Nun wurde der leider noch bestehende Vertrag fälschlicherweise um ein Jahr verlängert, da meine Kündigung nicht richtig vermerkt wurde.
]]>Das Neueste: Ich bekam eine Email vom Mahnwesen, auf die ich gleich geantwortet habe und nie wieder etwas gehört habe. Telefonisch erfuhr ich, dass diese Emails gar nicht ankommen. Es steht dort aber nicht no-reply oder ähnliches. Nur ein Beispiel. Kann hier nicht eine Verbraucherschutzklage auf Lizenzentzug angeregt werden?
]]>Wenn man o2 als Anbieter wählt, muss man sich dessen bewusst sein und lange Telefoneskapaden in Kauf nehmen.
]]>Diese Erfahrungen, die „Ralle“ beschreibt, kann ich bestätigen und rate von einem Vertag bei O2 ab!
]]>Natürlich kann man den eigenen Router verwenden bei Kabel-Nutzung… dieser muss halt nur koaxial-fähig sein. Wenn Ihrer das nicht ist, liegt es natürlich an Ihnen ein Ersatzgerät zu organisieren (Privat oder über O2).
Dass der neu zugeschickte Router berechnet wird, steht auch ganz klar in den allgemeinen Geschäftsbedingungen und im von Ihnen doch unterschriebenen Vertrag – wer lesen kann …..
Klingt eigentlich als wären Sie selber Schuld – nicht das ich o2 in Sc hutz nehmen möchte; deren Kundenservice halte ich auch für katastrophal desaströs