Immer häufiger müssen Kinder in Lebensmittelgeschäften aufgrund des Coronavirus draußen bleiben. So die Ansage der Ladenbesitzer. Aber dürfen die Lebensmittelhändler Kindern wirklich den Zutritt verwehren oder ist das Diskriminierung?
Bei Kindern entwickeln sich selten schwere Krankheitsverläufe, wenn sie mit dem Corona-Virus infiziert sind. Dennoch können sie als Träger die Krankheit weitergeben und damit ältere Personen gefährden. Genau deshalb ergeben sich nun Probleme in Supermärkten. Einige Händler verweigern Eltern mittlerweile den Einkauf, wenn Kinder dabei sind. Weil der Nachwuchs sich nicht an die Nies-Etikette hält, so die Begründung besonders kleinerer Läden. Denn hier kommt es wegen der räumlichen Enge oft zu Konflikten mit den Verhaltensregeln in Corona-Zeiten.
Eltern empören sich zunehmend über diese Maßnahmen, die sie als kinderfeindlich empfinden. Andere Kunden unterstützen die Reaktion der Händler. Denn den Kleinen sei oft nicht zu vermitteln, dass sie nur in die Armbeuge niesen oder immer ausreichend Abstand zu anderen halten sollen. Aber dürfen Händler überhaupt Kindern verbieten, ihr Geschäft zu betreten? Die Verbraucherzentrale Hamburg hat sich dem Thema angenommen und klärt auf:
Hausrecht ist Hausrecht
Zunächst kann sich ein Händler die Kunden nicht aussuchen und nach belieben Personen oder Gruppen ausschließen. Aber wenn der Betriebsablauf gefährdet wird, kann der Inhaber eines Supermarktes entscheiden, wer sich in seinem Laden aufhält und wem er dies verweigert. Die Marktbetreiber befürchten unter anderem, dass bei einer Infektion von Mitarbeitern der Verkauf nicht weitergeführt werden könnte. Dann wäre sogar die Lebensmittelversorgung regional gefährdet. Die rigide Maßnahme soll also helfen, das Infektionsrisiko zu senken. Auch die von manchen Eltern hinzugerufene Polizei kann hier nicht helfen.
Man kann betroffenen Eltern nur raten, den Einkauf in einem anderen Laden fortzusetzen. Denn auch wenn der Verdacht aufkommen sollte, dass einige sich die allgemeine Tendenz zu Regulierungen zu Eigen machen und selber noch ein paar Regeln hinzuerfinden: Die allgemeine Verunsicherung scheint aktuell alles zu rechtfertigen, auch wenn einige Maßnahmen vielen als überzogen erscheinen.
Sinnvolle Regeln beim Einkauf
Beim Einkauf sollten Sie grundsätzlich einige einfache Regeln einhalten. Jeder ist gehalten, den Kontakt zu anderen zu vermeiden und auf Abstand zu bleiben. Mindestens 1,5 Meter zur anderen Kundschaft und zu den Beschäftigten gelten als Regel. Der Einkaufswagen kann als Maß für die notwendige Distanz gelten. Die meisten Verhaltensregeln gelten nicht nur in Zeiten des Coronavirus, sondern sollten eigentlich selbstverständlich sein.
Nur was sie wirklich kaufen wollen, sollten Sie in die Hand nehmen. Haben Sie Frischware mit der bloßen Hand berührt, legen Sie die Ware nicht wieder zurück. An der Backstation gibt es Zangen und Schieber, sogar Plastikhandschuhe, die Sie aus hygienischen Gründen nutzen sollten, falls es die SB-Backware in Ihrem Markt überhaupt noch gibt. Außerdem sollten Sie Abstand zum Personal an der Kasse halten, denn nicht überall wurde eine Schutzwand installiert. Und immer in die Armbeuge niesen, Hände gründlich und regelmäßig waschen.
Haben Sie im Handel bereits schlechte Erfahrungen gemacht?
Welche Beobachtungen oder eigene Erfahrungen haben Sie im Einzelhandel bezüglich Kinder gemacht. Haben Sie den Eindruck, dass viele Eltern ihre Kinder zuhause lassen oder wird den Kindern der Zugang zum Geschäft verboten. In den Kommentaren unterhalb des Artikels können Sie sich mit anderen Lesern austauschen.
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