noch vordere Plätze in den Downloads von Google Play und iTunes. Um so mehr freut sich die Verbraucherzentrale, dass sich das Entwicklerunternehmen Niantic einsichtig zeigt.

„Nutzerinnen und Nutzer von Pokémon Go in Deutschland können nun erwarten, dass sich das Unternehmen zukünftig an hier geltenden Verbraucherschutzstandards orientiert.“

Heiko Dünkel, Rechtsreferent beim vzbv

Neue Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen ab 2017

Die neuen Nutzungs- und Datenschuztbestimmungen sollen ab 2017 in Kraft treten. Bis dahin darf sich das Unternehmen in Deutschland nicht auf die beanstandeten Klauseln berufen. Für die Korrektur der Nutzungsbedingungen und die Umstellungsphase hat die Verbraucherzentrale dem Unternehmen eine Frist bis Ende 2016 eingeräumt.

Verpassen Sie keine Warnung. Hier können Sie uns folgen:

Game mit mehr Privatsphäre

Die Pokémon Go Spieler in Deutschland können sich ab Anfang 2017 demnach auf mehr Privatsphäre freuen. Außerdem müssen wohl mit echtem Geld getätigte In-App-Käufe zukünftig zurück erstattet werden, wenn der Vertrag gekündigt oder der Zugang gesperrt wird. Auch die oben genannten Punkte werden von Niantic überarbeitet und für deutsches Recht konform formuliert.

In dieser Kategorie finden Sie interessante Apps für iOS und Android zu den Themen "Warnungen" und "Sicherheit". Weitere Apps auf Onlinewarnungen.de

Bei unseren App-Vorstellungen gibt es immer ein Bezug zum Thema Sicherheit und Privatsphäre. Schauen Sie hier, welche weiteren Apps wir Ihnen präsentieren.

Das ist Pokémon Go

Das beliebte Game wird von Millionen Nutzern auf dem Smartphone gespielt. Aufgabe ist es, kleine Monster (die Pokémons) zu jagen. Für das Spiel wird das Prinzip der Augmented Reality genutzt. Dabei verschmelzen virtuelle und echte Welt auf dem Bildschirm des Smartphones. In Duellen finden die Spieler heraus, welcher die Monster mit den stärksten Fähigkeiten besitzt.

Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband

Ihr Meinung zu Pokémon Go

Spielen Sie selber Pokémon Go auf dem Smartphone oder Tablet-PC? Was halten Sie von den bisherigen Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen? Sind Sie froh, dass die Verbraucherzentrale diese Bedingungen beanstandet hat? Diskutieren Sie mit anderen Lesern und der Redaktion in den Kommentaren unter diesem Artikel.

Aktuelle Warnmeldungen

Wie fanden Sie diesen Artikel?
Sende
Benutzer-Bewertung
0 (0 Stimmen)

Schreibe einen Kommentar