Gute Nachrichten für Verbraucher. Die Webseite profi-kochrezepte.de fordert zu Unrecht von Verbrauchern die Kosten für den Zugang zur Webseite und den Rezepten. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm hervor. Doch was bedeutet das für betroffene Verbraucher?
Auf der Webseite profi-kochrezepte.de werden zahlreiche Rezepte angeboten. Wer einen Zugang zu den über 20.000 Rezepten haben wollte, musste bisher Kosten in Höhe von 238,80 Euro bezahlen. Vielen Verbrauchern war das nicht bewusst, da der Hinweis recht versteckt auf der Webseite untergebracht ist. Entsprechend viel Ärger gab es in der Vergangenheit, wenn Verbraucher Rechnungen und Mahnungen des Anbieters B2B Web Consulting GmbH aus Dortmund bekamen. Onlinewarnungen berichtete darüber.
Viele Verbraucher stellten die Frage, ob die Rechnung des Kochrezepteportals zu begleichen ist. Schließlich hatten sie das Angebot in der Annahme in Anspruch genommen, dass die Rezepte kostenlos sind. Jetzt hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden, dass die B2B Web Consulting GmbH gegen Verbraucher schützende Vorschriften verstößt. Damit darf das Unternehmen von Verbrauchern keine Kosten fordern.
Hintergrund des Urteils
Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass der Betreiber der Plattform Verbraucher klar und unmissverständlich über die Kostenpflichtigkeit des Angebots informieren muss. Dazu gehört auch, dass die Kosten eindeutig erkennbar sind. Bemängelt wurde auch, dass es keinen Button „zahlungspflichtig bestellen“ oder ähnlich gibt. Zudem war das Gericht der Auffassung, dass das Internetangebot nicht wirksam auf Unternehmer und Freiberufler beschränkt war. Die B2B Web Consulting GmbH hatte sich oft darauf berufen, dass das Angebot sich nur an Gewerbetreibende richte und damit die Verbraucher schützenden Vorschriften keine Anwendung finden.
Da aus dem Angebot bisher eben nicht klar hervorgeht, dass das Internetangebot profi-kochrezepte.de sich ausschließlich an Unternehmer richtet, hätte die B2B Web Consulting GmbH auch über das bei Online-Verträgen zustehende Widerrufsrecht informieren müssen.
Verbraucher müssen nicht zahlen und bekommen Geld zurück
Die Verbraucherzentrale teilt mit, dass Verbraucher laut dem Urteil des OLG Hamm aufgrund der versteckten Kostenhinweise und des fehlenden Kaufen-Buttons nicht zahlen müssen. Das gilt für Nutzer, die sich in der Vergangenheit auf profi-kochrezepte.de angemeldet haben.
Sie haben nach der Registrierung auf profi-kochrezepte.de überraschend eine Rechnung und eventuell auch schon eine Mahnung bekommen? Dann sollten Sie die Forderung zurückweisen und die B2B Web Consulting GmbH auffordern, einen wirksamen Vertragsabschluss nachzuweisen. Falls Sie bereits bezahlt haben, können Sie die zu unrecht geforderten Kosten jetzt zurückfordern. Nutzen Sie für beide Fälle diesen Musterbrief der Verbraucherzentrale und passen Sie diesen an Ihre Situation an.
Eine weitere Beratung zu diesem Thema erhalten Sie in der örtlichen Beratungsstelle der Verbraucherzentrale.
(Quelle und weitere Informationen: Mitteilung der Verbraucherzentrale)