Manchmal kann es auch ganz schnell gehen. In den Abendstunden des 6. Januar 2019 wurde ein Tatverdächtiger festgenommen. Gegen den 20-jährigen wird wegen des Verdachts des Ausspähens und der unberechtigten Veröffentlichung personenbezogener Daten von Politikern, Journalisten und Personen des öffentlichen Lebens ermittelt. Er ist wieder auf freien Fuß.
Im Dezember 2018 / Januar 2019 wurden nach einem Hackerangriff zunächst von einem Unbekannten zahlreiche persönliche Daten von Politikern veröffentlicht. Am 08.01.2019 teilt das Bundeskriminalamt mit, dass dieses gemeinsam mit der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main in den Abendstunden des 06.01.2019 die Wohnung eines Tatverdächtigen in Mittelhessen durchsucht und diesen vorläufig festgenommen hat. Im Vorfeld hatte eine besondere Aufbauorganisation seit dem 04.01.2019 die Ermittlungen mit Hochdruck geführt. Dem Festgenommenen wird vorgeworfen, dass dieser personenbezogene Daten von Politikern, Journalisten und Personen des öffentlichen Lebens ausgespäht und veröffentlicht hat.
Bei dem Verdächtigen handelt es sich um einen 20-jährigen deutschen Staatsbürger. Er soll die privaten Daten von Politikern, Journalisten und von Personen des öffentlichen Lebens nach dem Ausspähen im Dezember 2018 unter Nutzung von Twitter-Accounts veröffentlicht haben. Unter den Informationen waren sehr sensible Daten wie Telefonnummern, Anschriften, Kreditkartendaten, Bildaufnahmen und Kommunikation. Auf Twitter veröffentlichte der 20-jährige Links, die zu anderen Filehosting-Diensten führten. Dort waren die Datensammlungen abgelegt und für jedermann einsehbar. Auf Twitter soll der Beschuldigte die Bezeichnungen „G0d“ und „0rbit“ verwendet haben. Zum Teil soll er für die Veröffentlichungen der ausgespähten Daten auch einen gekaperten Twitter-Account eines auf der Plattform YouTube aktiven Künstlers genutzt haben.
Wieder einmal ist es passiert, dass Hacker an personenbezogene Daten von Politikern und Prominenten gelangt sind und das trotz vermeintlich sicherer Verwahrung. Sind unsere Daten überhaupt noch irgendwo sicher? Diese Frage stellen sich Internetnutzer immer
Beschuldigter gesteht und bestätigt Tatvorwürfe
Der Festgenommene wurde am 07.01.2019 durch Beamte des Bundeskriminalamtes sowie dem Oberstaatsanwalt vernommen. In der Vernehmung hat er die gegen ihn erhobenen Vorwürfe umfassend eingeräumt und über eigene Straftaten hinaus Aufklärungshilfe geleistet. Er gab an, dass er für die Datenausspähungen und die unberechtigten Veröffentlichungen allein verantwortlich sei. Die Ermittlungen haben keine Beteiligung Dritter ergeben. Als Grund für seine Tat nannte der Beschuldigte eine Verärgerung über öffentliche Äußerungen der betroffenen Politiker, Journalisten und Personen des öffentlichen Lebens.
Beschuldigter befindet sich wieder auf freiem Fuß
Nach der Vernehmung des Tatverdächtigen wurde die vorläufige Festnahme mangels Haftgründen wieder aufgehoben. Er befindet sich wieder auf freiem Fuß.
Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main und das Bundeskriminalamt bedanken sich bei den beteiligten Polizeibehörden der Bundesländer und beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) für die hervorragende Zusammenarbeit.
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